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Barrierefreiheit 2010
Wolfgang Wiese
Erlangen.PM
22. März 2010
Versuch einer Begriffsdefinition:
Barrierefreiheit
»Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
»Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
»Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
»Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
»Barrierefrei sind [...]
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen [...],
wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.«
(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
Barrierefrei
= Behindertengerecht?
Foto: Kai Herrner
http://www.flickr.com/photos/webseeings/23930157
Versuch einer Begriffsdefinition:
Barrierefreiheit
„Barrierefreies Webdesign zielt darauf ab, Inhalte
und Interaktionen im Netz für (möglichst) alle
Nutzergruppen und Endgeräte zugänglich zu
machen“
Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“
Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
unabhängig vom Betriebssystem,
Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
unabhängig vom Betriebssystem,
unabhängig von der Software,
Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
unabhängig vom Betriebssystem,
unabhängig von der Software,
bekommt beim Zugriff auf
• dieselbe Seite
Jeder,
unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
unabhängig von der jeweiligen Methodik,
unabhängig vom Gerät,
unabhängig vom Betriebssystem,
unabhängig von der Software,
bekommt beim Zugriff auf
• dieselbe Seite
• dieselben Inhalte.
BarriereBarrierefreiheitfreiheit
Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden,Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden,
mit welchem Gerät, welcher Software undmit welchem Gerät, welcher Software und
welchem Leseverhalten er, sie oder eswelchem Leseverhalten er, sie oder es
unterwegs ist.unterwegs ist.
„Woran erkennt man barrierefreie
Internetdienste?“
„Gar nicht, das ist ja das schöne!“
(Projektleiter für das Onlineportal Polizei NRW,
BIENE-Gewinner 2003)
… und Heute?
… und Heute?
Webauftritte, die barrierefrei sind, erkennt man
daran, dass sie richtig gut sind.
www.hauptbahnhof-wien.atwww.hauptbahnhof-wien.at
www.tagesschau.de
www.bund.de
www.straelen.de
www.bmi.bund.de
Behinderung ist die mangelnde Fähigkeit mit
schlechtem Design umgehen zu können
Tomas Caspers, WKE2006
www.finanzamt-pirmasens-zweibruecken.dewww.finanzamt-pirmasens-zweibruecken.de
www.apotheken.de
www.mediamarkt.de
www.bmw.de
Aber Vorsicht, das stimmt nicht !
Mythen
Mythos 1
Barrierefreiheit kostet mehr.
Stimmt.
Aber billige Websites kommen viel teurer!
Zeit
Kosten
Konzept Design und
Umsetzung
Schulung Betrieb
Relaunch
Konzept Design,
Umsetzung
Integration
Schulung Betrieb
Schulung
geringer:
Keine
komplexen
HTML-
Strukturen
mehr
notwendig
HTML
+ CSS
HTML +
CSS*
Herkömmlicher
Webauftritt
Integrations-
aufwand
kommt
hinzu
Altes
Konzept
kann
bleiben
Nur CSS-
Änderung
notwendig
Moderner oder
Universeller
Webauftritt
Herkömmlicher,
auf Barrierefreiheit
nachgebesserter
Webauftritt
… und die meisten Agenturen verdienen nur in den ersten 3 Phasen.
Mythos 2
Barrierefreiheit ist nur was für Behinderte.
Stimmt.
Denn wir alle können behindert sein oder werden es:
Menschen mit
„Behinderungen“:
• Sehbehinderte
• Motorisch
Behinderte
• Gehörlose
• Lernbehinderte
• „Gruppe 50+“
Menschen in be-
sonderen Situationen:
• Fachfremde
• Handy- oder
Handheld-Nutzer
• Reisende mit
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mit Zugriff auf das
Internet…
Besondere
Ausgabemedien:
• Drucker
• Projektoren
• Suchmaschinen
• Software-
Agentensysteme
Und eine ganz stark wachsende Gruppe von „Behinderten“:
Und eine ganz stark wachsende Gruppe von „Behinderten“:
Mythos 3
Die Website sieht in jedem Browser gleich aus!
Falsch.
Design und Inhalt sind getrennt.
Gutes Design berücksichtigt das Ausgabemedium
… aber sendet dieselben Inhalte von derselben Seite!
Mythos 4
Viel hilft viel!
Mythos 5
Die Webseite XYZ ist barrierefrei.
100% barrierefrei geht nicht!
 Webauftritte allenfalls barrierearm.
 Oft mehr als eine Zielgruppe. Unterschiedlichen
Zielgruppen haben unterschiedliche Bedürfnisse
und Grundlagen.
 Behebung einiger Barrieren, erzeugen Barrieren für
andere.
Mythos 6
Screenreader können kein JavaScript.
Falsch!
 Gängige Screenreader unter Windows nutzen
häufig Engine des Internet Explorers (!).
JavaScript wird interpretiert, aber nicht immer
vollständig. Und teilweise fehlerhaft.
Zur Sache, Schätzchen!
BITV (basierende auf die WCAG 1.0)
14 Anforderungen, zurückführbar auf
 Verständlichkeit
 Bedienbarkeit
 Technologie-Robustheit
 Wahrnehmbarkeit
http://www.barrierefreies-webdesign.de/bitv/anforderungen.html
Anforderung 1
Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind
geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen,
die den gleichen Zweck oder die gleiche
Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
Anforderung 2
Texte und Graphiken müssen auch dann
verständlich sein, wenn diese ohne Farbe
betrachtet werden.
Anforderung 3
Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und
Stylesheets (CSS) sind entsprechend ihrer
Spezifikationen und formalen Definitionen zu
verwenden.
Anforderung 4
Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der
Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu
machen.
Anforderung 5
Tabellen sind mittels der vorgesehenen
Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu
beschreiben und in der Regel nur zur
Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
Anforderung 6
Internetangebote müssen auch dann nutzbar
sein, wenn der verwendete Benutzeragent
neuere Technologien nicht unterstützt oder
diese deaktiviert sind.
Anforderung 7
Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen
durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar
sein.
Anforderung 8
Die direkte Zugänglichkeit der in
Internetangeboten eingebetteten
Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
Anforderung 9
Internetangebote sind so zu gestalten, dass
Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder
Ausgabegerät nutzbar sind.
Anforderung 10
Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils
aktuellen Stand der Technik entsprechenden
assistiven Technologien und Browsern ist
sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene
Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
Anforderung 11
Die zur Erstellung des Internetangebots
verwendeten Technologien sollen öffentlich
zugänglich und vollständig dokumentiert sein,
wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium
entwickelten Technologien.
Anforderung 12
Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen
zum Kontext und zur Orientierung
bereitzustellen.
Anforderung 13
Navigationsmechanismen sind übersichtlich
und schlüssig zu gestalten.
Anforderung 14
Das allgemeine Verständnis der angebotenen
Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu
fördern.
LOL!
WTF 2do?? *
Das wichtigste Hilfsmittel
von der Konzeption bis zum Betrieb:
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Grundlagen zur Konzeption
HTML Struktur
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DOM Verhalten
Semantik
 Struktur einer Webseite / Gliederung von Inhalten
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 Kopfteil
 Inhalt
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 Zum Vergleich: Print-Publikation (Brief)
 Briefkopf
 Text
 Fussnote und/oder Fusszeile
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• Nachhaltige Konzeption
(„was, wenn morgen eine neue
Funktion dazu kommt?“)
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WCAG 2.0 incoming!
WCAG 2.0
- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
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Bedienbar
Verständlich
Robust
WCAG 2.0
- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
Wahrnehmbar
Bedienbar
Verständlich
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Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern
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- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
Wahrnehmbar
Bedienbar
Verständlich
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Bestandteile der
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WCAG 2.0
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4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
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der Benutzerschnittstelle
müssen verständlich sein.
WCAG 2.0
- Web Content Accessibility Guidlines 2.0
4 Prinzipien statt 14 Forderungen:
Wahrnehmbar
Bedienbar
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Robust Inhalte müssen robust genug sein, damit
sie zuverlässig von einer großen Auswahl
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assistierender Techniken interpretiert
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Techniques for WCAG 2.0
http://www.w3.org/TR/WCAG20-TECHS/
Vielen Dank
Noch Fragen?
Comic: www.kopozky.net
Quellenhinweis
Dieser Vortrag enthält Teile und Zitate von Vorträgen
von
Tomas Caspers, Vortrag „Barrierefreiheit 2.0“, WKE06
Rainer Schlegel, Vortrag „Mythos Barrierefreiheit“,
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Dieser Vortrag wurde publiziert unter der
Creative Commons Lizenz
http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/

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Barrierefreiheit 2010

  • 2. Versuch einer Begriffsdefinition: Barrierefreiheit »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  • 3. »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  • 4. »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  • 5. »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  • 6. »Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« (§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)
  • 7. Barrierefrei = Behindertengerecht? Foto: Kai Herrner http://www.flickr.com/photos/webseeings/23930157
  • 8. Versuch einer Begriffsdefinition: Barrierefreiheit „Barrierefreies Webdesign zielt darauf ab, Inhalte und Interaktionen im Netz für (möglichst) alle Nutzergruppen und Endgeräte zugänglich zu machen“ Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“
  • 9. Jeder, unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,
  • 10. Jeder, unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, unabhängig von der jeweiligen Methodik,
  • 11. Jeder, unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, unabhängig von der jeweiligen Methodik, unabhängig vom Gerät,
  • 12. Jeder, unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, unabhängig von der jeweiligen Methodik, unabhängig vom Gerät, unabhängig vom Betriebssystem,
  • 13. Jeder, unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, unabhängig von der jeweiligen Methodik, unabhängig vom Gerät, unabhängig vom Betriebssystem, unabhängig von der Software,
  • 14. Jeder, unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, unabhängig von der jeweiligen Methodik, unabhängig vom Gerät, unabhängig vom Betriebssystem, unabhängig von der Software, bekommt beim Zugriff auf • dieselbe Seite
  • 15. Jeder, unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe, unabhängig von der jeweiligen Methodik, unabhängig vom Gerät, unabhängig vom Betriebssystem, unabhängig von der Software, bekommt beim Zugriff auf • dieselbe Seite • dieselben Inhalte.
  • 16. BarriereBarrierefreiheitfreiheit Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden,Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden, mit welchem Gerät, welcher Software undmit welchem Gerät, welcher Software und welchem Leseverhalten er, sie oder eswelchem Leseverhalten er, sie oder es unterwegs ist.unterwegs ist.
  • 17. „Woran erkennt man barrierefreie Internetdienste?“ „Gar nicht, das ist ja das schöne!“ (Projektleiter für das Onlineportal Polizei NRW, BIENE-Gewinner 2003)
  • 19. … und Heute? Webauftritte, die barrierefrei sind, erkennt man daran, dass sie richtig gut sind.
  • 25. Behinderung ist die mangelnde Fähigkeit mit schlechtem Design umgehen zu können Tomas Caspers, WKE2006
  • 30. Aber Vorsicht, das stimmt nicht ! Mythen
  • 32. Stimmt. Aber billige Websites kommen viel teurer! Zeit Kosten Konzept Design und Umsetzung Schulung Betrieb Relaunch Konzept Design, Umsetzung Integration Schulung Betrieb Schulung geringer: Keine komplexen HTML- Strukturen mehr notwendig HTML + CSS HTML + CSS* Herkömmlicher Webauftritt Integrations- aufwand kommt hinzu Altes Konzept kann bleiben Nur CSS- Änderung notwendig Moderner oder Universeller Webauftritt Herkömmlicher, auf Barrierefreiheit nachgebesserter Webauftritt … und die meisten Agenturen verdienen nur in den ersten 3 Phasen.
  • 33. Mythos 2 Barrierefreiheit ist nur was für Behinderte.
  • 34. Stimmt. Denn wir alle können behindert sein oder werden es: Menschen mit „Behinderungen“: • Sehbehinderte • Motorisch Behinderte • Gehörlose • Lernbehinderte • „Gruppe 50+“ Menschen in be- sonderen Situationen: • Fachfremde • Handy- oder Handheld-Nutzer • Reisende mit Routenplaner • Andere Geräte mit Zugriff auf das Internet… Besondere Ausgabemedien: • Drucker • Projektoren • Suchmaschinen • Software- Agentensysteme
  • 35. Und eine ganz stark wachsende Gruppe von „Behinderten“:
  • 36. Und eine ganz stark wachsende Gruppe von „Behinderten“:
  • 37. Mythos 3 Die Website sieht in jedem Browser gleich aus!
  • 38. Falsch. Design und Inhalt sind getrennt. Gutes Design berücksichtigt das Ausgabemedium … aber sendet dieselben Inhalte von derselben Seite!
  • 40.
  • 41. Mythos 5 Die Webseite XYZ ist barrierefrei.
  • 42. 100% barrierefrei geht nicht!  Webauftritte allenfalls barrierearm.  Oft mehr als eine Zielgruppe. Unterschiedlichen Zielgruppen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Grundlagen.  Behebung einiger Barrieren, erzeugen Barrieren für andere.
  • 43. Mythos 6 Screenreader können kein JavaScript.
  • 44. Falsch!  Gängige Screenreader unter Windows nutzen häufig Engine des Internet Explorers (!). JavaScript wird interpretiert, aber nicht immer vollständig. Und teilweise fehlerhaft.
  • 46. BITV (basierende auf die WCAG 1.0) 14 Anforderungen, zurückführbar auf  Verständlichkeit  Bedienbarkeit  Technologie-Robustheit  Wahrnehmbarkeit http://www.barrierefreies-webdesign.de/bitv/anforderungen.html
  • 47. Anforderung 1 Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
  • 48. Anforderung 2 Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn diese ohne Farbe betrachtet werden.
  • 49. Anforderung 3 Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets (CSS) sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
  • 50. Anforderung 4 Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.
  • 51. Anforderung 5 Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
  • 52. Anforderung 6 Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
  • 53. Anforderung 7 Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein.
  • 54. Anforderung 8 Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
  • 55. Anforderung 9 Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
  • 56. Anforderung 10 Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
  • 57. Anforderung 11 Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium entwickelten Technologien.
  • 58. Anforderung 12 Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.
  • 59. Anforderung 13 Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
  • 60. Anforderung 14 Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.
  • 62. Das wichtigste Hilfsmittel von der Konzeption bis zum Betrieb: Dein eigenes Gehirn
  • 63. Grundlagen zur Konzeption Trennung von Inhalt, Semantik (Struktur, HTML), Design (CSS), Verhalten (DOM)
  • 64. Grundlagen zur Konzeption HTML Struktur CSS Präsentation DOM Verhalten
  • 65. Semantik  Struktur einer Webseite / Gliederung von Inhalten  Klassisches Aufbau:  Kopfteil  Inhalt  Fussteil  Zum Vergleich: Print-Publikation (Brief)  Briefkopf  Text  Fussnote und/oder Fusszeile
  • 66. Semantik Wichtig: Kein Layout im Code! use strict; für Web:  Valides HTML (gemäß W3C)
  • 67. Kein „coding from the scratch“, sondern • Nachhaltige Konzeption („was, wenn morgen eine neue Funktion dazu kommt?“) • Nutzung standardisierter Schnittstellen
  • 68. Und jetzt die frohe Botschaft: Es ist alles veraltet! WCAG 2.0 incoming!
  • 69. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien statt 14 Forderungen: Wahrnehmbar Bedienbar Verständlich Robust
  • 70. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien statt 14 Forderungen: Wahrnehmbar Bedienbar Verständlich Robust Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
  • 71. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien statt 14 Forderungen: Wahrnehmbar Bedienbar Verständlich Robust Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
  • 72. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien statt 14 Forderungen: Wahrnehmbar Bedienbar Verständlich Robust Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
  • 73. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 4 Prinzipien statt 14 Forderungen: Wahrnehmbar Bedienbar Verständlich Robust Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
  • 74. WCAG 2.0 - Web Content Accessibility Guidlines 2.0 Für Entwickler: Techniques for WCAG 2.0 http://www.w3.org/TR/WCAG20-TECHS/
  • 76. Quellenhinweis Dieser Vortrag enthält Teile und Zitate von Vorträgen von Tomas Caspers, Vortrag „Barrierefreiheit 2.0“, WKE06 Rainer Schlegel, Vortrag „Mythos Barrierefreiheit“, WKE06 Dieser Vortrag wurde publiziert unter der Creative Commons Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/

Hinweis der Redaktion

  1. Eugène Ferdinand Victor Delacroix (1798)–1863)) : La liberté guidant le peuple , Deutsch: Die Freiheit führt das Volk.
  2. Webseite bei ausgeschaltetem JavaScript. Sanduhr wird vom JS weggemacht. Ist aber ansonsten da… Das Gegenteil von unobstruives JS
  3. * Ok, und was bedeutet dies ganze nun für Entwickler?