Die Agentur für Arbeit bietet seit 2006 die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige, Pflegepersonen und Beschäftigte im Ausland an, die durch das Beschäftigungschancengesetz verlängert wurde. Der Zugang zur Weiterversicherung wird erleichtert und neue Regelungen zur Beitragsberechnung sowie zur Erfüllung der Vorversicherungszeit eingeführt. Ab 2011 betragen die Beiträge für Pflegepersonen 6,72 Euro und für Selbständige sowie Auslandsbeschäftigte 38,33 Euro, wobei letztere ab 2012 erhöht werden sollen.