1. Till Gross, Dipl.-Ing., LL.M.
Vortrag im Arbeitskreis
Internationales Baurecht
Würzburg, 19. Juli 2019
23 Jahre Anrecht auf Adjudikation in der
britischen Bauindustrie - Zufriedenheit
auf allen Seiten?
German Resolver
Streitlöser, nicht nur für die
Bau- und Immobilienindustrie
Deutsche Gesellschaft
für Baurecht e.V.
2. Inhalt
1. Was ist Adjudikation?
2. Regelungen in Großbritannien
3. Zur Akzeptanz des Verfahrens
4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK
5. Neue Tendenzen in Großbritannien
6. Zusammenfassung und weiterführende Infor-
mationen
7. Ende
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
3. 1. Was ist Adjudikation?
• Adjudikationist ein außergerichtliches Streitlösungs-
verfahren, bei dem ein externer Schiedsrichter in in
kurzer Zeit eine temporär bindende Entscheidung
fällt.
• Historische Wurzeln in den 70er Jahren zur Beschleu-
nigung von Konflikten in Nachunternehmerverträgen
(Ziel: Erleichterung des Cash Flows)
• Die summarische Bewertung des Konflikts erlaubt,
die Dauer des Verfahrens signifikant zu reduzieren.
• Finale Bindung erst über Gerichtsentscheidung oder
über Arbitration
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
4. 2. Regelungen in Großbritannien
• Ergebnis des Latham Reports (1994)
• Anrecht zur Adjudikation bei regulären Baumaßnah-
men im Artikel 108 des Housing Grants Construction
and Recreation Act [HGCRA 1996] festgeschrieben
• Gesetzliches Anrecht, innerhalb von 4, maximal 6
Wochen eine temporär bindende Lösung in Konflikten
im Baugewerbe zu erreichen.
• Details in Verordnungen auf Landesebene
• Aufhebung ist nur möglich bei (i) Verfahrensfehlern, (in)
bei Befangenheit des Adjudikators oder (iii) offensicht-
licher Ungerechtigkeit der Entscheidung (Verstoß
gegen das Prinzip der Natural Justice)
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
5. 3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
• Jährlich etwa 1.500 Adjudikationsverfahren nach
Einführung des HGCRA [1996]
• Sehr geringe Rate von Beschwerden bzw.
Anfechtungen der Entscheidungen (weniger als 2%
i.M. bis 2019)
• Vorherige Nominierung eines Adjudikators eher
unüblich, überwiegende Nutzung von berufsständi-
schen Vereinigungen, die für den jeweiligen Disput
qualifizierte Entscheider nominieren, Qualitätssiche-
rung und Dokumentation über die administrative
Verantwortung (Royal Charter mit Wurzel in der Magna
Carta von 1215) Quelle: "Twelve years in retrospect"
Adjudication Reporting Centre at
Glasgow Caledonian University 2017
6. 3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Appointing Body
87,4 %
Nachträgliche Einigung
11,3 %
Vertraglich vereinbart
1,3 %
Wie werden Adjudikatoren
nominiert?
Quelle: "Twelve years in retrospect"
Adjudication Reporting Centre at
Glasgow Caledonian University 2017
7. 3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
RICS
61 %
RIBA
16 %
ICE
6 %
CIArb
6 %
ACCA
4 %
TECSA
5 %
CIC
3 %
Welche Institutionen
nominieren Adjudikatoren?
Quelle: "Twelve years in retrospect"
Adjudication Reporting Centre at
Glasgow Caledonian University 2017
Anfechtung der Nominierungen (i.M.):
Vor dem Ende des Verfahrens: 19% (fallend)
Nach dem Ende des Verfahrens: 81% (steigend)
Allgemeine Tendenz: fallend
8. 3. Akzeptanz des Verfahrens
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Andere
8,3 %
Architekten/Ingenieure
26,8 %
Anwälte
23,9 %
Quantity Surveyors
41,0 %
Beruflicher Hintergrund der Adjudikatoren in UK
Quelle: "Twelve years in retrospect"
Adjudication Reporting Centre at
Glasgow Caledonian University 2017
9. German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Telefonkonferenz
5 %
Anhörung
26 %
Aktenlage
69 %
Angewandte Prozeduren
in 2012
Quelle: "Twelve years in retrospect"
Adjudication Reporting Centre at
Glasgow Caledonian University 2017
Hinweis: Die Qualität der
Bauausführung war i.M. nur
in 5% der Verfahren Auslö-
ser der Adjudikation. Deshalb
spielte die Faktenermittlung
auf der Baustelle eine unterge-
ordnete Rolle.
3. Akzeptanz des Verfahrens
10. German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
keine Entscheidung
5 %
Eingestellt
13 %
Settlement
19 %
Entscheidung
63 %
Ausgang der Verfahren
Quelle: "Twelve years in retrospect"
Adjudication Reporting Centre at
Glasgow Caledonian University 2017
3. Akzeptanz des Verfahrens
11. 4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Kläger
68 %
Beide
11 %
Beklagte/-r
21 %
Welche Partei war am
Ende erfolgreich?
Quelle: "Twelve years in retrospect"
Adjudication Reporting Centre at
Glasgow Caledonian University 2017
12. 4. Gefahren und Risiken der Adjudikation in UK
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
• Der beschränkte Zeitrahmen erlaubt keine differenzierte
Bewertung der Tatbestände.
• Begrenzte Anfechtungsgründe
• Verschiebung der Streitthemen von der Feststellung von
Zahlungsansprüchen (JCT-Verträge vor 2011) und Freigabe
von Abschlagsrechnungen hin zu komplexeren Themen
in Zusammenhang mit Abschlussrechnungen
• Bessere Zahlungsmoral erlaubt, Probleme heranwachsen
zu lassen.
• Gute Dokumentation in der Vorbereitung steigert die
Erfolgsaussichten für den Kläger, was zum Nachteil für
Beklagte wird
Gründe für den signifikanten Erfolg der Kläger?
13. 5. Aktuelle Tendenzen in Großbritannien
• Tendenz zu vertraglich vereinbarten Systemen zur
Konflikt-Beobachtung und zur Streitvermeidung
• Beispiel 1: Vereinbarung, nicht zu klagen (Conflict
Avoidance Pledge)
• Beispiel 2: Verknüpfung des ResoLex RADAR-
Verfahrens mit dem CAP (Conflict Avoidance
Panel) unter Administration der RICS
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
14. 5. Neue Tendenzen in Großbritannien
• 2014 gegründete Partnerschaft wichtiger berufsständischer
Organisationen (ICE, RIBA, RICS, DRBF), öffentlicher Auftraggeber
(TfL, Network Rail) und Bauunternehmen, die sich dazu bekennen
• Verbesserung der Strukturen von standardisierten Bauverträgen
(NEC, JCT), um diese
➡ verständlicher zu machen,
➡ auf den Zweck der Arbeiten anzupassen,
➡ die Werkzeuge zum Vertragsmanagement beschreiben,
➡ das Instrument der frühzeitigen Warnungen enthalten und
➡ praktikable Regelungen zum Umgang mit Änderungen des
Leistungsumfangs enthalten.
• Einführung von Conflict Avoidance Panels (CAP), die von den
berufsständischen Organisationen administriert werden und Early
Neutral Evaluations (ENE) erstellen
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
Conflict Avoidance Pledge
15. 5. Neue Tendenzen in Großbritannien
• Partnerschaft der RICS
und der Management
Beratung ResoLex mit
dem Ziel Konflikte in
Bauprojekten frühzeitig
zu erkennen und über
aktives Stakeholder-Management daraus erwachsende
Risiken (Rechtsstreit) auszuschalten
• Erfolgreich eingesetzt beim Bau der Schnellbahnstrecke
von London nach Birmingham und Manchester (HS2)
• Schlüsselvorteil: geeignet für öffentliche Bauvorhaben mit
Beteiligung vieler Parteien (Planer, Baufirmen, TÖB &c.)
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
ResoLex RADAR & RICS CAP
Copyright: ResoLex
16. 5. Neue Tendenzen in Großbritannien
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
2
STAGEONESTAGETWO
Resolved Internally
Referred
to CAP
Online
Evaluation
Exercise
Expert
Analysis
Report
Monthly
Meetings
Team
Action
Risk
Identification
Action on
issues
identified
Team
input
CAP
• Amicable settlement
• Facilitated negotiation
• Independent, non-binding
recommendation(s)
RES5473 Resolex/RICS Dispute Resolution Brochure 0916 aw1.indd 3 23/09/2016 16:35
Quelle:
RICS: “Avoiding Risk - Avoiding Disputes - Early Intervention to
Resolve Disputes, A combined risk analysis and early intervention
service utilising RADAR and Conflict Avoidance Panels (CAPs)“
• Rückmeldung der Teilnehmer zu Zeiten
möglich, die ihnen angenehm sind
• Berichte mit frühzeitigen Warnungen über
erkannte Risiken
• Strikte Wahrung der Vertraulichkeit
• Räumliche Trennung zwischen den den
Teilprozessen
• Begrenzung der Kosten
• Offene Kommunikation zwischen den
Konfliktparteien mit dem Ziel, Kompro-
missmöglichkeiten zu erkunden
• Fachkundige Moderation der
Verhandlungen
• Rückkehr zur Sachebene
• Neutrale Empfehlung des CAP ist nicht
bindend
17. 6. Zusammenfassung
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
• Adjudikation hat sich in Großbritannien einen festen Platz
unter den alternativen Streitlösungsverfahren eingenommen.
• Adjudikatoren werden meist über berufsständische
Organisationen nominiert, die die Art des Konflikts bei der
Auswahl berücksichtigen. Der Anteil der Juristen ist weniger
als ein Viertel.
• Dabei fand ein Übergang von Entscheidungen über
Zahlungsansprüche hin zu komplexeren Themen statt, für die
das Verfahren ursprünglich nicht gedacht war.
• Die begrenzten Möglichkeiten zum Verwerfen einer
Entscheidung gehen oft zu Lasten der Beklagten.
• Als Gegenmaßnahme der Bauherren gewinnen kooperative
Vertragsformen (Lean Management) und frühzeitige, neutrale
Bewertung durch Außenstehende an Bedeutung.
18. There's a legitimate concern among those
who have really cared about the judiciary that
she does not have a sufficient and well-
formed philosophy of adjudication.
Jeff Sessions, Jahrgang 1954,
Südafrikanischer Politiker und Bauingenieur
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
19. 6. Zum Nachlesen:
German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
• Sir Michael Latham: „Constructing the Team“ (Latham Report), http://constructingexcellence.org.uk/wp-
content/uploads/2014/10/Constructing-the-team-The-Latham-Report.pdf
• HGCRA [1996], Article 108: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1996/53/part/II/crossheading/adjudication
• J. M. Trushell: “Twelve years in retrospect“, Adjudication Reporting Centre at Glasgow Caledonian University
[2017], https://www.gcu.ac.uk/cebe/media/gcalwebv2/ebe/Twelve%20Years%20in%20Retrospect.pdf
• S. Hagsheno, N. Münzl, J. Jonath: „Möglichkeiten und Grenzen der Adjudikation als Verfahren der
außergerichtlichen Konfliktlösung im Bauwesen“, KIT, Sept. 2017, http://www.bauindustrie.de/media/
documents/Gutachten_Adjudikation_Summary_final.pdf
• RICS: „Avoiding Risk – Avoiding Disputes – Early Intervention to Resolve Disputes“, https://www.rics.org/
globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/resolex-rics-dispute-
resolution-brochure.pdf
• RICS: “Avoiding Risk - Avoiding Disputes - Early Intervention to Resolve Disputes, A combined risk
analysis and early intervention service utilising RADAR and Conflict Avoidance Panels (CAPs)“ https://
www.rics.org/globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/rics-radar-
technical-document.pdf
• RICS: Conflict Avoidance Consultancy, https://www.rics.org/de/products/dispute-resolution-service/conflict-
avoidance-consultancy/
• RICS: „Guide to Conflict Avoidance & Dispute Resolution for the Construction and Engineering Industry“,
https://www.rics.org/globalassets/rics-website/media/upholding-professional-standards/regulation/drs/conflict-
avoidance-information-guidance.pdf
• http://www.resolex.com
• Anke Heidemann: „Kooperative Projektabwicklung im Bauwesen unter der Berücksichtigung von Lean-
Prinzipien“, KIT, Juli, 2010, https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000020380
20. Kontakt:
Till Groß
Buchenhüll 20 Tel.: +49 8421 9083601
85072 Eichstätt Mobil: +49 160 98226551
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German Resolver - Was kommt nach der Adjudikation?
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