Arbeitslose können unter bestimmten Bedingungen einen Urlaub nehmen, müssen jedoch vorher die Genehmigung der Agentur für Arbeit einholen, da ein Anspruch auf Urlaub wie bei Beschäftigten nicht besteht. Ein Urlaub soll die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz nicht beeinträchtigen, und bei nicht genehmigtem Urlaub drohen Rückzahlungen sowie Bußgelder. Es wird empfohlen, die Genehmigung etwa eine Woche vor der geplanten Reise telefonisch oder persönlich zu beantragen.