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1 von 29
UN- BRK für Alle
Ein interaktives Lernprogram für Alle
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
Winkel 3
CH 5057 Reitnau
Tel: +41 (77) 235 0000
Web: https://www.Equalitys.ch
Email: info@equalitys.ch
https://www.linkedin.com/company/un-brk
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
Vorbemerkung
Das Schweizerische Institut für Gleichstellung hat mit dem Projekt «UN-BRK
für Alle» das langfristige Ziel das Leben aller Menschen mit einer
Behinderung in der Schweiz, durch ein Innovatives Lernangebot, Nachhaltig
zu verbessern.
In jeder Landesprache und deren Leichte Sprache.
(United Nation - Behindertenrechtskonvention «BRK»)
Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
2
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
Geschichtlicher Hintergrund und
Ausgangslage
Menschen mit Behinderungen sind mit Hindernissen
konfrontiert, die ihnen die volle Gleichberechtigung verwehren.
Diese Erkenntnis veranlasste die Vereinten Nationen dazu, ihre
Rechte in der Konvention der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006 zu
stärken. Die 2006 verabschiedete und 2008 in Kraft getretene
UNO-BRK (CRPD) mit seinen 50 Artikeln wurde bislang von 182
Staaten (Stand Juli 2020) unterschrieben. 96 Staaten haben
zusätzlich das Optionale Protokoll unterschrieben. Die Schweiz
hat das Übereinkommen am 15. Mai 2014 ratifiziert, jedoch
nicht das Optionale Protokoll.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle
Vertragsstaaten zum Ergreifen aller geeigneten Massnahmen
hin zur inklusiven Gesellschaft. Sie garantiert gleiche Rechte
und gerechte Teilhabe für alle Menschen. «Im Zuge des
Ratifikationsverfahrens vertrat die Bundesregierung die Ansicht,
dass die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens
bereits weitgehend erfülle. Dabei hat sie die tiefgreifenden und
umfassenden Verpflichtungen der BRK sowie die daraus
folgenden Herausforderungen für die Schweiz weitgehend
unterschätzt.» - Eingabe im Hinblick auf die «List of Issues».
Inklusion Handicap, Schweiz, August 2019 (siehe 6)
3
Situation Heute
Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in allen Bereichen der Gesellschaft greifen
– im Privaten wie in der Politik, in der Bildung wie in der Arbeitswelt.
Die Forderung nach einer inklusiven Gesellschaft erzeugt Handlungsbedarf. Der
gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Arbeit ist längst nicht verwirklicht. (siehe 6)
DIE SCHWEIZ BEHINDERT: WIR SAGEN WO UND WIE (https://www.inclusion-
handicap.ch/)
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
sind sich oft nicht ihren verpflichtenden Aufgaben betreffend der UN-BRK bewusst.
Verwirklichung der Grundrechte als Grundsatz (Art. 35 BV 2) «Wer staatliche Aufgaben
wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung
beizutragen.»
Schweizerisches Institut für
Gleichstellung 5
Vertreter von Bund, Kantonalen
Behörden und Gemeinden
Handlungsbedarf
Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) leben in der Schweiz
schätzungsweise ca. 1,6 Millionen Menschen mit einer
Behinderung (2013) (1).
Grund- und Menschenrechte sind von der Verfassung und den
internationalen Konventionen geschützte Ansprüche des
Einzelnen gegen den Staat. Menschen mit Behinderungen
haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie
Menschen ohne Behinderungen.
Oftmals können Menschen mit einer Beeinträchtigung diese
Rechte aufgrund faktischer oder rechtlicher Barrieren nicht
wahrnehmen. (siehe 2)
Oft sind die Behinderteneinrichtungen, Behörden, Unternehmen
und die Sozialarbeitenden, wegen mangelnden Finanzen und
Personalknappheit, auch nicht in der Lage sich selbst oder ihre
Kunden zu befähigen.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
6
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
Dem Bund, sowie den meisten Kantonen fehlt seit 2014 eine
öffentlich zugängliche und verpflichtende Strategie die UN-BRK
umzusetzen.
Art. 8 Abs. 4 BV verpflichtet die Gesetzgeber von Bund,
Kantonen und Gemeinden dazu, Maassnahmen zur
Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten
vorzusehen und für sie gleichwertige Lebensbedingungen wie
für Menschen ohne Behinderung zu schaffen.
Eine weitere Umsetzungshürde ist, dass das Wissen der
Behinderten Rechts Konvention (BRK) unter Fachpersonen,
Kantonalen Behörden und Menschen mit einer Behinderung
selten auch nur teilweise vorhanden ist.
Artikel: Art. 8: Bewusstseinsbildung, Art. 21 – Recht der freien
Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu
Informationen
7
Umsetzung der UN-BRK
Hürden
«UN-BRK für Alle» = Gelebte
Kultur von Morgen
Verständigungsformen zählen zur Kultur des Menschen.
Die gesamte Kultur einer Gemeinschaft umfasst die Regeln des Zusammenlebens, die
Grundrechte jedes Menschen, Sprache und Schrift, Religion, Bräuche, Sitten und alle Formen
der Kunst -eben all jene Dinge, die von den Menschen geschaffen, gestaltet und geformt
wurden.
Schweizerisches Institut für
Gleichstellung 8
9
Das Projekt ermöglicht Menschen mit Behinderung, Fachpersonen sowie
Familienangehörigen von beeinträchtigten Menschen sich kollaborativ und fachgerecht
mit dem Thema UN-BRK und seiner Umsetzung zu bilden und im Dialog das Verständnis
und die Rechte der Betroffenen möglichst Barrierefrei zu fördern. Art. 9. b) g) h) –
Zugänglichkeit
Das langfristige Ziel des Projektes «UN-BRK für Alle» ist:
Das Lernprogram in Deutscher und Leichte Sprache ausführlich von unserer Zielgruppe bis
Juni 2022, getestet zu haben und für alle online zur Verfügung zu stellen; mit dem
längerfristigen Ziel in allen vier (4) Landessprachen und der jeweiligen Leichte Sprache für
einen Preis von unter CHF 50 (ohne Profit) anzubieten. (Stand: Januar 2022)
Institutionen, Behörden, Gemeinden und Unternehmen werden die Möglichkeit nach
Pilotabschluss erhalten an dem Lernprogramm in einer geschlossenen Gruppe
teilzunehmen.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
UN-BRK für Alle
Projektinformationen
Das Projekt «UN-BRK für alle» ermöglicht es Betroffenen,
Fachpersonen und der Bevölkerung, langfristig in jeder
Landesprache wie auch jeweiliger Leichter Sprache, sich interaktiv
mit der UN-BRK auseinanderzusetzen und an deren Umsetzung
teilzunehmen.
Erreicht wird dies durch eine Micro-Lern Plattform mit täglichen
Lerninhalten, welche in 10 - 15 Minuten täglichen Lernsegmenten
vermittelt werden.
10
Schweizerisches Institut für
Gleichstellung
11
Lerninhalte werden auf Basis des Kirkpatrik - Modeles und Zyklus der
kontinuierlichen Verbesserung vermittelt und evaluiert.
Betroffene können selbstbestimmt das Lernprogram nutzen und sich
optional das geschriebene vorlesen lassen.
Fachpersonen können mit der Leichten Sprache Version, den Ihnen
anvertrauten Kunden, die UN-BRK fachgerecht vermitteln und sich via
Gruppen oder dem direktem Chat austauschen.
12
Das erworbene Wissen wird emotional verinnerlicht
Wissen wird durch Lesen, Videos, Reflektion und dem Teilen des gelernten, sowie der
daraus resultierenden Aktionen/Änderung des Verhaltens verinnerlicht.
Der Lernende kann mit der Gruppe Fragen, Anregungen, Feedback, Videos und Fotos
teilen.
Zertifikat: Wird den TeilnehmerInnen nach erfolgreichem Abschluss elektronisch
ausgestellt.
.
Selten führen Workshops oder Webinare ohne eine
langfristige interaktive Folgebegleitung zu der Verinnerlichung
oder dem Verständnis der erhaltenen Information.
Fachpersonen, wie auch den Betroffenen, fehlt eine Plattform
auf welcher sie sich weiterbilden, vernetzen und voneinander
kollaborativ lernen können.
"Kurzfristige Bildungsinterventionen wie 2-Tages-Workshops
verändern Menschen im Allgemeinen nicht"
Schrieben Frank Dobbin, Professor für Soziologie in Harvard,
und Alexandra Kalev, ausserordentliche Professorin für
Soziologie und Anthropologie an der Universität Tel Aviv, für
Anthropology Now", um die Einstellungen und
Verhaltensweisen der Lernenden zu verändern.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
13
Workshops
eine Alternative?
Innovation
Die UN-BRK Lerninhalte werden auf der mehrfach
ausgezeichneten Online Lernplattform kuriert. Eine Pionierin
des «Mobile-First, Micro-Blended-Lernens».
Sie ermöglicht dem Kurationsteam rasche Anpassung der
Lerninhalte als Resultat von Feedbacks, Assessments oder
Auswertung von Umfragen, Tests oder Postings der
NutzerInnen. Das Kurationsteam hat 24/7 Zugang auf KPIs, das
Engagement der TeilnehmerInnen, Resultate von Assessments
und Feedback oder Fragen/Antworten der Nutzer in die
Lerngruppe sowie dem direkten Feedback an das
Kurationsteam.
Die Kommunikation der TeilnehmerInnen ist verschlüsselt und
die Plattform Datenschutzkonform wie auch in Compliance mit
der EU GDPR. Partizipation der TeilnehmerInnen ist ohne
Zeitliche oder örtliche Beschränkung möglich und benötigt
maximal 15 Minuten pro Lernmodul (Session).
Das Programm ist ein Eintauchen in den partizipativen
spielerischen Ansatz. Er fördert die soziale Analyse, die darauf
abzielt, die Teilnehmer zu befähigen, konkrete Aktionen für
den sozialen Wandel zu entwickeln. Es ermöglicht den
TeilnehmerInnen, Menschenrechtsthemen aus der Perspektive
ihrer gelebten Erfahrungen anzugehen.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
14
15
Die TeilnehmerInnen sind das Herzstück des Prozesses. Sie analysieren ihre Arbeit und
schaffen neue Handlungsstrategien, die auf ihren eigenen Erfahrungen und dem
Kollektiven Wissen Aller TeilnehmerInnen basieren.
TeilnehmerInnen entwickeln mit Hilfe der Kollaboration, ihr neu erworbenes Wissen
und ihre Fähigkeiten durch Aktivitäten innerhalb ihrer Organisation, Lebensbereich in
und mit ihrem Umfeld in die Praxis umzusetzen.
Lernende erhalten ein Onboarding mit Assessment Fragen welche es dem Kurationsteam
erlaubt die Lernmodule anzupassen. Nutzer können selbst die eigenen individuellen
Lernziele definieren und am Ende des Programmes eine Selbsteinschätzung die
persönliche Zielerreichung evaluieren. Jederzeit auf jedem Gerät besteht ein einfacher
Zugang zu den Lerninhalten - iPhones, Android-Telefone, Macs oder MS Windows.
16
Auf Mobilgeräten kann der geschriebene
Inhalt auch per Auswahl vorgelesen
werden.
Das Lernprogram kann auf Mobilgeräte
heruntergeladen werden, um auch ohne
Internetverbindung weiter zu lernen.
Das selbstbestimmte lernen entwickelt
sich dynamisch in der Kommunikation und
sozialen Interaktion mit allen Lernenden
unabhängig von Ort und Zeit weiter.
Das Lernen ist Erfolgreich, weil es die
fünf Prinzipien des spielerischen lernen
nützt und durch das Teilen und
Kollaborieren eine sich unterstützende
Community entsteht.
Das Teilen von Fragen / Erklärungen /
Erfahrungen wie auch Videos und Fotos
und das gegenseitige Anerkennung
geben auf das gepostete eines anderen
NutzerIn, ist jedem von anderen
erfolgreichen Plattformen bekannt.
KPIs sind während und nach Abschluss
des Programmes jederzeit verfügbar und
können je nach Persona auch zur
Motivation beitragen. (Lerner «Leader
Board»)
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
PROJEKT ZIELGRUPPEN
(PILOTPHASE – FEBRUAR BIS JUNI 2022)
Unsere primäre Zielgruppe während der Pilotphase sind Fachpersonen,
welche in Institutionen direkt mit Menschen mit einer Behinderung
arbeiten und Menschen mit einer Behinderung, welchen mit der
Nutzung von Mobilen Apps vertraut sind.
Begründung: Fachpersonen und deren Verständnis der UN-BRK, sowie
das Hinterfragen bestehenden Muster oder Wahrnehmungen der
Täglichen Abläufe und Barrieren bietet das Potenzial das tägliche Leben
allen anvertrauten Menschen nachhaltig zu verbessern.
Während der Pilotphase geht es um die Qualitätsicherstellung, der
Lernwegevaluation, Ziel-Erreichung wie Wissensvermittlung,
Engagement, Sprachwahl, Interaktion mit der Plattform und den
Teilnehmenden untereinander sowie dem qualifizierten Feedback der
Lernenden an das Kurationsteam.
Fachpersonen
Menschen mit einer Behinderung
Familienmitglieder von Menschen
mit einer Behinderung
UN-BRK engagierte Verbände und
Vereine
Bund, Gemeinden und Kantonale
Verwaltungen
17
PROJEKTZIEL
Das Ziel ist innert den nächsten 6 Monaten UN-BRK für Alle in
Deutsch und nachfolgend in Leiche Sprache Deutsch zu erstellen,
welche als Basis für die Übersetzung in die drei (3) weiteren
Landessprachen dient.
• Teilnehmende Menschen verstehen die Rechte und lernen
diese einzufordern.
• Aktuelle Themen und Prozesse unter dem Gesichtspunkt der
Menschenrechte zu identifizieren, zu analysieren und zum Wohl
der Betroffenen zu verbessern.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
Fachpersonen lernen die Rechte der Betroffenen sowie durch Reflektion und dem Austausch
mit der Lerngruppe den Alltag nachhaltig zu verbessern.
18
Nicht betroffene Teilnehmer erlernen die Bedeutung der UN-BRK und
erkennen den nötigen Handlungsbedarf die UN-BRK umzusetzen;
Rechte welche nahezu zwanzig Prozent unser Bevölkerung oft nicht zu
gute kommt.
Das weitere Ziel ist es durch die Kommunikationsfunktionalität eine
Gemeinschaft zu bilden die nicht nur voneinander und miteinander
lernt, sondern auch für Inklusion gemeinsam aktiv wird.
TeilnehmerInnen werden Champions für Inklusion!
Evaluation / Wirkungsprüfung
Die Lern-Plattform ermöglicht dem Kurations- Evaluationsteam
durch online Fragestellungen, Quiz-Fragen, Feedbacks, Postings,
Umfragen, Abschlussquote der Module und Aktionen
(Selbstlernaktivitäten) und Zeit des einzelnen mit dem
Programm, jederzeit eine Ad-Hoc Auswertung vorzunehmen
und gegeben Falls, Änderung an dem Kurierten Inhalten
vorzunehmen. Individuelle Lernziele werden vom Lernenden
selbst definiert, deren Erreichung abgefragt und vom Nutzer
selbst bewertet.
Lernende selbst, haben Zugriff auf Ihre persönlichen KPIs, die
Anzahl abgeschlossenen Module/Sessions, Aktionen,
verbrachten Minuten, geschriebenen Wörter, gemachten
Fotos/Videos und geteilten Aktionen mit der Lerngruppe.
Alle Nutzer des Angebotes werden durch die Interaktive
Funktionalität im Programm automatisch zu bevollmächtigten
Evaluatoren/Innen von UN-BRK für Alle.
Es gibt ein Leader-Board aller Lernenden.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
19
Evaluation / Wirkungsprüfung
Allfällige Änderungen an dem Programm werden
mindesten einmal wöchentlich vorgenommen und
standardisiert dokumentiert (Datum, Begründung,
Version, Modul). Nutzer erhalten automatisch die
Information in der APP, dass es in dem jeweiligen Modul
eine Aktualisierung gegeben hat.
Wir verwenden zwei adoptierte Modelle für die Evaluation,
den Zyklus der kontinuierlichen Verbesserung (Newby, et al.,
1996) und das Vier-Ebenen-Modelles der Evaluation von
Kirkpatrick (Kirkpatrick, et al., 2006).
Schweizerisches Institut für
Gleichstellung 20
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
STÄRKEN DES PROJEKTES
Das Projekt fördert eine Lernkultur gestützt auf gelebte Werte wie:
• Offenheit,
• Vielfalt,
• Vertrauen,
• Partizipation,
• Augenhöhe, Kooperation,
• Autonomie,
• Experimentierfreude und
• Gemeinschaft.
Fehler werden als Lernchance betrachtet.
UN-BRK für Alle ist:
• Zeitgemäss und ermöglichten trotz Pandemie die
Lernziele zu erreichen
• Ohne zusätzlichen Kosten skalierbar, erlaubt schnelles
Prototyping
• Online und jederzeit für den/die NutzerInnen erreichbar
• Agile - Änderungen an kuratierten Inhalten sind sofort
allen NutzerInnen verfügbar
• Interaktiv und kombiniert das beste von Sozialen und
herkömmlichen E-Lern Plattformen
• Datenschutzkonform und intuitiv
und
• Ermöglicht ad-hoc Reporting/Evaluation
• Ermöglicht kollaborierendes Lernen. Lernende
übernehmen in diesem Rahmen auch die Rolle des
Mentors
• Ermöglicht durch die sozialen Funktionen eine
Gemeinschaft zu bilden
• Ermöglicht Interaktion zwischen Nutzer und dem
Kurationsteam
• Kommunikationen sind verschlüsselt
• Nutzt eine von Universitäten, Schulen und Globalen
Firmen getestete Plattform 21
Weshalb Mobile Micro
Learning?
Menschen müssen heute über fünf Mal so viele Informationen
absorbieren wie noch 1986.
- Daniel J. Levitin, The Organized Mind (2014)
Menschen sind durch diese Entwicklung sowie den Zeitmangel
an der Arbeit und im Privatleben oft Überfordert.
Wissen von gutgemeinten Workshops von 1-3 Tagen kann nicht
verinnerlicht werden und wird selten nach Abschluss
weiterbegleitet.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
22
23
Nachhaltigkeit
• Die Lernprogramme können von jedem Interessierten Menschen nach Projektabschluss
online gebucht/genutzt werden.
• Das lernen und der Austausch verschwendet keine Ressourcen welche beispielsweise
bei Workshops anfallen.
• Änderungen der Programme sind ohne Ressourcenverschwendung sofort verfügbar.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
PROJEKT START
(PILOTPHASE)
Das Projekt Startet mit dem Webtraining (Plattform) und Zugang zum ersten Lernmodul
(Februar 2022)
Das Kurationsteam überwacht bis zum Post-Assessment (Juni 2022) alle relevanten KPIs & KSFs,
Feedbacks und Verbesserungsvorschläge.
24
25
Unsere Motivation
Das Schweizerische Institut für Gleichstellung wurde gegründet, weil eine Ungleichheit in
der Bevölkerung besteht welche ca. 20% der Bevölkerung betrifft.
Die Erfahrung das vielen Fachpersonen, Politiker, der Bevölkerung im allgemeinen und
Menschen mit einer Behinderung die UN-BRK nach inzwischen über sieben Jahren seit
Unterzeichnung weitgehend unbekannt ist, entschieden wir uns:
Wir wollen an der Umsetzung der UN-BRK im ganzen Land aktiv Teilnehmen und
Verantwortung tragen.
Da wir uns an den Menschen mit Behinderung orientieren; Ihre Bedürfnisse und
Anliegen über Jahre kennen lernen durften, wurde das Schweizerische Institut für
Gleichstellung gegründet.
.
26
Mit diesem Projekt legen wir den Grundstein, dass es Menschen mit einer Behinderung
sowie der Gesamten Schweizer Bevölkerung ermöglicht, sich kollaborativ zu bilden und
sich für die UN-BRK Umsetzung informiert einzusetzen.
Es ist unser Anliegen das jeder Mensch gleichgestellt ist. Nach den eigenen Bedürfnissen
Wissen zu erarbeiten und eine Möglichkeit erhält sich auszutauschen.
Mindesten 50% unseres Vorstandes hat eine oder mehrere Behinderungen, durch die
Selbsterfahrung wissen wir das Barrierefrei und Selbstbestimmung keine
Selbstverständlichkeit ist. Das Schweizerische Institut für Gleichstellung hat Experten in
Sozialer Arbeit Agogik, E-Learning und Workshop SpezialistenInnen sowie in Projekt und
Risikomanagement.
Inklusion entsteht nur wenn wir alle dazu beitragen und Miteinander auf Augenhöhe mit Respekt voneinander
lernen.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
SpenderInnen und GönnerInnen
UNTERSTÜTZEN SIE UNSERE ARBEIT
Das Schweizerische Institut für Gleichstellung ist als Verein organisiert, der wesentlich von der Trägerschaft getragen wird. Als Non-Profit-
Organisation sind wir jedoch auf weitere finanzielle Mittel angewiesen um UN-BRK für Alle in allen Vier (4) Landessprachen zugänglich zu
machen.
Mit Ihrer zweckgebunde Spende leisten Sie einen Beitrag zur Sicherstellung, dass jede interessierte Person sich Fachgerecht über die UN-
BRK bilden kann.
Finanzielle Zuwendungen an unseren Verein können Sie als Spende von den Steuern abziehen.
Es werden keine Daten für Werbezwecke an Dritte weitergeleitet.
Wir können unserer Projekt nur durchführen dank unseren Mitgliedern, Spenderinnen und Spendern.
Wir freuen uns auf zweckgebundene Spenden für das Projekt UN-BRK für Alle, persönliches Engagement und Fachkräfte, welche in den
Pilotphasen des Micro-Lernprogrammes als Mit-KuratorInnen das Kurationsteam unterstützen.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
27
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
Winkel 3
CH 5057 Reitnau
Tel: +41 (77) 235 0000
Web: https://www.Equalitys.ch
Email: info@equalitys.ch
IBAN: CH56 8080 8008 0245 3866 0
28
WIR DANKEN IHNEN HERZLICH FÜR IHRE
UNTERSTÜTZUNG UND IHR INTERESSE.
Schweizerisches Institut für Gleichstellung
(1) «In der Schweizer Statistik gibt es weder ein Register noch eine Vollerhebung, die Auskunft über die Verbreitung von Behinderungen in der Bevölkerung. Zudem werden die
meisten dieser Erhebungen bei der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten vorgenommen. Kinder unter 15 Jahren sowie Personen in Kollektivhaushalten
(Internate, spezialisierte Institutionen wie Alters- und Pflegeheime, Gefängnisse, Klöster, usw.) werden somit nicht berücksichtigt.» S12. - Bundesamt für Statistik, - 2020
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(2) Humanrigths.ch - https://www.humanrights.ch/cms/upload/pdf/161116-MR-Behinderung-Soziale-Arbeit.pdf
Handlungsbedarf auf Grund der UNO-BRK Kanton Zürich Studie im Auftrag der Behindertenkonferenz Kanton Zürich und finanziert vom Kantonalen Sozialamt Winterthur, Juli 2018,
Tarek Naguib Zentrum für Sozialrecht, School of Management and Law Sylvie Johner-Kobi Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe, Departement Soziale Arbeit Fiona Gisler
(3) Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Zentrum für Sozialrecht Soziale Arbeit Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe, Institut für Sozialmanagement
Departement Soziale Arbeit
(4) https://www.jugendundmedien.ch/
(5) https://www.schuermatt.ch/de/produkte-dienstleistungen/UN-BRK-Quartett.php
(6) https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/uno-brk/pruefverfahren-423.html
* UN-BRK-Navigator / https://insos.ch/dienstleistungen/publikationen/un-brk-navigator
Kostenfreies Beispiel Programm (in 15 Sprachen) – Kuriert von Ngee Ann Polytechnic: https://learn.gnowbe.com/mlc/infection-prevention-control-101
QUELLEN
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  • 1. UN- BRK für Alle Ein interaktives Lernprogram für Alle Schweizerisches Institut für Gleichstellung Winkel 3 CH 5057 Reitnau Tel: +41 (77) 235 0000 Web: https://www.Equalitys.ch Email: info@equalitys.ch https://www.linkedin.com/company/un-brk
  • 2. Schweizerisches Institut für Gleichstellung Vorbemerkung Das Schweizerische Institut für Gleichstellung hat mit dem Projekt «UN-BRK für Alle» das langfristige Ziel das Leben aller Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz, durch ein Innovatives Lernangebot, Nachhaltig zu verbessern. In jeder Landesprache und deren Leichte Sprache. (United Nation - Behindertenrechtskonvention «BRK») Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) 2
  • 3. Schweizerisches Institut für Gleichstellung Geschichtlicher Hintergrund und Ausgangslage Menschen mit Behinderungen sind mit Hindernissen konfrontiert, die ihnen die volle Gleichberechtigung verwehren. Diese Erkenntnis veranlasste die Vereinten Nationen dazu, ihre Rechte in der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006 zu stärken. Die 2006 verabschiedete und 2008 in Kraft getretene UNO-BRK (CRPD) mit seinen 50 Artikeln wurde bislang von 182 Staaten (Stand Juli 2020) unterschrieben. 96 Staaten haben zusätzlich das Optionale Protokoll unterschrieben. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 15. Mai 2014 ratifiziert, jedoch nicht das Optionale Protokoll. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Vertragsstaaten zum Ergreifen aller geeigneten Massnahmen hin zur inklusiven Gesellschaft. Sie garantiert gleiche Rechte und gerechte Teilhabe für alle Menschen. «Im Zuge des Ratifikationsverfahrens vertrat die Bundesregierung die Ansicht, dass die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend erfülle. Dabei hat sie die tiefgreifenden und umfassenden Verpflichtungen der BRK sowie die daraus folgenden Herausforderungen für die Schweiz weitgehend unterschätzt.» - Eingabe im Hinblick auf die «List of Issues». Inklusion Handicap, Schweiz, August 2019 (siehe 6) 3
  • 4. Situation Heute Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in allen Bereichen der Gesellschaft greifen – im Privaten wie in der Politik, in der Bildung wie in der Arbeitswelt. Die Forderung nach einer inklusiven Gesellschaft erzeugt Handlungsbedarf. Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Arbeit ist längst nicht verwirklicht. (siehe 6) DIE SCHWEIZ BEHINDERT: WIR SAGEN WO UND WIE (https://www.inclusion- handicap.ch/) Schweizerisches Institut für Gleichstellung
  • 5. sind sich oft nicht ihren verpflichtenden Aufgaben betreffend der UN-BRK bewusst. Verwirklichung der Grundrechte als Grundsatz (Art. 35 BV 2) «Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.» Schweizerisches Institut für Gleichstellung 5 Vertreter von Bund, Kantonalen Behörden und Gemeinden
  • 6. Handlungsbedarf Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) leben in der Schweiz schätzungsweise ca. 1,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung (2013) (1). Grund- und Menschenrechte sind von der Verfassung und den internationalen Konventionen geschützte Ansprüche des Einzelnen gegen den Staat. Menschen mit Behinderungen haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Menschen ohne Behinderungen. Oftmals können Menschen mit einer Beeinträchtigung diese Rechte aufgrund faktischer oder rechtlicher Barrieren nicht wahrnehmen. (siehe 2) Oft sind die Behinderteneinrichtungen, Behörden, Unternehmen und die Sozialarbeitenden, wegen mangelnden Finanzen und Personalknappheit, auch nicht in der Lage sich selbst oder ihre Kunden zu befähigen. Schweizerisches Institut für Gleichstellung 6
  • 7. Schweizerisches Institut für Gleichstellung Dem Bund, sowie den meisten Kantonen fehlt seit 2014 eine öffentlich zugängliche und verpflichtende Strategie die UN-BRK umzusetzen. Art. 8 Abs. 4 BV verpflichtet die Gesetzgeber von Bund, Kantonen und Gemeinden dazu, Maassnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vorzusehen und für sie gleichwertige Lebensbedingungen wie für Menschen ohne Behinderung zu schaffen. Eine weitere Umsetzungshürde ist, dass das Wissen der Behinderten Rechts Konvention (BRK) unter Fachpersonen, Kantonalen Behörden und Menschen mit einer Behinderung selten auch nur teilweise vorhanden ist. Artikel: Art. 8: Bewusstseinsbildung, Art. 21 – Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen 7 Umsetzung der UN-BRK Hürden
  • 8. «UN-BRK für Alle» = Gelebte Kultur von Morgen Verständigungsformen zählen zur Kultur des Menschen. Die gesamte Kultur einer Gemeinschaft umfasst die Regeln des Zusammenlebens, die Grundrechte jedes Menschen, Sprache und Schrift, Religion, Bräuche, Sitten und alle Formen der Kunst -eben all jene Dinge, die von den Menschen geschaffen, gestaltet und geformt wurden. Schweizerisches Institut für Gleichstellung 8
  • 9. 9 Das Projekt ermöglicht Menschen mit Behinderung, Fachpersonen sowie Familienangehörigen von beeinträchtigten Menschen sich kollaborativ und fachgerecht mit dem Thema UN-BRK und seiner Umsetzung zu bilden und im Dialog das Verständnis und die Rechte der Betroffenen möglichst Barrierefrei zu fördern. Art. 9. b) g) h) – Zugänglichkeit Das langfristige Ziel des Projektes «UN-BRK für Alle» ist: Das Lernprogram in Deutscher und Leichte Sprache ausführlich von unserer Zielgruppe bis Juni 2022, getestet zu haben und für alle online zur Verfügung zu stellen; mit dem längerfristigen Ziel in allen vier (4) Landessprachen und der jeweiligen Leichte Sprache für einen Preis von unter CHF 50 (ohne Profit) anzubieten. (Stand: Januar 2022) Institutionen, Behörden, Gemeinden und Unternehmen werden die Möglichkeit nach Pilotabschluss erhalten an dem Lernprogramm in einer geschlossenen Gruppe teilzunehmen. Schweizerisches Institut für Gleichstellung UN-BRK für Alle
  • 10. Projektinformationen Das Projekt «UN-BRK für alle» ermöglicht es Betroffenen, Fachpersonen und der Bevölkerung, langfristig in jeder Landesprache wie auch jeweiliger Leichter Sprache, sich interaktiv mit der UN-BRK auseinanderzusetzen und an deren Umsetzung teilzunehmen. Erreicht wird dies durch eine Micro-Lern Plattform mit täglichen Lerninhalten, welche in 10 - 15 Minuten täglichen Lernsegmenten vermittelt werden. 10 Schweizerisches Institut für Gleichstellung
  • 11. 11 Lerninhalte werden auf Basis des Kirkpatrik - Modeles und Zyklus der kontinuierlichen Verbesserung vermittelt und evaluiert. Betroffene können selbstbestimmt das Lernprogram nutzen und sich optional das geschriebene vorlesen lassen. Fachpersonen können mit der Leichten Sprache Version, den Ihnen anvertrauten Kunden, die UN-BRK fachgerecht vermitteln und sich via Gruppen oder dem direktem Chat austauschen.
  • 12. 12 Das erworbene Wissen wird emotional verinnerlicht Wissen wird durch Lesen, Videos, Reflektion und dem Teilen des gelernten, sowie der daraus resultierenden Aktionen/Änderung des Verhaltens verinnerlicht. Der Lernende kann mit der Gruppe Fragen, Anregungen, Feedback, Videos und Fotos teilen. Zertifikat: Wird den TeilnehmerInnen nach erfolgreichem Abschluss elektronisch ausgestellt. .
  • 13. Selten führen Workshops oder Webinare ohne eine langfristige interaktive Folgebegleitung zu der Verinnerlichung oder dem Verständnis der erhaltenen Information. Fachpersonen, wie auch den Betroffenen, fehlt eine Plattform auf welcher sie sich weiterbilden, vernetzen und voneinander kollaborativ lernen können. "Kurzfristige Bildungsinterventionen wie 2-Tages-Workshops verändern Menschen im Allgemeinen nicht" Schrieben Frank Dobbin, Professor für Soziologie in Harvard, und Alexandra Kalev, ausserordentliche Professorin für Soziologie und Anthropologie an der Universität Tel Aviv, für Anthropology Now", um die Einstellungen und Verhaltensweisen der Lernenden zu verändern. Schweizerisches Institut für Gleichstellung 13 Workshops eine Alternative?
  • 14. Innovation Die UN-BRK Lerninhalte werden auf der mehrfach ausgezeichneten Online Lernplattform kuriert. Eine Pionierin des «Mobile-First, Micro-Blended-Lernens». Sie ermöglicht dem Kurationsteam rasche Anpassung der Lerninhalte als Resultat von Feedbacks, Assessments oder Auswertung von Umfragen, Tests oder Postings der NutzerInnen. Das Kurationsteam hat 24/7 Zugang auf KPIs, das Engagement der TeilnehmerInnen, Resultate von Assessments und Feedback oder Fragen/Antworten der Nutzer in die Lerngruppe sowie dem direkten Feedback an das Kurationsteam. Die Kommunikation der TeilnehmerInnen ist verschlüsselt und die Plattform Datenschutzkonform wie auch in Compliance mit der EU GDPR. Partizipation der TeilnehmerInnen ist ohne Zeitliche oder örtliche Beschränkung möglich und benötigt maximal 15 Minuten pro Lernmodul (Session). Das Programm ist ein Eintauchen in den partizipativen spielerischen Ansatz. Er fördert die soziale Analyse, die darauf abzielt, die Teilnehmer zu befähigen, konkrete Aktionen für den sozialen Wandel zu entwickeln. Es ermöglicht den TeilnehmerInnen, Menschenrechtsthemen aus der Perspektive ihrer gelebten Erfahrungen anzugehen. Schweizerisches Institut für Gleichstellung 14
  • 15. 15 Die TeilnehmerInnen sind das Herzstück des Prozesses. Sie analysieren ihre Arbeit und schaffen neue Handlungsstrategien, die auf ihren eigenen Erfahrungen und dem Kollektiven Wissen Aller TeilnehmerInnen basieren. TeilnehmerInnen entwickeln mit Hilfe der Kollaboration, ihr neu erworbenes Wissen und ihre Fähigkeiten durch Aktivitäten innerhalb ihrer Organisation, Lebensbereich in und mit ihrem Umfeld in die Praxis umzusetzen. Lernende erhalten ein Onboarding mit Assessment Fragen welche es dem Kurationsteam erlaubt die Lernmodule anzupassen. Nutzer können selbst die eigenen individuellen Lernziele definieren und am Ende des Programmes eine Selbsteinschätzung die persönliche Zielerreichung evaluieren. Jederzeit auf jedem Gerät besteht ein einfacher Zugang zu den Lerninhalten - iPhones, Android-Telefone, Macs oder MS Windows.
  • 16. 16 Auf Mobilgeräten kann der geschriebene Inhalt auch per Auswahl vorgelesen werden. Das Lernprogram kann auf Mobilgeräte heruntergeladen werden, um auch ohne Internetverbindung weiter zu lernen. Das selbstbestimmte lernen entwickelt sich dynamisch in der Kommunikation und sozialen Interaktion mit allen Lernenden unabhängig von Ort und Zeit weiter. Das Lernen ist Erfolgreich, weil es die fünf Prinzipien des spielerischen lernen nützt und durch das Teilen und Kollaborieren eine sich unterstützende Community entsteht. Das Teilen von Fragen / Erklärungen / Erfahrungen wie auch Videos und Fotos und das gegenseitige Anerkennung geben auf das gepostete eines anderen NutzerIn, ist jedem von anderen erfolgreichen Plattformen bekannt. KPIs sind während und nach Abschluss des Programmes jederzeit verfügbar und können je nach Persona auch zur Motivation beitragen. (Lerner «Leader Board») Schweizerisches Institut für Gleichstellung
  • 17. Schweizerisches Institut für Gleichstellung PROJEKT ZIELGRUPPEN (PILOTPHASE – FEBRUAR BIS JUNI 2022) Unsere primäre Zielgruppe während der Pilotphase sind Fachpersonen, welche in Institutionen direkt mit Menschen mit einer Behinderung arbeiten und Menschen mit einer Behinderung, welchen mit der Nutzung von Mobilen Apps vertraut sind. Begründung: Fachpersonen und deren Verständnis der UN-BRK, sowie das Hinterfragen bestehenden Muster oder Wahrnehmungen der Täglichen Abläufe und Barrieren bietet das Potenzial das tägliche Leben allen anvertrauten Menschen nachhaltig zu verbessern. Während der Pilotphase geht es um die Qualitätsicherstellung, der Lernwegevaluation, Ziel-Erreichung wie Wissensvermittlung, Engagement, Sprachwahl, Interaktion mit der Plattform und den Teilnehmenden untereinander sowie dem qualifizierten Feedback der Lernenden an das Kurationsteam. Fachpersonen Menschen mit einer Behinderung Familienmitglieder von Menschen mit einer Behinderung UN-BRK engagierte Verbände und Vereine Bund, Gemeinden und Kantonale Verwaltungen 17
  • 18. PROJEKTZIEL Das Ziel ist innert den nächsten 6 Monaten UN-BRK für Alle in Deutsch und nachfolgend in Leiche Sprache Deutsch zu erstellen, welche als Basis für die Übersetzung in die drei (3) weiteren Landessprachen dient. • Teilnehmende Menschen verstehen die Rechte und lernen diese einzufordern. • Aktuelle Themen und Prozesse unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte zu identifizieren, zu analysieren und zum Wohl der Betroffenen zu verbessern. Schweizerisches Institut für Gleichstellung Fachpersonen lernen die Rechte der Betroffenen sowie durch Reflektion und dem Austausch mit der Lerngruppe den Alltag nachhaltig zu verbessern. 18 Nicht betroffene Teilnehmer erlernen die Bedeutung der UN-BRK und erkennen den nötigen Handlungsbedarf die UN-BRK umzusetzen; Rechte welche nahezu zwanzig Prozent unser Bevölkerung oft nicht zu gute kommt. Das weitere Ziel ist es durch die Kommunikationsfunktionalität eine Gemeinschaft zu bilden die nicht nur voneinander und miteinander lernt, sondern auch für Inklusion gemeinsam aktiv wird. TeilnehmerInnen werden Champions für Inklusion!
  • 19. Evaluation / Wirkungsprüfung Die Lern-Plattform ermöglicht dem Kurations- Evaluationsteam durch online Fragestellungen, Quiz-Fragen, Feedbacks, Postings, Umfragen, Abschlussquote der Module und Aktionen (Selbstlernaktivitäten) und Zeit des einzelnen mit dem Programm, jederzeit eine Ad-Hoc Auswertung vorzunehmen und gegeben Falls, Änderung an dem Kurierten Inhalten vorzunehmen. Individuelle Lernziele werden vom Lernenden selbst definiert, deren Erreichung abgefragt und vom Nutzer selbst bewertet. Lernende selbst, haben Zugriff auf Ihre persönlichen KPIs, die Anzahl abgeschlossenen Module/Sessions, Aktionen, verbrachten Minuten, geschriebenen Wörter, gemachten Fotos/Videos und geteilten Aktionen mit der Lerngruppe. Alle Nutzer des Angebotes werden durch die Interaktive Funktionalität im Programm automatisch zu bevollmächtigten Evaluatoren/Innen von UN-BRK für Alle. Es gibt ein Leader-Board aller Lernenden. Schweizerisches Institut für Gleichstellung 19
  • 20. Evaluation / Wirkungsprüfung Allfällige Änderungen an dem Programm werden mindesten einmal wöchentlich vorgenommen und standardisiert dokumentiert (Datum, Begründung, Version, Modul). Nutzer erhalten automatisch die Information in der APP, dass es in dem jeweiligen Modul eine Aktualisierung gegeben hat. Wir verwenden zwei adoptierte Modelle für die Evaluation, den Zyklus der kontinuierlichen Verbesserung (Newby, et al., 1996) und das Vier-Ebenen-Modelles der Evaluation von Kirkpatrick (Kirkpatrick, et al., 2006). Schweizerisches Institut für Gleichstellung 20
  • 21. Schweizerisches Institut für Gleichstellung STÄRKEN DES PROJEKTES Das Projekt fördert eine Lernkultur gestützt auf gelebte Werte wie: • Offenheit, • Vielfalt, • Vertrauen, • Partizipation, • Augenhöhe, Kooperation, • Autonomie, • Experimentierfreude und • Gemeinschaft. Fehler werden als Lernchance betrachtet. UN-BRK für Alle ist: • Zeitgemäss und ermöglichten trotz Pandemie die Lernziele zu erreichen • Ohne zusätzlichen Kosten skalierbar, erlaubt schnelles Prototyping • Online und jederzeit für den/die NutzerInnen erreichbar • Agile - Änderungen an kuratierten Inhalten sind sofort allen NutzerInnen verfügbar • Interaktiv und kombiniert das beste von Sozialen und herkömmlichen E-Lern Plattformen • Datenschutzkonform und intuitiv und • Ermöglicht ad-hoc Reporting/Evaluation • Ermöglicht kollaborierendes Lernen. Lernende übernehmen in diesem Rahmen auch die Rolle des Mentors • Ermöglicht durch die sozialen Funktionen eine Gemeinschaft zu bilden • Ermöglicht Interaktion zwischen Nutzer und dem Kurationsteam • Kommunikationen sind verschlüsselt • Nutzt eine von Universitäten, Schulen und Globalen Firmen getestete Plattform 21
  • 22. Weshalb Mobile Micro Learning? Menschen müssen heute über fünf Mal so viele Informationen absorbieren wie noch 1986. - Daniel J. Levitin, The Organized Mind (2014) Menschen sind durch diese Entwicklung sowie den Zeitmangel an der Arbeit und im Privatleben oft Überfordert. Wissen von gutgemeinten Workshops von 1-3 Tagen kann nicht verinnerlicht werden und wird selten nach Abschluss weiterbegleitet. Schweizerisches Institut für Gleichstellung 22
  • 23. 23 Nachhaltigkeit • Die Lernprogramme können von jedem Interessierten Menschen nach Projektabschluss online gebucht/genutzt werden. • Das lernen und der Austausch verschwendet keine Ressourcen welche beispielsweise bei Workshops anfallen. • Änderungen der Programme sind ohne Ressourcenverschwendung sofort verfügbar. Schweizerisches Institut für Gleichstellung
  • 24. Schweizerisches Institut für Gleichstellung PROJEKT START (PILOTPHASE) Das Projekt Startet mit dem Webtraining (Plattform) und Zugang zum ersten Lernmodul (Februar 2022) Das Kurationsteam überwacht bis zum Post-Assessment (Juni 2022) alle relevanten KPIs & KSFs, Feedbacks und Verbesserungsvorschläge. 24
  • 25. 25 Unsere Motivation Das Schweizerische Institut für Gleichstellung wurde gegründet, weil eine Ungleichheit in der Bevölkerung besteht welche ca. 20% der Bevölkerung betrifft. Die Erfahrung das vielen Fachpersonen, Politiker, der Bevölkerung im allgemeinen und Menschen mit einer Behinderung die UN-BRK nach inzwischen über sieben Jahren seit Unterzeichnung weitgehend unbekannt ist, entschieden wir uns: Wir wollen an der Umsetzung der UN-BRK im ganzen Land aktiv Teilnehmen und Verantwortung tragen. Da wir uns an den Menschen mit Behinderung orientieren; Ihre Bedürfnisse und Anliegen über Jahre kennen lernen durften, wurde das Schweizerische Institut für Gleichstellung gegründet. .
  • 26. 26 Mit diesem Projekt legen wir den Grundstein, dass es Menschen mit einer Behinderung sowie der Gesamten Schweizer Bevölkerung ermöglicht, sich kollaborativ zu bilden und sich für die UN-BRK Umsetzung informiert einzusetzen. Es ist unser Anliegen das jeder Mensch gleichgestellt ist. Nach den eigenen Bedürfnissen Wissen zu erarbeiten und eine Möglichkeit erhält sich auszutauschen. Mindesten 50% unseres Vorstandes hat eine oder mehrere Behinderungen, durch die Selbsterfahrung wissen wir das Barrierefrei und Selbstbestimmung keine Selbstverständlichkeit ist. Das Schweizerische Institut für Gleichstellung hat Experten in Sozialer Arbeit Agogik, E-Learning und Workshop SpezialistenInnen sowie in Projekt und Risikomanagement. Inklusion entsteht nur wenn wir alle dazu beitragen und Miteinander auf Augenhöhe mit Respekt voneinander lernen. Schweizerisches Institut für Gleichstellung
  • 27. SpenderInnen und GönnerInnen UNTERSTÜTZEN SIE UNSERE ARBEIT Das Schweizerische Institut für Gleichstellung ist als Verein organisiert, der wesentlich von der Trägerschaft getragen wird. Als Non-Profit- Organisation sind wir jedoch auf weitere finanzielle Mittel angewiesen um UN-BRK für Alle in allen Vier (4) Landessprachen zugänglich zu machen. Mit Ihrer zweckgebunde Spende leisten Sie einen Beitrag zur Sicherstellung, dass jede interessierte Person sich Fachgerecht über die UN- BRK bilden kann. Finanzielle Zuwendungen an unseren Verein können Sie als Spende von den Steuern abziehen. Es werden keine Daten für Werbezwecke an Dritte weitergeleitet. Wir können unserer Projekt nur durchführen dank unseren Mitgliedern, Spenderinnen und Spendern. Wir freuen uns auf zweckgebundene Spenden für das Projekt UN-BRK für Alle, persönliches Engagement und Fachkräfte, welche in den Pilotphasen des Micro-Lernprogrammes als Mit-KuratorInnen das Kurationsteam unterstützen. Schweizerisches Institut für Gleichstellung 27
  • 28. Schweizerisches Institut für Gleichstellung Winkel 3 CH 5057 Reitnau Tel: +41 (77) 235 0000 Web: https://www.Equalitys.ch Email: info@equalitys.ch IBAN: CH56 8080 8008 0245 3866 0 28 WIR DANKEN IHNEN HERZLICH FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG UND IHR INTERESSE.
  • 29. Schweizerisches Institut für Gleichstellung (1) «In der Schweizer Statistik gibt es weder ein Register noch eine Vollerhebung, die Auskunft über die Verbreitung von Behinderungen in der Bevölkerung. Zudem werden die meisten dieser Erhebungen bei der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten vorgenommen. Kinder unter 15 Jahren sowie Personen in Kollektivhaushalten (Internate, spezialisierte Institutionen wie Alters- und Pflegeheime, Gefängnisse, Klöster, usw.) werden somit nicht berücksichtigt.» S12. - Bundesamt für Statistik, - 2020 Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (2) Humanrigths.ch - https://www.humanrights.ch/cms/upload/pdf/161116-MR-Behinderung-Soziale-Arbeit.pdf Handlungsbedarf auf Grund der UNO-BRK Kanton Zürich Studie im Auftrag der Behindertenkonferenz Kanton Zürich und finanziert vom Kantonalen Sozialamt Winterthur, Juli 2018, Tarek Naguib Zentrum für Sozialrecht, School of Management and Law Sylvie Johner-Kobi Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe, Departement Soziale Arbeit Fiona Gisler (3) Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Zentrum für Sozialrecht Soziale Arbeit Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe, Institut für Sozialmanagement Departement Soziale Arbeit (4) https://www.jugendundmedien.ch/ (5) https://www.schuermatt.ch/de/produkte-dienstleistungen/UN-BRK-Quartett.php (6) https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/uno-brk/pruefverfahren-423.html * UN-BRK-Navigator / https://insos.ch/dienstleistungen/publikationen/un-brk-navigator Kostenfreies Beispiel Programm (in 15 Sprachen) – Kuriert von Ngee Ann Polytechnic: https://learn.gnowbe.com/mlc/infection-prevention-control-101 QUELLEN 29