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Conseil de Presse du Grand-Duché de Luxembourg
Association luxembourgeoise des journalistes
Union des journalistes luxembourgeois
Syndicat des journalistes luxembourgeois
2. Mai 2016
Am Montagmorgen haben die drei Journalistenverbände ALJ, UJL und
SJL, mit der Unterstützung des Luxemburger Presserates, im Rahmen
des morgigen Internationalen Tages der Pressefreiheit (3. Mai) einen
Forderungskatalog an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer,
Mars di Bartolomeo, überreicht, bei dem es vor allem um das seit dem
Jahr 2000 diskutierten Informationszugangsrecht für Journalisten
geht.
Anschließend wurden die Vertreter des Presserates zu einem am
gleichen Morgen stattfindenden Meinungsaustausch in die
Abgeordnetenkommission (Commission de l’Enseignement supérieur,
de la Recherche, des Médias, des Communications et de l‘espace)
eingeladen, die sich unter dem Vorsitz von Simone Beissel mit dem
Projekt „Transparenzgesetz“ beschäftigt.
16 Jahre Ringen um Informationszugang –
und noch immer kein Ende!
Am 3. Mai jährt sich der Internationale Tag für Pressefreiheit.
Sie gerät auch in diesen Tagen in Europa stärker unter Druck: Autoritäre
Präsidenten gehen gegen Satiriker und Blogger vor. Sie verunglimpfen
investigative Journalisten und zeigen sie wegen Beleidigung an. Botschafter
rufen im Sinne dieses Präsidenten bei Medienorganisationen und in Redaktionen
an und versuchen Einfluss zu nehmen, Parteien beschneiden Rechte der Presse
und wollen bestimmen, wer in Redaktionen sitzt. Die Liste ließe sich fortsetzen.
Luxemburg hält laut Reporter ohne Grenzen den 15. Platz im weltweiten
Ranking der Pressefreiheit, und macht damit fünf Plätze gegenüber dem Vorjahr
gut. Tatsächlich konnten und können Journalisten hierzulande weitgehend frei
und ohne rechtliche Verfolgung recherchieren, informieren und ihrer Arbeit
nachgehen. Doch selbstverständlich ist das Recht auf Pressefreiheit nicht, wie die
polizeilichen Hausdurchsuchungen in den Redaktionsräumen des Contacto im
Mai 2012 und die Durchsuchung bei RTL im März 2006 im Kontext der
Bommeleeër-Affäre gezeigt haben. Auch der rechtliche Schutz von
Whistleblowern ist nicht ausreichend geklärt.
Darüber hinaus wird die journalistische Arbeit auch subtil erschwert: Die
Journalisten verlangen seit vielen Jahren ein verbrieftes Auskunftsrecht für sich,
das öffentliche Verwaltungen, Ministerien und Einrichtungen verpflichtet,
Anfragen der Presse unverzüglich zu beantworten.
In dem Pressegesetz von 2004 war es nicht vorgesehen, weil Journalisten die
essentielle Lücke zu spät bemerkten, obgleich der Conseil de Presse dieses
immer wieder anprangerte. Höchste Zeit, das Pressegesetz im Sinne der
Meinungsfreiheit und der Wahrung der Demokratie anzupassen.
Wir beantragen daher beim ersten Bürger des Landes eine Parlamentsdebatte zu
veranlassen, die sich mit dem Informationszugang für professionelle Journalisten
auseinandersetzt. Gerne sind der Conseil de Presse und die
Journalistenverbände (ALJ, SJL und UJL) bereit, an der Debatte mitzuwirken
und/oder weitere Informationen zu einer besseren Vorbereitung einer
parlamentarischen Auseinandersetzung zu liefern.
Eines ist sicher, wir als Journalisten und Journalistenorganisationen
werden weiterhin Druck machen und alle unsere Mittel einsetzen:
 Für ein Auskunftsrecht für Journalisten, das im Pressegesetz verankert
gehört!
 Für ein Informationszugangsgesetz für alle Bürgerinnen und Bürger,
das den Namen auch verdient.
Warum ist ein eigener Informationszugang für Journalisten wichtig, neben einem
für Bürgerinnen und Bürger?
Die Pressefreiheit ist verfassungsrechtlich und durch die Europäische Charta für
Menschenrechte geschützt. Um ihrer Aufgabe, die Bürger zu informieren und die
Demokratie zu kontrollieren, sind Journalisten auf Informationen von
öffentlichen Stellen, Verwaltungen, Ministerien angewiesen. Einen Berufsstand,
dessen Aufgabe es ist, Informationen aufzubereiten und kritisch zu überprüfen
sowie dabei die Aktualität zu berücksichtigen, kann daher in Sachen
Informationszugang/Auskunftsrecht nicht wie ein Bürger behandelt werden.
Chronologie des Bemühens um einen Informationszugang
Januar 2016 Zum Neujahrsempfang erinnert Presseratspräsident Roger
Infalt an die Uralt-Forderung für einen eigenen Informationszugang für
Journalisten. Staats- und Medienminister Xavier Bettel publiziert zum
Neujahrsempfang ein Rundschreiben, demzufolge ein Beamter, der von einem
Journalisten um Auskunft gebeten wird, sich an den Pressesprecher wenden
muss, der die Anfrage koordiniert. Der Beamte kann auch selbst antworten,
sofern er grünes Licht vom Dienstherrn hat und es sich nicht um strikt
verwaltungsinterne oder geheime Informationen handelt.
Mai 2015 Staats- und Medienminister Xavier Bettel (DP) deponiert
einen Gesetzentwurf zum Informationszugang für Bürger. Kernpunkte:
weitgehende automatische Veröffentlichung von Verwaltungsinformationen von
ausnahmslos allen öffentlichen Einrichtungen, auch Staatsrat, Rechnungshof ,
Abgeordnetenkammer usw. Veröffentlichungspflicht gilt nicht rückwirkend,
keine sicherheitsrelevanten und vertraulichen Informationen, auch Akten, die
Gerichtsverfahren betreffen, bzw. Kontroll-, Regulierungs-, Prüfungsaufgaben
der Verwaltungen bleiben unter Verschluss, Herausgabefrist binnen eines
Monats, bei Bedarf auch zwei, keine Antwort heißt Nein, Einspruchsmöglichkeit.
November 2014 Déjà vu: Staats- und Medienminister Xavier Bettel (DP)
kennt kein Land mit im Pressegesetz verankerten Auskunftsrecht für Journalisten
(wir empfehlen jenseits der Grenze, nach Rheinland-Pfalz oder Saarland zu
schauen)
November 2013 Die Umweltorganisation Mouvement écologique fordert
Junckers Gesetz für einen Informationszugang für Bürger „komplett zu
überarbeiten“. Méco-Gutachten zu dem Gesetzentwurf fällt vernichtend aus: „Es
wirkt fast so, als ob sich der Staat ein Rahmengesetz geben will, welches jede
Informationsverweigerung legitimiert.“
September 2013 Motion des Presserats, in der Verleger und Journalisten
geschlossen Junckers Entwurf für Informationszugang für Bürger kritisieren: für
Journalisten als nicht akzeptabel und nicht praktikabel.
Februar 2013 Staatsminister Jean-Claude Juncker (CSV) hinterlegt
Entwurf für Informationszugang für Bürger im Parlament, allerdings mit einer
Vielzahl von Ausnahmen und Einschränkungen, die dem Vorentwurf von 2008
gleichen (Rechnungshof, Abgeordnetenkammer, Staatsrat) und restriktive
Formulierungen („Dokumente, deren Kommunikation zu Beeinträchtigungen
führen können“, etwa im Bereich der Sicherheit des Landes, Schutz von
Privatpersonen, juristische Angelegenheiten, geistiges Eigentum,
Geschäftsgeheimnisse, wirtschaftliche Interessen des Staates, Fähigkeit des
Staates seine Wirtschafts- und Finanzpolitik durchzuführen, Beratungen der
Exekutive usw., unfertige oder interne Kommunikation) sollen unter Verschluss
bleiben. Auch ist keine Weiterverbreitung und Nutzung der Informationen für
kommerzielle Zwecke erlaubt.
Idee eines speziellen Zugangs für Journalisten wurde nicht zurückbehalten, so ein
Sprecher aus dem Staatsministerium.
Januar 2013 Presseratspräsident Fernand Weides äußert sich in seiner
Neujahrsansprache „gespannt“, welchen Entwurf zum Informationszugang die
CSV/LSAP-Regierung vorlegen wird. Weides wiederholt die Forderung, ein
Auskunftsrecht für Journalisten ins Medienrecht aufzunehmen. Staatsminister
Jean-Claude Juncker (CSV) verspricht – wieder einmal –, bald einen
Gesetzentwurf zum Zugang zu öffentlichen Informationen für Bürger vorzulegen.
Er spricht sich allerdings erstmalig klar und deutlich gegen Sonderrechte für
Journalisten aus. Am selben Tag berät der Ministerrat Junckers Entwurf zum
Informationszugang.
Oktober 2012 Außenminister Jean Asselborn (LSAP) erlässt ein
Rundschreiben für sein Ministerium, wonach Informationen zum Auswärtigen
Dienst und zur Außenpolitik nur mit voriger, ausdrücklicher Genehmigung des
Ministers an Journalisten weitergegeben dürfen. Ein Bruch wird als Verletzung
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Januar 2011 Journalistenvertreter fordern Informationszugangsgesetz,
das den Namen verdient sowie eigenes Auskunftsrecht für Journalisten im
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Vier Jahre gehen ins Land ohne Neuigkeiten weder aus dem Staatsministerium,
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überarbeiten. Weder Presserat, noch Journalisten- oder Verlegerorganisationen
wurden in eine Überarbeitung eingebunden.
Juli 2010 Greenpeace gewinnt Prozess in letzter Instanz gegen
Wirtschaftsministerium, unter Führung von (Jeannot Krecké) um Informationen
zur Gasturbine Twinerg zu erhalten.
März 2010 Reform des Pressegesetzes von 2004: Die Forderung des
Presserates, endlich ein Auskunftsrecht für Journalisten vorzusehen, wird von
Regierung und Parlament nicht zurückbehalten
Juni 2009 Gericht erkennt Umweltorganisationen ein Klagerecht in
Umweltfällen zu (Aarhus-Konvention)
April 2009 Entwurf einer Reform des Pressegesetzes ohne verankertes
Auskunftsrecht für Journalisten wird veröffentlicht.
März 2009 Presserat legt Gutachten zur Reform des Pressegesetzes
von 2004 vor, fordert einen Zusatz in Artikel 3: „Les journalistes ont un droit
d’accès aux documents et données détenus par les autorités administratives.“
Januar 2009 Journalistenvertreter pochen auf eigenständiges
Auskunftsrecht für Journalisten und fordern die Regierung auf, dieses im
Pressegesetz zu verankern.
Januar 2009 Zum Neujahrsempfang versprechen Staatsminister Jean-
Claude Juncker und Medienminister Jean-Louis Schiltz (beide CSV), den
Informationszugang für Bürger voranzutreiben, ebenso wie die Reform des
Pressegesetzes. Presseratspräsident Josy Lorent erinnert an die Forderung der
Journalisten, ein eigenes Auskunftsrecht zugestanden zu bekommen. In ihrer
Rede zum Neujahrsempfang unterstreicht Presseratspräsidentin Danièle Fonck
die Forderung sämtlicher Verleger und Journalistenverbände, endlich ein
Auskunftsrecht für Journalisten im Pressegesetz zu verankern.
Herbst 2008 Vorentwurf zur Reform des Pressegesetzes von 2004 durch
den Medienminister, leider weiterhin ohne Informationszugang für Journalisten.
September 2008 Journalisten, Verlegerorganisationen und Presserat lehnen
einhellig einen Gesetzentwurf zum Zugang zu Informationen öffentlicher
Verwaltung für Bürger als für den Berufszweig inakzeptabel und nicht
praktikabel ab.
Juli 2008 Presserat enthält Vorentwurf vom Staatsminister Jean-
Claude Juncker (CSV) zu einem Informationszugang für Bürger zu
Verwaltungsinformationen. Vielzahl von Ausnahmen (Rechnungshof,
Abgeordnetenkammer, Staatsrat) und restriktiven Formulierungen
(„Dokumente, deren Kommunikation zu Beeinträchtigungen führen können“,
etwa im Bereich der Sicherheit des Landes, Schutz von Privatpersonen,
juristische Angelegenheiten, geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse,
wirtschaftliche Interessen des Staates, Fähigkeit des Staates seine Wirtschafts-
und Finanzpolitik durchzuführen, Beratungen der Exekutive usw., unfertige oder
interne Kommunikation) sollen unter Verschluss bleiben. Keine
Weiterverbreitung und Nutzung der Informationen für kommerzielle Zwecke
erlaubt.  Wo ist die versprochene Sonderregelung, die Journalisten ein eigenes
Auskunftsrecht zugestehen, so wie das im Nachbarland Deutschland der Fall ist
und wie es vom Staatsminister 2003 versprochen wurde?
Mai 2008 Informationszugang zu Dokumenten der Justiz: Der
„Groupement des Magistrats“ will zwei neue Straftatbestände gegen Journalisten
einführen, die kritisch und diskreditierend über die Justiz berichten
Januar 2008 Presseratspräsident Roger Infalt wiederholt Forderung der
Verleger und Journalistenverbände, ein Gesetz für Bürger vorzulegen, das den
Zugang zu Informationen für Bürger regelt. Parallel dazu verlangt er ein eigenes
verbrieftes Auskunftsrecht für Journalisten.
Februar 2007 Nach einjährigem Rechtsstreit muss Wirtschaftsminister
Jeannot Krecké der Umweltorganisation Greenpeace Daten über Produktion,
Herkunft und Verbuch des von Arcelor genutzten Stroms mitteilen, urteilte das
Verwaltungsgericht. Greenpeace hatte auf die Herausgabe der Daten auf
Grundlage der Aarhus-Konvention, die EU-Bürgern den Zugang zu
Umweltinformationen erlaubt, geklagt.
Juli 2005 Luxemburg ratifiziert als viertletztes Land ein
Umweltinformationsgesetz, das es Bürgern erlaubt, Zugang zu öffentlichen
Informationen zu bekommen, die die Umwelt betreffen. Grundlage ist eine EU-
Richtlinie.
Mai 2004 Parlament stimmt für neues Pressegesetz. CSV/LSAP-
Regierung verspricht im selben Zug, bald ein Gesetzentwurf vorzulegen, der den
Zugang für Bürger und Journalisten zu öffentlichen Informationen regeln soll.
2003/2004 Verhandlungen zum Pressegesetz: Journalisten und
Verleger werden in Sachen Auskunftsrecht für Journalisten auf ein Gesetz zum
Informationszugang für Bürger vertröstet, das dann auch Sonderregeln für
Journalisten beinhalte soll.
2000 Der LSAP-Abgeordnete Alex Bodry hinterlegt
Gesetzesvorschlag für Informationszugang für Bürger.

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Pressefreiheit

  • 1. Conseil de Presse du Grand-Duché de Luxembourg Association luxembourgeoise des journalistes Union des journalistes luxembourgeois Syndicat des journalistes luxembourgeois 2. Mai 2016 Am Montagmorgen haben die drei Journalistenverbände ALJ, UJL und SJL, mit der Unterstützung des Luxemburger Presserates, im Rahmen des morgigen Internationalen Tages der Pressefreiheit (3. Mai) einen Forderungskatalog an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Mars di Bartolomeo, überreicht, bei dem es vor allem um das seit dem Jahr 2000 diskutierten Informationszugangsrecht für Journalisten geht. Anschließend wurden die Vertreter des Presserates zu einem am gleichen Morgen stattfindenden Meinungsaustausch in die Abgeordnetenkommission (Commission de l’Enseignement supérieur, de la Recherche, des Médias, des Communications et de l‘espace) eingeladen, die sich unter dem Vorsitz von Simone Beissel mit dem Projekt „Transparenzgesetz“ beschäftigt.
  • 2. 16 Jahre Ringen um Informationszugang – und noch immer kein Ende! Am 3. Mai jährt sich der Internationale Tag für Pressefreiheit. Sie gerät auch in diesen Tagen in Europa stärker unter Druck: Autoritäre Präsidenten gehen gegen Satiriker und Blogger vor. Sie verunglimpfen investigative Journalisten und zeigen sie wegen Beleidigung an. Botschafter rufen im Sinne dieses Präsidenten bei Medienorganisationen und in Redaktionen an und versuchen Einfluss zu nehmen, Parteien beschneiden Rechte der Presse und wollen bestimmen, wer in Redaktionen sitzt. Die Liste ließe sich fortsetzen. Luxemburg hält laut Reporter ohne Grenzen den 15. Platz im weltweiten Ranking der Pressefreiheit, und macht damit fünf Plätze gegenüber dem Vorjahr gut. Tatsächlich konnten und können Journalisten hierzulande weitgehend frei und ohne rechtliche Verfolgung recherchieren, informieren und ihrer Arbeit nachgehen. Doch selbstverständlich ist das Recht auf Pressefreiheit nicht, wie die polizeilichen Hausdurchsuchungen in den Redaktionsräumen des Contacto im Mai 2012 und die Durchsuchung bei RTL im März 2006 im Kontext der Bommeleeër-Affäre gezeigt haben. Auch der rechtliche Schutz von Whistleblowern ist nicht ausreichend geklärt. Darüber hinaus wird die journalistische Arbeit auch subtil erschwert: Die Journalisten verlangen seit vielen Jahren ein verbrieftes Auskunftsrecht für sich, das öffentliche Verwaltungen, Ministerien und Einrichtungen verpflichtet, Anfragen der Presse unverzüglich zu beantworten. In dem Pressegesetz von 2004 war es nicht vorgesehen, weil Journalisten die essentielle Lücke zu spät bemerkten, obgleich der Conseil de Presse dieses immer wieder anprangerte. Höchste Zeit, das Pressegesetz im Sinne der Meinungsfreiheit und der Wahrung der Demokratie anzupassen. Wir beantragen daher beim ersten Bürger des Landes eine Parlamentsdebatte zu veranlassen, die sich mit dem Informationszugang für professionelle Journalisten auseinandersetzt. Gerne sind der Conseil de Presse und die Journalistenverbände (ALJ, SJL und UJL) bereit, an der Debatte mitzuwirken und/oder weitere Informationen zu einer besseren Vorbereitung einer parlamentarischen Auseinandersetzung zu liefern. Eines ist sicher, wir als Journalisten und Journalistenorganisationen werden weiterhin Druck machen und alle unsere Mittel einsetzen:  Für ein Auskunftsrecht für Journalisten, das im Pressegesetz verankert gehört!  Für ein Informationszugangsgesetz für alle Bürgerinnen und Bürger, das den Namen auch verdient.
  • 3. Warum ist ein eigener Informationszugang für Journalisten wichtig, neben einem für Bürgerinnen und Bürger? Die Pressefreiheit ist verfassungsrechtlich und durch die Europäische Charta für Menschenrechte geschützt. Um ihrer Aufgabe, die Bürger zu informieren und die Demokratie zu kontrollieren, sind Journalisten auf Informationen von öffentlichen Stellen, Verwaltungen, Ministerien angewiesen. Einen Berufsstand, dessen Aufgabe es ist, Informationen aufzubereiten und kritisch zu überprüfen sowie dabei die Aktualität zu berücksichtigen, kann daher in Sachen Informationszugang/Auskunftsrecht nicht wie ein Bürger behandelt werden. Chronologie des Bemühens um einen Informationszugang Januar 2016 Zum Neujahrsempfang erinnert Presseratspräsident Roger Infalt an die Uralt-Forderung für einen eigenen Informationszugang für Journalisten. Staats- und Medienminister Xavier Bettel publiziert zum Neujahrsempfang ein Rundschreiben, demzufolge ein Beamter, der von einem Journalisten um Auskunft gebeten wird, sich an den Pressesprecher wenden muss, der die Anfrage koordiniert. Der Beamte kann auch selbst antworten, sofern er grünes Licht vom Dienstherrn hat und es sich nicht um strikt verwaltungsinterne oder geheime Informationen handelt. Mai 2015 Staats- und Medienminister Xavier Bettel (DP) deponiert einen Gesetzentwurf zum Informationszugang für Bürger. Kernpunkte: weitgehende automatische Veröffentlichung von Verwaltungsinformationen von ausnahmslos allen öffentlichen Einrichtungen, auch Staatsrat, Rechnungshof , Abgeordnetenkammer usw. Veröffentlichungspflicht gilt nicht rückwirkend, keine sicherheitsrelevanten und vertraulichen Informationen, auch Akten, die Gerichtsverfahren betreffen, bzw. Kontroll-, Regulierungs-, Prüfungsaufgaben der Verwaltungen bleiben unter Verschluss, Herausgabefrist binnen eines Monats, bei Bedarf auch zwei, keine Antwort heißt Nein, Einspruchsmöglichkeit. November 2014 Déjà vu: Staats- und Medienminister Xavier Bettel (DP) kennt kein Land mit im Pressegesetz verankerten Auskunftsrecht für Journalisten (wir empfehlen jenseits der Grenze, nach Rheinland-Pfalz oder Saarland zu schauen) November 2013 Die Umweltorganisation Mouvement écologique fordert Junckers Gesetz für einen Informationszugang für Bürger „komplett zu überarbeiten“. Méco-Gutachten zu dem Gesetzentwurf fällt vernichtend aus: „Es wirkt fast so, als ob sich der Staat ein Rahmengesetz geben will, welches jede Informationsverweigerung legitimiert.“ September 2013 Motion des Presserats, in der Verleger und Journalisten geschlossen Junckers Entwurf für Informationszugang für Bürger kritisieren: für Journalisten als nicht akzeptabel und nicht praktikabel.
  • 4. Februar 2013 Staatsminister Jean-Claude Juncker (CSV) hinterlegt Entwurf für Informationszugang für Bürger im Parlament, allerdings mit einer Vielzahl von Ausnahmen und Einschränkungen, die dem Vorentwurf von 2008 gleichen (Rechnungshof, Abgeordnetenkammer, Staatsrat) und restriktive Formulierungen („Dokumente, deren Kommunikation zu Beeinträchtigungen führen können“, etwa im Bereich der Sicherheit des Landes, Schutz von Privatpersonen, juristische Angelegenheiten, geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, wirtschaftliche Interessen des Staates, Fähigkeit des Staates seine Wirtschafts- und Finanzpolitik durchzuführen, Beratungen der Exekutive usw., unfertige oder interne Kommunikation) sollen unter Verschluss bleiben. Auch ist keine Weiterverbreitung und Nutzung der Informationen für kommerzielle Zwecke erlaubt. Idee eines speziellen Zugangs für Journalisten wurde nicht zurückbehalten, so ein Sprecher aus dem Staatsministerium. Januar 2013 Presseratspräsident Fernand Weides äußert sich in seiner Neujahrsansprache „gespannt“, welchen Entwurf zum Informationszugang die CSV/LSAP-Regierung vorlegen wird. Weides wiederholt die Forderung, ein Auskunftsrecht für Journalisten ins Medienrecht aufzunehmen. Staatsminister Jean-Claude Juncker (CSV) verspricht – wieder einmal –, bald einen Gesetzentwurf zum Zugang zu öffentlichen Informationen für Bürger vorzulegen. Er spricht sich allerdings erstmalig klar und deutlich gegen Sonderrechte für Journalisten aus. Am selben Tag berät der Ministerrat Junckers Entwurf zum Informationszugang. Oktober 2012 Außenminister Jean Asselborn (LSAP) erlässt ein Rundschreiben für sein Ministerium, wonach Informationen zum Auswärtigen Dienst und zur Außenpolitik nur mit voriger, ausdrücklicher Genehmigung des Ministers an Journalisten weitergegeben dürfen. Ein Bruch wird als Verletzung des Dienstgeheimnisses für Beamten geahndet. Januar 2011 Journalistenvertreter fordern Informationszugangsgesetz, das den Namen verdient sowie eigenes Auskunftsrecht für Journalisten im Pressegesetz verankert Vier Jahre gehen ins Land ohne Neuigkeiten weder aus dem Staatsministerium, noch aus dem Medienministerium, es gab genügend Zeit, um den Vorentwurf zu überarbeiten. Weder Presserat, noch Journalisten- oder Verlegerorganisationen wurden in eine Überarbeitung eingebunden. Juli 2010 Greenpeace gewinnt Prozess in letzter Instanz gegen Wirtschaftsministerium, unter Führung von (Jeannot Krecké) um Informationen zur Gasturbine Twinerg zu erhalten. März 2010 Reform des Pressegesetzes von 2004: Die Forderung des Presserates, endlich ein Auskunftsrecht für Journalisten vorzusehen, wird von Regierung und Parlament nicht zurückbehalten
  • 5. Juni 2009 Gericht erkennt Umweltorganisationen ein Klagerecht in Umweltfällen zu (Aarhus-Konvention) April 2009 Entwurf einer Reform des Pressegesetzes ohne verankertes Auskunftsrecht für Journalisten wird veröffentlicht. März 2009 Presserat legt Gutachten zur Reform des Pressegesetzes von 2004 vor, fordert einen Zusatz in Artikel 3: „Les journalistes ont un droit d’accès aux documents et données détenus par les autorités administratives.“ Januar 2009 Journalistenvertreter pochen auf eigenständiges Auskunftsrecht für Journalisten und fordern die Regierung auf, dieses im Pressegesetz zu verankern. Januar 2009 Zum Neujahrsempfang versprechen Staatsminister Jean- Claude Juncker und Medienminister Jean-Louis Schiltz (beide CSV), den Informationszugang für Bürger voranzutreiben, ebenso wie die Reform des Pressegesetzes. Presseratspräsident Josy Lorent erinnert an die Forderung der Journalisten, ein eigenes Auskunftsrecht zugestanden zu bekommen. In ihrer Rede zum Neujahrsempfang unterstreicht Presseratspräsidentin Danièle Fonck die Forderung sämtlicher Verleger und Journalistenverbände, endlich ein Auskunftsrecht für Journalisten im Pressegesetz zu verankern. Herbst 2008 Vorentwurf zur Reform des Pressegesetzes von 2004 durch den Medienminister, leider weiterhin ohne Informationszugang für Journalisten. September 2008 Journalisten, Verlegerorganisationen und Presserat lehnen einhellig einen Gesetzentwurf zum Zugang zu Informationen öffentlicher Verwaltung für Bürger als für den Berufszweig inakzeptabel und nicht praktikabel ab. Juli 2008 Presserat enthält Vorentwurf vom Staatsminister Jean- Claude Juncker (CSV) zu einem Informationszugang für Bürger zu Verwaltungsinformationen. Vielzahl von Ausnahmen (Rechnungshof, Abgeordnetenkammer, Staatsrat) und restriktiven Formulierungen („Dokumente, deren Kommunikation zu Beeinträchtigungen führen können“, etwa im Bereich der Sicherheit des Landes, Schutz von Privatpersonen, juristische Angelegenheiten, geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, wirtschaftliche Interessen des Staates, Fähigkeit des Staates seine Wirtschafts- und Finanzpolitik durchzuführen, Beratungen der Exekutive usw., unfertige oder interne Kommunikation) sollen unter Verschluss bleiben. Keine Weiterverbreitung und Nutzung der Informationen für kommerzielle Zwecke erlaubt.  Wo ist die versprochene Sonderregelung, die Journalisten ein eigenes Auskunftsrecht zugestehen, so wie das im Nachbarland Deutschland der Fall ist und wie es vom Staatsminister 2003 versprochen wurde? Mai 2008 Informationszugang zu Dokumenten der Justiz: Der „Groupement des Magistrats“ will zwei neue Straftatbestände gegen Journalisten einführen, die kritisch und diskreditierend über die Justiz berichten
  • 6. Januar 2008 Presseratspräsident Roger Infalt wiederholt Forderung der Verleger und Journalistenverbände, ein Gesetz für Bürger vorzulegen, das den Zugang zu Informationen für Bürger regelt. Parallel dazu verlangt er ein eigenes verbrieftes Auskunftsrecht für Journalisten. Februar 2007 Nach einjährigem Rechtsstreit muss Wirtschaftsminister Jeannot Krecké der Umweltorganisation Greenpeace Daten über Produktion, Herkunft und Verbuch des von Arcelor genutzten Stroms mitteilen, urteilte das Verwaltungsgericht. Greenpeace hatte auf die Herausgabe der Daten auf Grundlage der Aarhus-Konvention, die EU-Bürgern den Zugang zu Umweltinformationen erlaubt, geklagt. Juli 2005 Luxemburg ratifiziert als viertletztes Land ein Umweltinformationsgesetz, das es Bürgern erlaubt, Zugang zu öffentlichen Informationen zu bekommen, die die Umwelt betreffen. Grundlage ist eine EU- Richtlinie. Mai 2004 Parlament stimmt für neues Pressegesetz. CSV/LSAP- Regierung verspricht im selben Zug, bald ein Gesetzentwurf vorzulegen, der den Zugang für Bürger und Journalisten zu öffentlichen Informationen regeln soll. 2003/2004 Verhandlungen zum Pressegesetz: Journalisten und Verleger werden in Sachen Auskunftsrecht für Journalisten auf ein Gesetz zum Informationszugang für Bürger vertröstet, das dann auch Sonderregeln für Journalisten beinhalte soll. 2000 Der LSAP-Abgeordnete Alex Bodry hinterlegt Gesetzesvorschlag für Informationszugang für Bürger.