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19.06.2018
1
Beziehungen
Schweiz–Europa:
Der Bundesrat stellt
sich der
Herausforderung!
1
Ignazio Cassis
Bundesrat
ÜBERSICHT
2
1. Schweiz und EU
2. Austausch
3. Rechtliche Beziehungen
4. Europapolitik des BR
5. Rahmenabkommen
6. Fazit
19.06.2018
2
ÜBERSICHT
3
1. Schweiz und EU
2. Austausch
3. Rechtliche Beziehungen
4. Europapolitik des BR
5. Rahmenabkommen
6. Fazit
DIE SCHWEIZ IM HERZEN EUROPAS
4
19.06.2018
3
… AUCH WENN EINIGE DAS GERN
ANDERS HÄTTEN!
5
EUROPA IM HERZEN DER SCHWEIZ
6
19.06.2018
4
BESONDERHEIT DER SCHWEIZ
7
jeglicher
Machtkonzen-
tration!
Quelle: Keystone
INSTRUMENTE
8
1. Föderalismus (Dezentrale
Staatsorganisation)
2. Direkte Demokratie
3. Milizsystem
Quelle: VBS
Quelle: Holger Appenzeller
19.06.2018
5
ÜBERSICHT
9
1. Schweiz und EU
2. Austausch
3. Rechtliche Beziehungen
4. Europapolitik des BR
5. Rahmenabkommen
6. Fazit
AUSTAUSCH ...
1/3
Jeden dritten Franken
verdient die Schweiz im
Austausch mit der EU.
1 500 000
Arbeitsplätze hängen
von Schweizer Exporten
in die EU ab.
TOP 3
Die Schweiz gehört
zusammen mit den USA
und China zu den drei
wichtigsten Handels-
partnern der EU.
MOBILITÄT
430 000 Schweizerinnen und Schweizer leben in
der EU und etwa 1,4 Millionen EU-Bürger in der
Schweiz.
Mehr als 320 000 Grenzgängerinnen und
Grenzgänger kommen jeden Tag zur Arbeit in
die Schweiz.
10
19.06.2018
6
CHF 1 Mrd./Tag
... WIRTSCHAFTLICHER ART
500 Mio.
11
CHF 1 Mrd./Jahr
HANDELSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN
DER SCHWEIZ UND INDONESIEN
280 Mio.
12
19.06.2018
7
ÜBERSICHT
13
1. Schweiz und EU
2. Austausch
3. Rechtliche Beziehungen
4. Europapolitik des BR
5. Rahmenabkommen
6. Fazit
46 JAHRE UND
ÜBER
120 ABKOMMEN
RECHTLICHE
BEZIEHUNGEN
14
19.06.2018
8
AUF UND AB
15
BILATERALER WEG
16
1999 Bilaterale Abkommen I
1. Personenfreizügigkeit (FZA)
2. Technische Handelshemmnisse
3. Beschaffungswesen
4. Landwirtschaft
5. Forschung
6. Luftverkehr
7. Landverkehr
► Bedeutung: Erleichterter Zugang zu
den Arbeits-, Waren- und
Dienstleistungsmärkten
2004 Bilaterale Abkommen II
1. Schengen / Dublin
2. Zinsbesteuerung
3. Betrugsbekämpfung
4. Landwirtschaftliche
Verarbeitungsprodukte
5. MEDIA (Kreatives Europa)
6. Umwelt
7. Statistik
8. Renten
9. Bildung, Ausbildung, Jugend
► Bedeutung: Vertiefte Zusammenarbeit
in weiteren Bereichen, verbesserte
wirtschaftliche Rahmenbedingungen
19.06.2018
9
BILATERALE ABKOMMEN SCHWEIZ-EU
17
Typ 1: Bilaterale Marktzugangsabkommen
Typ 2: Bilaterale Assoziierungs-/
Kooperationsabkommen
BILATERALE I (1999)
18
DIE SIEBEN ABKOMMEN IHRE BEDEUTUNG
1 Personenfreizügigkeit Marktzugang gemäss europäischem
Recht
2 Technische Handelshemmnisse
(MRA)
3 Luftverkehr
4 Landverkehr
5 Landwirtschaft
6 Beschaffungswesen Ausweitung des WTO-Rechts
7 Forschung Assoziierungs-/
Kooperationsabkommen
Teilnahme der Schweiz an
Forschungsrahmenprogrammen (FRP)
der EU
19.06.2018
10
BILATERALE II (2004)
19
DIE NEUN ABKOMMEN IHRE BEDEUTUNG
1 Schengen / Dublin Assoziierungsabkommen
Gemäss europäischem Recht
2 Zinsbesteuerung / Automatischer
Informationsaustausch
Steuerwesen
3 Renten
4 Betrugsbekämpfung Kooperationsabkommen
5 Umwelt
6 Statistik
7 Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Freihandelsabkommen
Protokoll Nr. 2 des Freihandels-abkommens von
1972, basiert nicht auf europäischem Recht
8 Kreatives Europa Kooperations-/Assoziierungsabkommen
è Abkommen nicht in Kraft
Laufende Verhandlungen
9 Grundbildung, Berufsbildung, Jugend Kooperations-/Assoziierungsabkommen
è Abkommen nicht in Kraft
Keine Verhandlungen
20
FREIHANDEL MARKTZUGANG
Freihandel… Marktzugang…
… schafft Handelshemmnisse an der
Grenze zwischen der Schweiz und der
EU (Industrieprodukte) ab.
Abschaffung von Zöllen und ähnlichen
Massnahmen für Industriewaren sowie
mengenmässige Beschränkungen
(Kontingente).
… ermöglicht, dass für Schweizer
Unternehmen dieselben Spielregeln
gelten wie für ihre Konkurrenten in der
EU. («Level Playing Field»)
Anpassung der Anforderungen
bezüglich Produkte, Vermarktung usw.
(= Harmonisierung des Rechts).
19.06.2018
11
ÜBERSICHT
21
1. Schweiz und EU
2. Austausch
3. Rechtliche Beziehungen
4. Europapolitik des BR
5. Rahmenabkommen
6. Fazit
VISION DES BUNDESRATES
ÜBERGEORDNETE ZIELE
DER BUNDESRAT WILL:
die bestmögliche wirtschaftliche Integration bei
grösstmöglicher politischer Unabhängigkeit!
Entscheide des BR an den Sitzungen vom
31.1. – 21.2. – 2.3.2018
22
Art. 2 Zweck
1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft
schützt die Freiheit und die Rechte des
Volkes und wahrt die Unabhängigkeit
und die Sicherheit des Landes.
2. Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt,
die nachhaltige Entwicklung, den inneren
Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt
des Landes.
3 (…)
4 (…)
19.06.2018
12
1. Rechtssicherheit schaffen
2. Berechenbarkeit für die Unternehmen
gewährleisten
3. Markzugang und sektorielle Kooperationen
(im Interesse der Schweiz) ausdehnen
STRATEGISCHE ZIELE
23
HANDELN!
ENTSCHEIDE DES BUNDESRATS
1. Den bilateralen Weg bekräftigen
als Instrument der Beziehungspflege zur EU
(kein Beitritt zu EU oder EWR)
2. Beim institutionellen Abkommen rasch
voranschreiten,
um den Zugang zum EU-Binnenmarkt sicherzustellen
3. Rechtliche Aspekte und rote Linien festlegen,
um die Akzeptanz bei der Schweizer Bevölkerung zu
steigern
4. Gewünschte Abkommen definieren
– Marktzugang (Strom) und
– Kooperation (Medien, Gesundheitswesen usw.) 24
19.06.2018
13
NICHTS TUN IST KEIN PLAN A!
EROSION
DER BILATERALEN
ABKOMMEN
25
Die bilateralen Abkommen mit der EU
müssen regelmässig aktualisiert
werden
(z. B. Anpassung an neue Technologien).
Dazu brauchen wir einen einfachen Mechanismus.
Ansonsten verlieren die Abkommen an Wirkung für die Schweizer
Exportunternehmen.
ÜBERSICHT
26
1. Schweiz und EU
2. Austausch
3. Rechtliche Beziehungen
4. Europapolitik des BR
5. Rahmenabkommen
6. Fazit
19.06.2018
14
WAS IST DAS RAHMENABKOMMEN?
• Ein Instrument für die eine einfache,
homogene und wirksame Umsetzung
der bestehenden und künftigen
sektoriellen Marktzugangsabkommen.
= Ein Verfahrensabkommen!
• Es sichert den Zugang zum
EU-Binnenmarkt.
• Kurz: Es sorgt für Öl im Getriebe.
27
RAHMENABKOMMEN =
VERFAHRENSABKOMMEN
Die institutionellen Fragen betreffen folgende vier Bereiche:
1. Rechtsentwicklung
Wie werden Abkommen infolge allfälliger neuer gesetzlicher Entwicklungen des
EU-Acquis, der Teil dieser Abkommen ist, angepasst?
2. Überwachung
Wie soll eine einheitliche Überwachung der Anwendung der bilateralen Abkommen
sichergestellt werden?
3. Rechtsauslegung
Wie kann eine homogene Auslegung der bilateralen Abkommen sichergestellt werden?
4. Streitbeilegung
Mittels welcher Verfahren sollen Streitigkeiten zwischen der EU und der Schweiz gelöst
werden?
28
19.06.2018
15
ZIEL: RECHTSSICHERHEIT
KONFORMITÄT VON
INDUSTRIEPRODUKTEN
LANDWIRTSCHAFTGÜTERVERKEHR AUF
SCHIENE UND STRASSE
LUFTVERKEHRPERSONEN-
FREIZÜGIGKEIT
INSTITUTIONELLES
RAHMENABKOMMEN
29
LAUFENDE VERHANDLUNGEN
ABSCHLIESSEN
30
STROM GESUNDHEITSWESEN GALILEO+ GLEICHWERTIGKEIT
FINANZMÄRKTE
MEDIEN UND
KULTUR
LAND- UND
LUFTVERKEHR
WAS TUN?
PARALLELE
VERHANDLUNGEN
+
INSTITUTIONELLES
ABKOMMEN
19.06.2018
16
SCHLÜSSELFRAGEN
1. ANWENDUNGSBEREICH
Bestehende und künftige Marktzugangsabkommen
(z. B. Strom).
2. DYNAMISCHE RECHTSÜBERNAHME
(Homogenität des Rechts in einem gemeinsamen Markt)
- Keine automatische Übernahme!
- Gesetzgebungsprozess unberührt, direkte Demokratie gewahrt.
- Bei Nichtübernahme: Ausgleichsmassnahmen, deren
Verhältnismässigkeit von einem Schiedsgericht beurteilt wird.
3. ROTE LINIEN
Gewisse Elemente sind vom Abkommen auszunehmen.
31
OFFENE FRAGEN
1. STREITBEILEGUNG 2. STAATLICHE
BEIHILFEN
3. ROTE LINIEN
FlaM (flankierende Massnahmen)
UBRL (Freizügigkeitsrichtlinie Unionsbürgerrichtlinie)
SOZIALE SICHERHEIT
32
19.06.2018
17
SCHIEDSGERICHT
33
SCHIEDSGERICHT
VON DER SCHWEIZ
ERNANNTER SCHIEDSRICHTER
VORSITZENDER VON DEN BEIDEN
SCHIEDSRICHTERN ERNANNT
VON DER EU ERNANNTER
SCHIEDSRICHTER
34
19.06.2018
18
ROTE LINIEN
IN DEN VERHANDLUNGEN ZU BEWAHREN
a. FLANKIERENDE MASSNAHMEN
zur Personenfreizügigkeit
Massnahmen zum Schutz der Schweizer Arbeitnehmenden vor Dumping
bezüglich Lohn und Arbeitsbedingungen (z. B. achttägige Meldepflicht,
Kaution)
b. FREIZÜGIGKEITSRICHTLINIE
Keine Übernahme der Richtlinie
(z. B. beschränkter Zugang zur Sozialhilfe)
c. Bestimmte Aspekte zur Koordinierung der
SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEME
(keine Ausdehnung der Sozialversicherungsleistungen)
35
ÜBERSICHT
36
1. Schweiz und EU
2. Austausch
3. Rechtliche Beziehungen
4. Rahmenabkommen
5. Europapolitik des BR
6. Fazit
19.06.2018
19
EIN PLUS FÜR DIE WIRTSCHAFT
Das Rahmenabkommen ermöglicht es, die Beziehungen
zwischen der Schweiz und der EU besser zu regeln,
insbesondere für den Fall von Streitigkeiten.
Die Wirtschaftsakteure können ihre Rechte bei den
zuständigen nationalen Verwaltungs- und Justizbehörden
besser durchzusetzen.
Das Abkommen verschafft den Wirtschaftsakteuren mehr
Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bei den Regeln
auf dem Hoheitsgebiet der Parteien.
37
ERFOLG? MISSERFOLG?
Wir können nur Erfolg haben,
wenn unser Wille, etwas zu
erreichen, grösser ist
als die Angst zu scheitern.
Misserfolge sind immer möglich!
Der grösste Misserfolg besteht aber
darin, es gar nicht erst zu versuchen!
38
19.06.2018
20
yystoo,
vorwärts,
marsch!

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Präsentation von Bundesrat Ignazio Cassis

  • 1. 19.06.2018 1 Beziehungen Schweiz–Europa: Der Bundesrat stellt sich der Herausforderung! 1 Ignazio Cassis Bundesrat ÜBERSICHT 2 1. Schweiz und EU 2. Austausch 3. Rechtliche Beziehungen 4. Europapolitik des BR 5. Rahmenabkommen 6. Fazit
  • 2. 19.06.2018 2 ÜBERSICHT 3 1. Schweiz und EU 2. Austausch 3. Rechtliche Beziehungen 4. Europapolitik des BR 5. Rahmenabkommen 6. Fazit DIE SCHWEIZ IM HERZEN EUROPAS 4
  • 3. 19.06.2018 3 … AUCH WENN EINIGE DAS GERN ANDERS HÄTTEN! 5 EUROPA IM HERZEN DER SCHWEIZ 6
  • 4. 19.06.2018 4 BESONDERHEIT DER SCHWEIZ 7 jeglicher Machtkonzen- tration! Quelle: Keystone INSTRUMENTE 8 1. Föderalismus (Dezentrale Staatsorganisation) 2. Direkte Demokratie 3. Milizsystem Quelle: VBS Quelle: Holger Appenzeller
  • 5. 19.06.2018 5 ÜBERSICHT 9 1. Schweiz und EU 2. Austausch 3. Rechtliche Beziehungen 4. Europapolitik des BR 5. Rahmenabkommen 6. Fazit AUSTAUSCH ... 1/3 Jeden dritten Franken verdient die Schweiz im Austausch mit der EU. 1 500 000 Arbeitsplätze hängen von Schweizer Exporten in die EU ab. TOP 3 Die Schweiz gehört zusammen mit den USA und China zu den drei wichtigsten Handels- partnern der EU. MOBILITÄT 430 000 Schweizerinnen und Schweizer leben in der EU und etwa 1,4 Millionen EU-Bürger in der Schweiz. Mehr als 320 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen jeden Tag zur Arbeit in die Schweiz. 10
  • 6. 19.06.2018 6 CHF 1 Mrd./Tag ... WIRTSCHAFTLICHER ART 500 Mio. 11 CHF 1 Mrd./Jahr HANDELSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND INDONESIEN 280 Mio. 12
  • 7. 19.06.2018 7 ÜBERSICHT 13 1. Schweiz und EU 2. Austausch 3. Rechtliche Beziehungen 4. Europapolitik des BR 5. Rahmenabkommen 6. Fazit 46 JAHRE UND ÜBER 120 ABKOMMEN RECHTLICHE BEZIEHUNGEN 14
  • 8. 19.06.2018 8 AUF UND AB 15 BILATERALER WEG 16 1999 Bilaterale Abkommen I 1. Personenfreizügigkeit (FZA) 2. Technische Handelshemmnisse 3. Beschaffungswesen 4. Landwirtschaft 5. Forschung 6. Luftverkehr 7. Landverkehr ► Bedeutung: Erleichterter Zugang zu den Arbeits-, Waren- und Dienstleistungsmärkten 2004 Bilaterale Abkommen II 1. Schengen / Dublin 2. Zinsbesteuerung 3. Betrugsbekämpfung 4. Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte 5. MEDIA (Kreatives Europa) 6. Umwelt 7. Statistik 8. Renten 9. Bildung, Ausbildung, Jugend ► Bedeutung: Vertiefte Zusammenarbeit in weiteren Bereichen, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • 9. 19.06.2018 9 BILATERALE ABKOMMEN SCHWEIZ-EU 17 Typ 1: Bilaterale Marktzugangsabkommen Typ 2: Bilaterale Assoziierungs-/ Kooperationsabkommen BILATERALE I (1999) 18 DIE SIEBEN ABKOMMEN IHRE BEDEUTUNG 1 Personenfreizügigkeit Marktzugang gemäss europäischem Recht 2 Technische Handelshemmnisse (MRA) 3 Luftverkehr 4 Landverkehr 5 Landwirtschaft 6 Beschaffungswesen Ausweitung des WTO-Rechts 7 Forschung Assoziierungs-/ Kooperationsabkommen Teilnahme der Schweiz an Forschungsrahmenprogrammen (FRP) der EU
  • 10. 19.06.2018 10 BILATERALE II (2004) 19 DIE NEUN ABKOMMEN IHRE BEDEUTUNG 1 Schengen / Dublin Assoziierungsabkommen Gemäss europäischem Recht 2 Zinsbesteuerung / Automatischer Informationsaustausch Steuerwesen 3 Renten 4 Betrugsbekämpfung Kooperationsabkommen 5 Umwelt 6 Statistik 7 Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Freihandelsabkommen Protokoll Nr. 2 des Freihandels-abkommens von 1972, basiert nicht auf europäischem Recht 8 Kreatives Europa Kooperations-/Assoziierungsabkommen è Abkommen nicht in Kraft Laufende Verhandlungen 9 Grundbildung, Berufsbildung, Jugend Kooperations-/Assoziierungsabkommen è Abkommen nicht in Kraft Keine Verhandlungen 20 FREIHANDEL MARKTZUGANG Freihandel… Marktzugang… … schafft Handelshemmnisse an der Grenze zwischen der Schweiz und der EU (Industrieprodukte) ab. Abschaffung von Zöllen und ähnlichen Massnahmen für Industriewaren sowie mengenmässige Beschränkungen (Kontingente). … ermöglicht, dass für Schweizer Unternehmen dieselben Spielregeln gelten wie für ihre Konkurrenten in der EU. («Level Playing Field») Anpassung der Anforderungen bezüglich Produkte, Vermarktung usw. (= Harmonisierung des Rechts).
  • 11. 19.06.2018 11 ÜBERSICHT 21 1. Schweiz und EU 2. Austausch 3. Rechtliche Beziehungen 4. Europapolitik des BR 5. Rahmenabkommen 6. Fazit VISION DES BUNDESRATES ÜBERGEORDNETE ZIELE DER BUNDESRAT WILL: die bestmögliche wirtschaftliche Integration bei grösstmöglicher politischer Unabhängigkeit! Entscheide des BR an den Sitzungen vom 31.1. – 21.2. – 2.3.2018 22 Art. 2 Zweck 1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. 2. Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes. 3 (…) 4 (…)
  • 12. 19.06.2018 12 1. Rechtssicherheit schaffen 2. Berechenbarkeit für die Unternehmen gewährleisten 3. Markzugang und sektorielle Kooperationen (im Interesse der Schweiz) ausdehnen STRATEGISCHE ZIELE 23 HANDELN! ENTSCHEIDE DES BUNDESRATS 1. Den bilateralen Weg bekräftigen als Instrument der Beziehungspflege zur EU (kein Beitritt zu EU oder EWR) 2. Beim institutionellen Abkommen rasch voranschreiten, um den Zugang zum EU-Binnenmarkt sicherzustellen 3. Rechtliche Aspekte und rote Linien festlegen, um die Akzeptanz bei der Schweizer Bevölkerung zu steigern 4. Gewünschte Abkommen definieren – Marktzugang (Strom) und – Kooperation (Medien, Gesundheitswesen usw.) 24
  • 13. 19.06.2018 13 NICHTS TUN IST KEIN PLAN A! EROSION DER BILATERALEN ABKOMMEN 25 Die bilateralen Abkommen mit der EU müssen regelmässig aktualisiert werden (z. B. Anpassung an neue Technologien). Dazu brauchen wir einen einfachen Mechanismus. Ansonsten verlieren die Abkommen an Wirkung für die Schweizer Exportunternehmen. ÜBERSICHT 26 1. Schweiz und EU 2. Austausch 3. Rechtliche Beziehungen 4. Europapolitik des BR 5. Rahmenabkommen 6. Fazit
  • 14. 19.06.2018 14 WAS IST DAS RAHMENABKOMMEN? • Ein Instrument für die eine einfache, homogene und wirksame Umsetzung der bestehenden und künftigen sektoriellen Marktzugangsabkommen. = Ein Verfahrensabkommen! • Es sichert den Zugang zum EU-Binnenmarkt. • Kurz: Es sorgt für Öl im Getriebe. 27 RAHMENABKOMMEN = VERFAHRENSABKOMMEN Die institutionellen Fragen betreffen folgende vier Bereiche: 1. Rechtsentwicklung Wie werden Abkommen infolge allfälliger neuer gesetzlicher Entwicklungen des EU-Acquis, der Teil dieser Abkommen ist, angepasst? 2. Überwachung Wie soll eine einheitliche Überwachung der Anwendung der bilateralen Abkommen sichergestellt werden? 3. Rechtsauslegung Wie kann eine homogene Auslegung der bilateralen Abkommen sichergestellt werden? 4. Streitbeilegung Mittels welcher Verfahren sollen Streitigkeiten zwischen der EU und der Schweiz gelöst werden? 28
  • 15. 19.06.2018 15 ZIEL: RECHTSSICHERHEIT KONFORMITÄT VON INDUSTRIEPRODUKTEN LANDWIRTSCHAFTGÜTERVERKEHR AUF SCHIENE UND STRASSE LUFTVERKEHRPERSONEN- FREIZÜGIGKEIT INSTITUTIONELLES RAHMENABKOMMEN 29 LAUFENDE VERHANDLUNGEN ABSCHLIESSEN 30 STROM GESUNDHEITSWESEN GALILEO+ GLEICHWERTIGKEIT FINANZMÄRKTE MEDIEN UND KULTUR LAND- UND LUFTVERKEHR WAS TUN? PARALLELE VERHANDLUNGEN + INSTITUTIONELLES ABKOMMEN
  • 16. 19.06.2018 16 SCHLÜSSELFRAGEN 1. ANWENDUNGSBEREICH Bestehende und künftige Marktzugangsabkommen (z. B. Strom). 2. DYNAMISCHE RECHTSÜBERNAHME (Homogenität des Rechts in einem gemeinsamen Markt) - Keine automatische Übernahme! - Gesetzgebungsprozess unberührt, direkte Demokratie gewahrt. - Bei Nichtübernahme: Ausgleichsmassnahmen, deren Verhältnismässigkeit von einem Schiedsgericht beurteilt wird. 3. ROTE LINIEN Gewisse Elemente sind vom Abkommen auszunehmen. 31 OFFENE FRAGEN 1. STREITBEILEGUNG 2. STAATLICHE BEIHILFEN 3. ROTE LINIEN FlaM (flankierende Massnahmen) UBRL (Freizügigkeitsrichtlinie Unionsbürgerrichtlinie) SOZIALE SICHERHEIT 32
  • 17. 19.06.2018 17 SCHIEDSGERICHT 33 SCHIEDSGERICHT VON DER SCHWEIZ ERNANNTER SCHIEDSRICHTER VORSITZENDER VON DEN BEIDEN SCHIEDSRICHTERN ERNANNT VON DER EU ERNANNTER SCHIEDSRICHTER 34
  • 18. 19.06.2018 18 ROTE LINIEN IN DEN VERHANDLUNGEN ZU BEWAHREN a. FLANKIERENDE MASSNAHMEN zur Personenfreizügigkeit Massnahmen zum Schutz der Schweizer Arbeitnehmenden vor Dumping bezüglich Lohn und Arbeitsbedingungen (z. B. achttägige Meldepflicht, Kaution) b. FREIZÜGIGKEITSRICHTLINIE Keine Übernahme der Richtlinie (z. B. beschränkter Zugang zur Sozialhilfe) c. Bestimmte Aspekte zur Koordinierung der SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEME (keine Ausdehnung der Sozialversicherungsleistungen) 35 ÜBERSICHT 36 1. Schweiz und EU 2. Austausch 3. Rechtliche Beziehungen 4. Rahmenabkommen 5. Europapolitik des BR 6. Fazit
  • 19. 19.06.2018 19 EIN PLUS FÜR DIE WIRTSCHAFT Das Rahmenabkommen ermöglicht es, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU besser zu regeln, insbesondere für den Fall von Streitigkeiten. Die Wirtschaftsakteure können ihre Rechte bei den zuständigen nationalen Verwaltungs- und Justizbehörden besser durchzusetzen. Das Abkommen verschafft den Wirtschaftsakteuren mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bei den Regeln auf dem Hoheitsgebiet der Parteien. 37 ERFOLG? MISSERFOLG? Wir können nur Erfolg haben, wenn unser Wille, etwas zu erreichen, grösser ist als die Angst zu scheitern. Misserfolge sind immer möglich! Der grösste Misserfolg besteht aber darin, es gar nicht erst zu versuchen! 38