Zur Abdichtung von Arbeits- und Sollrissfugen bei wasserundurchlässigen Bauwerken
aus Beton, wie z. B. „WU-Wannen“, werden in der Praxis alternativ oder ergänzend zu anderen Fugenabdichtungen (wie z. B. Quellfähige Fugeneinlagen, Injektionssysteme, Fugenbändern und unbeschichteten Fugenblechen) auch beschichtete Fugenblechsysteme eingesetzt.
Beschichtete Fugenblechsysteme stellen unter Beachtung der nachfolgenden Ausführungen
geeignete Lösungen zur Abdichtung von Arbeits- und Sollrissfugen dar.
Bei Bauteilen mit einem hohen Bewehrungsgrad besitzen diese Fugen-Blechsysteme
wegen ihrer teilweise reduzierten Einbindetiefe in die WU-Betonkonstruktion ausführungstechnische
Vorteile beim Einbau.
Die entscheidende Voraussetzung für die abdichtende Wirkung ist der Verbund der Fugenbleche in der WU-Betonkonstruktion beidseits einer Arbeitsfuge. Die beschichteten Fugenblechsysteme können auch in Sollrissfugen eingesetzt werden (ggf. mit geprüften Sonderelementen).
Beschichtete Fugenblechsysteme sind Fugenabdichtungen, die nicht in der DAfStb-Richtlinie
„Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ oder in Produktnormen geregelt sind. Sie dürfen in wasserundurchlässigen Betonkonstruktionen nur eingesetzt werden, wenn ihre Verwendbarkeit im Abdichtungssystem „Weiße Wanne“ mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) nachgewiesen ist.
CEMflex ist bauaufsichtlich geprüft und zugelassen.
Für CEMflex gibt es einen Verwendbarkeitsnachweis, der ein Schutz der aktiven Beschichtung nicht vorsieht und auch nicht fordert.
Das DBV-Merkblatt ist ein Regelwerk mit empfehlendem Charakter, ein Verwendbarkeitsnachweis ist verbindlich!
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CEMflex – aktives, mineralisches Fugenverbund- und Dichtblech
Stellungnahme / Erläuterung zum DBV-Merkblatt
Erstellt am: 23.08.2023
Erstellt durch: Chris Behr Prokurist der Firma BPA GmbH und Mitarbeiter im DBV Arbeitskreis BFB
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Adrian Pflieger
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Situation in Deutschland:
Aufgrund des neu herausgegebenen DBV-Merkblattes „Beschichtete Fugenblechsysteme“ wurden wir von verschiedenen,
verunsicherten Kunden kontaktiert, wie die Forderung nach dem Schutz des Fugenbleches zu verstehen ist, da hier
von verschiedenen Marktbegleitern widersprüchliche Interpretationen kursieren und dadurch den Markt verunsichern.
Die CEMflex Fugenblechsysteme kommen herstellungsbedingt und aufgrund aktiver Wirk- und Dichtmechanismen ohne eine
störende, Fehler anfällige und die Umwelt belastende Schutzfolie aus.
ETA-16/0601 beschreibt die aktive Wirk- und Dichtmechanismen der CEMflex® Technologie wie folgt:
Der Kontakt der „aktiven“ Beschichtung mit alkalischer Feuchtigkeit bzw. frischen Beton löst eine
Kristallisation und eine Versinterung aus, die für eine dauerhafte Dichtheit der Fuge
(Arbeitsfuge und Sollrissfuge) sorgt.
Die CEMflex® Beschichtung selbst ist UV-, Ozon- und Witterungsbeständig, so dass kein weiterer Schutz
analog der normierten Fugenbänder oder normierten unbeschichteten Fugenbleche zu erfolgen hat.
abP P – 11560-0257/23-689 Verwendbarkeitsnachweis
beschreibt die aktive Wirk- und Dichtmechanismen der CEMflex® Technologie wie folgt:
Das Bauprodukt „CEMflex® aktives mineralisches Fugendichtblech“ ist ein Fugenblech mit aktiv-
mineralischer Beschichtung.
Die Verwendbarkeitsprüfung wurde gem. den DIBt Prüfgrundsätzen durchgeführt. Das Bauprodukt „CEMflex®
aktives mineralisches Fugendichtblech“ benötigt bauartbedingt und funktionsbedingt keine Schutzfolie.
abZ Z – 74.101-188 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung
CEMflex® AVS-JGS – Fugenblechsystem der BPA zur Verwendung in Lager- und Abfüllanlagen von JGS- und
Biogasanlagen.
Auch hier wird seitens des DIBt Berlin für das CEMflex® „bauartbedingt“ und „funktionsbedingt“ keine
fehleranfällige Schutzfolie gefordert!
abZ Z – 74.10-138 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung
CEMflex® AVS-LAU – Fugenblech zur Abdichtung von Arbeitsfugen in Beton-Dichtkonstruktionen zur
Verwendung in LAU-Anlagen.
Auch hier wird seitens des DIBt Berlin für das CEMflex® „bauartbedingt“ und „funktionsbedingt“ keine
fehleranfällige Schutzfolie gefordert!
Auf weitere Prüfungen, Untersuchungen, abP’s, Zulassungen, internationale Untersuchungen in Verbindung mit der CEMflex®-
Technologie wird hier nicht eingegangen.
Das DBV-Merkblatt ist ein Hilfsmittel bzw. Leitfaden für die generelle Verarbeitung von beschichteten Fugenblechen.
CEMflex® ist ein aktives, mineralisch beschichtetes Fugenblech, dessen abdichtende Wirkung nicht auf eine adhäsive
Anhaftung an den Beton beruht, sondern auf verschiedene kombiniert-wirkende, aktive Wirk- und Dichtmechanismen
beruhen. Diese aktive Wirk- und Dichtmechanismen sind in verschiedensten Untersuchungen nachgewiesen unter anderem
auch unter üblichen Baustellenbedingungen.
Somit gilt:
Ein Schutzfolie bei der CEMflex®-Technologie wird weder bauartbedingt benötigt, noch im Verwendbarkeitsnachweis
gefordert.
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Ergebnis:
Weder das hier diskutierte DBV-Merkblatt, noch die ETA, noch der Verwendbarkeitsnachweis (abP), noch die DIBt -
Zulassungen für JGS- und Biogasanlagen bzw. LAU-Anlagen fordern bei den beschichteten CEMflex® Fugenblechsysteme
störende und fehleranfällige Schutzfolien.
CEMflex® wurde, nicht nur einmal, an der MPA zur Simulierung unter denkbar ungünstigen Randbedingungen (schlechte
Verdichtung und Verschmutzung) geprüft. Ein Nachweis der aktiven Wirk- und Dichtmechanismen konnte unter denkbar
ungünstigsten Randbedingungen erbracht und nachgewiesen werden.
Schlussbetrachtung:
Aus unserer Sicht ist das aktuelle DBV-Merkblatt ein sehr gelungenes Werk / Merkblatt, das dem Anwender eine
Anwendungshilfe und Hilfe bei der Auswahl des jeweiligen optimalen Fugenblechsystems unterstützen und wichtige
Informationen liefern kann.
Bei der hier vorliegenden Schriftenreihe der DBV-Merkblattsammlung handelt es sich um eine Handlungsempfehlung,
ohne einen rechtlich bindenden Charakter, allerdings mit sehr viel praktischem und fachlichem Know-how.
Rechtlich bindend ist der jeweils individuelle Verwendbarkeitsnachweis für das jeweilige Fugenblechsystem, die
WU-Richtlinie und die einschlägigen Normen.
Hierzu liefert ergänzend das DBV-Merkblatt „Beschichtete Fugenblechsysteme“ eine gute und praxisorientierte Hilfe.
Das DBV-Merkblatt „Beschichtete Fugenblechsysteme“ verweist ganz klar auf die Einhaltung der im abP geforderten,
produktbezogenen Besonderheiten – hierzu gehört keine produktbezogene Schutzfolie beim CEMflex®, weder bei der ETA,
noch beim abP und auch nicht bei den DIBt Zulassungen für JGS- und Biogasanlagen bzw. LAU-Anlagen.
Der Hersteller verweist auf die Besonderheit bei der CEMflex®-Technologie sowie auf die aktiven Wirk- und
Abdichtungsmechanismen der patentierten mineralischen Beschichtung.
An keiner Stelle wird im DBV-Merkblatt eine generelle Schutzfolie bei beschichteten Fugenblechen gefordert.
Allerdings fordert das DBV-Merkblatt für beschichtete Fugenblechsysteme mit einer adhäsiv wirkenden Beschichtung sehr
wohl eine wirkungsvolle Schutzmaßnahme, die eine vorzeitige Verschmutzung der adhäsiven Oberfläche verhindern soll.
Wie das DBV-Merkblatt auf Seite 35 explizit angemerkt:
Bei adhäsiv wirkenden Fugenblechen ist die Beschichtung zum Schutz vor Verschmutzung mit einer zweiteiligen Schutzfolie
zu versehen!
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Bilder aus dem DBV-Merkblatt, wo auf die Besonderheiten der klebrigen / adhäsiv beschichten Fugenbleche eingegangen
wird:
Quelle: DBV-Merkblatt Seite 32
Quelle: DBV-Merkblatt Seite 35
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Quelle: DBV-Merkblatt Seite 36