Das Arbeitslosenversicherungsgesetz von 1977 regelt die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, die sich je nach vorheriger Beschäftigungsdauer und Alter des Arbeitssuchenden erhöhen kann. Es gibt verschiedene Modalitäten für Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wobei diese Maßnahmen von der Landesgeschäftsstelle anerkannt werden müssen. Zudem können Zuschüsse für Teilnehmer an diesen Maßnahmen gewährt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.