Arbeitslose können unter bestimmten Bedingungen Urlaub nehmen, müssen jedoch die Arbeitsagentur in die Planung einbeziehen und eine Genehmigung für die Abwesenheit einholen. Ein kurzfristiger Antrag ist empfehlenswert, da der Urlaub die Chancen auf eine neue Arbeitsstelle nicht beeinträchtigen darf. Bei nicht genehmigtem Urlaub drohen Rückforderungen von Leistungen sowie Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.