2. Versuch einer Begriffsdefinition:
Barrierefreiheit
»Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
3. »Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
4. »Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
5. »Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
6. »Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
8. Versuch einer Begriffsdefinition:
Barrierefreiheit
„Barrierefreies Webdesign zielt darauf ab, Inhalte
und Interaktionen im Netz für (möglichst) alle
Nutzergruppen und Endgeräte zugänglich zu
machen“
Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“
11. Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
12. Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
unabhängig vom Betriebssystem,
13. Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
unabhängig vom Betriebssystem,
unabhängig von der Software,
14. Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
unabhängig vom Betriebssystem,
unabhängig von der Software,
bekommt beim Zugriff auf
• dieselbe Seite
15. Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
unabhängig vom Betriebssystem,
unabhängig von der Software,
bekommt beim Zugriff auf
• dieselbe Seite
• dieselben Inhalte.
16. BarriereBarrierefreiheitfreiheit
Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden,Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden,
mit welchem Gerät, welcher Software undmit welchem Gerät, welcher Software und
welchem Leseverhalten er, sie oder eswelchem Leseverhalten er, sie oder es
unterwegs ist.unterwegs ist.
17. „Woran erkennt man barrierefreie
Internetdienste?“
„Gar nicht, das ist ja das schöne!“
(Projektleiter für das Onlineportal Polizei NRW,
BIENE-Gewinner 2003)
32. Stimmt.
Aber billige Websites kommen viel teurer!
Zeit
Kosten
Konzept Design und
Umsetzung
Schulung Betrieb
Relaunch
Konzept Design,
Umsetzung
Integration
Schulung Betrieb
Schulung
geringer:
Keine
komplexen
HTML-
Strukturen
mehr
notwendig
HTML
+ CSS
HTML +
CSS*
Herkömmlicher
Webauftritt
Integrations-
aufwand
kommt
hinzu
Altes
Konzept
kann
bleiben
Nur CSS-
Änderung
notwendig
Moderner oder
Universeller
Webauftritt
Herkömmlicher,
auf Barrierefreiheit
nachgebesserter
Webauftritt
… und die meisten Agenturen verdienen nur in den ersten 3 Phasen.
34. Stimmt.
Denn wir alle können behindert sein oder werden es:
Menschen mit
„Behinderungen“:
• Sehbehinderte
• Motorisch
Behinderte
• Gehörlose
• Lernbehinderte
• „Gruppe 50+“
Menschen in be-
sonderen Situationen:
• Fachfremde
• Handy- oder
Handheld-Nutzer
• Reisende mit
Routenplaner
• Andere Geräte
mit Zugriff auf das
Internet…
Besondere
Ausgabemedien:
• Drucker
• Projektoren
• Suchmaschinen
• Software-
Agentensysteme
35. Und eine ganz stark wachsende Gruppe von „Behinderten“:
36. Und eine ganz stark wachsende Gruppe von „Behinderten“:
42. 100% barrierefrei geht nicht!
Webauftritte allenfalls barrierearm.
Oft mehr als eine Zielgruppe. Unterschiedlichen
Zielgruppen haben unterschiedliche Bedürfnisse
und Grundlagen.
Behebung einiger Barrieren, erzeugen Barrieren für
andere.
44. Falsch!
Gängige Screenreader unter Windows nutzen
häufig Engine des Internet Explorers (!).
JavaScript wird interpretiert, aber nicht immer
vollständig. Und teilweise fehlerhaft.
46. BITV (basierende auf die WCAG 1.0)
14 Anforderungen, zurückführbar auf
Verständlichkeit
Bedienbarkeit
Technologie-Robustheit
Wahrnehmbarkeit
http://www.barrierefreies-webdesign.de/bitv/anforderungen.html
47. Anforderung 1
Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind
geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen,
die den gleichen Zweck oder die gleiche
Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
48. Anforderung 2
Texte und Graphiken müssen auch dann
verständlich sein, wenn diese ohne Farbe
betrachtet werden.
51. Anforderung 5
Tabellen sind mittels der vorgesehenen
Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu
beschreiben und in der Regel nur zur
Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
52. Anforderung 6
Internetangebote müssen auch dann nutzbar
sein, wenn der verwendete Benutzeragent
neuere Technologien nicht unterstützt oder
diese deaktiviert sind.
56. Anforderung 10
Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils
aktuellen Stand der Technik entsprechenden
assistiven Technologien und Browsern ist
sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene
Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
57. Anforderung 11
Die zur Erstellung des Internetangebots
verwendeten Technologien sollen öffentlich
zugänglich und vollständig dokumentiert sein,
wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium
entwickelten Technologien.
67. Kein „coding from the scratch“, sondern
• Nachhaltige Konzeption
(„was, wenn morgen eine neue
Funktion dazu kommt?“)
• Nutzung standardisierter
Schnittstellen
68. Und jetzt die frohe Botschaft:
Es ist alles veraltet!
WCAG 2.0 incoming!
70. WCAG 2.0
- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
Wahrnehmbar
Bedienbar
Verständlich
Robust
Informationen und Bestandteile der
Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern
so präsentiert werden, dass diese sie
wahrnehmen können.
71. WCAG 2.0
- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
Wahrnehmbar
Bedienbar
Verständlich
Robust
Bestandteile der
Benutzerschnittstelle und
Navigation müssen bedienbar sein.
72. WCAG 2.0
- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
Wahrnehmbar
Bedienbar
Verständlich
Robust
Informationen und Bedienung
der Benutzerschnittstelle
müssen verständlich sein.
73. WCAG 2.0
- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
Wahrnehmbar
Bedienbar
Verständlich
Robust Inhalte müssen robust genug sein, damit
sie zuverlässig von einer großen Auswahl
an Benutzeragenten einschließlich
assistierender Techniken interpretiert
werden können.
74. WCAG 2.0
- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
Für Entwickler:
Techniques for WCAG 2.0
http://www.w3.org/TR/WCAG20-TECHS/
76. Quellenhinweis
Dieser Vortrag enthält Teile und Zitate von Vorträgen
von
Tomas Caspers, Vortrag „Barrierefreiheit 2.0“, WKE06
Rainer Schlegel, Vortrag „Mythos Barrierefreiheit“,
WKE06
Dieser Vortrag wurde publiziert unter der
Creative Commons Lizenz
http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/
Hinweis der Redaktion
Eugène Ferdinand Victor Delacroix (1798)–1863)) : La liberté guidant le peuple
, Deutsch: Die Freiheit führt das Volk.
Webseite bei ausgeschaltetem JavaScript. Sanduhr wird vom JS weggemacht. Ist aber ansonsten da… Das Gegenteil von unobstruives JS
* Ok, und was bedeutet dies ganze nun für Entwickler?