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Kurs: OTA 18-21 BAD | Thema: LB IV-LE 1.0
Grundlagen des Rechts
Sozialordnung und Recht | Quellen des Rechts
Rangordnung der Gesetze | Einteilung der
Rechtsgebiete
Dozent: Till Karsten
Kurz zu meiner Person
Till Karsten 2
Till Karsten, LL.M.
Rechtsanwalt bei arvato
Aus FRA/BAD | 40 Jahre
Verheiratet | 2 Kinder
Think!
Till Karsten 3
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 4
Sozialordung //
Ordnung innerhalb einer
bestimmten Gesellschaft nach
ihren sozialen Merkmalen
bspw. Geschlecht, Alter,
Nationalität, Religion, Bildung,
Gesundheit oder Arbeit
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 5
Sozial bedingte Ungleichheit von
Gesundheitschancen //
Zusammenhang zwischen sozialen
Indikatoren und gesundheitlichen
Unterschieden
Konsequenz: statistische Erhöhung
der Krankheitsrisiken bei sozial
benachteiligten Menschen
Was meint Ihr?
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 6
Wirtschaftsordnung ist Teil der
Sozialordnung: Regelung der
wirtschaftlich begründeten sozialen
Beziehungen zwischen Gesellschafts-
mitgliedern
Konsequenz: Prägung der
Sozialordnung durch wirtschaftliche
Stellung (Chefarzt > Arzt > …)
Was meint Ihr?
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 7
Was ist Recht?
 Rechtsordnung in einem Staat
(Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, welche
das Zusammenleben aller Menschen zu regeln
versuchen)
 Gerechtigkeit
 Rechtsanspruch
 einzelner Personen gegeneinander
 gegen den Staat
 des Staates gegenüber Privatpersonen
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 8
Umsetzung der Sozialordnung in
das von der Gesellschaft
gewünschte Recht
 Wie wird Recht geschaffen?
 Wie wird Recht gesprochen?
 Innerhalb und außerhalb
der Klinik?
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 9
Funktionen der Rechtsordnung
 Friedensfunktion
(Herstellung von Frieden in Streitfällen)
 Machtverteilung und Zuordnung von Macht
(Bestimmte Tätigkeiten darf nur der Staat – Verteilung
von Strafzetteln bspw.)
 Vollzugsfunktion
(Vollzug von Urteilen der Strafgerichte oder
Zivilgerichte)
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 10
Werte im Recht?
Recht und Moral?
(justicia ist blind?)
Recht und Sitte?
(Sittenwidrige Rechtsgeschäfte?)
Recht und Religion?
(Ungestörte Ausübung seiner Religion?)
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 11
Rechtsquellen in der Rangordnung:
1. Europarecht
2. Grundgesetz
3. Gesetze
4. Rechtsverordnungen
5. Tarifverträge
6. Betriebsvereinbarungen
7. Arbeitsverträge
8. Arbeits-/Dienstanweisungen
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 12
Zivilrecht Strafrecht Öffentliches Recht
Die Drei Bereiche des Rechts
Bsp.:
Arbeitsverträge
Krankenhaus-
behandlungs-
verträge
Bsp.:
Körper-
verletzung,
Freiheits-
beraubung
Bsp.:
Zulassung oder
Entzug als Arzt /
Krankenpfleger
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 13
Was ist mit OTAs?
 Bisher Empfehlung der Deutschen
Krankenhausgesellschaft „zur Ausbildung und
Prüfung von OTAs“ aus 2011
 Entwurf über „Gesetz über den Beruf des
Operationstechnischen Assistenten“ vom 04/18
 Seit 2004 Regelung in SW/TH
 Der Entwurf wäre Bundesgesetz für alle Bundesländer
 Noch nicht im Bundestag beraten
 Bundesregierung will OTA gemeinsam mit ATA regeln
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 14
Kleiner Ausflug in die Rechtsgeschichte
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 15
Art. 20 Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und
Recht gebunden.
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 16
Zusammenhang von Rechtsordnung und Staatsordnung
 Bundesrepublik Deutschland
 Republik, lat. “res publica” = Sache des Volkes
 Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus (durch
Wahlen und Abstimmungen)
 Aufgabe des Staates ist es, zugunsten des Volkes
zu handeln
 Menschen sind nicht Diener, sondern Teil des
Staates mit Rechten & Pflichten
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 17
Fall:
Der Bundestag beschließt ein neues Gesetz, in dem es
u.a. heißt: Ab sofort werden die Gesetze zur
Krankenversicherung nicht mehr vom Bundestag
beschlossen, sondern von einem Expertengremium,
welches von der Bundeskanzlerin bestimmt wird.
Steht dieses Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz?
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 18
Lösung:
Nein, die Gesetze werden vom Bundestag beschlossen
(Art. 77 Abs. 1 Grundgesetz).
Die Bundesregierung kann Experten einsetzen (bspw.
Hartz-Kommission), aber diese darf nur Vorschläge
machen. Die Bundesregierung kann diese Vorschläge in
einen Gesetzesentwurf dem Bundestag vorlegen.
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 19
Rechtsstaatlichkeit
 Der Staat darf nicht willkürlich handeln, sondern sich stets an
die Rechtsordnung halten (Willkürverbot)
 Jeder Mensch hat gegen den Staat einen einklagbaren
Anspruch darauf, dass das Handeln den Gesetzen entspricht.
Sozialstaatlichkeit
 Der Staat ist so zu organisieren, dass Fürsorge für
Hilfsbedürftige und der Ausgleich von sozialen Unterschieden
gewährleistet ist.
 Die Konsequenz ist die Schaffung von Sozialhilfe und
Sozialsystemen
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 20
Fall:
Die OTA-Schülerin wird in ihrem neuen Auto von einer
Radaranlage der Polizei erfasst, als Sie anstelle von 50
km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 67 km/h
fuhr. Die Polizei meint, dass Sie ihren Führerschein
abgeben muss und nicht mehr autofahren darf.
Richtiges Verhalten der Polizei?
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 21
Lösung:
Nein, der Führerschein kann bei besonderen Fällen sofort
abgenommen werden (bspw. Alkoholisiertes Lenken oder
Gefährden von Fußgängern). Bei kleineren Geschwindigkeits-
übertretungen ist dies nicht der Fall.
Über die Geschwindigkeitsübertretung und die damit
einhergehende Strafe entscheidet die Verkehrsbehörde und ggf.
ein Gericht.
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 22
Fall:
Der Bundestag beschließt ein Gesetz, mit dem
Personen, die wahrscheinlich Mord, schwerer Raub
oder Kindesentführung begangen haben,
Verhörmethoden wie Beleidigung, Schlafentzug oder
Schlläge angewendet werden dürfen, wenn dadurch
andere Leben geschützt oder gerettet werden können.
Steht dieses Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz?
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 23
Lösung:
Folter ist in Deutschland verboten. Das gilt auch für die sog.
“Rettungsfolter” (siehe “Jakob von Metzler-Fall”).
Das Landgericht Frankfurt hat 2004 mit der Unantastbarkeit der
Menschenwürde argumentiert, dass keinerlei Straftat eine
Anwendung von Folter legitimiere, sondern vielmehr gänzlich
unerheblich von drohender Gefahr oder Vergehen unter keinen
Umständen zu rechtfertigen sei.
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 24
Fall:
Dem Chefarzt ist wegen Trunkenheit am Steuer der
Führerscheinentzug vor dem Amtsgericht zu prüfen. Der
zuständige Richter erhält einen Anruf vom
Innenminister, dass das nicht geht, weil der Chefarzt im
selben Golfclub wie er sei. Der Innenminister erteilt die
Anweisung, den Chefarzt nicht zu verurteilen.
Wie ist die Situation rechtlich zu beurteilen?
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 25
Lösung:
Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Richter sind unabhängig und nur
dem Gesetze unterworfen.“
Art. 92 Grundgesetz: “Die rechtsprechende Gewalt ist den
Richtern anvertraut; sie wird durch das
Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze
vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder
ausgeübt.“
Der Richter muss damit die Anweisung nicht befolgen.
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 26
Fall:
Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz, mit dem das
SGB XII (Sozialhilfe) gestrichen wird. Bürger haben
damit keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr. Dies wird
begründet, dass die Kosten zu stark gestiegen seien und
der Bundestag die Sozialhilfe vor Jahrzehnten
eingeführt hat & deshalb auch wieder abschaffen kann.
Geht das?
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 27
Lösung:
Deutschland hat als sozialer Bundesstaat die Pflicht zur
Aufrechterhaltung einer Sozialhilfe. Die Details können
geändert werden; eine Abschaffung ist aber aufgrund
Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz nicht möglich.
Die Einführung des SGB ist durch das Grundgesetz
notwendig; es kann deshalb nicht wieder abgeschafft
werden.
Sozialordnung und Recht
Till Karsten 28
Wenn Fragen sind:
Till Karsten
+49 151 58559758
till.karsten@me.com

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Betreuungsrecht
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Grundlagen des Rechts

  • 1. Kurs: OTA 18-21 BAD | Thema: LB IV-LE 1.0 Grundlagen des Rechts Sozialordnung und Recht | Quellen des Rechts Rangordnung der Gesetze | Einteilung der Rechtsgebiete Dozent: Till Karsten
  • 2. Kurz zu meiner Person Till Karsten 2 Till Karsten, LL.M. Rechtsanwalt bei arvato Aus FRA/BAD | 40 Jahre Verheiratet | 2 Kinder
  • 4. Sozialordnung und Recht Till Karsten 4 Sozialordung // Ordnung innerhalb einer bestimmten Gesellschaft nach ihren sozialen Merkmalen bspw. Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, Bildung, Gesundheit oder Arbeit
  • 5. Sozialordnung und Recht Till Karsten 5 Sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen // Zusammenhang zwischen sozialen Indikatoren und gesundheitlichen Unterschieden Konsequenz: statistische Erhöhung der Krankheitsrisiken bei sozial benachteiligten Menschen Was meint Ihr?
  • 6. Sozialordnung und Recht Till Karsten 6 Wirtschaftsordnung ist Teil der Sozialordnung: Regelung der wirtschaftlich begründeten sozialen Beziehungen zwischen Gesellschafts- mitgliedern Konsequenz: Prägung der Sozialordnung durch wirtschaftliche Stellung (Chefarzt > Arzt > …) Was meint Ihr?
  • 7. Sozialordnung und Recht Till Karsten 7 Was ist Recht?  Rechtsordnung in einem Staat (Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, welche das Zusammenleben aller Menschen zu regeln versuchen)  Gerechtigkeit  Rechtsanspruch  einzelner Personen gegeneinander  gegen den Staat  des Staates gegenüber Privatpersonen
  • 8. Sozialordnung und Recht Till Karsten 8 Umsetzung der Sozialordnung in das von der Gesellschaft gewünschte Recht  Wie wird Recht geschaffen?  Wie wird Recht gesprochen?  Innerhalb und außerhalb der Klinik?
  • 9. Sozialordnung und Recht Till Karsten 9 Funktionen der Rechtsordnung  Friedensfunktion (Herstellung von Frieden in Streitfällen)  Machtverteilung und Zuordnung von Macht (Bestimmte Tätigkeiten darf nur der Staat – Verteilung von Strafzetteln bspw.)  Vollzugsfunktion (Vollzug von Urteilen der Strafgerichte oder Zivilgerichte)
  • 10. Sozialordnung und Recht Till Karsten 10 Werte im Recht? Recht und Moral? (justicia ist blind?) Recht und Sitte? (Sittenwidrige Rechtsgeschäfte?) Recht und Religion? (Ungestörte Ausübung seiner Religion?)
  • 11. Sozialordnung und Recht Till Karsten 11 Rechtsquellen in der Rangordnung: 1. Europarecht 2. Grundgesetz 3. Gesetze 4. Rechtsverordnungen 5. Tarifverträge 6. Betriebsvereinbarungen 7. Arbeitsverträge 8. Arbeits-/Dienstanweisungen
  • 12. Sozialordnung und Recht Till Karsten 12 Zivilrecht Strafrecht Öffentliches Recht Die Drei Bereiche des Rechts Bsp.: Arbeitsverträge Krankenhaus- behandlungs- verträge Bsp.: Körper- verletzung, Freiheits- beraubung Bsp.: Zulassung oder Entzug als Arzt / Krankenpfleger
  • 13. Sozialordnung und Recht Till Karsten 13 Was ist mit OTAs?  Bisher Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft „zur Ausbildung und Prüfung von OTAs“ aus 2011  Entwurf über „Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten“ vom 04/18  Seit 2004 Regelung in SW/TH  Der Entwurf wäre Bundesgesetz für alle Bundesländer  Noch nicht im Bundestag beraten  Bundesregierung will OTA gemeinsam mit ATA regeln
  • 14. Sozialordnung und Recht Till Karsten 14 Kleiner Ausflug in die Rechtsgeschichte
  • 15. Sozialordnung und Recht Till Karsten 15 Art. 20 Grundgesetz (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  • 16. Sozialordnung und Recht Till Karsten 16 Zusammenhang von Rechtsordnung und Staatsordnung  Bundesrepublik Deutschland  Republik, lat. “res publica” = Sache des Volkes  Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus (durch Wahlen und Abstimmungen)  Aufgabe des Staates ist es, zugunsten des Volkes zu handeln  Menschen sind nicht Diener, sondern Teil des Staates mit Rechten & Pflichten
  • 17. Sozialordnung und Recht Till Karsten 17 Fall: Der Bundestag beschließt ein neues Gesetz, in dem es u.a. heißt: Ab sofort werden die Gesetze zur Krankenversicherung nicht mehr vom Bundestag beschlossen, sondern von einem Expertengremium, welches von der Bundeskanzlerin bestimmt wird. Steht dieses Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz?
  • 18. Sozialordnung und Recht Till Karsten 18 Lösung: Nein, die Gesetze werden vom Bundestag beschlossen (Art. 77 Abs. 1 Grundgesetz). Die Bundesregierung kann Experten einsetzen (bspw. Hartz-Kommission), aber diese darf nur Vorschläge machen. Die Bundesregierung kann diese Vorschläge in einen Gesetzesentwurf dem Bundestag vorlegen.
  • 19. Sozialordnung und Recht Till Karsten 19 Rechtsstaatlichkeit  Der Staat darf nicht willkürlich handeln, sondern sich stets an die Rechtsordnung halten (Willkürverbot)  Jeder Mensch hat gegen den Staat einen einklagbaren Anspruch darauf, dass das Handeln den Gesetzen entspricht. Sozialstaatlichkeit  Der Staat ist so zu organisieren, dass Fürsorge für Hilfsbedürftige und der Ausgleich von sozialen Unterschieden gewährleistet ist.  Die Konsequenz ist die Schaffung von Sozialhilfe und Sozialsystemen
  • 20. Sozialordnung und Recht Till Karsten 20 Fall: Die OTA-Schülerin wird in ihrem neuen Auto von einer Radaranlage der Polizei erfasst, als Sie anstelle von 50 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 67 km/h fuhr. Die Polizei meint, dass Sie ihren Führerschein abgeben muss und nicht mehr autofahren darf. Richtiges Verhalten der Polizei?
  • 21. Sozialordnung und Recht Till Karsten 21 Lösung: Nein, der Führerschein kann bei besonderen Fällen sofort abgenommen werden (bspw. Alkoholisiertes Lenken oder Gefährden von Fußgängern). Bei kleineren Geschwindigkeits- übertretungen ist dies nicht der Fall. Über die Geschwindigkeitsübertretung und die damit einhergehende Strafe entscheidet die Verkehrsbehörde und ggf. ein Gericht.
  • 22. Sozialordnung und Recht Till Karsten 22 Fall: Der Bundestag beschließt ein Gesetz, mit dem Personen, die wahrscheinlich Mord, schwerer Raub oder Kindesentführung begangen haben, Verhörmethoden wie Beleidigung, Schlafentzug oder Schlläge angewendet werden dürfen, wenn dadurch andere Leben geschützt oder gerettet werden können. Steht dieses Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz?
  • 23. Sozialordnung und Recht Till Karsten 23 Lösung: Folter ist in Deutschland verboten. Das gilt auch für die sog. “Rettungsfolter” (siehe “Jakob von Metzler-Fall”). Das Landgericht Frankfurt hat 2004 mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde argumentiert, dass keinerlei Straftat eine Anwendung von Folter legitimiere, sondern vielmehr gänzlich unerheblich von drohender Gefahr oder Vergehen unter keinen Umständen zu rechtfertigen sei.
  • 24. Sozialordnung und Recht Till Karsten 24 Fall: Dem Chefarzt ist wegen Trunkenheit am Steuer der Führerscheinentzug vor dem Amtsgericht zu prüfen. Der zuständige Richter erhält einen Anruf vom Innenminister, dass das nicht geht, weil der Chefarzt im selben Golfclub wie er sei. Der Innenminister erteilt die Anweisung, den Chefarzt nicht zu verurteilen. Wie ist die Situation rechtlich zu beurteilen?
  • 25. Sozialordnung und Recht Till Karsten 25 Lösung: Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Art. 92 Grundgesetz: “Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“ Der Richter muss damit die Anweisung nicht befolgen.
  • 26. Sozialordnung und Recht Till Karsten 26 Fall: Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz, mit dem das SGB XII (Sozialhilfe) gestrichen wird. Bürger haben damit keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr. Dies wird begründet, dass die Kosten zu stark gestiegen seien und der Bundestag die Sozialhilfe vor Jahrzehnten eingeführt hat & deshalb auch wieder abschaffen kann. Geht das?
  • 27. Sozialordnung und Recht Till Karsten 27 Lösung: Deutschland hat als sozialer Bundesstaat die Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Sozialhilfe. Die Details können geändert werden; eine Abschaffung ist aber aufgrund Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz nicht möglich. Die Einführung des SGB ist durch das Grundgesetz notwendig; es kann deshalb nicht wieder abgeschafft werden.
  • 28. Sozialordnung und Recht Till Karsten 28 Wenn Fragen sind: Till Karsten +49 151 58559758 till.karsten@me.com