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Alter Wein In Neuen Flaschen: PSI für Informationsspezialisten
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Alter Wein In Neuen Flaschen: PSI für Informationsspezialisten
1.
Alter Wein in
neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 online consultants international © www.istockphoto.com/VeronikaCh Alter Wein in neuen Flaschen Die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors als neues Geschäftsfeld für Information Professionals in Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft oci Schriftenreihe August 2009 Verfasser: Michael Fanning Geschäftsführer t +49-(0)721-92 12-909 Online Consultants International GmbH f +49-(0)721-92 12-913 Unterreut 6 e michael.fanning@oci-gmbh.com D-76135 Karlsruhe w http://www.oci-gmbh.com Urheberrechtlicher Vermerk: Diese Veröffentlichung ist Version 1.1 unter einer Creative vom 31. August 2009 Commons Attribution-No Derivative Works 3.0 Germany Lizenz verfügbar. © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 1 von 17 Some rights reserved.
2.
Alter Wein in
neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 „Öffentliche Stellen sind die größten Informationsproduzenten in Europa, ihre Informationsbestände bergen ein bedeutendes Wirtschaftspotenzial.“ Quelle: Begründung zum IWG (BGBL. I S. 2913) vom 13. Dezember 2006, BR-Dr 358/06, S.6 1. EINLEITUNG Das Internet hat die Art, wie Organisationen, Unternehmen und Bürger auf Informationen zugreifen, sie nutzen und weiterverwenden können, drastisch verändert. Die Verfügbarkeit von Inhalten im digitalen Format ermöglicht es, sie auf neue Weise weiter zu verwenden, Informationen aus verschiedenen Quellen miteinander zu kombinieren und ihnen einen Mehrwert hinzuzufügen Der öffentliche Sektor ist der größte Anbieter von Informationen. Viele Produkte und Dienstleistungen, die tagtäglich von Information Professionals genutzt werden, basieren auf der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Beispielsweise leiten alle etablierten Marken, die als Anbieter von Firmen- und Wirtschaftsinformationen gelten, wie z.B.: Creditreform, Bürgel, Bundesanzeiger, bedirect, databyte und Schufa ihre Kerndaten vom Handelsregister ab, das eines der bekanntesten Quellen von Informationen des öffentliches Sektors darstellt. Im Rechtsinformationsmarkt leiten die etablierten Namen wie juris, Verlag C.H. Beck, Verlag Dr. Otto Schmidt, Carl Heymanns Verlag, Haufe, LexisNexis und Recht für Deutschland usw. die für ihre Produkte und Dienstleistungen relevante Gesetzgebung und Rechtsprechung vom Parlament als Gesetzgeber, von den Gerichten sowie der Exekutive ab – und das sowohl auf Bundes- wie Länderebene. Die Kommunalverwaltung ist ebenfalls eine Quelle von Informationen des öffentlichen Sektors, die Daten zu regional geltenden Vorschriften, Statistiken, zur Bevölkerung sowie Geoinformationen liefert. © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 2 von 17 Some rights reserved.
3.
Alter Wein in
neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 Eine von der Europäischen Kommission 2008 durchgeführte detaillierte Analyse 1 der entsprechenden Märkte zeigt einen gewaltigen Zuwachs der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors als Ausgangsmaterial für eine ganze Palette von Produkten und Dienstleistungen. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden von den Bürgen Europas täglich genutzt. Beispiele hierzu sind Navigationssysteme für Kraftfahrzeuge, Wettervorhersagen, Finanz- und Versicherungsdienste, Echtzeit- Verkehrsmeldungen, Wettervorhersagen, die direkt auf Handys übermittelt werden, oder auch Bonitätsauskunfteien. Solche Produkte und Dienstleistungen, die ganz oder teilweise auf Informationen des öffentlichen Sektors basieren, generieren neue Geschäftsfelder und Arbeitsplätze und bieten dem Verbraucher eine größere Auswahl und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis. Die Produkte und Dienstleistungen decken oft mehr als nur einen EU- Mitgliedstaat ab, denn der Informationsbedarf endet nicht an nationalen Grenzen. Nach Angaben der Europäischen Kommission wird der Wert dieses Marktes in der EU auf €27 Mrd. geschätzt, was dem Vierfachen des EU-Marktes für Mobil-Roamingdienste entspricht.2 Auch wenn das Potential inzwischen verbreitet als solches erkannt wird, gilt es dennoch, erhebliche Barrieren zu überwinden, damit sich das Potential im Markt entfalten kann. Solche Barrieren umfassen die Preisgestaltung, Lizenzvereinbarungen, Verfügbarkeit, Konkurrenz von Seiten der öffentlichen Einrichtungen. Oft ist den Behörden selbst nur wenig bewusst, welche Verpflichtungen und Anforderungen auf sie zukommen. Und auch die Wirtschaft insgesamt hat das Potential, das in der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors liegt, noch nicht voll erkannt. In der Überwindung von Hindernissen in Bezug auf die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und der aus deren Potential resultierenden Nutznießung liegen zahlreiche Möglichkeiten für Information Professionals. Viele Möglichkeiten wie z.B. die Schriftgutverwaltung könnte man als “alten Wein in neuen Flaschen” bezeichnen. Andere wiederum, wie beispielsweise die Überwachung der Informations- und Wissens- managementaspekte in Bezug auf Compliance innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich um Informationszugangsrechte drehen, könnte man als neue Geschäftsfelder für Information Professionals (IP) sehen. Neue Geschäftsfelder, für deren Management - so wird hier argumentiert - sich Information Professionals am besten eignen. 2. DAS THEMA „INFORMATIONSWEITERVERWENDUNG“ Historisch gesehen hat die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in Deutschland eine lange Tradition. Es gibt juristische Verlage in Deutschland, die zu den ältesten in Europa zählen. Der Verlag C.H. Beck wurde 1763 gegründet, der Carl Heymanns 1 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Überprüfung der Richlinie 2003/98/EG vom 7. Mai 2009 (KOM(2009) 212 endgültig). Die Mitteilung wurde vom einem “Commission Staff Working Paper“ (SEC(2009) 597212 endgültig) begleitet. http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/index_en.htm . 2 Mitteilung vom 7. Mai 2009 – Überprüfung der Richtlinie 2003/98/EG (Siehe Fn. 1), Seite 2. © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 3 von 17 Some rights reserved.
4.
Alter Wein in
neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 Verlag im Jahr 1818. Creditreform feierte 2004 sein 125-jähriges Jubiläum und auch Bürgel ist fast 125 Jahre alt. Ähnlich weisen in anderen Marktsektoren, wie im Bereich der Verzeichnisgeschäfte, 3 Firmen wie G. Braun Telefonbuchverlage, gegründet 1813, und Schlütersche Verlagsgesellschaft, gegründet 1747, die beide Produkte und Dienstleistungen aufrecht erhalten, die auf der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors basieren, eine lange Tradition als “Weiterverwender” auf. Diese und andere ähnliche Märkte haben bei ihrer Anpassung an die Informationsverarbeitung im digitalen Zeitalter von der Europäischen Unionen einen neuen Impuls in Form der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 4 erhalten. Ziel der Richtlinie 2003/98/EG ist es, innerhalb der Mitgliedstaaten die rechtlichen Barrieren im Hinblick auf die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Durch die Förderung der Prinzipien der Transparenz und des fairen Wettbewerbs stellt die EU-Richtlinie grundlegende Bedingungen auf, die für die mögliche Ausnutzung des Potentials innerhalb der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors vorhanden sein müssen. Das gewünschte Ergebnis ist die Herstellung neuer Produkte und Dienstleistungen, die zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Aufgrund der Tatsache, dass die Leitlinien zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors von 1989 wenig Effekt hatten, griff die Europäische Kommission auf die Richtlinie als bestes Mittel der Umsetzung dieses Ziels zurück. Artikel 13 der Richtlinie 2003/98/EG verlangt, dass die Europäische Kommission die Auswirkungen der Richtlinie überwacht. Im Jahr 2008 wurden daher eine Reihe von Sitzungen 5 und Beratungen6 abgehalten. Darüber hinaus beauftragte die Europäische Kommission eine Studie mit dem Titel Assessment of the Re-Use of Public Sector Information (PSI) in the Geographical Information, Meteorological Information and Legal Information Sectors. Die Studie wurde von der MICUS Management Consulting GmbH durchgeführt und von der Europäischen Kommission im Dezember 2008 veröffentlicht. 7 Das Ergebnis der verbindlichen Bewertung erschien als Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und 3 The European B2B Information Market, January 2008, Seiten 94 und 95. Herausgeber IRN Research und oci GmbH. 4 Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90. 5 Viele wurden durch das ePSIplus Programm koordiniert. Eine Auflistung der Tagungen befinden sich auf der Website http://www.epsiplus.org Ein Exemplar des Abschlussberichts (Final Report) und Empfehlungen sind ebenfalls verfügbar. . 6 Diese Beratungen wurden von der Europäischen Kommission organisiert und fanden zwischen September und Dezember 2008 statt. Für weitere Einzelheiten siehe http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/background/index_en.htm . 7 Assessment of the Re-Use of Public Sector Information (PSI) in the Geographical Information, Meteorological Information and Legal Information Sectors, December 2008. Durchgeführt von MICUS Management Consulting GmbH, VCS GmbH erstellte den meteorologischen Teil der Studie und Online Consultants International GmbH den Rechts- und Verwaltungsinformationsteil. Siehe http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/background/index_en.htm . © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 4 von 17 Some rights reserved.
5.
Alter Wein in
neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 den Ausschuss der Regionen, Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Überprüfung der Richlinie 2003/98/EG vom 7. Mai 2009.8 Der Mitteilung war ein Dokument beigefügt mit der Bezeichnung Commission Staff Working Paper.9 Dieses Dokument, das nur in englischer Sprache verfügbar ist, gibt einen umfassenden Hintergrund zum Thema “Informationsweiterverwendung” sowie eine detaillierte Analyse. Die Mitteilung und das Commission Staff Working Paper bieten zusammen den derzeit aktuellsten und präzisesten Überblick über den Stand und die Auswirkung der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in Europa. 2.1. Begriffsbestimmungen Im Sinne der Richtlinie 2003/98/EG bezeichnet der Ausdruck „„Weiterverwendung“ die Nutzung von Dokumenten, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, durch natürliche oder juristische Personen für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke, die sich von dem ursprünglichen Zweck im Rahmen des öffentlichen Auftrags, für den die Dokumente erstellt wurden, unterscheiden. Der Austausch von Dokumenten zwischen öffentlichen Stellen ausschließlich im Rahmen der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags stellt keine Weiterverwendung dar“. 10 An dieser Stelle gilt es einige Punkte hervorzuheben. Im Wesentlichen ist die Informationsweiterverwendung als eine Nutzung von Informationen zu einem anderen Zweck als dem, wofür sie gesammelt wurden, anzusehen. Die Richtlinie geht davon aus, dass die Information vorhanden ist. Das heißt, es besteht keine Verpflichtung seitens der Behörde, Informationen zu erwerben für den besonderen Zweck ihrer Weiterverwendung. Was die Richtlinie betrifft, so kann die Weiterverwendung für einen kommerziellen wie auch für einen nicht kommerziellen Zweck erfolgen. Es ist zu betonen, dass die Weiterverwendung nicht zwangsläufig eine kommerzielle Weiterverwendung beinhaltet, da dies wichtig für die Entwicklung der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in Deutschland, insbesondere für die akademischen und wissenschaftlichen Bereiche ist. Da das Rechtsinstrument eine Richtlinie ist, sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Gesetzgebung in ihre jeweilige Rechtsprechung umzusetzen. Dies wurde in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise 11 durchgeführt. In Deutschland wurde die Richtlinie in deutsches Recht übertragen durch das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) vom 13. Dezember 2006.12 Federführend für das Informationsweiterverwendungsgesetz 13 und alle 8 Siehe Fn. 1. 9 Siehe Fn. 1. 10 Siehe Hinweis zum Fn 4, Artikel 2 (4). 11 Commission Staff Working Paper (Siehe Fn. 1), Seite 13 und Annex. 12 Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) vom 13.12.2006, BGBL. I S. 2913. 13 Für Hintergrundinformationen zur Vorgeschichte des IWGs, siehe www.informationsweiterverwendungsgesetz.de . © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 5 von 17 Some rights reserved.
6.
Alter Wein in
neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 Aspekte seiner Umsetzung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).14 Das IWG setzt die EU-Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht um. Das IWG trat am 19. Dezember 2006 in Kraft. Sie gilt als 1:1 Umsetzung der EU Weiterverwendungsrichtlinie. Das IWG ist ein Bundesgesetz, basierend auf Art 74 I Nr. 11 GG (Recht und Wirtschaft). Als solches findet es Anwendung für den Bund, die Länder und die kommunale Verwaltung. 2.2. Informationszugang und Weiterverwendung Wichtig an dieser Stelle ist, dass das IWG selbst kein Zugangsrecht zu amtlichen Informationen schafft. Jedoch geht die Anwendung des IWG davon aus, dass ein solches Zugangsrecht bereits besteht. In den meisten Gerichtsbarkeiten Europas besteht ein Zugangsrecht zu amtlichen Informationen durch eine Datenschutzgesetzgebung oder, weiter verbreitet, durch Informationsfreiheitsgesetze bzw. bereichsspezifische Zugangsrechte wie Zugangsrechte zu Umweltinformationen oder zu Informationen in Bezug auf den Verbraucherschutz. Wenn man nur zur Illustration die Informationsfreiheitsgesetzgebung betrachtet, so ist der Zugang zu amtlichen Informationen in Deutschland ein reines Flickwerk rechtlicher Vorschriften. Auf Bundesebene setzt das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 5. September 2005 15 Informationszugangsrechte um, wenn es um Informationen, die im Besitz von Bundesbehörden sind, geht. Bis dato haben 11 Bundesstaaten 16 eine IFG-Gesetzgebung oder deren Äquivalent in Kraft gesetzt. Wenn man die Zeitspanne betrachtet, über die die einzelnen Bundesländer diese Art der Gesetzgebung verabschiedeten, z. B.: Brandenburg 1998, Hamburg (im zweiten Anlauf) 2009, so gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Umsetzungen. Aus Platzgründen kann an dieser Stelle keine weitere Analyse gegeben werden, jedoch ist festzustellen, dass es in Deutschland keinen einheitlichen länderübergreifenden Ansatz im Hinblick auf den Zugang zu amtlichen Informationen gibt, der ein bundesweites Weiterverwendungsrecht unterstützen würde. Im Gegensatz zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), bei dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) federführend war, ist das Bundesministerium des Innern (BMI) die führende Behörde hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). 17 14 Siehe http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Informationsgesellschaft/informationen-des- oeffentlichen-sektors.html 15 Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005, BGBl. I S. 2722. 16 Berlin (1999), Brandenburg (1998), Bremen (2006), Hamburg (2009), Mecklenburg-Vorpommern (2006), Nordrhein- Westfalen (2001), Rheinland-Pfalz (2008), Saarland (2006), Sachsen-Anhalt (2008), Schleswig-Holstein (2000), Thüringen (2007). 17 Siehe http://www.bmi.bund.de / Suche „Informationsfreiheitsgesetz“. © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 6 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 Auch wenn das Thema hier nur kurz gestreift werden kann, so ist doch festzustellen, dass die Positionierung der jeweiligen Rechtsvorschriften im Verhältnis zueinander wichtige praktische Konsequenzen für Information Professionals mit sich bringt. Es fällt auf, dass die Länder in Europa, wie z.B. Großbritannien, Irland und Slowenien, die proaktiv und systematisch eine Informationsfreiheitsgesetzgebung umgesetzt haben, dadurch auch eine solide Grundlage für ein Informations- und Wissensmanagement innerhalb ihrer Behörden schufen. Die Auflage, eine Informationsfreiheitsgesetzgebung umzusetzen, war ein bedeutender Treiber für ein verbessertes Informationsmanagement innerhalb des öffentlichen Sektors, 18 wodurch sich diese Mitgliedstaaten in eine gute Lage versetzt haben, ihr Informationskapital im Sinne einer „Informationsweiterverwendung“ auszuschöpfen. Eine wesentliche Grundlage für die mögliche Ausschöpfung einer Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ist zweifellos eine gute Schriftgutverwaltung. In vielen EU-Mitgliedstaaten war die Notwendigkeit der Einhaltung von Gesetzesvorschriften zu Informationszugangsrechten, insbesondere zur Informationsfreiheit, die treibende Kraft für eine bessere Schriftgutverwaltung und ein verfeinertes Informationsmanagement innerhalb des öffentlichen Sektors. In Großbritannien ist es bezeichnend, dass die öffentliche Stelle, die für die Überwachung der Informationsweiterverwendung zuständig ist, das “Office of Public Sector Information” (OPSI) ein Jahr nach der Gründung den „National Archives“ unterstellt wurde – die Information Professionals par excellence.19 Es ist auch zu erwähnen, dass die National Archives ebenfalls für das UK Government Knowledge and Information Management Network20 zuständig sind. 3. VORTEILE DER INFORMATIONSWEITERVERWENDUNG Das Commission Staff Working Paper, das mit der vor kurzem herausgegebenen Mitteilung der Kommission erschien, lieferte Indizien und Schätzwerte im Hinblick auf das Potential der Informationsweiterverwendung, und zwar nicht nur in Bezug auf die Wirtschaft, sondern auch auf die Gesellschaft und das Gemeinwohl als Ganzes. 3.1. Vorteile für die Wirtschaft Die Analyse der Kommission hob hervor, dass zwar zahlreiche Studien die Ansicht eines gewaltigen wirtschaftlichen Wertes der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors untermauern, jedoch eine genaue Messung dieses Wertes kein einfaches Unterfangen darstellt. Die von der Kommission beauftragte MEPSIR Studie 18 Siehe Fn. 46 für Hinweise dazu. 19 National Archives merger to create mega government information division, Information World Review, 21st June 2006. http://www.iwr.co.uk/information-world-review/news/2158778/national-archives-merges 20 http://gkimn.nationalarchives.gov.uk/?source=ddmenu_services8 © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 7 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 (2006)21 beispielsweise legt die Marktgröße insgesamt für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors innerhalb der Europäischen Union bei €27 Mrd. fest. Weitere neuere Zahlen, die vom britischen Office of Fair Trading (OFT) zur Verfügung gestellt wurden – The commercial use of public information (CUPI) Report 22 – zeigen, dass der Beitrag der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zur britischen Wirtschaft allein im Jahr 2006 ein Volumen von €730 Mio. aufwies. Einer der wichtigsten Wirtschaftsmärkte, die in der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ein explosives Wachstum erfahren haben, ist der Sektor mit neuen Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit geographischen Informationen (GI). Die Nachfrage nach Karten, Navigationsdiensten und ortsgebundenen Dienstleistungen nimmt täglich zu. Der europäische kartographische Markt, ein Teil des Geoinformations- markts wurde nach Branchenquellen bereits 2005 auf €1.5 Mrd. geschätzt.23 Die Studie Prospects for Business Models of German Companies in the European and Global Geoinformation Market 24 errechnete 2007 einen Wert für den Geoinformationsmarkt in Deutschland von €1.5 Mrd., der seit dem Jahr 2000 um ca. 50% gestiegen sei. Diese Wachstumstrends im GI-Sektor wurden in der im Namen der Kommission durchgeführten Bewertung der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors bestätigt, in der 46% der öffentlichen GI-Sammelstellen berichteten, dass ihr Gesamtumsatz seit 2002 gestiegen sei und ebenso 66% der GI-Weiterverwender (private Wirtschaftsunternehmen) über wachsende Umsätze in den letzten Jahren berichteten. Der europäische Onlinemarkt für Rechtsinformationen (Recht, Wirtschaft, Steuern) wurde mit €730 Mio.25 bewertet einschließlich eines14%igen Zuwachses im Jahr 2005. Das Groupement Français de l’Industrie de l’Information (GFII) berichtete über einen Wert von €246 Mio.26, einem Zuwachs von 17% im Vergleich zu 2007. Die Wachstumsprognose für diesen Markt für die kommenden fünf Jahre liegt bei 7% pro Jahr. 27 Im Bereich der Wirtschaftsinformationen, in dem viele Rohdaten aus öffentlichen Quellen wie z.B. Handelsregister, Nachrichten, Gerichte, gesammelt werden, ist die Zahl neuer Produkte und Dienstleistungen, die online entworfen und geliefert werden, gewaltig und sie steigt weiter. Beispielsweise umfasst der Wirtschaftsinformationsmarkt Firmeninformationsdienste, Betriebsstatistiken, Inkassodienste, Firmenratings und Bonitätsinformationen, die alle wichtig für das Führen von Geschäften sind. Febis, die European Federation of Business 21 Untersuchung über Informationsquellen des öffentlichen Sektors in Europa Measuring European Public Sector - Information Resources, MEPSIR, Helm et. al., 6/2006. http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/docs/pdfs/mepsir/final_report.pdf . 22 The commercial use of public information (CUPI) – , Kommerzielle Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors OFT, 12/2006. http://www.opsi.gov.uk/advice/poi/oft-cupi.pdf . 23 EuroGeographics 2006 Report. Nicht veröffentlicht. 24 http://www.micus.de/pdf/Press_Release-GIW-study.pdf . 25 The European Online Information Market 2006, Report. IRN Research. May 2006. 26 GFII. L’information électronique professionnelle en France: Le marché en 2007 et les tendances. 27 Wolters Kluwer Ltd estimate. The Future of the Information Industry Conference. August 2006. © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 8 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 Information Services, bewerteten 2007 den Wirtschaftsinformationsmarkt in Europa mit €1.5 Mrd.28 Zugang zu und Weiterverwendung von meteorologischen Informationen sind unmittelbar von Bedeutung für die Geschäfte privater Firmen, da viele Branchen, insbesondere die Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus und die Energiewirtschaft von wetterbezogenen Ereignissen beeinflusst werden. 29 Temperaturschwankungen – auch wenn sie noch so gering sind – können einen nachhaltigen Effekt auf das Betriebsergebnis bestimmter Branchen haben. Die Gesamtgröße des europäischen Marktes für Wetter- und klimatologische Dienste (einschließlich der Luftfahrt) wurde im Jahr 2006 auf ca. €530 Mio.30 geschätzt. Interessanterweise verwies die Kommission auch auf einen jüngsten Bericht von Cap Gemini. Der Bericht mit dem Titel The Information Opportunity Report: Harnessing information to enhance business performance, 31 bei dem die Informationen des öffentlichen Sektors als wichtigen Teil angesehen werden können, stellte große Umsatzverluste aufgrund einer mangelnden Ausschöpfung von Informationsgütern fest. Der Bericht kam beispielsweise zu dem Ergebnis, dass eine “broken information culture” 32 innerhalb von Unternehmen weit verbreitet ist und die Leistung um 29% senkt. In Großbritannien entspricht dies jährlich €50 Milliarden verpasster Umsätze für den privaten Sektor und analog Einsparungen bei Verwaltungskosten im öffentlichen Sektor in einer Größenordnung von €23 Milliarden. Wenn man von einer ähnlichen Situation in Deutschland ausgeht und die Zahlen den entsprechenden Unterschieden zwischen dem Bruttoinlandsprodukt der beiden Ländern anpasst, würde die Studie bedeuten, dass eine mangelhafte Nutzung der Informationsressourcen in Deutschland zu einem jährlichen Umsatzverlust im privaten Sektor von €65 Milliarden und €29 Milliarden zusätzlichen Verwaltungskosten im öffentlichen Sektor führen könnte. Dennoch verdeutlichen obige Zahlen, wie real und weitreichend die Auswirkungen und der Wert von Informationen des öffentlichen Sektors sind und sie bestätigen gleichzeitig das Wachstumspotential dieser Märkte. Diese Wachstumstrends bestätigten sich in der von der Kommission beauftragten Bewertung der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Diese Bewertung hob gleichzeitig die praktischen Probleme hervor, die eine Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors behindern, wie z.B. mangelnde Informationen über verfügbare Informationen des öffentlichen Sektors. In anderen Fällen können sich öffentliche Stellen nicht für die Grundidee einer wirtschaftlichen Weiterverwendung ihrer Informationen erwärmen oder sie erkennen ihr Wirtschaftspotential 28 http://www.febis.org / Siehe „Business information“. 29 Laut U.S. Department of Energy, ca. 25% des BIP eines Landes. 30 Towards a stronger European market in applied meteorology. Dr R. E. W. Pettifer. Meteorological Applications. Volume 15, Issue 2, pp. 305-312. 31 http://www.uk.capgemini.com/for_you_to_use/thought_leadership/the_information_opportunity_report_2008/ . 32 Die Formulierung „broken information culture“ wurde in der begleitenden Pressemitteilung verwendet. Siehe „Failure to exploit information loses UK economy £67 billion a year”, Capgemini Pressemitteilung vom 3. März 2008 zugänglich unter http://www.uk.capgemini.com/news/pr/pr1605 . © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 9 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 nicht. Sowohl bei der Ausschöpfung der Informationsgüter wie auch im Hinblick auf die Überwindung der praktischen Probleme, die eine Informationsweiterverwendung verhindern, sind Informationsmanagementkenntnisse und Erfahrung gefragt. 3.2. Vorteile für die Gesellschaft und das Gemeinwohl Das Commission Staff Working Paper sprach auch deutlich eine Wachstumsbranche an, die bislang etwas verborgen war. Einige Kommentatoren verwiesen auf diese Branche als den “dritten Weg“ (“Third Way”). Interessenten hier sind private Einzelpersonen oder Wohltätigkeitsorganisationen, die Informationen des öffentlichen Sektors auf den ersten Blick für nichtkommerzielle Zwecke weiterverwenden, die jedoch einen kollektiven Vorteil für die Gesellschaft insgesamt bringen. Der kollektive Vorteil lässt sich in einen direkten wirtschaftlichen Vorteil umsetzen. Wenn beispielsweise eine Website wie FixMyStreet 33 bewirkt, dass ca. 8.000 gemeldete Probleme, wie zum Beispiel Schlaglöcher, repariert werden, bedeutet dies eine Kostenreduzierung für kommunale Dienste und Krankenhäuser sowie in Bezug auf Produktionsausfälle aufgrund von Krankheit und Verletzungen. 34 Ein weiteres Beispiel sind Einzelpersonen, die die Tools sozialer Netzwerke voll ausschöpfen, wie z.B. von Nutzern erstellte Inhalte, Wikis, Mashups und Blogs, um Inhalte von verschiedenen Quellen (einschließlich Informationen des öffentlichen Sektors) zu kombinieren und Web 2.0 Anwendungen produzieren. Die Web-basierte Gemeinschaft Netmums.com hat 350.000 Nutzer und bietet Informationen über Erziehung von Kindern, 35 weitere Beispiele sind Theyworkforyou.com, Chicagocrime.org oder Planningalerts.com. Solche Anwendungen haben einen nachweislichen sozialen Vorteil und Wert für das Gemeinwohl. Ein anderes Beispiel ist die Website über Subventionen für Landwirtschaftsbetriebe, 36 auf der man nachverfolgen kann, wie die Fördergelder der EU für die Landwirtschaft (EU Common Agricultural Policy - CAP) ausgegeben werden. Das rasche Wachstum dieser Art von aufkommenden Aktivitäten zeigen erste Möglichkeiten eines Wirtschaftswachstums, bei dem die breite Verfügbarkeit öffentlicher Daten für die Weiterverwendung eine wichtige Rolle im Hinblick auf den geschäftlichen Erfolg von Web 2.0 Anwendungen spielt. 37 Die oben hervorgehobenen Beispiele, die im Commission Staff Working Paper näher besprochen werden, haben gewaltig zugenommen und sind in ihren entsprechenden Märkten inzwischen zu etablierten Marktführern geworden. Informationen des öffentlichen Sektors stellen bei diesen Beispielen ein wertvolles Rohmaterial dar, das von den Beteiligten weiterverwendet wurde, um Informationsprodukte und Dienstleistungen mit einem Mehrwert 33 http://www.fixmystreet.com 34 Public Sector Intangible Assets – unlocking the potential, Theme 2: Adding value to intangible assets: The need to consider a broader view of the benefits to society and the economy. Präsentation von Michael Fanning, oci GmbH vor der UK Intellectual Property Office, NESTA, 14. Januar 2009 in London. 35 http://www.communities.gov.uk/documents/communities/pdf/886123.pdf 36 http://farmsubsidy.org 37 http://ipts.jrc.ec.europa.eu/publications/pub.cfm?id=1565 © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 10 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 zu versehen. Informationen des öffentlichen Sektors haben sich in diesem digitalen Zeitalter als Treiber für Innovation und Wachstum gezeigt und könnten wesentlich dazu beitragen, die “Growth and Jobs Strategy”, 38 einer revidierten Fassung des Lissabonprogramms, umzusetzen. 4. VORTEILE DER INFORMATIONSWEITERVERWENDUNG FÜR IPs Die Informationsgesellschaft und Wissenswirtschaft entwickeln sich mit rasanter Geschwindigkeit. Organisationen sowohl aus der Wirtschaft wie auch dem öffentlichen Sektor erkennen inzwischen die Notwendigkeit, die Macht und den Wert von Information, Wissen und Know-how in den Griff zu bekommen. Führende Köpfe sowohl im privaten wie öffentlichen Sektor handeln daher nach der Voraussetzung, dass Informations- und Wissensmanagement inzwischen von der Rolle als reines Back Office weg müssen und eine Schlüsselfunktion in Unternehmen einnehmen sollten, die eine entscheidende und maßgebliche Rolle bei der strategischen Planung, Geschäftsentwicklung, Compliance und Risikomanagement spielt. Für die Mehrheit der Organisationen ist ein Verständnis ihrer Geschäfte in informationeller Hinsicht immer noch ein unerforschtes Terrain. Auch nur die Belange zu erforschen und die Probleme zu artikulieren ist problematisch. Trotzdem haben Information Professionals schwer zu kämpfen, um mit dem dynamischen Voranschreiten der Informationstechnologie, dem Informationsmanagement und dessen Auswirkungen auf die Organisationen, mithalten zu können. 39 Der scheinbar zum Gebrauchsgut gewordene Zugang zu Informationen und deren Bereitstellung bedrohen ihren Status innerhalb ihrer Organisationen. Sie finden sich immer mehr in der Defensive und müssen Bedrohungen von verwandten Berufssparten oder Zuständigkeiten abwehren, während sie nur schwer ihren Wert innerhalb der Organisation, für die sie arbeiten, erklären und demonstrieren können. Jedoch wächst eine “broken information culture” nicht von selbst wieder zusammen. Wer wird diese Entwicklung vorantreiben? Am besten platziert sind diejenigen, die Information verstehen und wissen, wie Informationen in die Prozesse der Entscheidungsfindung und letztendlich in das Erreichen der organisatorischen Ziele eingepasst werden können. Da Information eine Rolle auf allen Ebenen spielt, Risiko, Compliance und Geschäftschancen, können Information Professionals am besten eine systematische und komplementäre Informationskultur aufbauen, die verifizierbare Produktivitätssteigerungen nachweist. Wie oben demonstriert wurde, ist die Ausschöpfung von Informationen des öffentlichen Sektors ein dynamischer, viel versprechender Bereich, in dem der Wert von Informationen offensichtlich ist und daher ein Forum für Information Professionals bietet, ihren Wert für die 38 http://ec.europa.eu/growthandjobs/pdf/COM2005_024_en.pdf 39 Für eine Darstellung der Problematik, siehe “The Road Ahead - Proposal regarding a Strategic Direction for Information Professionals in the 21st Century” von Michael Fanning, oci GmbH, Diskussionspapier, Januar 2009, Seite 3. © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 11 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 Organisation aufzuzeigen, einen Wert, der sich in harter Währung ausdrückt als Kostenersparnis oder ein Beitrag dazu oder als Gewinn. 40 5. VORTEILE DER INFORMATIONSWEITERVERWENDUNG FÜR IPs: BEISPIELE Die vorangegangenen Kapitel haben den Markt für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors beschrieben und sich für eine größere Einbringung der IPs in der Umsetzung dieser Märkte ausgesprochen. Das folgende Kapitel will ein paar konkrete praktische Beispiele anführen, wie dies realisiert werden kann. Die besprochenen Beispiele sind einzelne Fälle für die Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft und sollen nur als Indikatoren und Denkanstöße dienen. Trotz des oft wiederholten Gebrauchs von Ausdrücken wie “Informationsgesellschaft” oder “Wissenswirtschaft” oder “digitales Zeitalter” usw. gibt es verhältnismäßig wenig Literatur über die Rolle von Informationen im Hinblick auf den Erfolg einer Organisation. Dies trifft (überraschend) zu, wenn es sich bei den Organisationen um Unternehmen handelt. Wenn man die Komplexität von Geschäftsaktivitäten und anderer Aktivitäten bedenkt, 41 die von gutem Informationsmanagement abhängig sind, empfiehlt sich ein systematischerer Ansatz, um die Rolle zu bestimmen, die Informationen und deren Management in drei für die Leitung und den Erfolg einer Organisation wesentlichen Bereichen spielen. Dies sind: Riskoanalyse Compliance Geschäftsentwicklung In den folgenden Abschnitten werden Beispielszenarien für die drei Bereiche: Wirtschaft, öffentlicher Sektor und Bildung mittels der “Troika“ Risikoanalyse, Compliance und Geschäftsentwicklung beschrieben. Der Grund dafür liegt darin, dass unter dem komplexen Thema der Informationsweiterverwendung viele Bestandteile von Risikoanalyse, Compliance und Geschäftsentwickelt in gegenseitiger Wechselbeziehung zueinander stehen. Ein Anreiz für den öffentlichen Sektor beispielsweise, das Thema der Informationsweiterverwendung einzubeziehen, könnte darin bestehen, dass es ihm eine Gelegenheit zur Einschränkung des Risikos für die eigene Organisation gibt. 42 Wo jedoch öffentliche Stellen ihre Compliance gegenüber der Gesetzgebung einsetzen, um aktiv ihre Informationen gut zu verwalten, erhöhen sie automatisch die Optionen im Hinblick auf die 40 Siehe Fn. 37, Seite 6. 41 Siehe „Informationskompetenz: ein (neues) Leitbild für betriebliche Informationstellen?“ von Marianne Ingold, in Leitbild Informationskompetenz, 27. Online-Tagung der DGI, Proceedings, Frankfurt am Main, 23. bis 25 Mai 2005, Seite 18. 42 Zur Rolle des Risikomanagements in Bezug auf Informationen als Treiber für das behördeninterne Informations- management siehe als Beispiel: “The role of Information Asset Registers” by John Sheridan, Office of Public Sector Information, UK, September 2008. © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 12 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 Geschäftsentwicklung für die Organisationen, die diese Informationen weiterverwenden wollen. 5.1. Beispiel aus der Wirtschaft Das erste Beispiel ist aus der Sicht eines Information Professional (IP) in einer großen Anwaltskanzlei oder auch in einem Finanzinstitut. Das Beispiel beinhaltet die Berücksichtigung von Informationen des öffentlichen Sektors zum Zweck der Geschäftsentwicklung. Während in der Vergangenheit die meisten juristischen Verlage überwiegend die einheimische Rechtsprechung abgedeckt haben, waren es große Anwaltskanzleien, die als eine der ersten Organisationen paneuropäische Rechtsinformationsprodukte entwickelt haben. 43 Unter diesem Gesichtspunkt könnten IPs in Kanzleien und Banken gegebenenfalls Informationsquellen des öffentlichen Sektors berücksichtigen, die aktuell von der Europäischen Kommission selbst herausgegeben wurden, wie das EUR-Lex Webportal und die EU Translation Memories. EUR-Lex Webportal: 44 Das EUR-Lex Webportal bietet direkten Zugang zu EU-Recht. Das System ermöglicht die Abfrage des Amtsblatt der Europäischen Union, die EU-Verträge, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Gesetzentwürfe. Es bietet darüber hinaus ausführliche Suchmöglichkeiten. Das Portal wird vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union verwaltet. Der Zugang zur Website ist völlig kostenfrei und nicht von irgendwelchen Konditionen abhängig. Eine Reproduktion für persönliche Zwecke oder für eine nichtkommerzielle Verbreitung an Endnutzer ist autorisiert unter der Voraussetzung, dass ein Quellennachweis angefügt wird. Ein Herunterladen zu kommerziellen Weiter- verbreitungszwecken unterliegt den Konditionen, die im Urheberschutzvermerk auf der EUR- Lex Website aufgeführt sind. Die Übermittlung von Dateien (z.B. im XML Format), und zwar für die Weiterverwendung und kommerziellen Weiterverbreitung ist abhängig von einer gebührenpflichtigen Lizenzvereinbarung, die im Auftrag der Europäischen Gemeinschaft durch das Amt für Veröffentlichungen abgeschlossen wird. Die Trefferquote auf das EUR-Lex Portal hat kontinuierlich zugenommen, von ca. 678.700 Treffern im Jahr 2007 auf 929.000 täglichen Seitenaufrufen 2008, das ist eine Wachstumsrate von 37%. Das jährliche Datenvolumen, das ins Portal gestellt wird, bleibt konstant; 13.265 neue Dokumenteneinheiten wurden 2008 ins Portal gestellt (in verschiedenen Sprachen), 2007 waren es im Vergleich 14.666. Das jährliche Volumen von Daten, die vom Portal heruntergeladen wurden, nimmt zu: im Jahr 2008 waren es 330 Millionen Dokumente im Vergleich zu 310 Millionen Dokumenten im Jahr 2007 (7% Wachstum). Die Anzahl gebührenpflichtiger Lizenzen blieb konstant. (22 im Jahr 2008 gegenüber 23 im Vorjahr 2007). 43 Beispiele hier sind die Linklaters Online Services, deren bekanntester Service die “Blue Flag” Serie ist, siehe: http://www.linklaters.com/OnlineServices/Pages/Index.aspx oder OUT-LAW.COM von Pinsent Masons http://www.pinsentmasons.com/Default.aspx?page=351 und auch die Online Services von Allen & Overy http://www.allenovery.com/AOWEB/OnlineServices/OnlineServicesHome.aspx?contentTypeID=8&prefLangID=410 44 Commission Staff Working Paper (Siehe Fn. 1), Seite 24. © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 13 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 EU Translation Memories: 45 Im November 2007 stellte die Generaldirektion für Übersetzungen der Europäischen Kommission, in Kooperation mit dem Gemeinsamen Forschungszentrum (Joint Research Centre - JRC), der Öffentlichkeit einen mehrsprachigen Übersetzungsdatenspeicher für die Acquis Communautaire (EU Gesetzeskörper) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Sammlung paralleler Texte (Texte und deren Übersetzung, auch als Bi-Texte bezeichnet) in 22 Sprachen und 432 möglichen Sprachkombinationen. Ein Übersetzungsspeicher ist eine Sammlung kleiner Textsegmente und deren Übersetzung. Übersetzungsspeicher werden zur Unterstützung von Übersetzern genutzt, um sicherzustellen, dass Texteile, die bereits übersetzt worden sind nicht nochmals übersetzt werden müssen. Sowohl die Übersetzungsspeicher als auch die parallelen Texte sind eine wichtige linguistische Quelle, die zu vielerlei Zwecken genutzt werden kann, wie z.B.: dem Training automatischer Systeme für statistische Maschinenübersetzungen oder zur Erstellung einsprachiger oder mehrsprachiger lexikalischer und semantischer Quellen wie Wörterbücher und Ontologien. Wenn man die äußerst fachspezifische Art von juristischen Übersetzungen berücksichtigt, stellen diese Übersetzungsspeicher eine wichtige und verbindliche Quelle von Rechtswissen dar. 5.2. Beispiel aus der Verwaltung Dieses Beispiel ist aus der Sicht einer Person, die für das Informationsmanagement innerhalb des öffentlichen Sektors zuständig ist. In diesem Fall betrachtet man Informationen des öffentlichen Sektors im Hinblick auf Compliance mit den Gesetzesvorschriften. Jedoch könnte dieses Beispiel auch dem Bereich der Risikoanalyse zugeordnet werden – und langfristig sogar als eine Art „Geschäftsentwicklung“ im Sinne, dass die Behörde effektiver ihre Ziele erfüllen kann. Artikel 9 der EU-Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors schreibt vor, dass Mitgliedstaaten praktische Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass ihre Informationsgüter der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das BMWi hat eine Liste von Informationsgütern herausgegeben 46 und einige Behörden in anderen Bereichen sind sogar einen Schritt weiter gegangen. Beispielsweise ist PortalU 47 das Umweltportal Deutschland. PortalU wird gemeinsam vom Bund und den Ländern betrieben. Derzeit stellen über 200 Behörden und Organisationen ihre Umweltinformationen über PortalU bereit. Das Portal bietet einen zentralen Zugriff auf über 2 Millionen Internetseiten und über 500.000 Datenbankeinträge von öffentlichen Institutionen und Organisationen. 45 Commission Staff Working Paper (Siehe Fn. 1), Seite 24. 46 Siehe Fn. 14 und auf der Webseite die Option „Weiterführende Informationen“. 47 http://www.portalu.de © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 14 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 Um diese Veröffentlichungspflichten erfüllen zu können, wird vorausgesetzt, dass die Behörde sich im Klaren darüber ist, welche Informationen sie hält und wo sie sie finden kann. In der Tat ist die Behörde verpflichtet, bei einer Anfrage nach Informationen, die unter die Informationszugangsrechte fallen wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), den Antragsteller darüber zu informieren, wer die korrekte Behörde für seine Anfrage ist. Das heißt, die Behörde muss nicht nur wissen, welche Informationen sie selbst hat, sondern auch welche Informationen andere Behörden haben. Ob es um Informationsmanagement, Wissensermittlung, Schriftgutverwaltung oder die Durchführung von Informationsprüfungen (information audits) geht, es gibt in diesem Fall immer viele Aufgaben für Information Professionals. Viele Rollen, die verlangen, dass Information Professionals die Führung übernehmen und ihrer Behörde helfen, ihre eigenen Informationsgüter zu verstehen und sie in einer Art und Weise zu verwalten, dass sie nicht nur die Vorschriften erfüllt und Haftungsrisiken reduziert, sondern auch effizient diese Ressourcen verwaltet, damit die Behörde ihre öffentliche Aufgabe besser erfüllen kann. Es ist keinesfalls ein Zufall, dass die Auflage, IFG-Gesetzgebung in Großbritannien und Irland umzusetzen, zu einer steigenden Zahl an Informationsprüfungen führte, die von Behörden durchgeführt wurden. Eine der beiden Verhaltensregeln (Codes of Practice), auf die in der britischen Freedom of Information Act 2000 48 Bezug genommen wird, bezieht sich ausdrücklich auf die Schriftgutverwaltung. 49 In Deutschland haben sowohl das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundesdbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Behörden dazu angehalten, proaktiv Informationen ins Internet zu stellen. 50 51 Dies setzt natürlich voraus, dass die Behörde ein detailliertes und auf den aktuellen Stand gebrachtes Wissen über die von ihr gehaltenen Informationen besitzt, die öffentlich zugänglich gemacht werden können und zu welchen Konditionen dies geschehen soll. 48 http://www.opsi.gov.uk/Acts/acts2000/ukpga_20000036_en_1 49 Die Constitution Unit der University of London (UCL) hat zahlreiche Studien zur Auswirkung der FOIA 2000 auf das Parlament sowie auf die zentrale und lokale öffentliche Verwaltung durchgeführt. In allen Studien seit 2005 über die lokale öffentliche Verwaltung wurden immer verbesserte Schriftgutverwaltungspraktiken („ improved records management practices“) von den Behörden als eine der drei positivsten Aspekte der FOI-Umsetzung angesehen. Siehe “FOIA 2000 and local government in 2007: The experience of local authorities in England – Third Year Report September 2008” unter http://www.ucl.ac.uk/constitution-unit/foidp/publications/ Für eine kritische Bewertung der Auswirkungen der UK Freedom . of Information Act 2000 auf das Informationsmanagement und insbesondere auf die Schriftgutverwaltung im öffentlichen Sektor, siehe: “Managing The Crowd: rethinking records management for the web 2.0 world“, Steve Bailey, Facet Publishing, London 2008, insbesondere die Seiten 55-57. Für einen Eindruck über die Auswirkungen der FOIA 2000 auf Organisationen im Bildungssektor siehe: „Assessing the Impact of the Freedom of Information Act on the FE and HE Sectors“, Steve Bailey, Ariadne, Issue 42, January 2005, abrufbar unter http://www.ariadne.ac.uk/issue42/bailey/ Ein . Überblick über die ersten Statistiken zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes in Großbritannien auf Deutsch wird im IFG-Rundbrief 3/2006, Seite 2 gegeben. 50 http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/151502/publicationFile/9191/Anwendungshinweise_BMI_zum_IFG.pdf 51 http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/412046/publicationFile/25375/AnwendungshinweiseBehoerdenDown.pdf © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 15 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 5.3. Beispiel aus der Wissenschaft Das dritte Beispiel ist aus der Perspektive einer Person, die für das Informations- management innerhalb einer wissenschaftlichen Einrichtung und insbesondere für das aus Forschung- und Entwicklungsaktivitäten abgeleitete Informationsmanagement zuständig ist. Das Beispiel betrachtet Informationen des öffentlichen Sektors unter dem Gesichtspunkt des Risikomanagements, könnte aber gleichermaßen wie oben auch als Beispiel für Compliance und wiederum langfristig als „Geschäftsentwicklung“ im Sinne einer effektiveren Erfüllung ihrer Ziele durch die Institution interpretiert werden. Wissenschaftliche Informationen werden nicht durch die EU-Weiterverwendungsrichtlinie abgedeckt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss empfahl deren Miteinbeziehung,52 dies wurde aber in der Endphase des Gesetzentwurfs abgelehnt. In jüngerer Zeit hat die Organisation for Economic Co-operation and Develeopment (OECD) jedoch für eine Einbeziehung wissenschaftlicher Daten in die Diskussion um Informationen des öffentlichen Sektors plädiert. 53 In den folgenden EU-Diskussionen zu diesem Thema betont die Kommission ausdrücklich, dass wissenschaftliche Daten gleichermaßen wie Ausbildungs- und Kulturinformationen in die Diskussionen über Informationen des öffentlichen Sektors miteinbezogen werden sollten. 54 Dennoch bleiben wissenschaftliche Informationen eine wichtige Kategorie bei den Informationen des öffentlichen Sektors, da sehr häufig Forschungsprojekte von öffentlicher Hand subventioniert sind und von Universitäten oder Forschungszentren des öffentlichen Sektors durchgeführt werden. Die Wissenschaftswelt hat ein gut etabliertes System für die Verbreitung und Ausschöpfung von Forschungserkenntnissen und -ergebnissen. In der Forschungsgemeinde herrscht überwiegend die Meinung, dass von öffentlicher Hand subventionierte Forschung einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollte, damit sie von allen genutzt werden kann, und somit ihr Potential maximal ausschöpft. Diese Ansicht schlägt sich auch in der Kommissionsmitteilung über Wissenschaftliche Informationen im digitalen Zeitalter (Scientific information in the digital age) 55 nieder. Gleichzeitig sind Universitätskliniken Hauptzentren medizinischer Forschung und als solche Hersteller wertvoller wissenschaftlicher Informationen. Ihre Aktivitäten werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Da aber Forschung und Entwicklung im medizinischen und Gesundheitssektor ein Geschäft ist, das viele Ressourcen benötigt, kommt es immer 52 Stellungnahme des Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung und kommerzielle Verwertung von Dokumenten des öffentlichen Sektors“, (KOM (2002) 207 endgültig), ABl. C 85 vom 8.4.2003. 53 OECD Recommendation of the Council for enhanced access and more effective use of public sector information. Entwickelt vom “OECD Committee for Information, Computer and Communication Policy (ICCP Committee)”, und insbesondere von deren “Working party on the Information Economy”. Die “Recommendation” wurde vom OECD Council auf seiner 1172. Sitzung am 30. April 2008 übernommen. http://www.oecd.org/dataoecd/0/27/40826024.pdf 54 Siehe Seite 30 des ICT PSP Work Programme 2009. Das Work Programme definiert: “the priorities for calls for proposals, calls for tender and other supporting actions to be launched in 2009 as part of the EU Information and Communication Technologies (ICT) Policy Support Programme (ICT PSP)”. 55 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52007DC0056:EN:NOT © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 16 von 17 Some rights reserved.
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neuen Flaschen: oci Schriftenreihe Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009 häufiger vor, dass Universitätskliniken ermutigt werden – und durch Gesetzesänderungen auch das Recht erhalten – Partnerschaften mit Dritten zu suchen, insbesondere mit pharmazeutischen Unternehmen. 56 In dem Bestreben, öffentlich-private Partnerschaften zwischen Universitätsforschungs- kliniken, die von öffentlicher Hand finanziert werden und privat finanzierten pharmazeutischen Unternehmen zu fördern, wächst die Sorge, dass vertragliche Verpflichtungen zwischen den beiden Organisationen dazu führen, dass ein Zugang zu Forschungsdaten, die weitgehend mit öffentlichen Geldern finanziert werden, verweigert wird. Der Zugang zu solchen Daten wird auf der Grundlage verweigert, dass es sich dabei um Firmen- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Hier gibt es seine Rolle für Informationsspezialisten, eine Gesamtverantwortung für das Informationsmanagement innerhalb einer solchen Organisation zu übernehmen und eine Informationspolitik der Institution zu erstellen, umzusetzen und zu beobachten, die von der Institutionsleitung genehmigt werden kann. Eine solche Informationspolitik muss systematisch sein, alle Voraussetzungen und Verpflichtungen der Beteiligten verstehen und fähig sein, die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Optionen der Informationsausschöpfung auszuwerten und darüber hinaus zukünftige rechtliche Barrieren im Hinblick auf den Zugang und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in einer digitalen Umgebung vorauszusehen, um Vorschläge zu deren Überwindung machen zu können. 6. SCHLUSSBEMERKUNG Obwohl in den drei oben besprochenen Beispielen unterschiedliche Fachkenntnisse erforderlich sind, wie z.B.: Informations- und Wissensmanagement, Geschäftsentwicklung, Kenntnisse über das rechtliche Umfeld, Vertrautheit mit IT, usw., ist der Mittelpunkt, um den sich alle drehen eine gründliche Kompetenz im Umgang mit Informationen. Information Professionals sind gut beraten, die Chancen, die sich durch die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors bieten, auszuschöpfen. Durch eine Positionierung als die Fachkräfte mit der besten Qualifikation, wenn es um das Verständnis im Hinblick auf die Auswirkungen der Informationsweiterverwendung auf die Organisation, für die sie tätig sind, geht; werden sie in die Lage versetzt, ihren eigenen Wert besser zu erklären und aufzuzeigen. Schließlich sind sie hierfür am besten qualifiziert, denn um das Bewusstsein für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu schärfen, benötigt man nicht nur Erfahrung und Können in den Bereichen Informationsmanagement und Wissenstransfer, sondern vor allem eine verstärkte Aktivität in professionellen Netzwerken und Verbänden. 56 Ein konkretes Beispiel ist die Kölner Uniklinik, die im Auftrag der Bayer AG forscht. Siehe: “Im Auftrag der Pharmaindustrie“, taz.de vom 08.01. 2009. http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/im-auftrag-der-pharmaindustrie/ © 2009 Online Consultants International GmbH. Seite 17 von 17 Some rights reserved.
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