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Till Gross, Dipl.-Ing., LL.M.
Vortrag im Arbeitskreis
Internationales Baurecht

Würzburg, 19. Juli 2019
23 Jahre Anrecht auf Adjudikation in der
britischen Bauindustrie - Zufriedenheit
auf allen Seiten?
German Resolver
Streitlöser, nicht nur für die
Bau- und Immobilienindustrie
Deutsche Gesellschaft
für Baurecht e.V.
Inhalt
1. Was ist Adjudikation?

2. Regelungen in Großbritannien 

3. Zur Akzeptanz des Verfahrens

4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK

5. Neue Tendenzen in Großbritannien 

6. Zusammenfassung und weiterführende Infor-
mationen 

7. Ende
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
1. Was ist Adjudikation?
• Adjudikationist ein außergerichtliches Streitlösungs-
verfahren, bei dem ein externer Schiedsrichter in in
kurzer Zeit eine temporär bindende Entscheidung
fällt.

• Historische Wurzeln in den 70er Jahren zur Beschleu-
nigung von Konflikten in Nachunternehmerverträgen
(Ziel: Erleichterung des Cash Flows)

• Die summarische Bewertung des Konflikts erlaubt,
die Dauer des Verfahrens signifikant zu reduzieren.

• Finale Bindung erst über Gerichtsentscheidung oder
über Arbitration
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
2. Regelungen in Großbritannien
• Ergebnis des Latham Reports (1994)

• Anrecht zur Adjudikation bei regulären Baumaßnah-
men im Artikel 108 des Housing Grants Construction
and Recreation Act [HGCRA 1996] festgeschrieben

• Gesetzliches Anrecht, innerhalb von 4, maximal 6
Wochen eine temporär bindende Lösung in Konflikten
im Baugewerbe zu erreichen.

• Details in Verordnungen auf Landesebene 

• Aufhebung ist nur möglich bei (i) Verfahrensfehlern, (in)
bei Befangenheit des Adjudikators oder (iii) offensicht-
licher Ungerechtigkeit der Entscheidung (Verstoß
gegen das Prinzip der Natural Justice)
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
• Jährlich etwa 1.500 Adjudikationsverfahren nach
Einführung des HGCRA [1996]

• Sehr geringe Rate von Beschwerden bzw.
Anfechtungen der Entscheidungen (weniger als 2%
i.M. bis 2019)

• Vorherige Nominierung eines Adjudikators eher
unüblich, überwiegende Nutzung von berufsständi-
schen Vereinigungen, die für den jeweiligen Disput
qualifizierte Entscheider nominieren, Qualitätssiche-
rung und Dokumentation über die administrative
Verantwortung (Royal Charter mit Wurzel in der Magna
Carta von 1215) Quelle: 	 "Twelve years in retrospect"

	 	 Adjudication Reporting Centre at 

	 	 Glasgow Caledonian University 2017
3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Appointing Body
87,4 %
Nachträgliche Einigung
11,3 %
Vertraglich vereinbart
1,3 %
Wie werden Adjudikatoren
nominiert?
Quelle: 	 "Twelve years in retrospect"

	 	 Adjudication Reporting Centre at 

	 	 Glasgow Caledonian University 2017
3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
RICS
61 %
RIBA
16 %
ICE
6 %
CIArb
6 %
ACCA
4 %
TECSA
5 %
CIC
3 %
Welche Institutionen
nominieren Adjudikatoren?
Quelle: 	 "Twelve years in retrospect" 

	 	 Adjudication Reporting Centre at 

	 	 Glasgow Caledonian University 2017
Anfechtung der Nominierungen (i.M.):

Vor dem Ende des Verfahrens:	 19% (fallend)

Nach dem Ende des Verfahrens:	 81% (steigend)

Allgemeine Tendenz:	 	 	 	 fallend
3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Andere
8,3 %
Architekten/Ingenieure
26,8 %
Anwälte
23,9 %
Quantity Surveyors
41,0 %
Beruflicher Hintergrund der Adjudikatoren in UK
Quelle: 	 "Twelve years in retrospect" 

	 	 Adjudication Reporting Centre at 

	 	 Glasgow Caledonian University 2017
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Telefonkonferenz
5 %
Anhörung
26 %
Aktenlage
69 %
Angewandte Prozeduren
in 2012
Quelle: 	 "Twelve years in retrospect" 

	 	 Adjudication Reporting Centre at 

	 	 Glasgow Caledonian University 2017
Hinweis: Die Qualität der

Bauausführung war i.M. nur

in 5% der Verfahren Auslö-

ser der Adjudikation. Deshalb 

spielte die Faktenermittlung 

auf der Baustelle eine unterge-

ordnete Rolle.
3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
keine Entscheidung
5 %
Eingestellt
13 %
Settlement
19 %
Entscheidung
63 %
Ausgang der Verfahren
Quelle: 	 "Twelve years in retrospect" 

	 	 Adjudication Reporting Centre at 

	 	 Glasgow Caledonian University 2017
3. Akzeptanz des Verfahrens
4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Kläger
68 %
Beide
11 %
Beklagte/-r
21 %
Welche Partei war am
Ende erfolgreich?
Quelle: 	 "Twelve years in retrospect" 

	 	 Adjudication Reporting Centre at 

	 	 Glasgow Caledonian University 2017
4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
• Der beschränkte Zeitrahmen erlaubt keine differenzierte
Bewertung der Tatbestände.

• Begrenzte Anfechtungsgründe

• Verschiebung der Streitthemen von der Feststellung von
Zahlungsansprüchen (JCT-Verträge vor 2011) und Freigabe
von Abschlagsrechnungen hin zu komplexeren Themen
in Zusammenhang mit Abschlussrechnungen 

• Bessere Zahlungsmoral erlaubt, Probleme heranwachsen
zu lassen.

• Gute Dokumentation in der Vorbereitung steigert die
Erfolgsaussichten für den Kläger, was zum Nachteil für
Beklagte wird
Gründe für den signifikanten Erfolg der Kläger?
5. Aktuelle Tendenzen in Großbritannien
• Tendenz zu vertraglich vereinbarten Systemen zur
Konflikt-Beobachtung und zur Streitvermeidung

• Beispiel 1: Vereinbarung, nicht zu klagen (Conflict
Avoidance Pledge)

• Beispiel 2: Verknüpfung des ResoLex RADAR-
Verfahrens mit dem CAP (Conflict Avoidance
Panel) unter Administration der RICS

German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
5. Neue Tendenzen in Großbritannien
• 2014 gegründete Partnerschaft wichtiger berufsständischer
Organisationen (ICE, RIBA, RICS, DRBF), öffentlicher Auftraggeber
(TfL, Network Rail) und Bauunternehmen, die sich dazu bekennen

• Verbesserung der Strukturen von standardisierten Bauverträgen
(NEC, JCT), um diese

➡ verständlicher zu machen,

➡ auf den Zweck der Arbeiten anzupassen,

➡ die Werkzeuge zum Vertragsmanagement beschreiben,

➡ das Instrument der frühzeitigen Warnungen enthalten und

➡ praktikable Regelungen zum Umgang mit Änderungen des
Leistungsumfangs enthalten.

• Einführung von Conflict Avoidance Panels (CAP), die von den
berufsständischen Organisationen administriert werden und Early
Neutral Evaluations (ENE) erstellen
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Conflict Avoidance Pledge
5. Neue Tendenzen in Großbritannien
• Partnerschaft der RICS 

und der Management 

Beratung ResoLex mit 

dem Ziel Konflikte in 

Bauprojekten frühzeitig 

zu erkennen und über 

aktives Stakeholder-Management daraus erwachsende
Risiken (Rechtsstreit) auszuschalten

• Erfolgreich eingesetzt beim Bau der Schnellbahnstrecke
von London nach Birmingham und Manchester (HS2) 

• Schlüsselvorteil: geeignet für öffentliche Bauvorhaben mit
Beteiligung vieler Parteien (Planer, Baufirmen, TÖB &c.)
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
ResoLex RADAR & RICS CAP
Copyright: ResoLex
5. Neue Tendenzen in Großbritannien
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
2
STAGEONESTAGETWO
Resolved Internally
Referred
to CAP
Online
Evaluation
Exercise
Expert
Analysis
Report
Monthly
Meetings
Team
Action
Risk
Identification
Action on
issues
identified
Team
input
CAP
• Amicable settlement
• Facilitated negotiation
• Independent, non-binding
recommendation(s)
RES5473 Resolex/RICS Dispute Resolution Brochure 0916 aw1.indd 3 23/09/2016 16:35
Quelle: 	 

RICS: “Avoiding Risk - Avoiding Disputes - Early Intervention to 

Resolve Disputes, A combined risk analysis and early intervention
service utilising RADAR and Conflict Avoidance Panels (CAPs)“
• Rückmeldung der Teilnehmer zu Zeiten
möglich, die ihnen angenehm sind 

• Berichte mit frühzeitigen Warnungen über
erkannte Risiken

• Strikte Wahrung der Vertraulichkeit

• Räumliche Trennung zwischen den den
Teilprozessen 

• Begrenzung der Kosten
• Offene Kommunikation zwischen den
Konfliktparteien mit dem Ziel, Kompro-
missmöglichkeiten zu erkunden

• Fachkundige Moderation der
Verhandlungen

• Rückkehr zur Sachebene 

• Neutrale Empfehlung des CAP ist nicht
bindend
6. Zusammenfassung
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
• Adjudikation hat sich in Großbritannien einen festen Platz
unter den alternativen Streitlösungsverfahren eingenommen.

• Adjudikatoren werden meist über berufsständische
Organisationen nominiert, die die Art des Konflikts bei der
Auswahl berücksichtigen. Der Anteil der Juristen ist weniger
als ein Viertel.

• Dabei fand ein Übergang von Entscheidungen über
Zahlungsansprüche hin zu komplexeren Themen statt, für die
das Verfahren ursprünglich nicht gedacht war.

• Die begrenzten Möglichkeiten zum Verwerfen einer
Entscheidung gehen oft zu Lasten der Beklagten.

• Als Gegenmaßnahme der Bauherren gewinnen kooperative
Vertragsformen (Lean Management) und frühzeitige, neutrale
Bewertung durch Außenstehende an Bedeutung.
There's a legitimate concern among those
who have really cared about the judiciary that
she does not have a sufficient and well-
formed philosophy of adjudication.
Jeff Sessions, Jahrgang 1954,

Südafrikanischer Politiker und Bauingenieur

German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
6. Zum Nachlesen:
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
• Sir Michael Latham: „Constructing the Team“ (Latham Report), http://constructingexcellence.org.uk/wp-
content/uploads/2014/10/Constructing-the-team-The-Latham-Report.pdf 

• HGCRA [1996], Article 108: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1996/53/part/II/crossheading/adjudication 

• J. M. Trushell: “Twelve years in retrospect“, Adjudication Reporting Centre at Glasgow Caledonian University
[2017], https://www.gcu.ac.uk/cebe/media/gcalwebv2/ebe/Twelve%20Years%20in%20Retrospect.pdf 

• S. Hagsheno, N. Münzl, J. Jonath: „Möglichkeiten und Grenzen der Adjudikation als Verfahren der
außergerichtlichen Konfliktlösung im Bauwesen“, KIT, Sept. 2017, http://www.bauindustrie.de/media/
documents/Gutachten_Adjudikation_Summary_final.pdf 

• RICS: „Avoiding Risk – Avoiding Disputes – Early Intervention to Resolve Disputes“, https://www.rics.org/
globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/resolex-rics-dispute-
resolution-brochure.pdf 

• RICS: “Avoiding Risk - Avoiding Disputes - Early Intervention to Resolve Disputes, A combined risk
analysis and early intervention service utilising RADAR and Conflict Avoidance Panels (CAPs)“ https://
www.rics.org/globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/rics-radar-
technical-document.pdf 

• RICS: Conflict Avoidance Consultancy, https://www.rics.org/de/products/dispute-resolution-service/conflict-
avoidance-consultancy/

• RICS: „Guide to Conflict Avoidance & Dispute Resolution for the Construction and Engineering Industry“,
https://www.rics.org/globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/conflict-
avoidance-information-guidance.pdf 

• http://www.resolex.com 

• Anke Heidemann: „Kooperative Projektabwicklung im Bauwesen unter der Berücksichtigung von Lean-
Prinzipien“, KIT, Juli, 2010, https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000020380
Kontakt:
Till Groß

Buchenhüll 20		 	 	 Tel.: 	 	 +49 8421 9083601

85072 Eichstätt	 	 	 Mobil:	 +49 160 98226551

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Bindefristen
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Was kommt nach der Adjudikation?

  • 1. Till Gross, Dipl.-Ing., LL.M. Vortrag im Arbeitskreis Internationales Baurecht Würzburg, 19. Juli 2019 23 Jahre Anrecht auf Adjudikation in der britischen Bauindustrie - Zufriedenheit auf allen Seiten? German Resolver Streitlöser, nicht nur für die Bau- und Immobilienindustrie Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • 2. Inhalt 1. Was ist Adjudikation? 2. Regelungen in Großbritannien 3. Zur Akzeptanz des Verfahrens 4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK 5. Neue Tendenzen in Großbritannien 6. Zusammenfassung und weiterführende Infor- mationen 7. Ende German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
  • 3. 1. Was ist Adjudikation? • Adjudikationist ein außergerichtliches Streitlösungs- verfahren, bei dem ein externer Schiedsrichter in in kurzer Zeit eine temporär bindende Entscheidung fällt. • Historische Wurzeln in den 70er Jahren zur Beschleu- nigung von Konflikten in Nachunternehmerverträgen (Ziel: Erleichterung des Cash Flows) • Die summarische Bewertung des Konflikts erlaubt, die Dauer des Verfahrens signifikant zu reduzieren. • Finale Bindung erst über Gerichtsentscheidung oder über Arbitration German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
  • 4. 2. Regelungen in Großbritannien • Ergebnis des Latham Reports (1994) • Anrecht zur Adjudikation bei regulären Baumaßnah- men im Artikel 108 des Housing Grants Construction and Recreation Act [HGCRA 1996] festgeschrieben • Gesetzliches Anrecht, innerhalb von 4, maximal 6 Wochen eine temporär bindende Lösung in Konflikten im Baugewerbe zu erreichen. • Details in Verordnungen auf Landesebene • Aufhebung ist nur möglich bei (i) Verfahrensfehlern, (in) bei Befangenheit des Adjudikators oder (iii) offensicht- licher Ungerechtigkeit der Entscheidung (Verstoß gegen das Prinzip der Natural Justice) German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
  • 5. 3. Akzeptanz des Verfahrens German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? • Jährlich etwa 1.500 Adjudikationsverfahren nach Einführung des HGCRA [1996] • Sehr geringe Rate von Beschwerden bzw. Anfechtungen der Entscheidungen (weniger als 2% i.M. bis 2019) • Vorherige Nominierung eines Adjudikators eher unüblich, überwiegende Nutzung von berufsständi- schen Vereinigungen, die für den jeweiligen Disput qualifizierte Entscheider nominieren, Qualitätssiche- rung und Dokumentation über die administrative Verantwortung (Royal Charter mit Wurzel in der Magna Carta von 1215) Quelle: "Twelve years in retrospect"
 Adjudication Reporting Centre at 
 Glasgow Caledonian University 2017
  • 6. 3. Akzeptanz des Verfahrens German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? Appointing Body 87,4 % Nachträgliche Einigung 11,3 % Vertraglich vereinbart 1,3 % Wie werden Adjudikatoren nominiert? Quelle: "Twelve years in retrospect"
 Adjudication Reporting Centre at 
 Glasgow Caledonian University 2017
  • 7. 3. Akzeptanz des Verfahrens German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? RICS 61 % RIBA 16 % ICE 6 % CIArb 6 % ACCA 4 % TECSA 5 % CIC 3 % Welche Institutionen nominieren Adjudikatoren? Quelle: "Twelve years in retrospect" 
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  • 8. 3. Akzeptanz des Verfahrens German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? Andere 8,3 % Architekten/Ingenieure 26,8 % Anwälte 23,9 % Quantity Surveyors 41,0 % Beruflicher Hintergrund der Adjudikatoren in UK Quelle: "Twelve years in retrospect" 
 Adjudication Reporting Centre at Glasgow Caledonian University 2017
  • 9. German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? Telefonkonferenz 5 % Anhörung 26 % Aktenlage 69 % Angewandte Prozeduren in 2012 Quelle: "Twelve years in retrospect" 
 Adjudication Reporting Centre at Glasgow Caledonian University 2017 Hinweis: Die Qualität der Bauausführung war i.M. nur
 in 5% der Verfahren Auslö-
 ser der Adjudikation. Deshalb 
 spielte die Faktenermittlung 
 auf der Baustelle eine unterge-
 ordnete Rolle. 3. Akzeptanz des Verfahrens
  • 10. German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? keine Entscheidung 5 % Eingestellt 13 % Settlement 19 % Entscheidung 63 % Ausgang der Verfahren Quelle: "Twelve years in retrospect" 
 Adjudication Reporting Centre at Glasgow Caledonian University 2017 3. Akzeptanz des Verfahrens
  • 11. 4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? Kläger 68 % Beide 11 % Beklagte/-r 21 % Welche Partei war am Ende erfolgreich? Quelle: "Twelve years in retrospect" 
 Adjudication Reporting Centre at Glasgow Caledonian University 2017
  • 12. 4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? • Der beschränkte Zeitrahmen erlaubt keine differenzierte Bewertung der Tatbestände. • Begrenzte Anfechtungsgründe • Verschiebung der Streitthemen von der Feststellung von Zahlungsansprüchen (JCT-Verträge vor 2011) und Freigabe von Abschlagsrechnungen hin zu komplexeren Themen in Zusammenhang mit Abschlussrechnungen • Bessere Zahlungsmoral erlaubt, Probleme heranwachsen zu lassen. • Gute Dokumentation in der Vorbereitung steigert die Erfolgsaussichten für den Kläger, was zum Nachteil für Beklagte wird Gründe für den signifikanten Erfolg der Kläger?
  • 13. 5. Aktuelle Tendenzen in Großbritannien • Tendenz zu vertraglich vereinbarten Systemen zur Konflikt-Beobachtung und zur Streitvermeidung • Beispiel 1: Vereinbarung, nicht zu klagen (Conflict Avoidance Pledge) • Beispiel 2: Verknüpfung des ResoLex RADAR- Verfahrens mit dem CAP (Conflict Avoidance Panel) unter Administration der RICS German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
  • 14. 5. Neue Tendenzen in Großbritannien • 2014 gegründete Partnerschaft wichtiger berufsständischer Organisationen (ICE, RIBA, RICS, DRBF), öffentlicher Auftraggeber (TfL, Network Rail) und Bauunternehmen, die sich dazu bekennen • Verbesserung der Strukturen von standardisierten Bauverträgen (NEC, JCT), um diese ➡ verständlicher zu machen, ➡ auf den Zweck der Arbeiten anzupassen, ➡ die Werkzeuge zum Vertragsmanagement beschreiben, ➡ das Instrument der frühzeitigen Warnungen enthalten und ➡ praktikable Regelungen zum Umgang mit Änderungen des Leistungsumfangs enthalten. • Einführung von Conflict Avoidance Panels (CAP), die von den berufsständischen Organisationen administriert werden und Early Neutral Evaluations (ENE) erstellen German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? Conflict Avoidance Pledge
  • 15. 5. Neue Tendenzen in Großbritannien • Partnerschaft der RICS 
 und der Management 
 Beratung ResoLex mit 
 dem Ziel Konflikte in 
 Bauprojekten frühzeitig 
 zu erkennen und über 
 aktives Stakeholder-Management daraus erwachsende Risiken (Rechtsstreit) auszuschalten • Erfolgreich eingesetzt beim Bau der Schnellbahnstrecke von London nach Birmingham und Manchester (HS2) • Schlüsselvorteil: geeignet für öffentliche Bauvorhaben mit Beteiligung vieler Parteien (Planer, Baufirmen, TÖB &c.) German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? ResoLex RADAR & RICS CAP Copyright: ResoLex
  • 16. 5. Neue Tendenzen in Großbritannien German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? 2 STAGEONESTAGETWO Resolved Internally Referred to CAP Online Evaluation Exercise Expert Analysis Report Monthly Meetings Team Action Risk Identification Action on issues identified Team input CAP • Amicable settlement • Facilitated negotiation • Independent, non-binding recommendation(s) RES5473 Resolex/RICS Dispute Resolution Brochure 0916 aw1.indd 3 23/09/2016 16:35 Quelle: 
 RICS: “Avoiding Risk - Avoiding Disputes - Early Intervention to 
 Resolve Disputes, A combined risk analysis and early intervention service utilising RADAR and Conflict Avoidance Panels (CAPs)“ • Rückmeldung der Teilnehmer zu Zeiten möglich, die ihnen angenehm sind • Berichte mit frühzeitigen Warnungen über erkannte Risiken • Strikte Wahrung der Vertraulichkeit • Räumliche Trennung zwischen den den Teilprozessen • Begrenzung der Kosten • Offene Kommunikation zwischen den Konfliktparteien mit dem Ziel, Kompro- missmöglichkeiten zu erkunden • Fachkundige Moderation der Verhandlungen • Rückkehr zur Sachebene • Neutrale Empfehlung des CAP ist nicht bindend
  • 17. 6. Zusammenfassung German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? • Adjudikation hat sich in Großbritannien einen festen Platz unter den alternativen Streitlösungsverfahren eingenommen. • Adjudikatoren werden meist über berufsständische Organisationen nominiert, die die Art des Konflikts bei der Auswahl berücksichtigen. Der Anteil der Juristen ist weniger als ein Viertel. • Dabei fand ein Übergang von Entscheidungen über Zahlungsansprüche hin zu komplexeren Themen statt, für die das Verfahren ursprünglich nicht gedacht war. • Die begrenzten Möglichkeiten zum Verwerfen einer Entscheidung gehen oft zu Lasten der Beklagten. • Als Gegenmaßnahme der Bauherren gewinnen kooperative Vertragsformen (Lean Management) und frühzeitige, neutrale Bewertung durch Außenstehende an Bedeutung.
  • 18. There's a legitimate concern among those who have really cared about the judiciary that she does not have a sufficient and well- formed philosophy of adjudication. Jeff Sessions, Jahrgang 1954,
 Südafrikanischer Politiker und Bauingenieur German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
  • 19. 6. Zum Nachlesen: German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? • Sir Michael Latham: „Constructing the Team“ (Latham Report), http://constructingexcellence.org.uk/wp- content/uploads/2014/10/Constructing-the-team-The-Latham-Report.pdf • HGCRA [1996], Article 108: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1996/53/part/II/crossheading/adjudication • J. M. Trushell: “Twelve years in retrospect“, Adjudication Reporting Centre at Glasgow Caledonian University [2017], https://www.gcu.ac.uk/cebe/media/gcalwebv2/ebe/Twelve%20Years%20in%20Retrospect.pdf • S. Hagsheno, N. Münzl, J. Jonath: „Möglichkeiten und Grenzen der Adjudikation als Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung im Bauwesen“, KIT, Sept. 2017, http://www.bauindustrie.de/media/ documents/Gutachten_Adjudikation_Summary_final.pdf • RICS: „Avoiding Risk – Avoiding Disputes – Early Intervention to Resolve Disputes“, https://www.rics.org/ globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/resolex-rics-dispute- resolution-brochure.pdf • RICS: “Avoiding Risk - Avoiding Disputes - Early Intervention to Resolve Disputes, A combined risk analysis and early intervention service utilising RADAR and Conflict Avoidance Panels (CAPs)“ https:// www.rics.org/globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/rics-radar- technical-document.pdf • RICS: Conflict Avoidance Consultancy, https://www.rics.org/de/products/dispute-resolution-service/conflict- avoidance-consultancy/ • RICS: „Guide to Conflict Avoidance & Dispute Resolution for the Construction and Engineering Industry“, https://www.rics.org/globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/conflict- avoidance-information-guidance.pdf • http://www.resolex.com • Anke Heidemann: „Kooperative Projektabwicklung im Bauwesen unter der Berücksichtigung von Lean- Prinzipien“, KIT, Juli, 2010, https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000020380
  • 20. Kontakt: Till Groß
 Buchenhüll 20 Tel.: +49 8421 9083601
 85072 Eichstätt Mobil: +49 160 98226551 https://www.german-resolver.de German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation? Vielen Dank für 
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