1. RechtsberatungERFOLG
Der Kampf gegen
Markenpiraten
Sozialabgaben. Besonders in den Herkunfts-
ländern hochwertiger Originalprodukte wie
etwa der Schweiz vernichtet die Produktpira-
terie Arbeitsplätze. Geschwächt wird auch der
Anreiz zur Investition in Innovationen mit ho-
her Wertschöpfung.
Last but not least wird auch der Konsument ir-
regeführt und ist im Extremfall in seiner Si-
cherheit und Gesundheit gefährdet. Inzwi-
schen werden nämlich nicht nur Taschen,Par-
füms, Kleider und Uhren, sondern auch
Autoersatzteile, Computerchips und Medika-
mente, gemäss Presseberichten sogar Roll-
treppen ohne Einhaltung der notwendigen
Herstellungsstandards gefälscht. Nach Schät-
zungen der WHO sind über 50% der illegal
über das Internet verkauften Medikamente
gefälscht.
Gesetzesänderungen
Neue Bestimmungen im Zusammenhang mit
dem revidierten Patentgesetz erlauben es
dem Zoll seit dem 01.Juli 2008,Waren bei der
Einfuhr in die Schweiz einzuziehen,wenn die-
se offensichtlich oder mit grosserWahrschein-
lichkeit gefälscht sind. Die Zollbehörden sind
verpflichtet, solche Ware einzuziehen und zu
vernichten oder dem Absender zurückzuschi-
cken.
Nach bisheriger Praxis durften Privatpersonen
(maximal) z.B. eine gefälschte Uhr behalten,
sofern sie diese selber und persönlich bei der
Einreise auf sich trugen.Mit dieser Praxis dürf-
te es vorbei sein: gemäss Art. 9 Abs. 1bis des
Designgesetzes kann die Rechtsinhaberin die
Ein-, Aus- und Durchfuhr von gewerblich her-
gestellten Waren auch dann verbieten, wenn
sie zu privaten Zwecken erfolgt.Sinngemässe
Anordnungen bestehen neu auch im Marken-
undPatentrecht.DamitwerdenKonsumentin-
nen und Konsumenten im Resultat durch die-
se Neuregelung nicht strafrechtlich verfolgt,
riskieren aber den Verlust der Ware.
DurcheineÄnderungderVerfahrensvorschrif-
tenwerdengefälschteWareninZukunftdirekt
durch die Zollbehörden vernichtet, wenn da-
gegen nicht Einsprache erhoben wird. Dem
Konsumenten ist angesichts der Verfahrensri-
siken und den damit verbundenen Kosten
nicht zur Einsprache zu raten.
Strafrechtliche Folgen
FürdenblossenPrivatgebrauchohnegewerb-
lichen Zweck sind in der Schweiz grundsätz-
lich keine Strafen vorgesehen. Die Einfuhr
grösserer Mengen – sei es in einer oder meh-
rerenLieferungen–kannindessenalsgewerb-
lich taxiert werden und ist strafbar.Zu beden-
ken ist, dass Länder wie etwa Frankreich und
Italien mit starken Luxusgüterindustrien zu
derenSchutzdrastischeStrafeneingeführtha-
ben. So soll eine Dänin in Ligurien eine ge-
fälschte Sonnenbrille für 10 Euro erworben
und deswegen eine Busse von 10‘000 Euro be-
zahlt haben. Nach französischer Rechtslage
kann der Kauf und Verkauf von gefälschten
Produkten mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und
Busse bis zu 300‘000 Euro bestraft werden.
Vollzugsprobleme
Problematisch sind nicht nur die billigen Fäl-
schungen,sondernvermehrthochwertigeKo-
pien. Diese sind teilweise nur vom Fachmann
als solche zu erkennen. Eine 100%-ige Kon-
trolle durch die Zollbehörden ist aus Kapazi-
tätsgründen nicht möglich. Der Zoll wird sich
auch in Zukunft auf Stichproben beschränken
müssen.
MariusBr em
Seit dem 1. Juli
2008 riskiert der
Reisende die vom
Strandverkäufer
erworbene Rolex-
Uhr dem Zollbe-
amtenabgebenzu
müssen.Grundda-
für ist eine Ver-
schärfung der Gesetze im Kampf gegen ge-
fälschteGüterundProduktepiraterie.Diese
ÄnderungenbetreffenauchdieKonsumen-
tinnen und Konsumenten.
Schaden
NachSchätzungenderOECD(Organisationfür
wirtschaftliche Entwicklung und Zusammen-
arbeit) beläuft sich der jährliche Schaden aus
der grenzüberschreitenden Produktepiraterie
(ohne Internet) weltweit auf rund 200 Milliar-
denDollar.AndereQuellenschätzendenScha-
den auf jährlich 400 Milliarden Dollar. Schät-
zungsweise zwei Milliarden Franken Schaden
entfallen davon auf den Schaden für die
Schweizer Wirtschaft. Fachleute gehen davon
aus, dass sich das organisierte Verbrechen zu
einem guten Teil aus dem Handel mit Fäl-
schungen und Raubkopien finanziert.
Betroffene
Geschädigt durch Umsatz- und Gewinnein-
bussen sind zunächst einmal die Rechtsinha-
ber und Produzenten geschützter Artikel. Die
Herstellung gefälschter Produkte ist vielfach
mit Kinderarbeit und gesundheitsgefährden-
den Arbeitsbedingungen verbunden. Die
VolkswirtschaftverliertSteuereinnahmenund
Marius Brem