Kommentierte Präsentationsfolien zur tekom Jahrestagung 2013: Die neue ISO 17100 steht nach über 2 Jahren der Bearbeitung vor der Tür und soll die EN 15038 ersetzen. Ausgehend von der EN 15038 werden anhand von Beispielen Unterschiede der beiden Normen dargestellt. Besonderer Augenmerk soll auf die Umsetzung für bereits nach EN 15038 zertifizierte Übersetzungsdienstleister gelegt werden. Des Weiteren werden die Anforderungen der ISO 17100 aus Sicht der Auftraggeber vorgestellt.
4. Normen sind das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen verschiedenen
Teilnehmern im Markt. Sie ersetzen weder Gesetze noch sind sie verbindlich.
Sie definieren jedoch einen gemeinsamen Standard auf den man sich bspw. bei
Vereinbarungen berufen kann.
Über Normen kann man die Eigenschaften von Produkten definieren oder wie
bspw. bei der EN 15038 und auch bei der ISO 17100 Standards für die
Durchführung, d.h. für Prozesse setzen.
Als Prozessnorm definiert die ISO 17100 nicht die Qualität des Ergebnisses,
sondern setzt Rahmenbedingungen für einen konkreten Prozess, durch den
erwartet werden kann, dass das Ergebnis (also das Produkt Übersetzung) eine
bestimmte Qualität erreichen wird.
In diesem Sinn ist die ISO 17100 auch nicht die Norm, nach dem jeder
Übersetzungsprozess ablaufen muss oder soll, sondern sie ist eine Möglichkeit
auf den sich Auftraggeber und Auftragnehmer bei entsprechend geeigneten
Anforderungen verständigen können.
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5. Normen werden von Normungsorganisationen herausgegeben. Die Erstellung
einer Norm erfolgt jedoch über „interessierte Kreise“. Das sind Personen oder
Vertreter von Organisationen, die aus ihrer Teilnahme am Markt und ihrer
Fachexpertise an der Norm interessiert sind. Die Normungsorganisationen
unterstützen diese interessierten Kreise bei den formalen Prozessen zur
Erstellung einer Norm und besonders auch bei der Kooperation mit anderen
Normungsorganisationen und deren interessierten Kreisen.
Für die Unterstützung durch die Normungsorganisationen müssen die
interessierten Kreise einen Beitrag an die Normungsorganisationen bezahlen.
Nur wenn genügend Teilnehmer bereit sind an einem Normungsvorhaben
mitzuwirken (und mitzubezahlen) und die Normungsorganisation ein allgemeines
Interesse am Normungsvorhaben erkennt, wird durch die Normungsorganisation
ein entsprechender Ausschuss eingerichtet und das Normungsvorhaben
unterstützt.
Um die Mitwirkung am Normungsprozess insbesondere auch für kleinere und
mittelständische Unternehmen (KMU) zu erleichtern hat das DIN spezielle
Programme zur Mittelstandsförderung (www.mittelstand.din.de) und hier u.a. das
Normen-Entwurfs-Portal eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit kostenfrei zu
Norm-Entwürfen Stellung zu nehmen. Es ist allerdings anzumerken, das in
diesem Stadium die wesentliche Arbeit im Normungsausschuss bereits erfolgt ist
und die Möglichkeiten der Einflussnahme eher geringer einzuschätzen sind.
Insgesamt steht und fällt die Qualität von Normen mit dem Engagement, der
Qualifikation und auch der Zusammensetzung der interessierten Kreise.
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6. Bereits die EN 15038 war eine internationale Norm des CEN. Bei der Erarbeitung
einer internationalen Norm stimmen sich die beteiligten Normungsausschüsse
der nationalen Normungsorganisationen so lange untereinander ab bis ein
weitreichender Konsens entsteht. Durch diese Vorgehensweise werden zwar die
Interessen aller Beteiligten gehört und auch berücksichtigt, es bedeutet aber
auch, dass alle Beteiligten bereit sein müssen Kompromisse einzugehen.
Für die ISO 17100 hat dies bedeutet, dass weltweit Normungsausschüsse ihre
Vorstellungen und Ansprüche in die neue Norm eingebracht haben.
Um dieses Verfahren geordnet durchzuführen braucht es durchaus viel Zeit, in
der der Norm-Entwurf verschiedene Stadien durchläuft. Jeder Entwurf wird zuerst
in den einzelnen nationalen Normungsausschüssen diskutiert und kommentiert.
Die Kommentare der einzelnen Normungsausschüsse werden dann von dem
federführenden Normungsausschuss zusammengetragen, aufbereitet und allen
beteiligten Normungsausschüssen zur Abstimmung vorgelegt.
Dieses mehrstufige Verfahren wird so oft durchlaufen, bis ein Konsens gefunden
wird.
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7. Warum wird aus der EN 15038 eigentlich die ISO 17100.
In der sogenannten Wiener Vereinbarung haben die Normungsorganisationen
vereinbart, dass Normen grundsätzlich nur auf der Höchsten, d.h.
internationalsten Ebene herausgegeben werden sollen.
Für eine Norm, die die Prozesse für Übersetzungen definiert ist es quasi schon
aus sich heraus klar, dass es hier um eine sehr internationale Norm geht.
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9. Die EN 15038 wurde 2006 veröffentlicht. Nach 5 Jahren werden Normen regulär
einer Überprüfung unterzogen. Zu diesem Zeitpunkt ging von der britischen
Normungsorganisation BSI die Initiative aus, eine ISO Norm auf Basis der EN
15038 zu entwickeln. Der erste Entwurf war dabei praktisch wortgleich zur EN
15038.
Parallel hat sich beim DIN ein interessierter Kreis zusammengefunden und den
„alten“ Normungsausschuss zur EN 15038 reaktiviert.
Im gleichen Jahr hat dann die Arbeit an der ISO 17100 begonnen.
Der jetzt vorliegende Entwurf der ISO 17100 in englischer Sprache ist dabei das
Ergebnis von vielen kleinen und größeren Diskussionen und Abstimmungen.
Es scheint absehbar, dass dieser Entwurf mit eher kleineren Änderungen in
Kürze als ISO 17100 herausgegeben werden wird.
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10. Im DIN erfolgte die Beteiligung an der ISO 17100 über den Normenausschuss
Terminologie (NAT) im Untergremium NA 105-00-03 AA. Übersetzungs- und
Dolmetschdienstleistungen.
Hier haben die interessierten Kreise aus Vertretern verschiedener
Branchenverbände, Vertreter von Übersetzungsdienstleistern und einigen
Vertretern der Industrie versammelt.
Neben der ISO 17100 beschäftigt sich der Normungsausschuss auch mit
Normen für Dolmetscher.
Ansprechpartner beim DIN für Interessierte ist Herr Gottfried Herzog, Tel.: +49 30
2601-2339, E-Mail: gottfried.herzog@din.de,
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12. Die Struktur der ISO 17100 hat sich im Vergleich zu EN 15038 verändert und
orientiert sich jetzt stärker an den Abläufen üblicher Übersetzungsprozesse.
Neben der eigentlichen Norm gibt es weiterhin Anhänge mit informativem
Charakter, die einzelne Aspekte der Norm durch Beispiele erläutern oder durch
eine grafische Darstellung zur leichteren Visualisierung der Abläufe beitragen
sollen.
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13. Gern überlesen, aber dennoch wichtig ist Kapitel 1 mit dem Anwendungsbereich.
Die ISO 17100 ist nicht die Norm, nach der in Zukunft alle möglichen Über-
setzungsprozesse ablaufen sollen. Selbst innerhalb der Norm ist sie offen für die
Ausgestaltung der Prozesse entsprechend der jeweiligen Anforderungen. Basis
für die Gestaltung der Übersetzungsprozesse sind Spezifikationen die von
Auftraggebern und/oder Auftragnehmern vereinbart oder vorgegeben werden und
darüber hinaus auch ggf. vorhandene weitere Standards oder Vorschriften. Die
ISO 17100 setzt in diesem Umfeld Mindeststandards wie bspw. die Forderung
nach einer Revision von Übersetzungen im 4-Augen-Prinzip.
Explizit ist die ISO 17100 nicht geeignet für Prozesse unter Einbeziehung
maschineller Übersetzung oder für die Umsetzung von Dolmetsch-
dienstleistungen.
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14. Im Vergleich zur EN 15038 sind die Anforderungen an die Ressourcen für den
Übersetzungsprozess detaillierter angegeben. Neben den technischen und
organisatorischen Ressourcen liegt weiterhin hohes Augenmerk auf die
Qualifikation von Übersetzern, Korrektoren und Revisoren.
Neu hinzugekommen ist die Anforderung nach entsprechender Qualifikation im
Sachgebiet. Hier wird nun gefordert, dass der Übersetzer und auch Korrektoren
und Revisoren über genügend Kenntnisse im Sachgebiet des zu übersetzenden
Textes verfügen um die Texte auch inhaltlich zu verstehen und mit Problemstellen
umgehen zu können. Dieser Aspekt der Norm ist bei der Erarbeitung der Norm
eingehend und kontrovers diskutiert worden. Die gefundene Formulierung in der
Norm setzt dabei keine ausgewiesene Expertise im speziellen Sachgebiet
sondern beschränkt sich auf die Verfügbarkeit entsprechender Kenntnisse im
allgemeinen Sachgebiet verbunden mit der Fähigkeit sich ggf. fehlendes
Detailwissen anzueignen.
Die Fähigkeit sich das erforderliche Detailwissen anzueignen ergibt sich aus den
Anforderungen an die übersetzerische und fachliche Kompetenz verbunden mit
einer Recherchierkompetenz.
Für den Nachweis von Kompetenzen ist neu auch die Option einer
Qualifikationsanerkennung durch staatliche Stellen hinzugekommen, da es
zumindest in einigen Ländern keine direkten spezifischen Ausbildung von
Übersetzern an Hochschulen gibt.
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15. Auch neu hinzugekommen sind Anforderungen an die Kompetenz der Projekt-
Manager oder im Normentext: der Projektleitenden. Die Anforderung der Norm
beinhaltet konkret die Aufforderung an den Übersetzungsdienstleister, dass er
sicherstellen muss, dass die Projektleitenden über die erforderliche Kompetenz
verfügen, ohne diese explizit zu definieren.
Dies bedeutet, dass der Übersetzungsdienstleister sich zuerst klarmachen muss,
welche Kompetenzen seine Projektleitenden für die jeweiligen Prozesse
benötigen und dann in einem zweiten Schritt sicherstellen muss, dass die
Projektleitenden diese Kompetenzen haben und auch behalten.
Dieses Prinzip findet sich auch an anderen Stellen der Norm. Einerseits kann so
sichergestellt werden, dass die ISO 17100 auch in verschiedenen Anforderungs-
situationen sinnvoll eingesetzt werden kann, andererseits erhöht sich so die
Komplexität und die Verantwortung für die Prozessbeteiligten, sich mit den
jeweiligen Anforderungen auseinanderzusetzen.
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16. Der Bereich der Vorbereitung von Übersetzungsprojekten wurde ebenfalls
deutlich erweitert. Hierbei liegt die Verantwortung nicht alleine beim
Auftragnehmer. Für die Gestaltung erfolgreicher Übersetzungsprojekte bedarf es
der Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer. Dabei obliegt es dem
Übersetzungsdienstleister die eingehenden Anfragen hinsichtlich Durchführ-
barkeit, Problemstellen, Verfügbarkeit von Ressourcen und Aufwand zu prüfen.
Eine angemessene Umsetzung dieser Prüfung kann jedoch nur erfolgen, wenn
der Übersetzungsdienstleister alle relevanten Anforderungen und Informationen
zur Verfügung hat. Die beispielsweise oft zur Ansicht geschickten PDF-Dateien
eines Dokumentes, dass im Auftragsfall dann im originalen Quellformat unter
Einsatz eines noch unbekannten Translation Memorys und ungeprüfter
Terminologievorgaben übersetzt werden soll, reicht hierfür in keinem Fall aus.
Genau so wichtig ist es, dass alle relevanten Anforderungen bspw. an die
Qualität der Zieltexte, die Art und Umfang der Qualitätssicherung, Verwendung
von Style Guides, die Mitwirkung des Auftraggebers während des
Übersetzungsprojektes im Vorfeld definiert und vereinbart werden.
Auf dieser Basis ist dann der Übersetzungsdienstleister angehalten ein Angebot
zu erstellen, dass Grundlage für die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer wird. Im Gegenzug ermöglicht diese Vorgehensweise für den
Auftraggeber auch den realitätsnahen Vergleich von Angeboten verschiedener
Anbieter.
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17. Die eigentliche Durchführung der Übersetzungsprojekte entspricht im
Wesentlichen den bekannten Vorgaben aus der EN 15038.
Auch in der ISO 17100 bleibt die verpflichtende Durchführung einer Revision
nach dem 4-Augen-Prinzip.
Die Durchführung einer fachlichen Prüfung bleibt optional.
Der Übersetzungsdienstleister muss sicherstellen, dass es am Ende eine
Überprüfung des Übersetzungsprojektes vor Auslieferung gibt.
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18. Neu in der ISO 17100 hinzugekommen ist ein Abschnitt für die Nachbereitung
von Übersetzungsprojekten. Dies beinhaltet auch die Forderung nach Feedback
und den Umgang damit. Feedback dient dazu die tatsächliche Qualität und auch
die subjektiv wahrgenommene Zufriedenheit des Auftraggebers besser zu
ermitteln. Es soll den explizit auch den Übersetzern weitergegeben werden.
Feedback ist zudem die Basis für Verbesserungsprozesse, wie sie bspw.
Standard im Bereich der ISO 9001 sind.
Explizit ist der Übersetzungsdienstleister nun auch für eine ordentliche
Archivierung der Übersetzungsprojekte verantwortlich.
Und schließlich fordert die ISO 17100 nun auch die Einhaltung von Datenschutz-
anforderungen. Hier ist zu erwähnen, dass diese Aspekte bereits vor den
aktuellen Diskussion um systematisches Ausspähen in den Entwurf gelangt sind.
Übersetzungen sind Vertrauenssache und betreffen oft auch sehr sensible Daten
von Auftraggebern.
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20. Neben einigen Erweiterungen und Präzisierungen in der neuen ISO 17100
verstärkt die Norm vor allem die Anforderungen an Auftraggeber und
Auftragnehmer die Übersetzungsprozesse durch genauere Spezifikationen und
Vereinbarungen auszugestalten. Dies wird in der Folge dazu führen, dass insb.
auch Auftraggeber sich intensiver mit dem Thema Übersetzungen
auseinandersetzen müssen.
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22. Gerade weil die ISO 17100 eine Prozessnorm ist, die Grundlage für
Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein soll, müssen
beide Seiten deutlich mehr Augenmerk auf die Vorbereitung von Übersetzungs-
projekten legen. Pauschalierte Angebote oder Rahmenvereinbarungen ohne
Bezug zu den tatsächlichen Übersetzungsprojekten führen zu nicht norm-
konformen Übersetzungsprojekten. Dies ist auch im Hinblick auf eigene
Qualitätsmanagementvorgaben bei Auftraggebern zu sehen.
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24. Genau wie die EN 15038 wird es auch für die ISO 17100 für
Übersetzungsdienstleister die Möglichkeit geben eine Konformitätserklärung
abzugeben.
Auch wird DIN Certco wieder die sogenannte Registrierung anbieten. Auch dies
entspricht eigentlich der Abgabe einer Konformitätserklärung. Es bleibt
festzuhalten, dass es hierbei keinerlei externe Prüfung durch DIN Certco gibt,
sondern jeder der die registrierungsgebühr bezahlt, wird in die Datenbank
eingetragen und darf sich dann mit dem Logo und der Registriernummer
schmücken. Obwohl es auch schon bei der EN 15038 immer wieder Irritationen
in Bezug auf dieses Verfahren gab, wird DIN Certco aus wirtschaftlichen Gründen
daran festhalten.
Es wird jedoch auch für die ISO 17100 reguläre Zertifizierungen durch
akkreditierte Zertifizierer geben. Hierbei erfolgt eine externe Überprüfung des
Übersetzungsdienstleisters durch den Zertifizierer nach international anerkannten
Standards. Es ist zu erwarten, dass wohl alle Zertifizierer auch Möglichkeiten der
Überführung von Zertifikaten von der EN 15038 zur ISO 17100 anbieten werden.
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25. Immer wieder diskutiert ist die Frage, ob sich auch freiberufliche Übersetzer nach
ISO 17100 zertifizieren lassen können.
Die Antwort ist eigentlich einfach und klar. Freiberufliche Übersetzer sind
selbständig tätig. Wenn sie Übersetzungen nach ISO 17100 anbieten wollen und
sich hierfür auch zertifizieren lassen wollen, müssen sie u.a eine Revision nach
dem 4-Augen-Prinzip durchführen lassen. Dies kann bspw. so erfolgen, dass sie
einen Revisor mit der Durchführung der Revision beauftragen.
Die Norm selbst unterscheidet nicht nach der Größe eines
Übersetzungsdienstleisters sondern setzt ausschließlich auf die Durchführung
von bestimmten Prozessen.
Ein vorgetragener Kritikpunkt an der ISO 17100 ist zudem, dass sie freiberufliche
Übersetzer benachteiligen würde, das diese nach Einführung der Norm angeblich
nicht in der Lage wären Aufträge von Direktkunden anzunehmen. Dies ist eine
offensichtlich unbegründete Befürchtung. Zum einen besteht für jeden frei-
beruflichen Übersetzer die Möglichkeit nach ISO 17100 zu arbeiten, zum anderen
ist die Norm kein verpflichtendes Regelwerk für Auftraggeber, die in Zukunft nur
noch Aufträge an zertifizierte Übersetzungsdienstleister vergeben dürfen. Gerade
größere Auftraggeber mit eigenen Ressourcen im Übersetzungsbereich werden
auch in Zukunft direkt mit qualifizierten Übersetzern zusammenarbeiten und
dabei selbst die Position des Übersetzungsdienstleisters einnehmen.
Es ist jedoch zu vermuten, dass die Möglichkeiten für Übersetzer mit
unzureichender Qualifikation sich verschlechtern werden.
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