Was ist erlaubt und warum? Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im E-Learning an Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Bildern
Gegenstand des Urheberrechts
Schranken des Urheberrechts
Freie Inhalte
Recht am eigenen Bild, Panoramafreiheit
Quelldatei: https://el.rub.de/urheberrecht/urheberrecht_12-2017.ppt
Nach 3 Jahren ist es Zeit, die Präsentation zu überarbeiten.
Jeder Doktorand publiziert im Laufe seines “Forschungslebens”: zuerst sind es kleinere Aufsätze, Rezensionen, später dann die Dissertation als opus magnum. Die Veröffentlichungen erscheinen in der Regel in einem Verlag. Und hier fangen die Fragen an: Was heißt Urheberrecht? Was sind Nutzungsrechte? Welche Rechte und Pflichten hat der Autor, welche der Verlag? Wie ist ein Verlagsvertrag aufgebaut? Wie läuft ein Publikationsprozess ab? Welche Möglichkeiten der Veröffentlichung gibt es? Was ist Open Access? Wieso soll der Autor sich bei VG Wort melden?
OERlabs-Vortrag II: Potenziale und Fallstricke - OER, Urheberrecht und Creati...Matthias Andrasch
Matthias Andrasch für OERlabs (www.oerlabs.de), Lizenz der Folieninhalte: CC0 - einzelne Grafiken/Inhalte sind davon ausgenommen, siehe Kennzeichnung auf der jeweiligen Folie. Präsentationsvorlage von Slidescarnival (CC BY 4.0)
Gastvortrag im Seminar „Gestaltung und Produktion digitalen Lernmaterials“ von S. Hofhues (aktualisierte Version 10/2018)
Link zu den Folien: https://kurzelinks.de/v847 | Vortrag I: https://kurzelinks.de/be04
Ab ins Netz - Social Media für Wissenschaftlerdigiwis
Präsentation zu meinem Workshop "Ab ins Netz - Social Media für Wissenschaftler" mit einer Einführung in Social Media, Bloggen, Facebook, Twitter, Special Social Networks für Wissenschaftler, Slideshare, Youtube, Flickr. Empfehlungen für eine Grundstrategie, Monitoring, Datenschutz, Urheberrecht, weiterführende Links
Expertenvortrag für Schüler/innen zu urheberrichtlichen Aspekten bei der Betreuung einer Facebookseite. Freie Bilder- und Musikquellen. Wie komme ich zu urheberrechtlich geschützten Bildern von Stars? Sonderfälle im italienischen Urheberrecht
Neue Publikationsformen in der Wissenschaftdigiwis
Das wissenschaftliche Publikationswesen ist gerade im Umbruch. Open Access, Selfpublishing, Bloggen, Social Media usw. verändern seinen Charakter grundlegend. Neue Finanzierungsmodelle müssen und werden entwickelt. Die Präsentation ist Teil des Workshops beim Deutschen Hochschulverband in Kooperation mit der innokomm-Akademie, am 21. Februar 2013 in Bonn.
Nach 3 Jahren ist es Zeit, die Präsentation zu überarbeiten.
Jeder Doktorand publiziert im Laufe seines “Forschungslebens”: zuerst sind es kleinere Aufsätze, Rezensionen, später dann die Dissertation als opus magnum. Die Veröffentlichungen erscheinen in der Regel in einem Verlag. Und hier fangen die Fragen an: Was heißt Urheberrecht? Was sind Nutzungsrechte? Welche Rechte und Pflichten hat der Autor, welche der Verlag? Wie ist ein Verlagsvertrag aufgebaut? Wie läuft ein Publikationsprozess ab? Welche Möglichkeiten der Veröffentlichung gibt es? Was ist Open Access? Wieso soll der Autor sich bei VG Wort melden?
OERlabs-Vortrag II: Potenziale und Fallstricke - OER, Urheberrecht und Creati...Matthias Andrasch
Matthias Andrasch für OERlabs (www.oerlabs.de), Lizenz der Folieninhalte: CC0 - einzelne Grafiken/Inhalte sind davon ausgenommen, siehe Kennzeichnung auf der jeweiligen Folie. Präsentationsvorlage von Slidescarnival (CC BY 4.0)
Gastvortrag im Seminar „Gestaltung und Produktion digitalen Lernmaterials“ von S. Hofhues (aktualisierte Version 10/2018)
Link zu den Folien: https://kurzelinks.de/v847 | Vortrag I: https://kurzelinks.de/be04
Ab ins Netz - Social Media für Wissenschaftlerdigiwis
Präsentation zu meinem Workshop "Ab ins Netz - Social Media für Wissenschaftler" mit einer Einführung in Social Media, Bloggen, Facebook, Twitter, Special Social Networks für Wissenschaftler, Slideshare, Youtube, Flickr. Empfehlungen für eine Grundstrategie, Monitoring, Datenschutz, Urheberrecht, weiterführende Links
Expertenvortrag für Schüler/innen zu urheberrichtlichen Aspekten bei der Betreuung einer Facebookseite. Freie Bilder- und Musikquellen. Wie komme ich zu urheberrechtlich geschützten Bildern von Stars? Sonderfälle im italienischen Urheberrecht
Neue Publikationsformen in der Wissenschaftdigiwis
Das wissenschaftliche Publikationswesen ist gerade im Umbruch. Open Access, Selfpublishing, Bloggen, Social Media usw. verändern seinen Charakter grundlegend. Neue Finanzierungsmodelle müssen und werden entwickelt. Die Präsentation ist Teil des Workshops beim Deutschen Hochschulverband in Kooperation mit der innokomm-Akademie, am 21. Februar 2013 in Bonn.
Entwarnung: 2016 urheberrechtlich keine Änderungen im eLearning 2016 gibt es ...brillux
Die Vergütung für die Nutzung von Textauszügen im Rahmen von §52a UrhG erfolgt 2016 weiterhin pauschal. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz der Länder mit der VG Wort geeinigt.
- The document discusses converting courses from Blackboard to Moodle at Ruhr University. It has over 40,000 students and has been using Blackboard since 2000 but also started using Moodle in 2010.
- It describes the conversion process which transfers documents, text, links, and questions (except for two question types) from Blackboard to Moodle but does not transfer user data or tools.
- It explains the different course structures between Blackboard which uses nested folders and Moodle which uses a flat structure. It also outlines three ways the course structure can be exported - by folder, with folders in sections, or everything in one folder and section.
Entwarnung: 2016 urheberrechtlich keine Änderungen im eLearning 2016 gibt es ...brillux
Die Vergütung für die Nutzung von Textauszügen im Rahmen von §52a UrhG erfolgt 2016 weiterhin pauschal. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz der Länder mit der VG Wort geeinigt.
- The document discusses converting courses from Blackboard to Moodle at Ruhr University. It has over 40,000 students and has been using Blackboard since 2000 but also started using Moodle in 2010.
- It describes the conversion process which transfers documents, text, links, and questions (except for two question types) from Blackboard to Moodle but does not transfer user data or tools.
- It explains the different course structures between Blackboard which uses nested folders and Moodle which uses a flat structure. It also outlines three ways the course structure can be exported - by folder, with folders in sections, or everything in one folder and section.
Was ist erlaubt und warum? Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im E-Learning an Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Bildern
1. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Folieninhalte stehen unter einer Creative Commons CC BY-SA Lizenz, sofern nicht anders gekennzeichnet.
Ausgenommen sind das Foliendesign und das RUB-Logo.
Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Was ist erlaubt und warum?
Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke
im E-Learning an Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung
des Einsatzes von Bildern
2. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Ausgenommen sind das Foliendesign und das RUB-Logo.
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Agenda
• Gegenstand des Urheberrechts
• Schranken des Urheberrechts
• Freie Inhalte
• Recht am eigenen Bild, Panoramafreiheit
3. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Ausgenommen sind das Foliendesign und das RUB-Logo.
Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Frei?
Dieses Foto habe ich über die Google-
Suche auf einer Homepage gefunden.
Darf ich es auf meine private
Homepage hochladen?
Darf ich es in Moodle
hochladen?
4. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Ausgenommen sind das Foliendesign und das RUB-Logo.
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Was ist geschützt?
Werke
• Texte (Sprachwerke)
• Musik
• Fotos
• Filme
• Werke der bildenden Kunst
• Skizzen
• Karten
• …
vgl. § 2 UrhG
„Das Urheberrecht schützt Werke nur, wenn sie ausreichend
„individuell“ sind. Erreicht eine geistige Leistung das
erforderliche Mindestmaß an Individualität (man könnte auch
„Originalität“ sagen) nicht, kann sie frei von jedermann
verwendet werden, wenn sie nicht ausnahmsweise
anderweitig geschützt ist.“ (Kreutzer 2017, S. 7f)
Ideen sind nicht schutzfähig,
Copyright-Vermerk nicht notwendig
5. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Ausgenommen sind das Foliendesign und das RUB-Logo.
Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Bilder: Lichtbildwerke /
Lichtbilder
Eric Gaba, CC BY-SA 2.5, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en
6. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Ausgenommen sind das Foliendesign und das RUB-Logo.
Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Wie lange gilt das Urheberrecht?
Schutzfristen:
Urheberrechte an geschützten Werken erlöschen 70
Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Lichtbilder: 50 Jahre nach Erscheinen
(§ 64 UrhG)
(§ 72 UrhG)
7. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Ausgenommen sind das Foliendesign und das RUB-Logo.
Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Alles ist verboten, es sei denn, es ist explizit erlaubt.
8. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Nutzungsrechte
• Vervielfältigung
• Verbreitung
• Öffentliche Zugänglichmachung
• Öffentliche Wiedergabe
• …
9. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Bearbeitung
(§ 23 UrhG)
10. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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Quellenangabe
(§ 63 UrhG)
11. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Schranken des Urheberrechts
• Zitatrecht
(§ 51 UrhG)
• Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen
Erfordernisse der Wissensgesellschaft
(§ 60a-h UrhWissG)
• Vervielfältigung zum privaten und eigenen Gebrauch
(§ 53 UrhG)
…
12. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Zitatrecht § 51 UrhG
• Aufnahme in ein selbständiges Werk
• Die Nutzung in ihrem Umfang durch den
besonderen Zweck gerechtfertigt
Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe
zulässig
13. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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Bildzitate
ab 1.3.2018: § 51 UrhG, S. 3
„Von der Zitierbefugnis gemäß Satz 1 und Satz 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten
Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
14. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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§ 52a UrhG bzw. § 60a UrhWissG
rechtliche Grundlage des eLearning:
Nutzung urheberrechtlicher
geschützter Materialien in der Lehre
seit 2003: Umsetzung der EU-
Richtlinie 2001/29/EG
Ausnahmebestimmung für Bildung
und Wissenschaft: Schranke
15. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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§ 60a UrhWissG:
Gesetzlich erlaubte Nutzungen
für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an
Bildungseinrichtungen
Bis zu 15% eines veröffentlichten Werkes
Vollständig: Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben
Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige
Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke
vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder in
sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben
Was?
16. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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§ 60a UrhWissG:
Gesetzlich erlaubte Nutzungen
für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung
Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung
Für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von
Unterrichts- und Lernergebnissen an der der Bildungseinrichtung
dient.
Für wen?
17. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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Freie Inhalte
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Freie Werke
• Werke, bei denen die Schutzdauer abgelaufen ist
• Amtliche Werke
• Gemeinfreie Werke (Public Domain): Prinzip aus dem
angelsächsischen Rechtsraum
19. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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Open Source und Open Content
• Open-Source-Software: GPL-Lizenz (GNU General Public
Licence)
• Creative Commons: Open-Source-Prinzip für andere Inhalte als
Software, seit 2001
20. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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Freie Lizenzen: Creative Commons
http://www.creativecommons.org
Online abrufbare Vertragstexte
http://creativecommons.org/licenses/
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22. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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Freie Lizenzen: Creative Commons
• Namensnennung
• Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
• Namensnennung - keine Bearbeitung
• Namensnennung - nicht kommerziell
• Namensnennung - nicht kommerziell, Weitergabe unter
gleichen Bedingungen
• Namensnennung - nicht kommerziell, keine Bearbeitung
http://creativecommons.org/licenses/
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Freie Lizenzen: Creative Commons
Tipp: Möglichst CC-Inhalte verwenden.
• CC-lizenzierte Inhalte verwenden
• Eigene Inhalte unter einer CC-Lizenz zur Verfügung stellen
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CC-Inhalte suchen
http://search.creativecommons.org/
Quelle: Creative Commons, CC BY 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
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keine Urheberrechtsverletzung bei nicht gewerblichen Seiten
EuGH-Entscheidung vom 13.2.2014
http://docs.dpaq.de/6432-cp140020de.pdf
EuGH-Entscheidung vom 8.9.2016
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=183124&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
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Bildrechte (§ 22 KunstUrhG)
Verbreitung, öffentlich zur Schau stellen
zulässig
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22, § 23 KunstUrhG)
• Panoramafreiheit (§ 59 UrhG)
• Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
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Bild: Jukka, CC BY 2.0: https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/
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Bild: Pedro Ribeiro Simones, CC BY 2.0:
https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/
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Bild: blu-news.org, CC BY-SA 2.0: https://creativecommons.org/licenses/by-
sa/2.0/
Recht am eigenen Bild
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Bild: Thomas8047, CC BY 2.0: https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/
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32. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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Panoramafreiheit
Bild: Ricardo Cecchi, CC BY-SA 2.0: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/
33. Kathrin Braungardt, ZFW, Bereich E-Learning, 2017.
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• Till Kreutzer: Rechtsfragen bei E-Learning:
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