Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5% ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen und müssen bis zum 31. März 2012 ihre Beschäftigungsdaten an die Agentur für Arbeit melden. Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, sind ebenfalls anzeigepflichtig und können das benötigte Material anfordern. Für weitere Informationen steht Sabine Süpfle von der Agentur für Arbeit Karlsruhe zur Verfügung.