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GEBAB MT „Baltic Adonia“ in der Krise: Weitere Nachschüsse der Gesellschafter erforderlich
Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

16. November 2012 - Der im Jahr 2003 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" steckt in
großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich
hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Das von den Gesellschaftern des Fonds zur
Verfügung gestellte Darlehen in Höhe von 1,4 Mio. € hat nur für eine kurze Linderung der Situation
gesorgt. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, werde auf Basis
der erwarteten Pooleinnahmen zum Jahresende 2012 eine Liquiditätsunterdeckung verbleiben.
Zudem könne das Restdarlehen des Erstcharterers nicht getilgt werden. Zwar sei die finanzierende
Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere
Liquidität bereitstellten.

Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche
Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der
großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und
erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die
Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig
überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das
Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde
dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von mehr als 12 Mio. € bedeuten.
Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene
Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung
von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az.
V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das
eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen
erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt
werden:

    • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung.
      Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten
        Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
    •   Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass
        ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde.
        Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
        Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
        völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
        geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
    •   Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
        gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
        nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
        Anleger mehrheitlich nicht informiert.
    •   Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der
        weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden
        Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken
        entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten
        die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem
        Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt
        zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
        zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
    •   Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
        Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die
        Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen
        gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist
        bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle
        der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
        Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
        Schiffsfondsanleger hingewiesen.
    •   Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im
        Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen,
        welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw.
        Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird.
        Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht
        ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon
        an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung
gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl
von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia"? Möchten
Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
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Berlin:
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Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Leipzig:
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Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gebab-mt-baltic-adonia-in-der-krise-weitere-
nachschuesse-der-gesellschafter-erforderlich.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter
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GEBAB MT Baltic Adonia in der Krise: Weitere Nachschüsse der Gesellschafter erforderlich

  • 1. GEBAB MT „Baltic Adonia“ in der Krise: Weitere Nachschüsse der Gesellschafter erforderlich Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch 16. November 2012 - Der im Jahr 2003 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" steckt in großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Das von den Gesellschaftern des Fonds zur Verfügung gestellte Darlehen in Höhe von 1,4 Mio. € hat nur für eine kurze Linderung der Situation gesorgt. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, werde auf Basis der erwarteten Pooleinnahmen zum Jahresende 2012 eine Liquiditätsunterdeckung verbleiben. Zudem könne das Restdarlehen des Erstcharterers nicht getilgt werden. Zwar sei die finanzierende Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere Liquidität bereitstellten. Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von mehr als 12 Mio. € bedeuten. Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden: • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
  • 2. Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert. • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen. • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert. • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen. • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
  • 3. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt info@nittel.co Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01 Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gebab-mt-baltic-adonia-in-der-krise-weitere- nachschuesse-der-gesellschafter-erforderlich.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.