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CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris – Ausbleibende Ausschüttungen
Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger
des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro
Alsace Paris KG) haben Grund zur Sorge. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr. Kurz- bis
mittelfristig kann nicht mit weiteren Auszahlungen gerechnet werden, verkündete die
Fondsgeschäftsführung im Sommer 2011.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Fonds genommen hat, ist es für betroffene
Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von
Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.


Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az.
V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das
eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.


Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, weisen
erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt
werden:


      Währungsrisiko durch Schweizer Franken Kredit
       So wurde von den Bankberatern bei der Beratung zum CFB Fonds 165 nicht darauf
       hingewiesen, dass 50% der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken
       aufgenommen wird und welche Risiken mit dem Umstand verbunden sind. Zu den Risiken
       zählen insbesondere

           o   die Erhöhung der Zinsbelastung in €, wenn der Wert des CHF gegenüber dem €
               ansteigt, was auch geschehen ist
           o   der Anstieg der Verschuldung in € gerechnet, der Fonds muss also mehr tilgen und
               die Verschuldungsquote im Verhältnis zur Darlehenssumme steigt

       Beides hat zur Folge, dass Ausschüttungen durch den CFB Fonds 165 nicht oder nicht mehr in
       der geplanten Höhe geleistet werden können.

      Kein Hinweis auf Schwankungen des Immobilienwertes
       Ferner wurde durch die Bankberater nicht darauf hingewiesen, dass der Wert der
Fondsimmobilie des CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schwankungen unterliegen kann, je
        nachdem, wie sich der Markt für Gewerbeimmobilien in Paris entwickelt. Auch die daraus
        resultierenden Risiken wurden nicht angesprochen.

       Loan to value Klausel wurde nicht erwähnt und erläutert
        Auslöser der gegenwärtigen Probleme des CFB Fonds 165 ist eine seit einigen Jahren in
        Kreditverträgen übliche Klausel, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Kredithöhe zu
        Immobilienwert als Obergrenze festgelegt wird (loan to value Klausel). Je nach Gestaltung
        kann die Bank bei einem Überschreiten des vereinbarten Grenzwertes eine Sondertilgung
        verlangen oder sogar das Darlehen kündigen. Diese Vertragsklauseln waren in keinem der uns
        bekannten Fälle Gegenstand der Beratung.

       Immobilienfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten,
        dass ihnen der Immobilienfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da
        eine Immobilienfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
        Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
        völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
        geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen

       Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
        gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
        nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
        Anleger mehrheitlich nicht informiert.

       Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
        Fondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung
        für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt
        werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Aus diesem
        Grund müssen Fondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die
        gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand
        wurden die wenigsten Anleger hingewiesen.

       Keine Information über Provisionen der Bank
        Auch über das eigene Provisionsinteresse der beratenden Bank wurden unsere Mandanten
        nicht informiert. Dabei hat die beratende Bank für die Vermittlung von Anteilen am CFB
        Fonds 165 Euro Alsace Paris nicht nur das Agio in Höhe von 5% sondern darüber hinaus auch
        Zahlungen aus der für die Vermittlung des Eigenkapitals vorgesehenen Vergütung erhalten.
        Auf diese kickbacks hätte sie im Rahmen der Anlageberatung hinwiesen müssen.


Schadenersatz wegen Falschberatung

All diese Punkte begründen einzeln oder gemeinsam einen Anspruch der Anleger auf Schadenersatz.
Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anleger so gestellt werden müssen, als wären sie über die
Risiken informiert worden und hätten die Beteiligung nicht gezeichnet. Sie erhalten ihr investiertes
Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und müssen der beratenden Bank den Fondsanteil
übertragen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie wegen Fehlern bei der Beratung im Zusammenhang mit Ihrer
Beteiligung am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank
durchsetzen können?
Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!


Ihr Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


www.nittel.co
info@nittel.co



http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-165-fachanwaelte-helfen-immobilienfonds-
anlegern.html

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CFB Immobilienfonds 165 Euro Alsace Paris - Ausbleibende Ausschüttungen

  • 1. CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris – Ausbleibende Ausschüttungen Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG) haben Grund zur Sorge. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr. Kurz- bis mittelfristig kann nicht mit weiteren Auszahlungen gerechnet werden, verkündete die Fondsgeschäftsführung im Sommer 2011. Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Fonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:  Währungsrisiko durch Schweizer Franken Kredit So wurde von den Bankberatern bei der Beratung zum CFB Fonds 165 nicht darauf hingewiesen, dass 50% der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken aufgenommen wird und welche Risiken mit dem Umstand verbunden sind. Zu den Risiken zählen insbesondere o die Erhöhung der Zinsbelastung in €, wenn der Wert des CHF gegenüber dem € ansteigt, was auch geschehen ist o der Anstieg der Verschuldung in € gerechnet, der Fonds muss also mehr tilgen und die Verschuldungsquote im Verhältnis zur Darlehenssumme steigt Beides hat zur Folge, dass Ausschüttungen durch den CFB Fonds 165 nicht oder nicht mehr in der geplanten Höhe geleistet werden können.  Kein Hinweis auf Schwankungen des Immobilienwertes Ferner wurde durch die Bankberater nicht darauf hingewiesen, dass der Wert der
  • 2. Fondsimmobilie des CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schwankungen unterliegen kann, je nachdem, wie sich der Markt für Gewerbeimmobilien in Paris entwickelt. Auch die daraus resultierenden Risiken wurden nicht angesprochen.  Loan to value Klausel wurde nicht erwähnt und erläutert Auslöser der gegenwärtigen Probleme des CFB Fonds 165 ist eine seit einigen Jahren in Kreditverträgen übliche Klausel, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Kredithöhe zu Immobilienwert als Obergrenze festgelegt wird (loan to value Klausel). Je nach Gestaltung kann die Bank bei einem Überschreiten des vereinbarten Grenzwertes eine Sondertilgung verlangen oder sogar das Darlehen kündigen. Diese Vertragsklauseln waren in keinem der uns bekannten Fälle Gegenstand der Beratung.  Immobilienfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen der Immobilienfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Immobilienfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.  Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Fondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Aus diesem Grund müssen Fondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Anleger hingewiesen.  Keine Information über Provisionen der Bank Auch über das eigene Provisionsinteresse der beratenden Bank wurden unsere Mandanten nicht informiert. Dabei hat die beratende Bank für die Vermittlung von Anteilen am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris nicht nur das Agio in Höhe von 5% sondern darüber hinaus auch Zahlungen aus der für die Vermittlung des Eigenkapitals vorgesehenen Vergütung erhalten. Auf diese kickbacks hätte sie im Rahmen der Anlageberatung hinwiesen müssen. Schadenersatz wegen Falschberatung All diese Punkte begründen einzeln oder gemeinsam einen Anspruch der Anleger auf Schadenersatz. Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anleger so gestellt werden müssen, als wären sie über die Risiken informiert worden und hätten die Beteiligung nicht gezeichnet. Sie erhalten ihr investiertes Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und müssen der beratenden Bank den Fondsanteil übertragen. Möchten Sie wissen, ob auch Sie wegen Fehlern bei der Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank durchsetzen können?
  • 3. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Ihr Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tino Ebermann, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-165-fachanwaelte-helfen-immobilienfonds- anlegern.html