Fachanwälte klagen auf Schadenersatz
30.09.2012 - Der im Jahr 2005 vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffs-Twinfonds MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG ist seit 28. August 2012 insolvent. Die rund 23,5 Mio. € Eigenkapital, die die 862 Anleger des FHH Fonds 29 in die beiden Vollcontainerschiffe investiert haben, dürften damit verloren, der Totalverlust eingetreten sein. Auch das Mitte 2009 durch die Gesellschafterversammlung beschlossene Betriebsfortführungsonzept, welches eine zusätzliche Kapitaleinlage der Anleger von 1,304 Mio. € beinhaltete, konnte den Konkurs des Fonds nicht nachhaltig abwenden. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hatte, war ein kostendeckender Betrieb der Schiffe offensichtlich nicht möglich.
Kommanditgesellschaft MS Santa Giorgina Offen Reederei GmbH & Co. KG
FHH Fonds 29: Insolvenz MS Tampa Bay MS Turtle Bay
1. FHH Fonds 29: MS „Tampa Bay“ MS „Turtle Bay“ insolvent
Fachanwälte klagen auf Schadenersatz
30.09.2012 - Der im Jahr 2005 vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffs-
Twinfonds MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG ist seit
28. August 2012 insolvent. Die rund 23,5 Mio. € Eigenkapital, die die 862 Anleger des
FHH Fonds 29 in die beiden Vollcontainerschiffe investiert haben, dürften damit verloren, der
Totalverlust eingetreten sein. Auch das Mitte 2009 durch die Gesellschafterversammlung
beschlossene Betriebsfortführungsonzept, welches eine zusätzliche Kapitaleinlage der
Anleger von 1,304 Mio. € beinhaltete, konnte den Konkurs des Fonds nicht nachhaltig
abwenden. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und
Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hatte, war ein kostendeckender
Betrieb der Schiffe offensichtlich nicht möglich.
Schiffskauf zu Höchstpreisen – ist der Prospekt fehlerhaft?
Das Scheitern des Schiffsfonds kommt nicht überraschend. Denn für den Kauf der beiden
Containerschiffe wurde, wie das fondstelegramm bereits Ende 2005 in einer Fondsanalyse
anmerkte, mit 25 Mio. US-Dollar ohne Bauzeitzinsen „nahezu ein historischer Höchstpreis
bezahlt“. Die Aussagen im Prospekt, wonach die vereinbarte Summe unter dem aktuellen
Preisniveau liegen würde, sei, so das fondstelegramm, unzutreffend, denn die maßgeblichen
Neubaupreise zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung seien mit 22 - 23 Millionen US-
Dollar niedriger als die vereinbarten Baupreise gewesen. Auch bei Prospektherausgabe im
September 2005 hätten die Neubaupreise mit etwa 24,5 Millionen US-Dollar aufgrund der
rückläufigen Märkte ebenfalls niedriger gelegen.
Wurde über das Risiko sinkender Charterraten nach auslaufen der Erstbeschäftigung
richtig beraten?
Aufgrund der 5-jährigen Festcharter versprachen die Schiffe zunächst einmal eine gesicherte
Einnahme. Da die Charterraten für Containerschiffe aber großen Schwankungen unterliegen,
war nicht sicher, dass die Anschlussbeschäftigung tatsächlich zu der prospektierten Rate
erfolgen konnte. Denn ob der Fonds auch für die Anleger ein Erfolg wird, werde sich, so das
fondstelegramm, „erst nach Auslaufen der Erstcharter und den dann vorherrschenden
Marktbedingungen“ zeigen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko
hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen hinter den
Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit
Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Vor diesem Hintergrund, aber auch aus anderen Gründen sehen wir für Anleger des FHH
Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" gute Chancen für die Durchsetzung von für
2. Schadenersatzansprüchen. Diese richten sich sowohl gegen die Berater, als auch gegen die
Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls
für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass über die Risiken der Beteiligung
von den Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht gesprochen wurde. Die spekulativen
Risiken der Beteiligung hätten aber einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar
nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:
Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten
möglich – verschwiegen
Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen
Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen
verschwiegen
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als
Altersvorsorge empfohlen
Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und
Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay"
gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld
zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg