3. Zugang und Zulassung
zum Studium
Hochschulzugang
Hochschulzulassung
Studienplatzvergabe
und Bewerbung
Zulassungsfreie Studiengänge
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
4. 1. Schritt: Hochschulzugang prüfen
Erfülle ich die formalen Voraussetzungen für ein Studium?
Abitur, Fachabitur, Eignungsprüfung, …?
2. Schritt: Hochschulzulassung prüfen
Gibt es ausreichend Studienplätze für alle Interessierten?
zulassungsfrei / zulassungsbeschränkt?
Wie erhalte ich einen
Studienplatz?
5. 1. Schritt: Wo und was
kann ich mit meinem
Schulabschluss studieren?
»Es ist wichtig zu wissen,
dass neben der Hochschul-
zugangsberechtigung
weitere Zugangsvoraus-
setzungen wie z.B. ein
Eignungstest, Sprach-
kenntnisse oder ein
Praktikum gefordert
werden können.«
6. »Mit meiner fachgebundenen
Hochschulreife kann ich an allen
Fachhochschulen sowie bestimmte
Studienrichtungen und Fächer
an Universitäten studieren.«
»Mit meinem Fachabitur
kann ich in der Regel nur an
einer Fachhochschule
studieren.«
»Mit der Allgemeinen
Hochschulreife kann ich
sowohl an Universitäten, als
auch an Fachhochschulen
studieren.«
Wichtig:
Hochschulzugangsberechtigung
und weitere Zugangsvoraussetzungen
individuell prüfen!
7. 2. Schritt: Gibt es ausreichend
Studienplätze für alle Interessierten?
Zulassungsfreier
Studiengang
Es gibt genügend Studienplätze für
die erwarteten Studieninteressierten.
Zulassungsbeschränkter
Studiengang
Es stehen weniger Studienplätze
als Bewerber*innen für die Plätze
zur Verfügung.
8. »Bei einem zulassungsfreien
Studiengang ist mir der Platz sicher.
Möglichweise gibt es besondere
Einschreibungsvoraussetzungen, z.B.
eine bestandene Eignungsprüfung
oder ein Praktikum.«
»Mein Studiengang ist
zulassungsbeschränkt, daher
muss ich mich erst dafür bewerben.
Auch hier muss ich mich nach
besonderen Einschreibungs-
vorrausetzungen informieren.«
9. Zugang und Zulassung
zum Studium
Hochschulzugang
Hochschulzulassung
Studienplatzvergabe
und Bewerbung
Zulassungsfreie Studiengänge
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
10. Zulassungsfreie Studiengänge
Es stehen ausreichend
Studienplätze in bestimmten
Studiengängen zur Verfügung.
In der Regel keine Bewerbung notwendig.
Nicht alle Studiengänge starten zum
Winter- und Sommersemester.
Einschreibung innerhalb der
Einschreibungszeiträume möglich.
Verfahren unterschiedlich
(Fristen, einzureichende Unterlagen)
Fächerkombinationen beachten – das weitere
Fach hat evtl. eine Zulassungsbeschränkung
Weitere Voraussetzungen beachten.
Eignungsnachweise (z.B. Sport, Kunst,
etc.), Praktika oder Sprachkenntnisse
11. Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für besonders nachgefragte
Studiengänge, für die es
erfahrungsgemäß mehr
Bewerber*innen als Plätze gibt. die Anzahl der zu vergebenen
Plätze für diesen Studiengang
wird festgelegt
die Vergabe erfolgt nach
gesetzlich geregelten Quoten
Studiengang kann örtlich
oder bundesweit zulassungs-
beschränkt sein
Was ist der NC– Numerus Clausus?
Auswahlgrenze im aktuellen Verfahren
12. Örtlich zulassungsbeschränkte
Studiengänge
Das Vergabeverfahren beinhaltet, dass nach Abzug
von Vorabquoten derzeit die Studienplätze wie folgt
vergeben werden:
20 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs
20 Prozent nach Wartezeit
60 Prozent durch Auswahlkriterien der
Hochschulen; (wobei hier häufig nur die Abiturnote
herangezogen wird)
13. Bundesweit zulassungsbeschränkte
Studiengänge
Medizin, Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin
Das Vergabeverfahren beinhaltet, dass nach Abzug
von Vorabquoten derzeit die Studienplätze wie folgt
vergeben werden:
30 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs
10 Prozent nach einer Eignungsquote
(Note darf keine Rolle spielen)
60 Prozent durch Auswahlkriterien (AdH) der
Hochschulen (Abiturnote und ein bis zwei weitere
Kriterien müssen berücksichtigt werden )
14. Bewerbung um zulassungs-
beschränkte Studiengänge
Alle bundesweit zulassungsbeschränkte
Studiengänge (Medizin, Tier-, Zahnmedizin,
Pharmazie) und die meisten örtlich
zulassungsbeschränkten Studiengänge werden
im Dialogorientierten Serviceverfahren
(DoSV) vergeben
Online Bewerbung ist erst nach Erhalt
des Abschlusszeugnisses möglich
Bewerbungsfristen in der Regel
Wintersemester zum 15. Juli
Ausnahme bei den bundesweiten
Studiengänge für »Alt-Abiturienten«
zum 31. Mai
Sommersemester zum 15. Januar
Besondere Voraussetzungen beachten.
Eignungsnachweise (z.B. Sport, Kunst, etc.),
Praktika oder Sprachkenntnisse
Wichtig
Nicht alle Studiengänge starten zum
Winter- und Sommersemester.
15. Registrierung, Bewerbung, Einschreibung
Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal für
alle Bewerber*innen
Bewerbung bis zu 12 Studienwünsche
ein bestimmter Studiengang an einer
bestimmten Hochschule (=1 Studienwunsch)
Ausnahme bei Medizin, Tier-, Zahnmedizin
und Pharmazie:
Angabe von beliebig verfügbaren Studienorten
bei einem Studiengang (=1 Studienwunsch);
alle vier Studiengänge können angegeben werden
Einschreibung an der Hochschule ist erst nach
Erhalt der Zulassung eines Studiengangs möglich
Dialogorientiertes
Serviceverfahren (DoSV)
3. Einschreibung
1. Registrierung
bei hochschulstart.de
2. Bewerbung
entweder auf dem Portal
hochschulstart.de oder
direkt an den Hochschulen
16. Was muss ich bei der Studien-
platzvergabe beachten?
»Mit meiner Abinote
erreiche ich voraussichtlich
den NC meines
Wunschstudiengangs. Bis
zur Einschreibung muss
ich aber ein Praktikum
absolvieren.«
»Mein Studienplatz ist mir
sicher, da er zulassungsfrei ist.
Ich benötige allerdings eine
bestandene Eignungsprüfung.«
»Meine Abinote reicht für mein
Wunschstudium nicht aus. Daher
überbrücke ich die Zeit mit einem Dienst
bzw. einer Ausbildung um über eine
anderes Auswahlkriterium den
Studienplatz zu erhalten.«
Wichtig: Vergabe- und
Bewerbungsverfahren
individuell pro
Studiengang prüfen!