Das Bildungs- und Teilhabepaket in Schleswig-Holstein wurde als Reaktion auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil eingeführt, um den Bildungs- und Teilhabebedarf von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien besser zu berücksichtigen. Anspruchsberechtigt sind etwa 120.000 Kinder und Jugendliche, die Leistungen wie Schulbedarf, Lernförderung und Teilhabe am sozialen Leben erhalten können. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist jedoch gering, und es gibt Herausforderungen hinsichtlich der Bürokratie und der Vernetzung der verschiedenen Bewilligungsstellen.