Rechtliche und steuerliche
Rahmenbedingungen
für Außenwirtschaftsbeziehungen
mit Polen
Vorbereitet by A.F.O.
Steuerberatungskanzlei aus Breslau

Vortrag von: Waldemar Szewc und Katarzyna Warda
Berlin, 7. Oktober 2013
Warum Polen?
 Viele

Pfleger/Pflegerinnen, die über gute
Ausbildung und Erfahrung in der Pflege der
älteren oder kranken Menschen verfügen;

 Konkurrenzfähige
 Viele

Gehälter/Arbeitskosten;

von Deutschen beliebten Erholungsorten:

 Kleine Entfernung, immer bessere Kommunikation
 Historische Verbindungen
Gründung einer Firma in Polen
 Rechtsformen

wie in Deutschland, polnisches
HGB richtet sich nach deutschem HGB:
 Aktiengesellschaft (AG)
 Gesellschaft mit b.H. (GmbH)
 Kommanditgesellschaft (KG)
 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
 Einzelnunternehmen
Besteuerung eines Unternehmens


KG und KGaA
 günstige Besteuerung – keine Besteuerung der

Gesellschaft (nur Gesellschafter sind steuerpflichtig),
Verschiebung der Besteuerung bis Gewinnauaschüttung
(KGaA)
 Ab 1.01.2014 negative Änderungen – KG und KGaA
unterliegen der KSt


GmbH
 Bevorzugte Form
 Mindeststammkapital 5.000 PLN
 Eintragung ins RHB, Steueridentifikationsnummer
 19% KSt (keine Gewerbesteuer)
Besteuerung eines Unternehmens
 Einzelnunternehmen
– Einkommensteuer (ESt)

– 9 Einkommensquellen besteuert mit progressiver
ESt (18%, 32%), oder 19% (zB. Kapitaleinkünfte)
– Unternehmensgewinne -19% lineare Steuer
(Option),keine Gewerbesteuer
– Niedrige Kosten der Sozialversicherung (SV)
– Haften mit ganzem Vermögen
Umsatzsteuer
 23

% Umsatzsteuer
 UE Regelungen
 Viele formelle Anforderungen bezüglich
– Rechnungen
– Korrekturrechnungen
– Steueranmeldungen

 Häufige

Änderungen der Regelungen
Sonstige Steuer
 PCC

(Transaktionensteuer)

– Z.B. Kapitalerhöhung, Veräußerung der

Anteile, Darlehen usw
 Stempelgebühr
– z.B Beantragung einer Bescheinigung,

Vollmacht, usw.
Unternehmen als Arbeitgeber
Anstellung: Arbeitsvertrag,
Auftragsvertrag (nicht für ständige
Arbeitsleistung)
 Abzug von


–
–



„Lohnsteuer” (18%, 32%)
SV-beiträgen

Vergünstigungen bei Anstellung der
Behinderten (PFRON)
Grenzüberschreitende Arbeit
 Ausländische

Mitarbeiter angestellt in Polen

– Anstellung in Polen, Arbeitsleistung in Polen
 Lohnsteuer/ESt und SV in Polen zahlbar

 Ausländische

Mitarbeiter angestellt in
Ausland (“Entsendung”)
– DBA
– EU Sozialversicherung Regelungen

zu betrachten.
Entsendung
 DBA

– “183 Tage Regelung”

Weniger als 183 Tage in Polen
 Gehälter bezogen von deutschem Arbeitgeber


keine Besteuerung des Arbeitnehmers in Polen.
Entsendung
 EU

SV

– SV Beiträge nur in einem EU-Land
– Im Prinzip im Land, wo die Arbeit geleistet

wird

 Ausnahmen:

Entsendung bis 24 Monaten

– Arbeitgeber kann in deutschem SV System

bleiben,
– A-1 Formular und Europäische Krankenkarte,
zusätzliche Bedingungen
Polnische Pfleger in Deutschland
 Legale

Beschäftigungsverhältnisse mit
Pflegerinnen aus Polen werden meistens von
Vermittlungsagenturen angeboten.
 Pflegerinnen unterliegen dem polnischen
Arbeitsrecht
 Sie bekommen von den Agenturen A1Bescheinigung, und die Europäische
Krankenversicherungskarte (bleiben in
polnischem SV-System)
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Außenwirtschaftsbeziehungen mit Polen

  • 1.
    Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen fürAußenwirtschaftsbeziehungen mit Polen Vorbereitet by A.F.O. Steuerberatungskanzlei aus Breslau Vortrag von: Waldemar Szewc und Katarzyna Warda Berlin, 7. Oktober 2013
  • 2.
    Warum Polen?  Viele Pfleger/Pflegerinnen,die über gute Ausbildung und Erfahrung in der Pflege der älteren oder kranken Menschen verfügen;  Konkurrenzfähige  Viele Gehälter/Arbeitskosten; von Deutschen beliebten Erholungsorten:  Kleine Entfernung, immer bessere Kommunikation  Historische Verbindungen
  • 3.
    Gründung einer Firmain Polen  Rechtsformen wie in Deutschland, polnisches HGB richtet sich nach deutschem HGB:  Aktiengesellschaft (AG)  Gesellschaft mit b.H. (GmbH)  Kommanditgesellschaft (KG)  Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)  Einzelnunternehmen
  • 4.
    Besteuerung eines Unternehmens  KGund KGaA  günstige Besteuerung – keine Besteuerung der Gesellschaft (nur Gesellschafter sind steuerpflichtig), Verschiebung der Besteuerung bis Gewinnauaschüttung (KGaA)  Ab 1.01.2014 negative Änderungen – KG und KGaA unterliegen der KSt  GmbH  Bevorzugte Form  Mindeststammkapital 5.000 PLN  Eintragung ins RHB, Steueridentifikationsnummer  19% KSt (keine Gewerbesteuer)
  • 5.
    Besteuerung eines Unternehmens Einzelnunternehmen – Einkommensteuer (ESt) – 9 Einkommensquellen besteuert mit progressiver ESt (18%, 32%), oder 19% (zB. Kapitaleinkünfte) – Unternehmensgewinne -19% lineare Steuer (Option),keine Gewerbesteuer – Niedrige Kosten der Sozialversicherung (SV) – Haften mit ganzem Vermögen
  • 6.
    Umsatzsteuer  23 % Umsatzsteuer UE Regelungen  Viele formelle Anforderungen bezüglich – Rechnungen – Korrekturrechnungen – Steueranmeldungen  Häufige Änderungen der Regelungen
  • 7.
    Sonstige Steuer  PCC (Transaktionensteuer) –Z.B. Kapitalerhöhung, Veräußerung der Anteile, Darlehen usw  Stempelgebühr – z.B Beantragung einer Bescheinigung, Vollmacht, usw.
  • 8.
    Unternehmen als Arbeitgeber Anstellung:Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag (nicht für ständige Arbeitsleistung)  Abzug von  – –  „Lohnsteuer” (18%, 32%) SV-beiträgen Vergünstigungen bei Anstellung der Behinderten (PFRON)
  • 9.
    Grenzüberschreitende Arbeit  Ausländische Mitarbeiterangestellt in Polen – Anstellung in Polen, Arbeitsleistung in Polen  Lohnsteuer/ESt und SV in Polen zahlbar  Ausländische Mitarbeiter angestellt in Ausland (“Entsendung”) – DBA – EU Sozialversicherung Regelungen zu betrachten.
  • 10.
    Entsendung  DBA – “183Tage Regelung” Weniger als 183 Tage in Polen  Gehälter bezogen von deutschem Arbeitgeber  keine Besteuerung des Arbeitnehmers in Polen.
  • 11.
    Entsendung  EU SV – SVBeiträge nur in einem EU-Land – Im Prinzip im Land, wo die Arbeit geleistet wird  Ausnahmen: Entsendung bis 24 Monaten – Arbeitgeber kann in deutschem SV System bleiben, – A-1 Formular und Europäische Krankenkarte, zusätzliche Bedingungen
  • 12.
    Polnische Pfleger inDeutschland  Legale Beschäftigungsverhältnisse mit Pflegerinnen aus Polen werden meistens von Vermittlungsagenturen angeboten.  Pflegerinnen unterliegen dem polnischen Arbeitsrecht  Sie bekommen von den Agenturen A1Bescheinigung, und die Europäische Krankenversicherungskarte (bleiben in polnischem SV-System)
  • 13.
    Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit

Hinweis der Redaktion