1. Autorenhinweise für „Controller-Statements“
Stand: August 2010
Verfasser: Alfred Biel, alfred.biel@gmx.de, Tel:+49-212-16314
Ansprechpartner: Conrad Günther, c.guenther@controllerakademie.de, Tel: +49-89-893134-19
Anlass und Ziel dieses Merkblattes
Eine sogenannte Manuskriptvorbereitung definiert die wichtigsten Regeln und Grundsätze
mit dem Ziel:
• Einer aufwandsarmen und guten Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten
(Autoren, Schriftleitung / Redaktion, Herausgeber, Herstellung).
• Einer rationellen Erstellung des Manuskriptes durch Vereinheitlichungen.
• Sicherstellung einer einheitlichen, wieder erkennbaren und charakteristischen Gestaltung
der „Statements“.
Dieses Merkblatt umfasst die allgemeinen und grundsätzlichen Regeln zur Erarbeitung
und Gestaltung der „Statements“. In Zweifelsfällen sollte beim Autor dieser Information
nachgefragt oder Lösungen gefunden werden, wie sie sich z. B. in den Richtlinien zur
formalen Gestaltung von Seminararbeiten oder in den Autorenhinweisen der Verlage finden.
2. Benötigtes Material
Zur abschließenden Manuskriptbearbeitung werden benötigt:
• Manuskript als Word-Datei
• Bildmaterial mit entsprechendem Abbildungsverzeichnis: Grafiken, Fotos oder
Screenshots in separaten Dateien (Als Bildformate kommen infrage: PPT, BMP, GIF,
TIFF, JPG. Screenshots und Fotos sollten eine Auflösung von 300 dpi haben, um eine
optimale Druckqualität zu ermöglichen).
Standard–Aufbau und Bestandteile eines Statements
• Titelblatt (Umschlagsseite 1 bzw. U1)
• Innenseite des Titelblatts mit Impressum (U2)
• Inhaltsverzeichnis
• Ggf. Abbildungsverzeichnis
• Ggf. Abkürzungsverzeichnis
• Vorwort
• Textteil
• Ggf. Anhang
• Literaturverzeichnis
• Innenseite der Rückseite (U3) mit „Grundsätzlichen Hinweisen“
• Rückseite (U4) mit Angaben zum Titel und zu den Autoren
Nur in sehr begründeten Fällen kann – nach vorheriger Abstimmung – von dieser
Standard-Struktur abgewichen werden.
3. Umfang eines Statements
• Der Standardumfang beträgt 60.000 Zeichen mit Leerzeilen. Wesentliche Abweichungen
müssen vorher abgestimmt werden.
• Eine Heftseite umfasst ca. 2.000 Zeichen m.L. (sollte beim Textaufbau berücksichtigt
werden).
4. Umschlagsseiten (U1 – U4)
U1: Titelbild (Cover) gemäß Standard. Einzufügen sind: „Titel und Untertitel“. Bei Neuauflagen
nähere Angabe der „Auflage“.
U2: Innenseite des Titelbildes: „Impressum“ gemäß Standardtext. Einzufügen: „Autoren“
dieses Statements sowie „Auflage“, z. B. 1. Auflage 2010 oder 2., überarbeitete und aktualisierte
Auflage 2010
U3: Innenseite der Rückseite: „Grundsätzliche Hinweise“ mit insbesondere medienrechtlicher
Darstellung gemäß Standard. Abweichungen nach Vereinbarung.
U4: Rückseite: Unter „Zum Titel“: Kurze Inhaltsangabe und unter „Zu den Autoren“ Angaben
über die Kernautoren.
Inhaltsverzeichnis und Manuskriptgliederung
Nach U1 und U2 beginnt die Veröffentlichung mit dem Inhaltsverzeichnis. Das Inhaltsverzeichnis
ist das Verzeichnis der Haupt – und Unterabschnitte. Die Gliederung sollte nicht
mehr als zwei Ebenen umfassen und in arabischen Ziffern erfolgen.
Beispiel: 1. Anforderungen an Controller, 1.2 Anforderungen aus Sicht der Praxis, 1.3 Anforderun-
gen
aus Sicht der Theorie
Abbildungen und Abbildungsverzeichnis
Unterstützende und visualisierende Abbildungen, Schemata, Tabellen und Grafiken sind
ausdrücklich erwünscht. Sie sollten aber nicht zu kompliziert sein. Unter jede Abbildung
muss die Bezeichnung „Abbildung“ und der jeweilige Name der Abbildung stehen. Die
Durchnummerierung (laufende Nr.) erfolgt in arabischen Zahlen. Falls es sich nicht um
eine eigene Abbildung handelt, ist die Quelle anzugeben.
Beispiel: Abbildung 7: Psycho – Logik und Logik unter und auf dem Tisch. (Entnommen:
Deyhle / Radinger 2008, S. 7001)
Falls zahlreiche Abbildungen eingesetzt werden, sollten diese in ein eigenes Abbildungsverzeich-
nis aufgenommen werden.
Abkürzungen
Unübliche Abkürzungen sollten vermieden werden. Falls ihre Verwendung dennoch sinnvoll
erscheint, sollten sie in einem separaten Abkürzungsverzeichnis aufgeführt und erläutert
werden.
5. Vorwort
Dem Text vorgeschaltet ist ein Vorwort. Es wird in der Regel geschrieben von einer für
das Thema der Veröffentlichung bedeutenden Persönlichkeit oder vom Leitenden Fachredakteur
des ICV. Im Vorwort setzt sich der Verfasser mit den Zielen auseinander, die
mit der Veröffentlichung verfolgt werden. Es kann auch berichtet werden über die Hintergründe
der vorliegenden Veröffentlichung, Erfahrungen bei der Manuskriptarbeit und über
andere zweck-und themenbezogene Informationen.
Textteil
Mögliche Struktur als Beispiel:
Einleitung, Darstellung des konkreten controllingspezifischen Problems, Beschreibung der
Problemstellung, Voraussetzungen und Bedingungen der Problemlösung, Optionen und
Vorschläge, Zusammenfassung und Ausblick.
Manuskriptformatierung
Erwünscht ist:
Textverarbeitung mit der Standardsoftware, möglichst Word. Erfahrungsgemäß ist auf die
Kompatibilität der eingesetzten bzw. unterschiedlichen Versionen zu achten.
• Schriftgröße 12
• Schriftart Arial
• einfacher Zeilenabstand (nicht 1,5-zeilig)
• Übliche Seitenränder und Seitengröße
• Der Text soll fließend geschrieben werden unter Vermeidung von „harten Trennungen“
wie Silbentrennungen
• Hochformat
• Text darf nicht mit Hilfe von Leerzeichen angeordnet werden, stattdessen Tabulatoren
verwenden
• Abbildungen etc. sollten bereits in die Textdatei eingefügt werden, müssen aber auch
noch separat zur Verfügung gestellt werden. Wünschenswert sind tiff-oder psd – Dateien
sowie eps und 300 dpi – Auflösung bei Originalgröße.
• Mit Formatierungen aller Art sollte im Hinblick auf die spätere drucktechnische Bearbeitung
sparsam umgegangen werden.
6. Fachbegriffe
Fachbegriffe, soweit sie nicht als bekannt und gebräuchlich vorausgesetzt werden können,
sollten im laufenden Text erklärt werden. Sofern sinnvoll und notwendig, kann im
Anhang ein Glossar, ein Wörterverzeichnis mit Erklärungen, eingefügt werden.
Zitierweise und Literaturverzeichnis
Innerhalb des Textes ist der Zitierstil nach der sogenannten Harvard Methode bzw. die
angelsächsische Kurzform vorgesehen mit den Elementen: Familienname Jahr, Seite.
Alle zitierten Quellen sind unbedingt in ein Literaturverzeichnis zum Schluss der Broschüre
aufzunehmen. Die urheberrechtlichen Erfordernisse des sauberen Quellennachweises
müssen unbedingt beachtet werden. Zudem dürfen nur sogenannte Kurzzitate eingesetzt
werden, die in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen und unterstützende und
belegende Funktion haben.
Wörtliche Zitate, sogenanntes direktes Zitieren, werden durch An-und Abführungszeichen
(„“) gekennzeichnet. Sinngemäße bzw. inhaltliche Wiedergaben, sogenanntes indirektes
Zitieren, erhalten keine Kennzeichnungen, werden aber durch
„vgl. = vergleiche“ bei der Quellenangabe ausgewiesen (Beispiel: vgl. Simon 2008, S.
124).
Die Literaturliste am Textende erfolgt in alphabetischer Ordnung der genutzten Quellen,
d. h. sie ist in alphabetischer Reihenfolge der Autoren bzw. Herausgeber angeordnet. Das
Literaturverzeichnis enthält alle Schriften, die in der Veröffentlichung zitiert werden. Andere
Quellen finden im Literaturverzeichnis keine Berücksichtigung.
Bespiele aus Statements
Zitat im Text
Buch
Horváth 2009, S. 537
Zeitschriftenbeitrag
Biel 2009, S. 49
Im Literaturverzeichnis
Horváth, P.: Controlling. 11 Aufl., München 2009.
7. Biel, A.: Trends, Themen und Diskussionen – Welche Themen Controllerinnen und Controller
begleiten und beschäftigen, in: Controller Magazin, 31. Jahrgang, (2009), Heft 4, S.
49-52.
Beispiel für Internet – Quelle (Artikel auf einer Website)
Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Controller, online im
Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2118/controller-v5.html -Abfrage am 16.08.10
8. Schreibstil und Lesefreundlichkeit
Übersichtlich, verständlich, praxisnah
• Der Schreibstil sollte kurz und prägnant sein. Der Text sollte lebendig geschrieben
sein und Interesse wecken.
• Es gilt die neue deutsche Rechtschreibung laut Duden.
• Die Lesbarkeit und Verständlichkeit fördern u. a. folgende formale und stilistische
Merkmale:
-Übersichtliche Gliederung
-Kurze und prägnante Zwischenüberschriften
-Hervorhebung von Kernaussagen
-Zusammenfassung der Ziele, Ergebnisse mit Ausblick und Empfehlungen
-Kurze Sätze (Fausformel ca. 15 Wörter)
-Unter den Wortarten sollten Verben (Zeitwort, Tätigkeitswort) bevorzugt werden
-Die Vermittlung sollte in der Zeitform Präsens (Gegenwartsform) erfolgen
-Die Formulierungen sollten „aktiv“ erfolgen (z. B. der Vorstand hat beschlossen statt es wurde
beschlossen - im Sinne aktiver Tätigkeiten)
Die Text-und Bildgestaltung sollte so gestaltet sein, dass die Lesefreundlichkeit fördert.
Auch der „schnelle und suchende“ Leser sollte sich schnell zurechtfinden und das für ihn
Wesentliche und Interessante in der gebotenen Kürze aufnehmen können.
Zu diesem Zweck sollten im sinnvollen Umfange geeignete Gestaltungs-und Stilmittel
eingesetzt werden, insbesondere
• Hervorhebungen in Fettdruck
• Infokasten oder Merksätze
• Themenüberblick
• Zusammenfassungen / Fazit
• Gliederungen
• Abbildungen
• Checklisten
• usw.
9. Anhang
Erforderlichenfalls kann ergänzendes oder weiterführendes Material in einen Anhang aufgenom-
men werden, so beispielsweise ein Glossar, weiterführende Quellen wie Internetadressen usw.
Fahnenkorrektur
Eine Fahne ist ein Probeabzug bzw. Korrekturabzug. Vor Drucklegung des Manuskriptes
hat der Autor bzw. haben die Autoren die erforderlichen Fahnenkorrekturen durchzuführen.
Zur termingerechten Veröffentlichung ist eine umgehende Bearbeitung dieser Korrekturen not-
wendig.
Die Nachbearbeitung sollte in geeigneter, d. h. eindeutiger und aufwandsarmer Form erfolgen,
d. h. z. B. durch den Korrekturmodus von Word, entsprechende Kennzeichnungen
(z. B. andere Schriftfarben) oder durch Anwendung der Regeln zur Textkorrektur nach
DIN 16 511 (z.B. im Duden enthalten).
Aus Gründen der Minimierung des Aufwandes sollte eine durchgängige elektronische Bearbeitung
erfolgen, wobei auf die Probleme geachtet werden muss, die sich durch unterschiedliche
Systeme und Versionen ergeben können.
Autorenregeln
• Die Autoren gewährleisten, dass der Text zur Veröffentlichung freigegeben ist bzw.
veröffentlicht werden darf, d. h. keine urheberrechtlichen Einschränkungen vorliegen.
• Notwendige Anmerkungen und Zitate erfolgen mit der gebotenen Sorgfalt.
• Eine – auch auszugsweise – Zweitveröffentlichung bedarf der Zustimmung des ICV.
• Eine Honorierung erfolgt nicht. Die Autoren erhalten einige Freiexemplare. Ferner bezieht
der ICV die Veröffentlichungen in angemessener Weise in seine Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
ein.
• Die Autoren übertragen dem ICV mit der Freigabe des Manuskriptes die Nutzungsrechte.
• Die Autoren sind damit einverstanden, dass im Rahmen der redaktionellen Bearbeitung
Kürzungen und Korrekturen erfolgen können. Grundlegende Änderungen
erfolgen nur im Einvernehmen mit den Autoren.