Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG) haben Grund zur Sorge. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr. Kurz- bis mittelfristig kann nicht mit weiteren Auszahlungen gerechnet werden, verkündete die Fondsgeschäftsführung im Sommer 2011.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Immobilienfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Kommanditgesellschaft MS Santa Giorgina Offen Reederei GmbH & Co. KG
CFB Immobilienfonds 165 Euro Alsace Paris - Ausbleibende Ausschüttungen
1. CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris – Ausbleibende Ausschüttungen
Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch
Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger
des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro
Alsace Paris KG) haben Grund zur Sorge. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr. Kurz- bis
mittelfristig kann nicht mit weiteren Auszahlungen gerechnet werden, verkündete die
Fondsgeschäftsführung im Sommer 2011.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Fonds genommen hat, ist es für betroffene
Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von
Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az.
V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das
eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, weisen
erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt
werden:
Währungsrisiko durch Schweizer Franken Kredit
So wurde von den Bankberatern bei der Beratung zum CFB Fonds 165 nicht darauf
hingewiesen, dass 50% der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken
aufgenommen wird und welche Risiken mit dem Umstand verbunden sind. Zu den Risiken
zählen insbesondere
o die Erhöhung der Zinsbelastung in €, wenn der Wert des CHF gegenüber dem €
ansteigt, was auch geschehen ist
o der Anstieg der Verschuldung in € gerechnet, der Fonds muss also mehr tilgen und
die Verschuldungsquote im Verhältnis zur Darlehenssumme steigt
Beides hat zur Folge, dass Ausschüttungen durch den CFB Fonds 165 nicht oder nicht mehr in
der geplanten Höhe geleistet werden können.
Kein Hinweis auf Schwankungen des Immobilienwertes
Ferner wurde durch die Bankberater nicht darauf hingewiesen, dass der Wert der
2. Fondsimmobilie des CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schwankungen unterliegen kann, je
nachdem, wie sich der Markt für Gewerbeimmobilien in Paris entwickelt. Auch die daraus
resultierenden Risiken wurden nicht angesprochen.
Loan to value Klausel wurde nicht erwähnt und erläutert
Auslöser der gegenwärtigen Probleme des CFB Fonds 165 ist eine seit einigen Jahren in
Kreditverträgen übliche Klausel, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Kredithöhe zu
Immobilienwert als Obergrenze festgelegt wird (loan to value Klausel). Je nach Gestaltung
kann die Bank bei einem Überschreiten des vereinbarten Grenzwertes eine Sondertilgung
verlangen oder sogar das Darlehen kündigen. Diese Vertragsklauseln waren in keinem der uns
bekannten Fälle Gegenstand der Beratung.
Immobilienfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten,
dass ihnen der Immobilienfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da
eine Immobilienfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen
Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
Anleger mehrheitlich nicht informiert.
Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
Fondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung
für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt
werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Aus diesem
Grund müssen Fondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die
gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand
wurden die wenigsten Anleger hingewiesen.
Keine Information über Provisionen der Bank
Auch über das eigene Provisionsinteresse der beratenden Bank wurden unsere Mandanten
nicht informiert. Dabei hat die beratende Bank für die Vermittlung von Anteilen am CFB
Fonds 165 Euro Alsace Paris nicht nur das Agio in Höhe von 5% sondern darüber hinaus auch
Zahlungen aus der für die Vermittlung des Eigenkapitals vorgesehenen Vergütung erhalten.
Auf diese kickbacks hätte sie im Rahmen der Anlageberatung hinwiesen müssen.
Schadenersatz wegen Falschberatung
All diese Punkte begründen einzeln oder gemeinsam einen Anspruch der Anleger auf Schadenersatz.
Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anleger so gestellt werden müssen, als wären sie über die
Risiken informiert worden und hätten die Beteiligung nicht gezeichnet. Sie erhalten ihr investiertes
Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und müssen der beratenden Bank den Fondsanteil
übertragen.
Möchten Sie wissen, ob auch Sie wegen Fehlern bei der Beratung im Zusammenhang mit Ihrer
Beteiligung am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank
durchsetzen können?
3. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Leipzig:
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