Struktur und Willensbildung der
            Fraktionen


      Tamar Chankotadze, Marco Piscopia
                  28.11.2012
Gliederung

• Status und Aufgaben der Fraktionen

• Arbeitsgruppen und Arbeitskreise

• Interessengruppierungen und Fraktionsflügel

• Fraktionsführung und Fraktionsvorstand

• Fraktionsversammlung

• Koordinationsgremien
Status der Fraktionen

Geschäftsordnung des Bundestags von 1969:
 Fraktionen sind Vereinigungen von Parlamentariern
 die keine Konkurrenten für einander bezüglich der

   politischen Ziele sind und
 deren Mindeststärke 5% der Bundestagsmitglieder
  beträgt
Status der Fraktionen
 Seit 1968: kurze Erwähnung im Art. 53a GG

 Keine Festlegung des Rechtsstatus

 Laut BVerfG: „Notwendige Einrichtungen des
  Verfassungslebens.“

 Laut Fraktionsgesetz 1995: „Rechtsfähige
 Vereinigungen“ von Abgeordneten.
Rechte der Fraktionen:

 Besetzung der Ausschüsse und der meisten

   parlamentarischen Gremien
 Jede Fraktion sollte daran beteiligt sein → Mindestens
  ein Grundmandat für jede Fraktion
 Entscheidend ist das Stärkeverhältnis der Fraktionen
Quelle: www.bundestag.de
Arbeitsgruppen und Arbeitskreise
Hilfsorgane der Fraktionsvollversammlung

Fraktionsinterne Gremien (Sitzungen Mo. u. Di.):
 Arbeitsgruppen und Arbeitskreise
    → seit 1953 CDU/CSU, SPD; seit 1957 FDP

 Informelle Koordinations- und
 Beratungsgremien
→ Vorberatung zur Fraktionsversammlung, um die
 abschließende Entscheidungen zu treffen
→ Vorberatung zu Sitzungen der Ausschüsse (Mi.) und
 für das Plenum (Mi. bis Fr.)
Arbeitsgruppen der großen Fraktionen

 Arbeitsgruppen bilden die arbeitsintensiven
  „Basisorganisationen“
 1980 Abschaffung der Arbeitsgruppen umfassenden
  Arbeitskreise bei CDU/CSU → Schwergewicht bei
  Arbeitsgruppen
 Arbeitsgruppen zu den Enquete-Kommissionen und
  Untersuchungsausschüssen
 Arbeitsgruppen zu Unterausschüssen
 Befristete Projektgruppen für bestimmte Vorhaben
Arbeitsgruppen der großen Fraktionen
 Betreuer bestimmter Sachgebiete in Arbeitsgruppen
  werden zu „geborenen Berichterstattern“ ihrer Fraktion
  im Ausschuss
 Von neuen Abgeordneten wird in der Fraktion die
  Einarbeitung und Spezialisierung in ein bestimmtes
  Arbeitsgebiet erwartet
 Je nach dem politischen Gewicht der Vorhaben setzen
  sich informelle Arbeits- und Gesprächskreise zusammen
 Bei komplexeren Aufgaben werden
   Ad-hoc-Arbeitsgruppen (Projektgruppen) gebildet
Arbeitsteilung in den kleineren Fraktionen

Im Unterschied zu den Arbeitsgruppen großer Fraktionen:

kein ähnlich ausdifferenziertes Berichterstattersystem


 Nachteil: hohe Belastung für einzelne Abgeordneten
  wegen umfangreicher Arbeitsgebiete
 Vorteil: bessere öffentliche Profilierungsmöglichkeiten
Informationsbeschaffung und Willensbildung
Unterschiedlicher Ablauf bei den Regierungs- und
  Oppositionsfraktionen
 In den AG-Sitzungen der Regierungsfraktionen sind
  der Minister und ein parlamentarischer
  Staatssekretär anwesend
 An den AG-Sitzungen der (großen) Fraktionen
  nehmen mehrere Ministerialbeamte und Referenten
  der Landesvertretungen teil
 In den AG-Sitzungen (großer) Oppositionsfraktion
  sind Ministerialbeamte der von der eigenen Partei
  regierten Länder dabei, gelegentlich auch
  Länderminister und Fachleute der Parteizentrale
Interessengruppierungen und Fraktionsflügel

 Interessengruppen der Fraktionen CDU/CSU – „sonstige
   Gruppen“:
 Die Arbeitnehmergruppe

 Der Parlamentskreis Mittelstand

 Die Gruppe der Vertriebenen- und
  Flüchtlingsabgeordneten
 Die Frauen-Gruppe

 Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
Interessengruppen von CDU/CSU

  Einfluss dieser Gruppen ist institutionell gesichert:
 Sie wählen eigene Führungsgremien

 Sie verfügen über Mitarbeiter

 Sie verfügen über Finanzmittel aus dem Etat der
  Fraktionen
 Ihre Vorsitzende gehören dem Fraktionsvorstand an
Fraktionsflügel von SPD

Statt Interessengruppen – profilierte politische Flügel

 Ab 50er: Fraktionsgruppierung der „Kanalarbeiter“

 Ab 1982/83: „Seeheimer Kreis“, auch als konservativer
 Flügel der SPD-Fraktion genannt
Landesgruppen

 Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion
  des Deutschen Bundestags, die aus demselben Land
  kommen

 Aber seit 2009: Landesgruppe
  Niedersachsen/Bremen in der SPD-Fraktion

 Besonderheit: CSU-Landesgruppe. Ihr Vorsitzende ist
  automatisch stellvertretender Fraktionsvorsitzender
  der Union im Bundestag
Fraktionsführung und Fraktionsvorstand


 Fraktionsversammlungen als zentrale Wahl-
 und Beschlussorgane

 Geschäftsführender Vorstand und erweiterter
  Vorstand
  Politische Führung und Geschäftsführung der
   Fraktion
Zusammensetzung und Wahl
CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Fraktionsvorstand
Geschäftsführender Vorstand (Wahl zunächst auf 1 Jahr, dann
  Wahl auf restliche Legislaturperiode)
 Fraktionsvorsitzender
 Erster Stellvertretender Vorsitzender
 7 (weitere) stellvertretende Vorsitzende
 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
 Parlamentarischer Geschäftsführer und Stellvertreter
  des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers
 3 (weitere) Parlamentarische Geschäftsführer
 2 Justiziare
Organisationsstruktur der SPD-
Bundestagsfraktion
 Fraktionsvorstand:

 Geschäftsführender Vorstand (Wahl auf 2 Jahre)
  Fraktionsvorsitzender
  9 Stellv. Fraktionsvorsitzende
  Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
  4 (weitere) Parl. Geschäftsführer
  30 weitere Vorstandsmitglieder
  Bundestagspräsident und Bundestagsvizepräsidentin
Organisationsstruktur der SPD-
Bundestagsfraktion

 Arbeitsgruppen

  23 Arbeitsgruppen (entspr. den ständigen
   Ausschüssen des Bundestages)

  Arbeitsgruppen zu Untersuchungsausschüssen und
   Enquete-Kommissionen

  20 sonstige Arbeitsgruppen
Fraktionsführung und Geschäftsführender
Vorstand
 Engster Führungskreis der CDU/CSU-Fraktion:


  Vorsitzender

  Stellv. Vorsitzender (CSU)

  Erste Parlamentarische Geschäftsführer

  Stellvertreter des Ersten Parlamentarischen
   Geschäftsführers
Fraktionsversammlung

 Einberufen von Fraktionsvorsitzenden (CDU/CSU und
  Linke), Vorstand (SPD, FDP) bzw. Geschäftsführenden
  Vorstand ( Bündnis 90/Die Grünen)

 Vorbereitung:
    Parlamentarischen Geschäftsführern und
      Fraktionsvorsitzenden  Geschäftsführenden
      Vorstand  Vorstand
   i.d.R. nicht öffentlich (Ausnahme: Linke)
   Zentrale Wahl- und Beschlussorgane der Fraktionen
Politischer Bericht und Diskussion

  Werden durch Bericht des politischen Vorsitzenden
   eröffnet
  Bundeskanzlerin gibt in der Regierungsfraktion
   eigenen politischen Bericht
  Parteivorsitzender gibt auch Bericht (sofern nicht
   ohnehin in Doppelfunktion )
Politischer Bericht und Diskussion
 Inhalte der Berichte:
   o Politische Erfolge und eigenen Anteil daran zu betonen

   o Ergebnisse in günstigem Licht erscheinen lassen

   o Abgeordnete ermuntern die eigenen Beschlüsse offensiv zu vertreten

   o Angriffe auf den politischen Gegner (auch zur Ablenkung)

   o Formulierung von Zielen den eigenen Partei

   o Geschlossenheit der Fraktion sichern

   o Kontroversen unterbinden

 Diskussion im Anschluss an die Berichte schließt der Vorsitzende
  mit einem Statement ab, in dem er die Ergebnisse
  zusammengefasst und durch die Fraktion bestätigt lässt
Vorbereitung der Plenarsitzungen


  Abgeordneten liegt eine Tagesordnung der
   Plenarsitzungen vor
  Parlamentarische Geschäftsführer (inbs. bei
   CDU/CSU-Fraktion) hat hier eine ausgeprägte
   Dominanz in der Vorbereitung der Plenardebatten
Entscheidungen über Vorlagen und Initiativen

 Ausführliche und kontroverse Diskussion über Gesetzesvorhaben
  und andere Vorlagen
 In der Regierungsfraktion berichten die Minister meist selbst über
  ihre Regierungsentwürfe, zuvor wurden diese in
  Koalitionsgesprächen, im Vorstand sowie in AGs
 In der Fraktionssitzung wird dann im kleinen Kreis über den
  (Kompromiss-)Entwurf abgestimmt
 Durch Vorbesprechung in der Fraktion soll die frühzeitige
  Absicherung von Regierungsentscheidung gesichert werden
 Ein „Mitregieren“ der Fraktionsversammlung ist nicht vorgesehen
Diskussion und Appelle zur „Geschlossenheit“
     Konsensdruck ist in Regierungsfraktionen größer
    als in Oppositionsfraktionen

Koordinationsgremien
     Formen und Ebenen der Koordination und
    Kooperation innerhalb, zwischen den Fraktionen
    sowie der Regierung sind vielfältig und schwer
    überschaubar
Koordinationsgremien der Fraktionen
(Obleutebesprechungen)

 Gemeinsame Sitzungen von AGs,     Berichterstatter-
  Gesprächen, Ad-hoc-Gruppen,
  Koordinationsgespräche der Obleute
 Es finden regelmäßige Gespräche zwischen den
  Obleuten der einzelnen Ausschüsse statt
Koalitionsgremien
 Informelle Koalitionsgremien, in denen wichtige

  (Vor-)Entscheidungen getroffen werden
 Formal nur Empfehlungscharakter der Koalitionsgespräche
 Kommt eine wichtige und oft entscheidende Rolle zu
 Große Koalitionsrunde: Bundeskanzler, Chef des
  Bundeskanzleramtes, Parteivorsitzende und Generalsekretäre
  sowie Fraktionsvorsitzende und Ersten Parlamentarische
  Geschäftsführer
 Große Koalitionsrunde werden die wichtigen
  Richtungsentscheidungen getroffen, insb. über Themen, bei
  denen auf unterer Ebene keine Klärung herbeigeführt werden
  konnte
Koalitionsgremien
 Bei konkreten Vorlage ist allerdings immer noch die Zustimmung
  des Kabinetts und der Fraktion erforderlich
 Elefantenrunde: Partei- und Fraktionsvorsitzende (CDU, CSU und
  FDP)
 Koalitionsausschuss: Spitzengremium aus 8 Mitgliedern je
  Koalitionspartner bestehend aus Vertretern der Partei-, Fraktions-
  und Regierungsebene (SPD und Bündnis 90/Die Grünen)
 Fraktionsrunde (auch kleine Koalitionsrunde): Treffen zwischen
  Fraktionsvorsitzenden und Ersten Parlamentarischen
  Geschäftsführer von CDU/CSU und FDP
 Kleine Fraktionsrunde bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
  Fraktionsvorsitzende, Erste Parlamentarische Geschäftsführer
  sowie Leiter der SPD-Fraktionsverwaltung
Privilegierte Position der Spitzenpolitiker in
Regierung, Fraktion und Partei (häufig auch
Doppelfunktion) wird durch ihre Beteiligung an
Großer Koalitionsrunde, Elefantenrunde und
Fraktionsrunde weiter gestärkt und abgesichert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Fraktionen

  • 1.
    Struktur und Willensbildungder Fraktionen Tamar Chankotadze, Marco Piscopia 28.11.2012
  • 2.
    Gliederung • Status undAufgaben der Fraktionen • Arbeitsgruppen und Arbeitskreise • Interessengruppierungen und Fraktionsflügel • Fraktionsführung und Fraktionsvorstand • Fraktionsversammlung • Koordinationsgremien
  • 3.
    Status der Fraktionen Geschäftsordnungdes Bundestags von 1969:  Fraktionen sind Vereinigungen von Parlamentariern  die keine Konkurrenten für einander bezüglich der politischen Ziele sind und  deren Mindeststärke 5% der Bundestagsmitglieder beträgt
  • 4.
    Status der Fraktionen Seit 1968: kurze Erwähnung im Art. 53a GG  Keine Festlegung des Rechtsstatus  Laut BVerfG: „Notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens.“  Laut Fraktionsgesetz 1995: „Rechtsfähige Vereinigungen“ von Abgeordneten.
  • 5.
    Rechte der Fraktionen: Besetzung der Ausschüsse und der meisten parlamentarischen Gremien  Jede Fraktion sollte daran beteiligt sein → Mindestens ein Grundmandat für jede Fraktion  Entscheidend ist das Stärkeverhältnis der Fraktionen
  • 6.
  • 7.
    Arbeitsgruppen und Arbeitskreise Hilfsorganeder Fraktionsvollversammlung Fraktionsinterne Gremien (Sitzungen Mo. u. Di.):  Arbeitsgruppen und Arbeitskreise → seit 1953 CDU/CSU, SPD; seit 1957 FDP  Informelle Koordinations- und Beratungsgremien → Vorberatung zur Fraktionsversammlung, um die abschließende Entscheidungen zu treffen → Vorberatung zu Sitzungen der Ausschüsse (Mi.) und für das Plenum (Mi. bis Fr.)
  • 8.
    Arbeitsgruppen der großenFraktionen  Arbeitsgruppen bilden die arbeitsintensiven „Basisorganisationen“  1980 Abschaffung der Arbeitsgruppen umfassenden Arbeitskreise bei CDU/CSU → Schwergewicht bei Arbeitsgruppen  Arbeitsgruppen zu den Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüssen  Arbeitsgruppen zu Unterausschüssen  Befristete Projektgruppen für bestimmte Vorhaben
  • 9.
    Arbeitsgruppen der großenFraktionen  Betreuer bestimmter Sachgebiete in Arbeitsgruppen werden zu „geborenen Berichterstattern“ ihrer Fraktion im Ausschuss  Von neuen Abgeordneten wird in der Fraktion die Einarbeitung und Spezialisierung in ein bestimmtes Arbeitsgebiet erwartet  Je nach dem politischen Gewicht der Vorhaben setzen sich informelle Arbeits- und Gesprächskreise zusammen  Bei komplexeren Aufgaben werden Ad-hoc-Arbeitsgruppen (Projektgruppen) gebildet
  • 10.
    Arbeitsteilung in denkleineren Fraktionen Im Unterschied zu den Arbeitsgruppen großer Fraktionen: kein ähnlich ausdifferenziertes Berichterstattersystem  Nachteil: hohe Belastung für einzelne Abgeordneten wegen umfangreicher Arbeitsgebiete  Vorteil: bessere öffentliche Profilierungsmöglichkeiten
  • 11.
    Informationsbeschaffung und Willensbildung UnterschiedlicherAblauf bei den Regierungs- und Oppositionsfraktionen  In den AG-Sitzungen der Regierungsfraktionen sind der Minister und ein parlamentarischer Staatssekretär anwesend  An den AG-Sitzungen der (großen) Fraktionen nehmen mehrere Ministerialbeamte und Referenten der Landesvertretungen teil  In den AG-Sitzungen (großer) Oppositionsfraktion sind Ministerialbeamte der von der eigenen Partei regierten Länder dabei, gelegentlich auch Länderminister und Fachleute der Parteizentrale
  • 12.
    Interessengruppierungen und Fraktionsflügel Interessengruppen der Fraktionen CDU/CSU – „sonstige Gruppen“:  Die Arbeitnehmergruppe  Der Parlamentskreis Mittelstand  Die Gruppe der Vertriebenen- und Flüchtlingsabgeordneten  Die Frauen-Gruppe  Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
  • 13.
    Interessengruppen von CDU/CSU Einfluss dieser Gruppen ist institutionell gesichert:  Sie wählen eigene Führungsgremien  Sie verfügen über Mitarbeiter  Sie verfügen über Finanzmittel aus dem Etat der Fraktionen  Ihre Vorsitzende gehören dem Fraktionsvorstand an
  • 14.
    Fraktionsflügel von SPD StattInteressengruppen – profilierte politische Flügel  Ab 50er: Fraktionsgruppierung der „Kanalarbeiter“  Ab 1982/83: „Seeheimer Kreis“, auch als konservativer Flügel der SPD-Fraktion genannt
  • 15.
    Landesgruppen  Zusammenschluss vonAbgeordneten einer Fraktion des Deutschen Bundestags, die aus demselben Land kommen  Aber seit 2009: Landesgruppe Niedersachsen/Bremen in der SPD-Fraktion  Besonderheit: CSU-Landesgruppe. Ihr Vorsitzende ist automatisch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag
  • 16.
    Fraktionsführung und Fraktionsvorstand Fraktionsversammlungen als zentrale Wahl- und Beschlussorgane  Geschäftsführender Vorstand und erweiterter Vorstand Politische Führung und Geschäftsführung der Fraktion
  • 17.
    Zusammensetzung und Wahl CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fraktionsvorstand GeschäftsführenderVorstand (Wahl zunächst auf 1 Jahr, dann Wahl auf restliche Legislaturperiode)  Fraktionsvorsitzender  Erster Stellvertretender Vorsitzender  7 (weitere) stellvertretende Vorsitzende  Erster Parlamentarischer Geschäftsführer  Parlamentarischer Geschäftsführer und Stellvertreter des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers  3 (weitere) Parlamentarische Geschäftsführer  2 Justiziare
  • 18.
    Organisationsstruktur der SPD- Bundestagsfraktion Fraktionsvorstand: Geschäftsführender Vorstand (Wahl auf 2 Jahre)  Fraktionsvorsitzender  9 Stellv. Fraktionsvorsitzende  Erster Parlamentarischer Geschäftsführer  4 (weitere) Parl. Geschäftsführer  30 weitere Vorstandsmitglieder  Bundestagspräsident und Bundestagsvizepräsidentin
  • 19.
    Organisationsstruktur der SPD- Bundestagsfraktion Arbeitsgruppen  23 Arbeitsgruppen (entspr. den ständigen Ausschüssen des Bundestages)  Arbeitsgruppen zu Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen  20 sonstige Arbeitsgruppen
  • 20.
    Fraktionsführung und Geschäftsführender Vorstand Engster Führungskreis der CDU/CSU-Fraktion:  Vorsitzender  Stellv. Vorsitzender (CSU)  Erste Parlamentarische Geschäftsführer  Stellvertreter des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers
  • 21.
    Fraktionsversammlung  Einberufen vonFraktionsvorsitzenden (CDU/CSU und Linke), Vorstand (SPD, FDP) bzw. Geschäftsführenden Vorstand ( Bündnis 90/Die Grünen)  Vorbereitung:  Parlamentarischen Geschäftsführern und Fraktionsvorsitzenden  Geschäftsführenden Vorstand  Vorstand i.d.R. nicht öffentlich (Ausnahme: Linke) Zentrale Wahl- und Beschlussorgane der Fraktionen
  • 22.
    Politischer Bericht undDiskussion  Werden durch Bericht des politischen Vorsitzenden eröffnet  Bundeskanzlerin gibt in der Regierungsfraktion eigenen politischen Bericht  Parteivorsitzender gibt auch Bericht (sofern nicht ohnehin in Doppelfunktion )
  • 23.
    Politischer Bericht undDiskussion  Inhalte der Berichte: o Politische Erfolge und eigenen Anteil daran zu betonen o Ergebnisse in günstigem Licht erscheinen lassen o Abgeordnete ermuntern die eigenen Beschlüsse offensiv zu vertreten o Angriffe auf den politischen Gegner (auch zur Ablenkung) o Formulierung von Zielen den eigenen Partei o Geschlossenheit der Fraktion sichern o Kontroversen unterbinden  Diskussion im Anschluss an die Berichte schließt der Vorsitzende mit einem Statement ab, in dem er die Ergebnisse zusammengefasst und durch die Fraktion bestätigt lässt
  • 24.
    Vorbereitung der Plenarsitzungen  Abgeordneten liegt eine Tagesordnung der Plenarsitzungen vor  Parlamentarische Geschäftsführer (inbs. bei CDU/CSU-Fraktion) hat hier eine ausgeprägte Dominanz in der Vorbereitung der Plenardebatten
  • 25.
    Entscheidungen über Vorlagenund Initiativen  Ausführliche und kontroverse Diskussion über Gesetzesvorhaben und andere Vorlagen  In der Regierungsfraktion berichten die Minister meist selbst über ihre Regierungsentwürfe, zuvor wurden diese in Koalitionsgesprächen, im Vorstand sowie in AGs  In der Fraktionssitzung wird dann im kleinen Kreis über den (Kompromiss-)Entwurf abgestimmt  Durch Vorbesprechung in der Fraktion soll die frühzeitige Absicherung von Regierungsentscheidung gesichert werden  Ein „Mitregieren“ der Fraktionsversammlung ist nicht vorgesehen
  • 26.
    Diskussion und Appellezur „Geschlossenheit“  Konsensdruck ist in Regierungsfraktionen größer als in Oppositionsfraktionen Koordinationsgremien  Formen und Ebenen der Koordination und Kooperation innerhalb, zwischen den Fraktionen sowie der Regierung sind vielfältig und schwer überschaubar
  • 27.
    Koordinationsgremien der Fraktionen (Obleutebesprechungen) Gemeinsame Sitzungen von AGs, Berichterstatter- Gesprächen, Ad-hoc-Gruppen, Koordinationsgespräche der Obleute  Es finden regelmäßige Gespräche zwischen den Obleuten der einzelnen Ausschüsse statt
  • 28.
    Koalitionsgremien  Informelle Koalitionsgremien,in denen wichtige (Vor-)Entscheidungen getroffen werden  Formal nur Empfehlungscharakter der Koalitionsgespräche  Kommt eine wichtige und oft entscheidende Rolle zu  Große Koalitionsrunde: Bundeskanzler, Chef des Bundeskanzleramtes, Parteivorsitzende und Generalsekretäre sowie Fraktionsvorsitzende und Ersten Parlamentarische Geschäftsführer  Große Koalitionsrunde werden die wichtigen Richtungsentscheidungen getroffen, insb. über Themen, bei denen auf unterer Ebene keine Klärung herbeigeführt werden konnte
  • 29.
    Koalitionsgremien  Bei konkretenVorlage ist allerdings immer noch die Zustimmung des Kabinetts und der Fraktion erforderlich  Elefantenrunde: Partei- und Fraktionsvorsitzende (CDU, CSU und FDP)  Koalitionsausschuss: Spitzengremium aus 8 Mitgliedern je Koalitionspartner bestehend aus Vertretern der Partei-, Fraktions- und Regierungsebene (SPD und Bündnis 90/Die Grünen)  Fraktionsrunde (auch kleine Koalitionsrunde): Treffen zwischen Fraktionsvorsitzenden und Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU und FDP  Kleine Fraktionsrunde bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Fraktionsvorsitzende, Erste Parlamentarische Geschäftsführer sowie Leiter der SPD-Fraktionsverwaltung
  • 30.
    Privilegierte Position derSpitzenpolitiker in Regierung, Fraktion und Partei (häufig auch Doppelfunktion) wird durch ihre Beteiligung an Großer Koalitionsrunde, Elefantenrunde und Fraktionsrunde weiter gestärkt und abgesichert
  • 31.
    Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit!