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Studienplatzvergabe
und Bewerbung
Zulassungsfreie Studiengänge
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
Es stehen ausreichend
Studienplätze in bestimmten
Studiengängen zur Verfügung.
In der Regel keine Bewerbung notwendig.
Nicht alle Studiengänge starten zum Winter- und
Sommersemester.
Einschreibung innerhalb der
Einschreibungszeiträume möglich.
Verfahren unterschiedlich
(Fristen, einzureichende Unterlagen)
Fächerkombinationen beachten – das weitere
Fach hat evtl. eine Zulassungsbeschränkung
Weitere Voraussetzungen beachten.
Eignungsnachweise (z.B. Sport, Kunst,
etc.), Praktika oder Sprachkenntnisse
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für besonders nachgefragte Studiengänge,
für die es erfahrungsgemäß mehr
Bewerber*innen als Plätze gibt.
die Anzahl der zu vergebenen
Plätze für diesen Studiengang wird
festgelegt
die Vergabe erfolgt nach gesetzlich
geregelten Quoten
Studiengang kann örtlich
oder bundesweit zulassungs-
beschränkt sein
Was ist der NC– Numerus Clausus?
Auswahlgrenze im aktuellen Verfahren
Örtlich zulassungsbeschränkte
Studiengänge
Das Vergabeverfahren beinhaltet, dass nach Abzug
von Vorabquoten derzeit die Studienplätze wie folgt
vergeben werden:
 20 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs
 20 Prozent nach Wartezeit
 60 Prozent durch Auswahlkriterien der
Hochschulen; (wobei hier häufig nur die Abiturnote
herangezogen wird)
Bundesweit zulassungsbeschränkte
Studiengänge
Medizin, Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin
Das Vergabeverfahren beinhaltet, dass nach Abzug
von Vorabquoten derzeit die Studienplätze wie folgt
vergeben werden:
 30 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs
 10 Prozent nach einer Eignungsquote
(Note darf keine Rolle spielen)
 60 Prozent durch Auswahlkriterien (AdH) der
Hochschulen (Abiturnote und ein bis zwei weitere
Kriterien müssen berücksichtigt werden )
Bewerbung um zulassungs-
beschränkte Studiengänge
Alle bundesweit zulassungsbeschränkte
Studiengänge (Medizin, Tier-, Zahnmedizin,
Pharmazie) und die meisten örtlich
zulassungsbeschränkten Studiengänge werden
im Dialogorientierten Serviceverfahren
(DoSV) vergeben
Online Bewerbung ist erst nach Erhalt
des Abschlusszeugnisses möglich
Bewerbungsfristen in der Regel
Wintersemester zum 15. Juli
Ausnahme bei den bundesweiten
Studiengänge für »Alt-Abiturienten«
zum 31. Mai
Sommersemester zum 15. Januar
Besondere Voraussetzungen beachten.
Eignungsnachweise (z.B. Sport, Kunst, etc.),
Praktika oder Sprachkenntnisse
Wichtig
Nicht alle Studiengänge starten zum
Winter- und Sommersemester.
Registrierung, Bewerbung, Einschreibung
Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal für
alle Bewerber*innen
Bewerbung bis zu 12 Studienwünsche
 ein bestimmter Studiengang an einer
bestimmten Hochschule (=1 Studienwunsch)
 Ausnahme bei Medizin, Tier-, Zahnmedizin
und Pharmazie:
Angabe von beliebig verfügbaren Studienorten
bei einem Studiengang (=1 Studienwunsch);
alle vier Studiengänge können angegeben werden
Einschreibung an der Hochschule ist erst nach
Erhalt der Zulassung eines Studiengangs möglich
Dialogorientiertes
Serviceverfahren (DoSV)
3. Einschreibung
1. Registrierung
bei hochschulstart.de
2. Bewerbung
entweder auf dem Portal
hochschulstart.de oder
direkt an den Hochschulen
Was muss ich bei der Studien-
platzvergabe beachten?
»Mit meiner Abinote
erreiche ich voraussichtlich
den NC meines
Wunschstudiengangs. Bis zur
Einschreibung muss
ich aber ein Praktikum
absolvieren.«
»Mein Studienplatz ist mir sicher,
da er zulassungsfrei ist. Ich
benötige allerdings eine
bestandene Eignungsprüfung.«
»Meine Abinote reicht für mein
Wunschstudium nicht aus. Daher
überbrücke ich die Zeit mit einem Dienst
bzw. einer Ausbildung um über eine
anderes Auswahlkriterium den
Studienplatz zu erhalten.«
Wichtig: Vergabe- und
Bewerbungsverfahren
individuell pro
Studiengang prüfen!

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Bewerbung und Einschreibung

  • 2. Zulassungsfreie Studiengänge Es stehen ausreichend Studienplätze in bestimmten Studiengängen zur Verfügung. In der Regel keine Bewerbung notwendig. Nicht alle Studiengänge starten zum Winter- und Sommersemester. Einschreibung innerhalb der Einschreibungszeiträume möglich. Verfahren unterschiedlich (Fristen, einzureichende Unterlagen) Fächerkombinationen beachten – das weitere Fach hat evtl. eine Zulassungsbeschränkung Weitere Voraussetzungen beachten. Eignungsnachweise (z.B. Sport, Kunst, etc.), Praktika oder Sprachkenntnisse
  • 3. Zulassungsbeschränkte Studiengänge Für besonders nachgefragte Studiengänge, für die es erfahrungsgemäß mehr Bewerber*innen als Plätze gibt. die Anzahl der zu vergebenen Plätze für diesen Studiengang wird festgelegt die Vergabe erfolgt nach gesetzlich geregelten Quoten Studiengang kann örtlich oder bundesweit zulassungs- beschränkt sein Was ist der NC– Numerus Clausus? Auswahlgrenze im aktuellen Verfahren
  • 4. Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge Das Vergabeverfahren beinhaltet, dass nach Abzug von Vorabquoten derzeit die Studienplätze wie folgt vergeben werden:  20 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs  20 Prozent nach Wartezeit  60 Prozent durch Auswahlkriterien der Hochschulen; (wobei hier häufig nur die Abiturnote herangezogen wird)
  • 5. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin Das Vergabeverfahren beinhaltet, dass nach Abzug von Vorabquoten derzeit die Studienplätze wie folgt vergeben werden:  30 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs  10 Prozent nach einer Eignungsquote (Note darf keine Rolle spielen)  60 Prozent durch Auswahlkriterien (AdH) der Hochschulen (Abiturnote und ein bis zwei weitere Kriterien müssen berücksichtigt werden )
  • 6. Bewerbung um zulassungs- beschränkte Studiengänge Alle bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin, Tier-, Zahnmedizin, Pharmazie) und die meisten örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge werden im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben Online Bewerbung ist erst nach Erhalt des Abschlusszeugnisses möglich Bewerbungsfristen in der Regel Wintersemester zum 15. Juli Ausnahme bei den bundesweiten Studiengänge für »Alt-Abiturienten« zum 31. Mai Sommersemester zum 15. Januar Besondere Voraussetzungen beachten. Eignungsnachweise (z.B. Sport, Kunst, etc.), Praktika oder Sprachkenntnisse Wichtig Nicht alle Studiengänge starten zum Winter- und Sommersemester.
  • 7. Registrierung, Bewerbung, Einschreibung Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal für alle Bewerber*innen Bewerbung bis zu 12 Studienwünsche  ein bestimmter Studiengang an einer bestimmten Hochschule (=1 Studienwunsch)  Ausnahme bei Medizin, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie: Angabe von beliebig verfügbaren Studienorten bei einem Studiengang (=1 Studienwunsch); alle vier Studiengänge können angegeben werden Einschreibung an der Hochschule ist erst nach Erhalt der Zulassung eines Studiengangs möglich Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) 3. Einschreibung 1. Registrierung bei hochschulstart.de 2. Bewerbung entweder auf dem Portal hochschulstart.de oder direkt an den Hochschulen
  • 8. Was muss ich bei der Studien- platzvergabe beachten? »Mit meiner Abinote erreiche ich voraussichtlich den NC meines Wunschstudiengangs. Bis zur Einschreibung muss ich aber ein Praktikum absolvieren.« »Mein Studienplatz ist mir sicher, da er zulassungsfrei ist. Ich benötige allerdings eine bestandene Eignungsprüfung.« »Meine Abinote reicht für mein Wunschstudium nicht aus. Daher überbrücke ich die Zeit mit einem Dienst bzw. einer Ausbildung um über eine anderes Auswahlkriterium den Studienplatz zu erhalten.« Wichtig: Vergabe- und Bewerbungsverfahren individuell pro Studiengang prüfen!

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