Die Agentur für Arbeit Chemnitz informiert, dass arbeitslose Personen Urlaub nehmen können, wenn dies zuvor genehmigt wird, um eine Unterbrechung ihrer Jobsuche zu vermeiden. Urlaub kann bis zu drei Wochen pro Jahr erfolgen, wobei eine rechtzeitige Antragstellung unerlässlich ist, andernfalls droht der Verlust von Leistungsansprüchen. Für Arbeitslosengeld II-Empfänger gelten ähnliche Regelungen, sowie eine Frist von etwa einer Woche zur Antragstellung bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft.