2. Zulassungsfreie Studiengänge
Es stehen ausreichend
Studienplätze in bestimmten
Studiengängen zur Verfügung.
In der Regel keine Bewerbung notwendig.
Nicht alle Studiengänge starten zum Winter- und
Sommersemester.
Einschreibung innerhalb der
Einschreibungszeiträume möglich.
Verfahren unterschiedlich
(Fristen, einzureichende Unterlagen)
Fächerkombinationen beachten – das weitere
Fach hat evtl. eine Zulassungsbeschränkung
Weitere Voraussetzungen beachten.
Eignungsnachweise (z.B. Sport, Kunst,
etc.), Praktika oder Sprachkenntnisse
3. Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für besonders nachgefragte Studiengänge,
für die es erfahrungsgemäß mehr
Bewerber*innen als Plätze gibt.
die Anzahl der zu vergebenen
Plätze für diesen Studiengang wird
festgelegt
die Vergabe erfolgt nach gesetzlich
geregelten Quoten
Studiengang kann örtlich
oder bundesweit zulassungs-
beschränkt sein
Was ist der NC– Numerus Clausus?
Auswahlgrenze im aktuellen Verfahren
4. Örtlich zulassungsbeschränkte
Studiengänge
Das Vergabeverfahren beinhaltet, dass nach Abzug
von Vorabquoten derzeit die Studienplätze wie folgt
vergeben werden:
20 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs
20 Prozent nach Wartezeit
60 Prozent durch Auswahlkriterien der
Hochschulen; (wobei hier häufig nur die Abiturnote
herangezogen wird)
5. Bundesweit zulassungsbeschränkte
Studiengänge
Medizin, Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin
Das Vergabeverfahren beinhaltet, dass nach Abzug
von Vorabquoten derzeit die Studienplätze wie folgt
vergeben werden:
30 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs
10 Prozent nach einer Eignungsquote
(Note darf keine Rolle spielen)
60 Prozent durch Auswahlkriterien (AdH) der
Hochschulen (Abiturnote und ein bis zwei weitere
Kriterien müssen berücksichtigt werden )
6. Bewerbung um zulassungs-
beschränkte Studiengänge
Alle bundesweit zulassungsbeschränkte
Studiengänge (Medizin, Tier-, Zahnmedizin,
Pharmazie) und die meisten örtlich
zulassungsbeschränkten Studiengänge werden
im Dialogorientierten Serviceverfahren
(DoSV) vergeben
Online Bewerbung ist erst nach Erhalt
des Abschlusszeugnisses möglich
Bewerbungsfristen in der Regel
Wintersemester zum 15. Juli
Ausnahme bei den bundesweiten
Studiengänge für »Alt-Abiturienten«
zum 31. Mai
Sommersemester zum 15. Januar
Besondere Voraussetzungen beachten.
Eignungsnachweise (z.B. Sport, Kunst, etc.),
Praktika oder Sprachkenntnisse
Wichtig
Nicht alle Studiengänge starten zum
Winter- und Sommersemester.
7. Registrierung, Bewerbung, Einschreibung
Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal für
alle Bewerber*innen
Bewerbung bis zu 12 Studienwünsche
ein bestimmter Studiengang an einer
bestimmten Hochschule (=1 Studienwunsch)
Ausnahme bei Medizin, Tier-, Zahnmedizin
und Pharmazie:
Angabe von beliebig verfügbaren Studienorten
bei einem Studiengang (=1 Studienwunsch);
alle vier Studiengänge können angegeben werden
Einschreibung an der Hochschule ist erst nach
Erhalt der Zulassung eines Studiengangs möglich
Dialogorientiertes
Serviceverfahren (DoSV)
3. Einschreibung
1. Registrierung
bei hochschulstart.de
2. Bewerbung
entweder auf dem Portal
hochschulstart.de oder
direkt an den Hochschulen
8. Was muss ich bei der Studien-
platzvergabe beachten?
»Mit meiner Abinote
erreiche ich voraussichtlich
den NC meines
Wunschstudiengangs. Bis zur
Einschreibung muss
ich aber ein Praktikum
absolvieren.«
»Mein Studienplatz ist mir sicher,
da er zulassungsfrei ist. Ich
benötige allerdings eine
bestandene Eignungsprüfung.«
»Meine Abinote reicht für mein
Wunschstudium nicht aus. Daher
überbrücke ich die Zeit mit einem Dienst
bzw. einer Ausbildung um über eine
anderes Auswahlkriterium den
Studienplatz zu erhalten.«
Wichtig: Vergabe- und
Bewerbungsverfahren
individuell pro
Studiengang prüfen!