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Wuppertal, 03. Dezember 2010


Nussallergie: Gerade in der Weihnachtszeit ist Vorsicht
geboten

Nüsse und Mandeln zählen zu den 14 Hauptallergenen und sind daher
kennzeichnungspflichtig. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Lose Ware
und Kleinstpackungen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht. Gefähr-
lich kann das für Menschen mit Nuss-Allergie sein. „Schon das Einatmen von
Nussstäuben, beispielsweise beim Öffnen einer Verpackung, kann eine al-
lergische Reaktion auslösen“, so Marianne Rudischer, ernährungsmedizini-
sche Beraterin der BARMER GEK.


Gerade in der Weihnachtszeit ist Vorsicht geboten: Nüsse sind häufig in Bro-
ten, Stollen, Keksen, Lebkuchen, Marzipanerzeugnissen, Nougat und Scho-
koladenprodukten enthalten. Spuren von Nüssen, die nicht zu den regulären
Zutaten gehören, können beispielsweise durch Transport- oder Produktions-
abläufe unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen und müssen nicht aus-
drücklich gekennzeichnet werden. Die Hersteller geben daher auf der Verpa-
ckung häufig den Hinweis „kann Spuren von Nüssen enthalten“ an. Diese
Angabe ist rechtlich nicht vorgeschrieben und bedeutet, dass das Produkt
das Allergen enthalten kann, aber nicht unbedingt enthalten muss. „Verbrau-
cher können also nicht sicher sein, dass solche Produkte keine unbeabsich-
tigten Spuren von Nüssen enthalten. Deshalb sollten sie vorsorglich gemie-
den werden“, so Rudischer.


Auch auf dem Weihnachtsmarkt sollten Allergiker vorsichtig sein, denn viele
der dort angebotenen Lebensmittel werden lose verkauft und müssen daher
ebenfalls nicht gekennzeichnet werden. Vor allem Kinder können das Risiko
von versteckten Allergenen nicht einschätzen. „Am besten ist es daher, auf     _______________________

dem Weihnachtsmarkt beispielsweise auf Kokosnüsse auszuweichen: Sie            Pressestelle

sind keine Nüsse im botanischen Sinne, sondern zählen zu den Steinfrüch-       Lichtscheider Straße 89
                                                                               42285 Wuppertal
ten. Zu Hause kann man selbstgebackene Plätzchen anbieten.“                    Tel.: 0202 56 81 99 14 01
                                                                               Fax: 0202 56 81 99 14 59
                                                                               presse@barmer-gek.de
                                                                               www.barmer-gek.de

                                                                               Athanasios Drougias (Ltg.)
                                                                               Tel.: 0202 56 81 99 14 21
                                                                               athanasios.drougias@barmer-gek.de

                                                                               Dr. Kai Behrens
                                                                               Tel.: 030 25331 44 3020
                                                                               kai.behrens@barmer-gek.de

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  • 1. Wuppertal, 03. Dezember 2010 Nussallergie: Gerade in der Weihnachtszeit ist Vorsicht geboten Nüsse und Mandeln zählen zu den 14 Hauptallergenen und sind daher kennzeichnungspflichtig. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Lose Ware und Kleinstpackungen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht. Gefähr- lich kann das für Menschen mit Nuss-Allergie sein. „Schon das Einatmen von Nussstäuben, beispielsweise beim Öffnen einer Verpackung, kann eine al- lergische Reaktion auslösen“, so Marianne Rudischer, ernährungsmedizini- sche Beraterin der BARMER GEK. Gerade in der Weihnachtszeit ist Vorsicht geboten: Nüsse sind häufig in Bro- ten, Stollen, Keksen, Lebkuchen, Marzipanerzeugnissen, Nougat und Scho- koladenprodukten enthalten. Spuren von Nüssen, die nicht zu den regulären Zutaten gehören, können beispielsweise durch Transport- oder Produktions- abläufe unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen und müssen nicht aus- drücklich gekennzeichnet werden. Die Hersteller geben daher auf der Verpa- ckung häufig den Hinweis „kann Spuren von Nüssen enthalten“ an. Diese Angabe ist rechtlich nicht vorgeschrieben und bedeutet, dass das Produkt das Allergen enthalten kann, aber nicht unbedingt enthalten muss. „Verbrau- cher können also nicht sicher sein, dass solche Produkte keine unbeabsich- tigten Spuren von Nüssen enthalten. Deshalb sollten sie vorsorglich gemie- den werden“, so Rudischer. Auch auf dem Weihnachtsmarkt sollten Allergiker vorsichtig sein, denn viele der dort angebotenen Lebensmittel werden lose verkauft und müssen daher ebenfalls nicht gekennzeichnet werden. Vor allem Kinder können das Risiko von versteckten Allergenen nicht einschätzen. „Am besten ist es daher, auf _______________________ dem Weihnachtsmarkt beispielsweise auf Kokosnüsse auszuweichen: Sie Pressestelle sind keine Nüsse im botanischen Sinne, sondern zählen zu den Steinfrüch- Lichtscheider Straße 89 42285 Wuppertal ten. Zu Hause kann man selbstgebackene Plätzchen anbieten.“ Tel.: 0202 56 81 99 14 01 Fax: 0202 56 81 99 14 59 presse@barmer-gek.de www.barmer-gek.de Athanasios Drougias (Ltg.) Tel.: 0202 56 81 99 14 21 athanasios.drougias@barmer-gek.de Dr. Kai Behrens Tel.: 030 25331 44 3020 kai.behrens@barmer-gek.de