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Dienstvertrag, § 611 BGB


Vertragsgegenstand: Leistung von Diensten







Reine Tätigwerden des Dienstverpflichteten für
den Dienstherrn
Gegen Zahlung einer Vergütung
Zusätzlich beim Arbeitsvertrag: Art, Ort und Zeit
werden nach Weisungen des Dienstherrn
erbracht.

Unterschied zum Werkvertrag: Es wird nur
Tätigkeit, nicht Erfolg dieser, geschuldet.
Krankenhausaufnahmevertrag (KAV)


Anspruch des Patienten gegen das Krankenhaus
auf





Totaler KAV (Regelfall)


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alle Leistungen einschließlich ärztlicher Behandlung

Gespaltener KAV (2 Verträge)

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

sämtliche ärztliche und pflegerische Leistungen
Unterkunft, Verpflegung, Schweigepflicht

Krankenhausträger: Unterbringung und Versorgung
Arzt schuldet ärztliche Behandlung

Totaler KAV mit Arztzusatzvertrag: Privatpatient
Pflichten aus KAV





Sicherstellung und Beachtung von
organisatorischen und pflegerischen
Sorgfaltspflichten
Durchführung der Dokumentation
Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen






Mögliche Einschränkung aus therapeutischen Gründen
Kontrollierte Beschäftigung mit Krankheit

Sicherung der Vermögensgegenstände
Unterstützung bei Errichtung eines Nottestaments


Nichts Rechtsrat, Zuziehung fachkundiger Personen
Beendigung des Vertrages


Durch Krankenhaus







Abschluss der Behandlung
Gestörtes Vertrauensverhältnis
Widerspruch gegen Anweisungen des Arztes
Verstoß gegen Hausordnung

Durch Patient



Verlangung der Entlassung
Verweigerung der Behandlung


Aufklärung über medizinische Folgen
Vertragshaftung, §§ 280 I, III, 281



Grundlage: Schlechterfüllung KAV
Voraussetzungen









Vorliegen KAV
Nicht- oder Schlechterfüllung Haupt- oder
Nebenleistungspflichten
Schadenseintritt beim Patient
Kausalität zwischen Pflichtverletzung & Schaden
Verschulden

Folge: Schadensersatzleistung
Deliktshaftung, § 823 BGB



Grundlage: § 823 bei eigenen und § 831 bei
Handlungen des Pflegepersonals
Voraussetzungen



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

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

Verletzung Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit,
Selbstbestimmung
Durch Krankenhaus, Arzt, Pflegepersonal
Durch kausale Handlung / Unterlassen
Vertreten müssen: Vorsatz / Fahrlässigkeit
ggf. dezentraler Entlastungsbeweis
Schadenseintritt

Folge: Ersetzung von Personen, Sach- und
Vermögensschaden und Schmerzensgeld
Beweisfragen


Einfacher Behandlungsfehler: Patient muss
beweisen




Grober Behandlungsfehler: Beweislastumkehr




Ausnahme: Dokumentationsfehler, Unterlassen
der Befunderhebung

Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregelungen, gesicherte medizinische
Erkenntnisse

Feststellung: Sachverständigengutachten

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Vertragsrecht für Krankenpfleger

  • 1. Dienstvertrag, § 611 BGB  Vertragsgegenstand: Leistung von Diensten     Reine Tätigwerden des Dienstverpflichteten für den Dienstherrn Gegen Zahlung einer Vergütung Zusätzlich beim Arbeitsvertrag: Art, Ort und Zeit werden nach Weisungen des Dienstherrn erbracht. Unterschied zum Werkvertrag: Es wird nur Tätigkeit, nicht Erfolg dieser, geschuldet.
  • 2. Krankenhausaufnahmevertrag (KAV)  Anspruch des Patienten gegen das Krankenhaus auf    Totaler KAV (Regelfall)   alle Leistungen einschließlich ärztlicher Behandlung Gespaltener KAV (2 Verträge)    sämtliche ärztliche und pflegerische Leistungen Unterkunft, Verpflegung, Schweigepflicht Krankenhausträger: Unterbringung und Versorgung Arzt schuldet ärztliche Behandlung Totaler KAV mit Arztzusatzvertrag: Privatpatient
  • 3. Pflichten aus KAV    Sicherstellung und Beachtung von organisatorischen und pflegerischen Sorgfaltspflichten Durchführung der Dokumentation Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen     Mögliche Einschränkung aus therapeutischen Gründen Kontrollierte Beschäftigung mit Krankheit Sicherung der Vermögensgegenstände Unterstützung bei Errichtung eines Nottestaments  Nichts Rechtsrat, Zuziehung fachkundiger Personen
  • 4. Beendigung des Vertrages  Durch Krankenhaus      Abschluss der Behandlung Gestörtes Vertrauensverhältnis Widerspruch gegen Anweisungen des Arztes Verstoß gegen Hausordnung Durch Patient   Verlangung der Entlassung Verweigerung der Behandlung  Aufklärung über medizinische Folgen
  • 5. Vertragshaftung, §§ 280 I, III, 281   Grundlage: Schlechterfüllung KAV Voraussetzungen       Vorliegen KAV Nicht- oder Schlechterfüllung Haupt- oder Nebenleistungspflichten Schadenseintritt beim Patient Kausalität zwischen Pflichtverletzung & Schaden Verschulden Folge: Schadensersatzleistung
  • 6. Deliktshaftung, § 823 BGB   Grundlage: § 823 bei eigenen und § 831 bei Handlungen des Pflegepersonals Voraussetzungen        Verletzung Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Selbstbestimmung Durch Krankenhaus, Arzt, Pflegepersonal Durch kausale Handlung / Unterlassen Vertreten müssen: Vorsatz / Fahrlässigkeit ggf. dezentraler Entlastungsbeweis Schadenseintritt Folge: Ersetzung von Personen, Sach- und Vermögensschaden und Schmerzensgeld
  • 7. Beweisfragen  Einfacher Behandlungsfehler: Patient muss beweisen   Grober Behandlungsfehler: Beweislastumkehr   Ausnahme: Dokumentationsfehler, Unterlassen der Befunderhebung Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregelungen, gesicherte medizinische Erkenntnisse Feststellung: Sachverständigengutachten