FACHTAG "Das eine nicht ohne das andere: Integrationsmanagement und Gemeinwesenarbeit in Niedersachsen zusammendenken"
Die Integration zugewanderter Menschen ist und bleibt eine der dringlichsten Aufgaben, um das gute Zusammenleben aller Menschen in unserer Gesellschaft sicherzustellen. Die Arbeit an Integration einerseits und am Gemeinwesen andererseits sind also zwei Seiten derselben Medaille. Aber wie bedingen sich Integrationsmanagement und Gemeinwesenarbeit in der Praxis und welche Erkenntnisse lassen sich daraus mit Blick auf die Strukturen der sozialen Arbeit in Niedersachsen gewinnen?
Diese und weitere Fragen stellen der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. in den Mittelpunkt des Fachtages:
„Das eine nicht ohne das andere: Integrationsmanagement und Gemeinwesenarbeit in Niedersachsen zusammendenken“
am Montag, 29. April 2024, 10.00 bis vsl. 16.00 Uhr im Werkhof Hannover (Schaufelder Str. 11, 30167 Hannover).
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sowohl Niedersachsens Wirtschaftsministers Olaf Lies als auch Sozialminister Dr. Andreas Philippi ihre Teilnahme an der Tagung (vormittags) zugesagt haben.
FACHTAG "Das eine nicht ohne das andere: Integrationsmanagement und Gemeinwesenarbeit in Niedersachsen zusammendenken"
Die Integration zugewanderter Menschen ist und bleibt eine der dringlichsten Aufgaben, um das gute Zusammenleben aller Menschen in unserer Gesellschaft sicherzustellen. Die Arbeit an Integration einerseits und am Gemeinwesen andererseits sind also zwei Seiten derselben Medaille. Aber wie bedingen sich Integrationsmanagement und Gemeinwesenarbeit in der Praxis und welche Erkenntnisse lassen sich daraus mit Blick auf die Strukturen der sozialen Arbeit in Niedersachsen gewinnen?
Diese und weitere Fragen stellen der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. in den Mittelpunkt des Fachtages:
„Das eine nicht ohne das andere: Integrationsmanagement und Gemeinwesenarbeit in Niedersachsen zusammendenken“
am Montag, 29. April 2024, 10.00 bis vsl. 16.00 Uhr im Werkhof Hannover (Schaufelder Str. 11, 30167 Hannover).
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sowohl Niedersachsens Wirtschaftsministers Olaf Lies als auch Sozialminister Dr. Andreas Philippi ihre Teilnahme an der Tagung (vormittags) zugesagt haben.
Gemeinwesenarbeit weiter entwickeln: Wirkung zeigen!
Praesentation nbak 5.11.2020
1. Von Petra Melchior und Kirstin Buchheister
NBank „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“
Verwendungsnachweise 2019
Präsentation am 05.11.2020
2. Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1. Vom Zuwendungsbescheid (ZWB) zum Verwendungsnachweis (VN)
2. Erstellung eines Verwendungsnachweises
2.1 Wo finde ich die Formulare?
2.2 Einzureichende Unterlagen
2.3 Ergänzende Unterlagen
3. Personalausgaben
4. Erläuterung zur Muskelhypothek
6. Seite 6
2. Erstellung eines Verwendungsnachweises
2.1 Wo finde ich die Formulare?
https://www.nbank.de/Öffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/Gemeinwesenarbeit-und-
Quartiersmanagement/index.jsp
7. Seite 7
2.2 Einzureichende Unterlagen zum Verwendungsnachweis:
Aus dem Downloadbereich GWA
Leitfaden Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweisformular
Sachbericht zum Verwendungsnachweis (Zielerreichung)
Formular Zahlenmäßiger Nachweis (Anlage 1a und1b)
Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit
Geplantes Personal (nach Bedarf)
Umsatzsteuerformular (nach Bedarf)
Reisekostenformular (nach Bedarf)
Mittelabrufformular
Übersicht Vergleichsangebote
8. Seite 8
2.3 Vom Zuwendungsempfänger weitere
einzureichende Unterlagen
Belegkopien,
Arbeitsverträge (ggf. Zusatzvereinbarungen
bzw. Nebenabreden / Erklärung des
Arbeitsvertrages für das Projekt )
Lohnjournale (Monat/Jahr) es muss
erkennbar sein: Name, Gesamtbrutto, AG-
Nebenkosten2.
23. Seite 23
Erklärung
(VOLLSTÄNDIGER NAME) wurde im oben genannten Vorhaben vom (DATUM) bis zum (DATUM) zu (UMFANG DER
TÄTIGKEIT IN PROZENT) mit ____% seiner Arbeitszeit beschäftigt.
Die Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag beträgt WOCHENSTUNDENZAHL Stunden wöchentlich.