Am 28. August 2012 wurde durch das Amtsgericht Hamburg (67b IN 239/12) die Zwangsverwaltung über den Schiffsfonds angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung der beiden Containerschiffe voraussichtlich kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.