Kreiselternvertretung Stormarn Bad Oldesloe, 28.10.2011 Dr. Heide Hollmer   Bildungs-  und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein „ Auslöser“  des Bildungs- und Teilhabepakets: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.02.2010:    Regelsätze des SGB II sind verfassungswidrig Begründung: a. Bemessung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ist nicht transparent (Kinder sind keine kleinen Erwachse-nen, deshalb ist deren Bedarf nicht prozentual aus dem Erwachsenenbedarf abzuleiten) b. Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen sind in den Regelsätzen nicht zureichend berücksichtigt
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Das Bildungs- und Teilhabepaket ist -  als individuelle Leistung  - vorgesehen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die: Arbeitslosengeld II (nach SGB II),  Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt  (Sozialhilfe nach SGB XII) oder  Kinderzuschlag erhalten bzw. beim Wohngeld zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied sind oder  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Leistungen für  Bildung  erhalten Schüler,  die eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen (letztere, sofern sie keinen Anspruch auf Ausbildungs-vergütung haben),    bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Leistungen für  Teilhabe     nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Empfängerkreis: In Schleswig-Holstein leben zurzeit ca. 120.000 an-spruchsberechtigte Kinder und Jugendliche Voraussichtlich können in Schleswig-Holstein für das Bildungs- und Teilhabepaket Bundesmittel in Höhe von rund 36 Mio. € pro Jahr (ca. 300 € pro Kind) verausgabt werden zuzüglich ca. 13 Mio. € pro Jahr (bis 31.12.2013) für Mittagessen von Hortkindern aus dem BuT-Rechtskreis sowie für Schulsozialarbeit (2,8 Prozentpunkte KdU). Zum Vergleich: Schüler an allgemein u. berufsbildenden Schulen: rd. 400.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen: rd. 94.000   rund 24 % BuT-Berechtigte
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Diese Kinder bzw. Jugendlichen (bundesweit ca. 2,5 Mio.) haben einen individuellen Rechtsanspruch auf folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen: die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten  ● die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf i.H.v. 100 € je Schuljahr: 70 € zum 1.08., 30 € zum 1.02.  die Erstattung der Kosten für Schülerbeförderung zum Besuch  der nächst gelegenen Schule  des gewählten Bildungsgangs, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden und die Bestreitung aus dem Regelbedarf nicht zumutbar ist (Zuzahlung)  ●
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die  wesentlichen Lernziele  zu erreichen  (  Formular Lernförderung)  ● die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, sofern diese in schulischer Verantwortung angeboten wird (z.B. Ganztag oder Betreuung)  Eigenanteil von 1 €/Tag  befristet bis 31.12.2013: auch Erstattung der Kosten bei Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an einer Mittagsverpflegung im Hort  ●
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres   auch auf Unterstützung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft  in Höhe von monatlich 10 € für: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport,  Spiel, Kultur, Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und  vergleichbare angeleitete Aktivitäten der  kulturellen Bildung, die Teilnahme an Freizeiten von Vereinen  und Verbänden.  ● ●  Grundsätzlich ist für diese Leistungen    eine Antragstellung erforderlich.
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Teilleistung: Lernförderung/„Vorübergehender Lernförderbedarf“     vom Schüler bzw. den Eltern zu beantragen,    von der Schule (Lehrkraft) zu bestätigen § 8 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des SGB II und des  § 6b Bundeskindergeldgesetz (Landesausführungsgesetz): „ Für die Feststellung des Lernförderbedarfs durch  Lehrkräfte (…) stellt das für Bildung zuständige Ministerium  ein einheitliches Formular zur Verfügung.“ Ziel: Vergleichbare Handhabung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand     aber: gesetzliche Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, d.h. keine Verpflichtung zur Verwendung des vorgeschlagenen Formulars
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Fortsetzung …
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Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Wo sind die Anträge auf Leistungen zu stellen? 1. Bei den zuständigen Jobcentern    (für SGB-II-Leistungsbezieher) bzw.  2. bei der zuständigen Stelle in der Kreis- bzw.   Stadtverwaltung oder Gemeinde    (für Leistungsberechtigte nach SGB XII oder    Asylbewerberleistungsgesetz sowie für   Kinderzuschlag- und Wohngeldempfänger)
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein In welcher Form werden die Leistungen erbracht? 1. Durch personalisierte Gutscheine 2. Direktzahlungen an die Anbieter der Leistungen   (z.B. bei Mittagstisch) 3. Geldleistungen   (z.B. Schulbasispaket, Schülerbeförderung)
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Herausforderungen (1): Inanspruchnahme/Akzeptanz: Bislang  bundesweit   < 50 % aus dem Rechtskreis des SGB II, > 50 % bei Kinderzuschlag- und Wohngeldempfängern, in Schleswig-Holstein  geringere Nachfrage – mit starken regionalen Schwankungen Größte Nachfrage derzeit nach Unterstützung von Klassenfahrten und Ausflügen (Kita und Schule) sowie bei der schulischen Mittagsverpflegung
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Herausforderungen (2): Geringster Mittelabfluss bei Lernförderung Verknüpfung unterschiedlicher Bewilligungsbehörden und Zuwendungsverfahren Verknüpfung unterschiedlicher Systeme (z.B. Schule und Jugendhilfe)
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Herausforderungen (3): Verknüpfung von Leistungen mit individuellem Rechtsanspruch (Bildungs- und Teilhabepaket)  und  allgemeinen Leistungen Verknüpfung der Maßnahmen aus Bundes- und Landesmitteln sowie aus Mitteln der Schulträger  und  anderen Mitteln (Fonds, Stiftungen etc. z.B. zur Übernahme der Kosten für Mittagstisch)
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein Lösungsansätze: Weiterentwicklung/Vereinfachung des Verfahrens: -  auf Bundesebene : Bund-Länder-Ausschuss (z.B. Pauschalierung, punktuelle Geldleistungen) -  vor Ort  bei den Bewilligungsbehörden: z.B. durch Vernetzung oder durch Einführung von verein-fachenden Systemen (etwa einer Elektronischen Bildungskarte in den Kreisen Plön und Neumünster sowie in der Stadt Neumünster) Informieren, werben: Flyer u.a. auch in Türkisch, Russisch und Arabisch …
Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium  für Bildung und Kultur  des Landes Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/ Zielgruppen/Eltern/BuT/BuT_node.html Weitere Informationen: www.bildungspaket.bmas.de

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    Kreiselternvertretung Stormarn BadOldesloe, 28.10.2011 Dr. Heide Hollmer Bildungs- und Teilhabepaket Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
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    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein „ Auslöser“ des Bildungs- und Teilhabepakets: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.02.2010:  Regelsätze des SGB II sind verfassungswidrig Begründung: a. Bemessung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ist nicht transparent (Kinder sind keine kleinen Erwachse-nen, deshalb ist deren Bedarf nicht prozentual aus dem Erwachsenenbedarf abzuleiten) b. Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen sind in den Regelsätzen nicht zureichend berücksichtigt
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    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Das Bildungs- und Teilhabepaket ist - als individuelle Leistung - vorgesehen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die: Arbeitslosengeld II (nach SGB II), Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) oder Kinderzuschlag erhalten bzw. beim Wohngeld zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied sind oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
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    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Leistungen für Bildung erhalten Schüler, die eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen (letztere, sofern sie keinen Anspruch auf Ausbildungs-vergütung haben),  bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Leistungen für Teilhabe  nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • 5.
    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Empfängerkreis: In Schleswig-Holstein leben zurzeit ca. 120.000 an-spruchsberechtigte Kinder und Jugendliche Voraussichtlich können in Schleswig-Holstein für das Bildungs- und Teilhabepaket Bundesmittel in Höhe von rund 36 Mio. € pro Jahr (ca. 300 € pro Kind) verausgabt werden zuzüglich ca. 13 Mio. € pro Jahr (bis 31.12.2013) für Mittagessen von Hortkindern aus dem BuT-Rechtskreis sowie für Schulsozialarbeit (2,8 Prozentpunkte KdU). Zum Vergleich: Schüler an allgemein u. berufsbildenden Schulen: rd. 400.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen: rd. 94.000 rund 24 % BuT-Berechtigte
  • 6.
    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Diese Kinder bzw. Jugendlichen (bundesweit ca. 2,5 Mio.) haben einen individuellen Rechtsanspruch auf folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen: die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten ● die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf i.H.v. 100 € je Schuljahr: 70 € zum 1.08., 30 € zum 1.02. die Erstattung der Kosten für Schülerbeförderung zum Besuch der nächst gelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden und die Bestreitung aus dem Regelbedarf nicht zumutbar ist (Zuzahlung) ●
  • 7.
    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen (  Formular Lernförderung) ● die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, sofern diese in schulischer Verantwortung angeboten wird (z.B. Ganztag oder Betreuung) Eigenanteil von 1 €/Tag befristet bis 31.12.2013: auch Erstattung der Kosten bei Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an einer Mittagsverpflegung im Hort ●
  • 8.
    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch auf Unterstützung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich 10 € für: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, die Teilnahme an Freizeiten von Vereinen und Verbänden. ● ● Grundsätzlich ist für diese Leistungen eine Antragstellung erforderlich.
  • 9.
    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Teilleistung: Lernförderung/„Vorübergehender Lernförderbedarf“  vom Schüler bzw. den Eltern zu beantragen,  von der Schule (Lehrkraft) zu bestätigen § 8 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des SGB II und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (Landesausführungsgesetz): „ Für die Feststellung des Lernförderbedarfs durch Lehrkräfte (…) stellt das für Bildung zuständige Ministerium ein einheitliches Formular zur Verfügung.“ Ziel: Vergleichbare Handhabung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand  aber: gesetzliche Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, d.h. keine Verpflichtung zur Verwendung des vorgeschlagenen Formulars
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    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Wo sind die Anträge auf Leistungen zu stellen? 1. Bei den zuständigen Jobcentern (für SGB-II-Leistungsbezieher) bzw. 2. bei der zuständigen Stelle in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung oder Gemeinde (für Leistungsberechtigte nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Kinderzuschlag- und Wohngeldempfänger)
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    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein In welcher Form werden die Leistungen erbracht? 1. Durch personalisierte Gutscheine 2. Direktzahlungen an die Anbieter der Leistungen (z.B. bei Mittagstisch) 3. Geldleistungen (z.B. Schulbasispaket, Schülerbeförderung)
  • 14.
    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Herausforderungen (1): Inanspruchnahme/Akzeptanz: Bislang bundesweit < 50 % aus dem Rechtskreis des SGB II, > 50 % bei Kinderzuschlag- und Wohngeldempfängern, in Schleswig-Holstein geringere Nachfrage – mit starken regionalen Schwankungen Größte Nachfrage derzeit nach Unterstützung von Klassenfahrten und Ausflügen (Kita und Schule) sowie bei der schulischen Mittagsverpflegung
  • 15.
    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Herausforderungen (2): Geringster Mittelabfluss bei Lernförderung Verknüpfung unterschiedlicher Bewilligungsbehörden und Zuwendungsverfahren Verknüpfung unterschiedlicher Systeme (z.B. Schule und Jugendhilfe)
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    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Herausforderungen (3): Verknüpfung von Leistungen mit individuellem Rechtsanspruch (Bildungs- und Teilhabepaket) und allgemeinen Leistungen Verknüpfung der Maßnahmen aus Bundes- und Landesmitteln sowie aus Mitteln der Schulträger und anderen Mitteln (Fonds, Stiftungen etc. z.B. zur Übernahme der Kosten für Mittagstisch)
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    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Lösungsansätze: Weiterentwicklung/Vereinfachung des Verfahrens: - auf Bundesebene : Bund-Länder-Ausschuss (z.B. Pauschalierung, punktuelle Geldleistungen) - vor Ort bei den Bewilligungsbehörden: z.B. durch Vernetzung oder durch Einführung von verein-fachenden Systemen (etwa einer Elektronischen Bildungskarte in den Kreisen Plön und Neumünster sowie in der Stadt Neumünster) Informieren, werben: Flyer u.a. auch in Türkisch, Russisch und Arabisch …
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    Bildungs- und TeilhabepaketMinisterium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/ Zielgruppen/Eltern/BuT/BuT_node.html Weitere Informationen: www.bildungspaket.bmas.de