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Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
1
Alternative Methoden zur Streitbeilegung (ADR)
Die Europäische Kommission hat in einer Pressekonferenz kürzlich von 750
verschiedenen (freiwilligen) Methoden der Streitbeilegung in der EU gesprochen…
Zunächst ein Paar Definitionen (entnommen aus der PWC-Studie:
Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich, 2005, S. 28):
„Glossar
Außergerichtliches Verfahren
Verfahren, das jenseits des staatlichen Gerichtsverfahrens zur Konfliktbearbeitung
zur Verfügung steht.
Außergerichtliches Verfahren mit Drittbeteiligung
Außergerichtliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter die Parteien in der
Konfliktbearbeitung unterstützt (im Rahmen dieser Studie: Mediation, Schlichtung,
Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsbarkeit).
Gerichtsverfahren
Staatliches Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines Gerichtes
durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet werden.
Mediation
Strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt
gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet.
Schiedsgerichtsverfahren
Nicht-staatliches [privates] Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung
eines mit von den Parteien benannten neutralen Dritten besetzten Gremiums durch
einen bindenden Schiedsspruch beendet werden.
Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
2
Schiedsgutachten
Entscheidungsvorschläge eines von den Konfliktparteien einvernehmlich bestellten
Sachverständigen zu abgrenzbaren, strittigen (Fach-)Fragen, die für die Parteien – je
nach vorab getroffener Vereinbarung – verbindlich oder unverbindlich sein können.
Schlichtung
Unterbreitung eines für die Parteien rechtlich unverbindlichen Konfliktlösungs-
vorschlags durch einen neutralen Dritten nach Anhörung aller Konfliktparteien.
Verhandlung
Eigenständige Konfliktbearbeitung durch die Parteien ohne Beteiligung eines
neutralen Dritten, in denen erzielte Übereinkünfte als bindender Vertrag oder als
informelle Vereinbarung formuliert werden können.“
Hier werden sechs Hauptmethoden benannt, die in Deutschland in Anwendung sind.
1. Gerichtsverfahren
2. Schiedsgerichtsverfahren
3. Schiedsgutachten
4. Mediation
5. Schlichtung (Ombudsmannverfahren)
6. Verhandlungen
Diese sechs Hauptmethoden unterscheiden sich hinsichtlich der Dauer, Kosten,
Eigenverantwortung/Fremdentscheidung, Öffentlichkeit/Vertraulichkeit (bzw. Privat-
heit), der Schaffung von Gewinnern/Verlieren, der Möglichkeit auf Win-Win-Lösungen
und damit der Zukunftsfähigkeit.

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  • 1. Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA 1 Alternative Methoden zur Streitbeilegung (ADR) Die Europäische Kommission hat in einer Pressekonferenz kürzlich von 750 verschiedenen (freiwilligen) Methoden der Streitbeilegung in der EU gesprochen… Zunächst ein Paar Definitionen (entnommen aus der PWC-Studie: Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich, 2005, S. 28): „Glossar Außergerichtliches Verfahren Verfahren, das jenseits des staatlichen Gerichtsverfahrens zur Konfliktbearbeitung zur Verfügung steht. Außergerichtliches Verfahren mit Drittbeteiligung Außergerichtliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter die Parteien in der Konfliktbearbeitung unterstützt (im Rahmen dieser Studie: Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsbarkeit). Gerichtsverfahren Staatliches Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines Gerichtes durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet werden. Mediation Strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet. Schiedsgerichtsverfahren Nicht-staatliches [privates] Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines mit von den Parteien benannten neutralen Dritten besetzten Gremiums durch einen bindenden Schiedsspruch beendet werden.
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