Mar 9, 08 Am The Object Of Our Devotion Lk 16.13Robert Bliss
This document discusses devotion to God versus devotion to money and possessions. It notes that God is gracious, personal and loving, while money is unforgiving and impersonal. God rewards with eternal blessings like heaven, redemption and adoption, while money only provides temporary fame, wealth and prestige. The document encourages developing deeper devotion to God through Bible reading, prayer, serving others and sharing one's faith. It provides Bible verses about hearing, believing, repenting, confessing and baptism as instructions to follow the master of salvation.
Apps4Finland 2011: Idea-sarja: Tilannekuva.fi - Kari A. Hintikka 111012 Kari A. Hintikka
Tilannekuva.fi on Valtioneuvoston kanslian 17.5.2005 hankkima verkko-osoite joka ei ole edelleenkään toiminnassa vuonna 2011. Tilannekuva.fi-konsepti on avoimen datan, uutissyötteiden ja kansalaisten aktiivisuuden muodostama verkkopalvelu erikois- ja kriisitilanteisiin, kuten Nokian vesikriisi, H1N1-pandemiaseuranta tai syysmyrskyjen ennakointi ja tuhot (kts. presentaation konseptikuva avausnäkymästä).
Palvelun sisältö tuotetaan ajantasaisesti viranomaisten, joukkoviestimien ja kansalaisten kesken. Lisäksi Tilannekuva.fi tarjoaa monipuolisesti muun muassa erikoistilanteiden toimintaohjeita, keskitetysti avoimen datan viranomaislähteitä, suomalaisia aihepiirin appseja so. sovelluksia sekä henkilökohtaisen näkymän eri päätelaitteille.
Este documento describe el proceso de fabricación de microprocesadores de silicio. Comienza con la obtención de un cilindro de silicio puro de un metro de largo mediante el método Czochralski. Luego, este cilindro se corta en obleas delgadas que son pulidas y recubiertas con óxido de silicio. A continuación, se imprimen sucesivas máscaras sobre las obleas para "dibujar" los transistores mediante depósito atómico y eliminación química. Finalmente, las obleas
The document discusses the rise of data science and data artists. It explores how data professionals use coding, statistics, visualization, and communication or exploration skills. Another section summarizes the history of the Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM) and how it has evolved over multiple editions. Motivations for changes to the DSM are outlined, including the impact of terminology on understanding mental health. Some challenges around defining disorders, diagnosis, and treatment effectiveness are also presented. Two potential projects are described: visualizing the information in the DSM and redesigning it through an online healthcare community platform.
This document summarizes a study of CEO succession events among the largest 100 U.S. corporations between 2005-2015. The study analyzed executives who were passed over for the CEO role ("succession losers") and their subsequent careers. It found that 74% of passed over executives left their companies, with 30% eventually becoming CEOs elsewhere. However, companies led by succession losers saw average stock price declines of 13% over 3 years, compared to gains for companies whose CEO selections remained unchanged. The findings suggest that boards generally identify the most qualified CEO candidates, though differences between internal and external hires complicate comparisons.
Mar 9, 08 Am The Object Of Our Devotion Lk 16.13Robert Bliss
This document discusses devotion to God versus devotion to money and possessions. It notes that God is gracious, personal and loving, while money is unforgiving and impersonal. God rewards with eternal blessings like heaven, redemption and adoption, while money only provides temporary fame, wealth and prestige. The document encourages developing deeper devotion to God through Bible reading, prayer, serving others and sharing one's faith. It provides Bible verses about hearing, believing, repenting, confessing and baptism as instructions to follow the master of salvation.
Apps4Finland 2011: Idea-sarja: Tilannekuva.fi - Kari A. Hintikka 111012 Kari A. Hintikka
Tilannekuva.fi on Valtioneuvoston kanslian 17.5.2005 hankkima verkko-osoite joka ei ole edelleenkään toiminnassa vuonna 2011. Tilannekuva.fi-konsepti on avoimen datan, uutissyötteiden ja kansalaisten aktiivisuuden muodostama verkkopalvelu erikois- ja kriisitilanteisiin, kuten Nokian vesikriisi, H1N1-pandemiaseuranta tai syysmyrskyjen ennakointi ja tuhot (kts. presentaation konseptikuva avausnäkymästä).
Palvelun sisältö tuotetaan ajantasaisesti viranomaisten, joukkoviestimien ja kansalaisten kesken. Lisäksi Tilannekuva.fi tarjoaa monipuolisesti muun muassa erikoistilanteiden toimintaohjeita, keskitetysti avoimen datan viranomaislähteitä, suomalaisia aihepiirin appseja so. sovelluksia sekä henkilökohtaisen näkymän eri päätelaitteille.
Este documento describe el proceso de fabricación de microprocesadores de silicio. Comienza con la obtención de un cilindro de silicio puro de un metro de largo mediante el método Czochralski. Luego, este cilindro se corta en obleas delgadas que son pulidas y recubiertas con óxido de silicio. A continuación, se imprimen sucesivas máscaras sobre las obleas para "dibujar" los transistores mediante depósito atómico y eliminación química. Finalmente, las obleas
The document discusses the rise of data science and data artists. It explores how data professionals use coding, statistics, visualization, and communication or exploration skills. Another section summarizes the history of the Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM) and how it has evolved over multiple editions. Motivations for changes to the DSM are outlined, including the impact of terminology on understanding mental health. Some challenges around defining disorders, diagnosis, and treatment effectiveness are also presented. Two potential projects are described: visualizing the information in the DSM and redesigning it through an online healthcare community platform.
This document summarizes a study of CEO succession events among the largest 100 U.S. corporations between 2005-2015. The study analyzed executives who were passed over for the CEO role ("succession losers") and their subsequent careers. It found that 74% of passed over executives left their companies, with 30% eventually becoming CEOs elsewhere. However, companies led by succession losers saw average stock price declines of 13% over 3 years, compared to gains for companies whose CEO selections remained unchanged. The findings suggest that boards generally identify the most qualified CEO candidates, though differences between internal and external hires complicate comparisons.
Das christliche Familienbild wird heute von Medien, Politik und Verwaltung bekämpft. Dabei würde die Hinkehr zur christlichen Familie viele soziale Probleme lösen. Wir müssen Gottes Hausordnung respektieren und dürfen Gottes Werte nicht wandeln.
Das Gemeinnützige Kinderbildungswerk (http://www.kinderbildungswerk.de ) tritt als Institition auf, welche wichtige Themen zur Sprache bringt, Informationen anbietet und sowohl
Kindern als auch Eltern Lösungsansätze aufzeigt. Dies wird von anderen
Organisationen in diesem Bereich zwar auch getan, doch das Gemeinnützige
Kinderbildungswerk will dabei neue Wege beschreiten und „mit der Zeit
gehen“. Es ist hinlänglich bekannt, dass heute nicht mehr viel gelesen wird
und Bücher oder Zeitschriften mehr und mehr an Bedeutung verlieren.
Deshalb reagiert das Gemeinnützige Kinderbildungswerk auf diese
Entwicklung und arbeitet nach dem Motto „Bücher wurden früher gelesen“.
Zu allen Informationen und Beiträgen auf der Webseite wird es deshalb ein
dazugehörendes Video geben. Dies bedeutet, dass alle Beiträge entweder
kindgerecht oder elterngerecht als Videobeitrag auf der Seite bereit gestellt
werden.
Testament: Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge sind über 100 Jahre altRoland Richert
Die Regelungen zur
gesetzlichen Erbfolge sind
über 100 Jahre alt, passen
häufig nicht zu heutigen
Familienkonstellationen und
führen zu unerwünschten
Ergebnissen. Ein Testament
zu verfassen ist deshalb
nicht nur etwas für Ältere,
sondern auch für
Unverheiratete und Partner
aus verschiedenen Ländern,
Eltern mit kleinen Kindern
und Patchworkfamilien.
A paper (in German language) explaining the connections between Gender Equality, Prosperity and Peace in different countries. You can translate it e.g. with Google Translation (online or after downloading it).
FOM Mediation:
Der Beispielfall Scheidung Familie Becker
Eine vollständige Mediation am Beispiel eines Scheidungsfalles einer Familie Becker...
Alle Phasen der Mediation mit Lösung...
Auszug:
Erziehungspartnerschaften zwischen Elternhaus und Kindertageseinrichtung ist als gleichberechtigte gemeinsame Verantwortung für die bestmögliche Entwicklung jedes Kindes zu sehen.
Erziehungspartnerschaft bedeutet auch, Eltern als Experten für ihr Kind und die Lebenssituation in der Familie zu sehen und Erzieherinnen als Experten für die Lebenssituation in der Kindertageseinrichtung zu akzeptieren.
Im Rahmen des Modellprojektes Kind & Ko wurden in Chemnitz verschiedene Umsetzungen von Erziehungspartnerschaft im Sozialraum Kaßberg erprobt. Es beteiligten sich daran acht kommunalen Kindertageseinrichtungen und eine Einrichtung der Kindervereinigung Chemnitz e.V.
Die Einrichtungen wurden fachlich begleitet vom Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für
Kind und Familie.
Das christliche Familienbild wird heute von Medien, Politik und Verwaltung bekämpft. Dabei würde die Hinkehr zur christlichen Familie viele soziale Probleme lösen. Wir müssen Gottes Hausordnung respektieren und dürfen Gottes Werte nicht wandeln.
Das Gemeinnützige Kinderbildungswerk (http://www.kinderbildungswerk.de ) tritt als Institition auf, welche wichtige Themen zur Sprache bringt, Informationen anbietet und sowohl
Kindern als auch Eltern Lösungsansätze aufzeigt. Dies wird von anderen
Organisationen in diesem Bereich zwar auch getan, doch das Gemeinnützige
Kinderbildungswerk will dabei neue Wege beschreiten und „mit der Zeit
gehen“. Es ist hinlänglich bekannt, dass heute nicht mehr viel gelesen wird
und Bücher oder Zeitschriften mehr und mehr an Bedeutung verlieren.
Deshalb reagiert das Gemeinnützige Kinderbildungswerk auf diese
Entwicklung und arbeitet nach dem Motto „Bücher wurden früher gelesen“.
Zu allen Informationen und Beiträgen auf der Webseite wird es deshalb ein
dazugehörendes Video geben. Dies bedeutet, dass alle Beiträge entweder
kindgerecht oder elterngerecht als Videobeitrag auf der Seite bereit gestellt
werden.
Testament: Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge sind über 100 Jahre altRoland Richert
Die Regelungen zur
gesetzlichen Erbfolge sind
über 100 Jahre alt, passen
häufig nicht zu heutigen
Familienkonstellationen und
führen zu unerwünschten
Ergebnissen. Ein Testament
zu verfassen ist deshalb
nicht nur etwas für Ältere,
sondern auch für
Unverheiratete und Partner
aus verschiedenen Ländern,
Eltern mit kleinen Kindern
und Patchworkfamilien.
A paper (in German language) explaining the connections between Gender Equality, Prosperity and Peace in different countries. You can translate it e.g. with Google Translation (online or after downloading it).
FOM Mediation:
Der Beispielfall Scheidung Familie Becker
Eine vollständige Mediation am Beispiel eines Scheidungsfalles einer Familie Becker...
Alle Phasen der Mediation mit Lösung...
Auszug:
Erziehungspartnerschaften zwischen Elternhaus und Kindertageseinrichtung ist als gleichberechtigte gemeinsame Verantwortung für die bestmögliche Entwicklung jedes Kindes zu sehen.
Erziehungspartnerschaft bedeutet auch, Eltern als Experten für ihr Kind und die Lebenssituation in der Familie zu sehen und Erzieherinnen als Experten für die Lebenssituation in der Kindertageseinrichtung zu akzeptieren.
Im Rahmen des Modellprojektes Kind & Ko wurden in Chemnitz verschiedene Umsetzungen von Erziehungspartnerschaft im Sozialraum Kaßberg erprobt. Es beteiligten sich daran acht kommunalen Kindertageseinrichtungen und eine Einrichtung der Kindervereinigung Chemnitz e.V.
Die Einrichtungen wurden fachlich begleitet vom Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für
Kind und Familie.
Broschüre: Teilergebnisse Kind und Ko, Chemnitz, 2007
Wirtrennenuns
1.
2. Sehr geehrte Damen und Herren, dass Sie heute den Weg in diese Veranstaltung gefunden haben, wird wahrscheinlich individuell unterschiedliche Gründe haben. Aber gemeinsam ist Ihnen das Interesse an Information zum Bereich Trennung/Scheidung.
3. Wenn Kinder vorhanden sind, ergeben sich eine Vielzahl von Regelungsnotwendigkeiten, wenn sich ein Paar trennt. Wenn materielle Güter aufzuteilen sind, sollte dies gerecht und sachorientiert erfolgen. Entscheidungen, die für Kinder getroffen werden müssen, sind von ganz anderer Art, als Entscheidungen über materielle Güter. Eine Vermengung dieser Themen erschwert Entscheidungen.
4.
5. Was wir Ihnen heute vortragen wollen, sind Themen, die in der Beratung im regionalen Sozialpädagogischen Dienst oder in der Erziehungs- und Familienberatung häufig der Klärung bedürfen.
6. Was Sie heute nicht bekommen werden, ist eine Rechtsberatung, denn wir sind keine Juristen. Was wir heute auch nicht leisten können und wollen, sind Problemklärungen in Einzelfällen. Wer solch einen Bedarf hat, der sollte um einen Gesprächstermin im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst oder in der Erziehungs- und Familienberatung nachsuchen.
7. Was wir tun wollen, ist Aufklärung zu leisten über Grundzüge der Problematik „Trennung“. Wir möchten ein Grundwissen vermitteln über die Möglichkeiten, die es gibt, wenn man zu einer die Kinder schonenden Trennung kommen will.
8. Wir wollen aufklären über den Geist und die Grundtendenzen des Scheidungsrechtes, bei dem die gemeinsame Elternverantwortung auch nach der Trennung einen hohen Stellenwert besitzt.
9. Wir wollen die Unterscheidung einführen: Eltern trennen sich auf der Paarebene, sollten aber lernen, auf der Elternebene gemeinsam entscheidungsfähig zu bleiben.
10. Da es dabei auch um Wut, Trauer und Verletzungen geht, werden wir auf sehr spezielle Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam machen, die es ermöglichen können, gemeinsame Elternschaft auch nach der Trennung gemeinsam zu leben.
11. Lassen Sie mich einige Informationen aus dem Bereich der Familiensoziologie voranstellen, um das Problemfeld auch gesellschaftlich einzuordnen:
13. Die Beziehungen der Geschlechter, Motive und Modi der Partnerwahl, die Familienbildung und auch die Auflösung so entstandener Gemeinschaften sind einem historischen Wandel unterworfen. Heute werden verschiedene Formen des Zusammenlebens, mithin auch verschiedene Familientypen gesellschaftlich akzeptiert.
14. Während also verschiedene Lebensformen und Familienmodelle nebeneinander existieren, war es von familiensoziologischem Interesse, ihre Entstehungsgründe zu untersuchen: „Ehe und Nichteheliche Gemeinschaften unterscheiden sich nämlich (…) zumeist im Gründungsanlass: Eine emotionale Beziehung führt in der Regel zur Gründung einer nichtehelichen Partnerschaft, dagegen die emotionale kinderorientierte Beziehung zur Eheschließung.“ ( Rosemarie Nave-Herz: Ehe- und Familiensoziologie, Weinheim und München 2004, S. 107 ).
15. Die beschriebene Emotionalität weist auf eine Gemeinsamkeit der Beziehungen und daraus resultierenden Familientypen hin: Es gilt nach wie vor, dass ein „romantischer Liebesbegriff“ Beziehung stiftend wirkt und damit auch in der Folgezeit Erwartungen der Partner aneinander prägt.
16. Die Partner begegnen sich mit gegenseitigen Ansprüchen, die individuelles Glück zum Ziel haben. Allerdings sind die Befähigungen, Wünsche und Ansprüche des Partners zu verstehen und zu erfüllen, in unterschiedlichem Maße vorhanden, ein differierendes Verständnis der Geschlechternormen und unterschiedliche Sozialisationshintergründe stehen oft der Harmonie im Wege. So kommt es häufig zu Trennungen/Scheidungen.
17. „ Im Hinblick auf die im Statistischen Jahrbuch für das Ausland aufgeführten 71 Staaten nimmt Deutschland den 17.Rang in der Scheidungshäufigkeit ein. Heute endet jede 3.Ehe in der Bundesrepublik durch Scheidung….. Wie in anderen Industriestaaten gilt auch für Deutschland der stetige Anstieg von Ehescheidungen in den letzten 100 Jahren, wenn hier der Anstieg auch nicht kontinuierlich, sondern in Sprüngen und Schwankungen erfolgte.“ ( Rosemarie Nave-Herz, 2004, S.167/168 ).
18. Man kann also sagen, Ehe und Partnerschaft, die seit einer historisch noch nicht so langen Zeitspanne individuell und emotional ausgerichtet, dem romantischen Liebesideal folgend, eingegangen werden, sind heute zerbrechliche Gemeinschaften. Ihre Auflösung folgt in gewisser Weise dem gleichen Muster. Verspricht die Ehe, die Partnerschaft den Partnern individuelles Glück und besteht ein emotionaler Anreiz, so wird sie eingegangen. Scheint sie dem individuellen Glück im Wege zu stehen, so wird sie aufgelöst.
19. Die besonderen Möglichkeiten der vernetzten Wissensgesellschaft wirken dabei im Hintergrund. Die Partner wissen in der Regel um das Vorhandensein eines „Heiratsmarktes“ auch zum Beispiel für getrennte/geschiedene Partner und können die Qualität ihrer eigenen Beziehung zu jeden Zeitpunkt mit ihren Möglichkeiten auf dem Heiratsmarkt ins Verhältnis setzen. Denn wer sich neu orientieren will, kann das Internet nutzen und damit die Suche intensiv und zielorientiert betreiben.
20. „ Das Internet strukturiert die Suche nach einem Partner buchstäblich als einen Markt oder, genauer, es formalisiert die Suche nach einem Partner im Sinne einer ökonomischen Transaktion.“ ( Eva Illouz: Gefühle in Zeiten des Kapitalismus, Frankfurt a.M. 2006 ). Ehen/ Partnerschaften werden insofern in der Regel nicht mehr als Schicksalsgemeinschaften gesehen sondern als Versuche, individuelles Glück zu erreichen.
21. Diese Trends können allerdings zu Problemen führen, wenn Kinder vorhanden sind, deren familiäre Beziehungspräferenzen sich oftmals nicht mit denen der Elternteile decken.
23. Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Das Kind braucht Eltern, die sein Wohlbefinden sichern. Das Kind braucht Eltern, die klare, einfache, dem Alter des Kindes entsprechende, Aussagen machen zu Veränderungen, die sich durch die Trennung der Eltern ergeben. Das Kind braucht konkrete Erfahrungen, damit es sich geborgen fühlt und sich auf die neue Situation einstellen kann. Das Kind braucht Eltern, die den Umgang zum anderen Elternteil fördern und dem Kind helfen, mit neuen Situationen umzugehen und seine altersgerechten Bedürfnisse einbeziehen. Das Kind braucht Eltern, die miteinander kommunizieren und auftretende Probleme lösen und sie aus dem Paarkonflikt heraushalten.
25. Seit der Reform des Kindschaftsrechts bleibt für verheiratete Eltern, die sich scheiden lassen, die gemeinsame elterliche Sorge bestehen. Gemäß § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge den Bereich der Personensorge (§§ 1631 ff. BGB) und den der Vermögenssorge (§§ 1638 ff. BGB). Die Personensorge umfasst die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes, die Bestimmung des Aufenthaltes und des Umgangs des Kindes mit dritten Personen. Die Vermögenssorge hat die Verwaltung des Eigentums des Kindes und die daraus erzielten Einkünfte zum Gegenstand. [1] Diese Bestimmung wird durch § 1629 BGB ergänzt, wonach die elterliche Sorge auch die Vertretung des Kindes umfasst. [1] Vgl.: Graf von Luxburg, Harro / Bettina von Koenig, Trennung und Scheidung einvernehmlich Gestalten – Rechtslage und Vereinbarungen, Köln, Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, 2004, S. 101.
26. Eltern obliegt es nach ihrer Scheidung eigenständig, die elterliche Sorge im Interesse ihres Kindes unabhängig von staatlichen Institutionen zu gestalten und auszuüben. Im Unterschied zur alten Rechtsnorm stellt in der neuen Vorschrift des § 1626 Abs. 1 Satz 1 die Pflicht der Eltern vor das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. [1] [1] Vgl.: ebenda, S. 100.
27. § 1626 BGB (elterl. Sorge, Leitlinien für Erziehung und Umgang) (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterl. Sorge). Die elterl. Sorge umfasst die Sorge um die Person des Kindes ( Personensorge) und das Vermögen des Kindes ( Vermögenssorge ). (2) Bei der Pflege und Erziehung des Kindes berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterl. Sorge und streben Einvernehmen an. (3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen . Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen , zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
28. Den Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, steht gemäß § 1626a BGB dann die gemeinsame Sorge zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) 2. einander heiraten Im Übrigen steht der Mutter die alleinige Sorge zu.
29. § 1627 BGB (Ausübung der elterl. Sorge) Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
30. Gemeinsame elterliche Sorge § 1687 BGB (Alleinentscheidungsbefugnisse bei gemeins. Sorge, wenn Eltern getrennt leben) (1) Leben Eltern, denen die elterl. Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei denen sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens . Entscheidungen des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben
32. Gemeinsame Entscheidung sind notwendig, wenn es sich um Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung handelt z.B. a) Schule / Ausbildung Wahl der Schulart, der Ausbildungsstätte, der Fächer und Fachrichtungen, Besprechung mit Lehrern über gefährdete Versetzung, Entscheidung über Internatserziehung, Wahl der Lehre und der Lehrstätte b) Gesundheit Operationen (ausser im Notfall), med. Behandlungen mit erheblichem Risiko, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsfürsorge c) Aufenthalt Grundentscheidung bei welchem Elternteil das Kind lebt, freiheitsentziehende Unterbringung d) Umgang
33. Alleinige Entscheidung bei Angelegenheiten des täglichen Lebens ( dies betrifft Entscheidungen, die in der Regel häufig vorkommen) a) Schule / Ausbildung Entschuldigung im Krankheitsfall, Notwendigkeit von Nachhilfe b) Gesundheit Behandlung leichterer Erkrankungen, alltägl. Gesundheitsvorsorge, Routineimpfungen c) Aufenthalt Besuche, Teilnahme am Ferienlager d) Erziehung, Gestaltung des Alltags
34. Weitere Entscheidungen, die gemeinsam getroffen werden müssen sind: Status- und Namensfragen Fragen der Religion Regelung des Unterhalts Vermögenssorge Hilfe zur Erziehung Vereinszugehörigkeit, Förderung
36. § 1684 BGB Umgang des Kindes mit seinen Eltern (1) Das Kind hat das recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert…
37. § 1685 BGB (Umgangsrecht der Großeltern, Geschwister, Stief- und Pflegeeltern) …wenn er zum Wohle des Kindes ist § 1684 BGB (4) sowie § 18.3 SGB VIII Das Familiengericht kann zum Wohle des Kindes (auf Antrag) den Umgang regeln. Familien können beim Jugendamt Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangs in Anspruch nehmen; die Hilfestellung sieht auch einen begleiteten / betreuten Umgang vor.
39. Seit dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 hat nunmehr das Kind ein eigenes Recht (§ 1684 Abs. 1 BGB) auf Umgang mit seinen Eltern. Die Norm bestimmt auch, dass jeder Elternteil zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet und berechtigt ist.
40. Welchen Stellenwert nunmehr die Beziehung der Eltern zu ihrem Kind hat, wird durch die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck gebracht. So heißt es: „Der Umgang zwischen den Eltern und ihrem Kind ist nicht lediglich eine mögliche Ausdrucksform elterlicher Erziehung, sondern eine grundlegende Basis für die Eltern-Kind-Beziehung und damit ein wesentlicher Bestandteil des von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Elternrechts.“
41. Mit dem Umgangsrecht des Kindes korrespondiert das Recht und die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind. (§ 1684 BGB Abs. 1) „Demnach ist das nach Art. 6. Abs.2 Satz 1 GG geschützte Erziehungsrecht der Eltern ein Recht des Kindes, das auf das Kindeswohl ausgerichtet ist. Dem Wohl des Kindes aber kommt es grundsätzlich zugute,wenn es durch Umgang zu seinen Eltern die Möglichkeit erhält, seinen Vater und seine Mutter kennen zu lernen, mit ihm vertraut zu werden oder eine persönliche Beziehung zu ihnen mit Hilfe des Umgangs fortsetzen zu können.
43. Nach dem Scheitern der elterlichen Beziehung sollte Kindern unabhängig vom Paarkonflikt der Eltern weiterhin ein liebevoller und spannungsfreier Kontakt zu beiden Eltern ermöglicht werden. Kinder lieben in der Regel beide Eltern. Im Zusammenleben mit den Eltern haben sich beim Kind normalerweise entscheidende Bindungen entwickelt, die auch nach einer Trennung die positive Einstellung des Kindes zu seinen Eltern nicht verändert. Beständige Umgangskontakte können dem Kind helfen, die notwendige Sicherheit zu erhalten, Verlustängste abzubauen und Vertrauen in seine Umwelt zu entwickeln
44. Ein weiterer Aspekt für die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgewogenen Umgangs liegt in der Berücksichtigung unvorhersehbarer Ereignisse. Bei einer Erkrankung oder dem Tod des sorgeberechtigten Elternteils kann bspw. die Übertragung der elterlichen Sorge, der Obhut oder der Betreuung und Versorgung des Kindes auf den nicht-sorgeberechtigten Elternteil erforderlich werden.
45. Aus psychologischer Sicht beinhalten die unmittelbaren und langfristigen Vorteile von gewollten Umgangskontakten für das Kind - Wunscherfüllung, Beachtung des Willens, Selbstwirksamkeit, Situationskontrolle, - erleichterte Verarbeitung der Trennung und Scheidung der Eltern, - Entlastung der Beziehung zum betreuenden Elternteil, - Entlastung und Beziehungspflege auch zu anderen Personen (§ 1685 BGB), - geschlechtsrollengemäße Persönlichkeitsentwicklung, Sozial- und Selbstkompetenz, Leistungserhaltung, - Versorgung für Notfälle
46. Für den betreuenden Elternteil führt der kontinuierliche Umgangskontakt zu - Entlastung, - Stressreduktion durch ein weniger belastetes Kind, - mehr Freizeit, - einem stabilen altersgemäß entwickelten Kind, - einer entspannteren Langzeitbeziehung zum Kind, - Vermeidung von Idealisierung des umgangsberechtigten Elternteils, Spannungen, Schuldgefühlen, Aggressionsspiralen, Erziehungssackgassen, Abhängigkeiten.
47. Für den umgangsberechtigten Elternteil bedeutet diese Lösung - Befriedigung emotionaler Bedürfnisse nach Beziehung mit dem Kind - Wahrnehmung von Elternverantwortung, - Teilhabe an der Entwicklung des Kindes“
48. Der überwiegende Teil der Kinder wünscht sich, dass seine Eltern nach einer Trennung wieder zusammenleben. Diesem Wunsch entspricht ein regelmäßiger Kontakt zu beiden Eltern. Das Bedürfnis des Kindes sollte demnach auch Signal an die Eltern sein, ihrer elterlichen Verantwortung gerecht zu werden. Die Anschauung, dass ein Kind die Scheidung der Eltern besser verkraftet, wenn weiterhin zu beiden Eltern ein ungestörter und regelmäßiger Kontakt besteht, wird zunehmend durch die Forschung bestätigt.
50. Entsprechend der Neuregelung des Kindschaftsrechts bestimmen Eltern selbst die Gestaltung und den Umfang des persönlichen Umgangs mit ihrem Kind. In den letzten Jahren sind eine Vielzahl von Umgangsmodellen entstanden, die größtenteils von der Stärkung der Elternautonomie profitierten. Sieht man von den strittigen Elternkonflikten ab, die einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen, haben sich Umgangsmodelle durchgesetzt, die zunehmend häufiger den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen ermöglichen.
51. Welche Umgangsmodelle für das Kind geeignet sind und somit dem Kindeswohl entsprechen, hängt jeweils von der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern ab. Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und somit der Entscheidungsautonomie von Eltern hat in den letzten Jahren zu einer variantenreichen Umgangspraxis geführt, deren Dynamik auch Auswirkungen auf die Beratungspraxis hat.
52. Entsprechend dem zeitgemäßen entwicklungs- und familienpsychologischen Verständnis sollten bei der Umgangsgestaltung folgende Kriterien berücksichtigt werden: - „das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes, - die Belastbarkeit des Kindes, - die vorfindbaren Beziehungs- und Bindungsqualitäten, - die Geschichte der Beziehungs- und Bindungsqualitäten, - das Streitpotential der Eltern, - die Geschwisterkonstellation und die organisatorischen Bedingungen wie Entfernung der Wohnorte, Arbeitszeiten der Eltern.