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1 von 15
Sabine Mahler

Beruf Heilpraktiker/ in
Aspekte zur Berufswahl –
Ein schnelle Orientierungshilfe
mit Tipps aus der Praxis
Bibliograische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliograie; detaillierte bibliograische Daten sind im Internet unter http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Aulage 2012
Alle Rechte vorbehalten
© A7-24 Aumann GmbH, Edition Aumann, Coburg
Gesamtherstellung und Verlag:
A7-24 Aumann GmbH
Mohrenstr. 26, 96450 Coburg
Tel. (09561) 357 60 88, Telefax (09561) 357 60 80
E-Mail: service@edition-aumann.de,
Internet: www.edition-aumann.de
Titelgestaltung: Alexandra Krug
Foto Titelbild: Quelle: fotolia©lana
Satz: Elaine A. Mackanyn www.genialesdesign.de
Alexandra Krug, Lichtenfels www.graiar.de
Karrikaturen: Heiko Elias Friedrich farbschaft@web.de
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieses Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form
reproduziert, in eine andere Sprache übersetzt, in eine maschinenlesbare Form überführt oder in körperlicher oder unkörperlicher Form vervielfältigt, bereitgestellt oder gespeichert werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen,
Handelsnamen, Eigennamen, Warenbezeichnungen oder
sonstigen Bezeichnungen in diesem Werk berechtigt auch
ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von
jedermann benutzt werden dürften.
Das Werk ist sorgfältig erarbeitet worden. Dennoch erfolgen
alle Angaben ohne Gewähr. Für Vollständigkeit, Fehler, Auslassungen u. ä. kann, insbesondere wegen der schnellen Veränderungen in Gesellschaft, Beruf, Bildung, Wirtschaft und
Technik, keine Haftung übernommen werden. Vorschläge zur
Verbesserung des Inhalts und der Nutzung werden gerne entgegen genommen. Die dargestellte Meinung des Autors muss
nicht unbedingt der Meinung des Verlags entsprechen.

Printed in Germany
ISBN 978-3-942230-85-8
5

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ........................................................................... 7
Ich stelle mich vor ..................................................... 9

I

Heilpraktiker/ in

– Ein Beruf für mich? ............. 11

1 Geschichte des Heilpraktikers ..................... 14
2 Voraussetzungen. Interessen. Fähigkeiten.
2.1 Voraussetzungen ..................................................... 16
2.2 Interessen................................................................ 19
2.3 Fähigkeiten .............................................................. 19
3 Das Tätigkeitsfeld des Heilpraktikers............... 21
3.1 Anamnese ................................................................ 21
3.2 Diagnose .................................................................. 23
3.3 Beratungsgespräch .................................................. 24
3.4 Therapie ................................................................... 25
3.5 Ein Beispiel .............................................................. 26
4 Therapieformen im Überblick ...................... 28
5 Arbeitsbedingungen......................................... 36
5.1 Arbeitsorte ............................................................... 36
5.2 Arbeitsmittel ............................................................ 37
6 Verdienst .............................................................. 38
6

Inhaltsverzeichnis

II

Heilpraktiker

– Wie werde ich das ..................... 45

1 Ausbildung........................................................... 45
1.1 Amtsärztliche Prüfung ............................................. 47
1.2 Prüfungsvorbereitung .............................................. 49
1.3 Insidertipps .............................................................. 50
1.4 Schulen .................................................................... 55
1.5 Berufsbezeichnung .................................................. 58
1.6 Rechtliche Regelungen ............................................ 60
2 Existenzgründung ............................................. 63
2.1 Förderungen ............................................................ 65
2.2 Existenzgründungszuschuss der Agentur für Arbeit 66
2.3	 Freiberulich	oder	Gewerbe?	 .................................. 68
2.4 Arbeitsmöglichkeiten ............................................... 69
2.5 Marketing ................................................................. 70
3 Verbände .............................................................. 75
3.1 Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. .............. 76
3.2 Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. ..................... 77
3.3 Union Deutscher Heilpraktiker e.V. ........................ 78
3.4 Freie Heilpraktiker e.V. ............................................ 79
III Anhang ................................................................. 81
Ausblick .......................................................................... 81
Heilpraktiker Gesetz - HeilprG .............................. 84
Heilmittelwerbegesetz - HWG ............................... 86
Quickinder .................................................................... 102
Vorwort

7

Vorwort
herapeutische Freiheit anstatt Einschränkungen der Kassenmedizin. Das ist die typische Devise des Heilpraktikerberufsstandes.
Heilpraktiker bieten mit alternativen Heilverfahren eine Ergänzung zur Schulmedizin.
In den letzten Jahren hat sich der Berufszweig stetig entwickelt und immer mehr Anerkennung in der Gesellschaft
erfahren. Vielen Patienten bietet die alternative Medizin die
Möglichkeit, ihre Gesundheitslage zu verbessern, indem die
Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden.
Den angehenden Heilpraktikern bietet das Erlernen dieses
Berufes nicht nur die Möglichkeit Menschen zu helfen, sondern auch die Möglichkeit ihr eigenes Leben grundlegend
zu verändern.
Kurz und knapp werden die wichtigsten Voraussetzungen
dargestellt, die ein Mensch in sich tragen sollte, um Heilpraktiker zu werden. Zum Abgleich werden dazu die typischen Tätigkeitsfelder und Arbeitsbedingungen des Heilpraktikers vorgestellt.
Im ersten Teil des Buches soll der Leser einen Eindruck von
der Realität des Berufes bekommen und sich ausdrücklich
fragen können: Ist das etwas für mich?
Im zweiten Teil soll es dann um die konkrete Umsetzung

Vorwort
8

Vorwort

gehen. Oft bleibt es beim Interesse für den Beruf, da mit dem
Beruf Heilpraktiker viele Besonderheiten verknüpft sind.
Diese vielen Eigenheiten machen das Berufsbild im ersten
Moment unübersichtlich und schrecken viele Menschen ab.
Doch der Dschungel an Geboten, Verboten, Ausbildungsmöglichkeiten und Prüfungen ist längst nicht so groß, wie es
anfangs erscheint. Dieser Wissensquick erklärt wie man sich
zum Heilpraktiker ausbilden lässt, welche Prüfung wirklich
nötig ist, wie die gesetzlichen Rahmen gesteckt sind und wie
man seine Existenz als Heilpraktiker erfolgreich gründet.
Bamberg, März 2012
Sabine Mahler

Der politisch korrekte Schrägstrich –
zum Sprachgebrauch
Der Schrägstrich ist eine feine Erindung.
Er macht aus Heilpraktiker/ innen Berufsangehörige beiderlei
Geschlechts. Sobald man es aber mit einem/einer Heilpraktiker/ in zu tun hat, ist es schwer, diesen/diese in einen Fließtext
einzubauen. Kurz gesagt: Der „Schrägstrich“ in Texten liest
sich einfach schwerer. Wenn er hier einmal nicht auftritt, ist
natürlich auch die weibliche Berufstätige gemeint und umgekehrt.

Vorwort
11

I

Heilpraktiker – ein Beruf für mich?
Der Beruf des Heilpraktikers ist durchweg
etwas Besonderes. Es gibt kaum Regelungen die diesen Beruf betrefen, aber eine
fast unerschöpliche Zahl an Möglichkeiten.

Nach einer bestandenen Amtsärztlichen
Prüfung ist eine Spezialisierung in einen
vieler verschiedener Teilbereiche nötig. Homöopathen,
Gesundheitsberater, Tierheilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie sind nur einige Beispiele.
Außerdem gehört der Beruf Heilpraktiker zu den freischaffenden Berufen, dementsprechend arbeitet man auf selbstständiger Basis. Aber auch die Mitarbeit in einer anderen
Praxis, oder die Gründung einer Gemeinschaftspraxis sind
möglich.
Menschen, die sich entscheiden Heilpraktiker zu werden,
kommen ursprünglich oft aus ganzen anderen Berufszweigen, die das hema Heilkunde vorher nicht im Geringsten
berührt haben.
Wer also mit dem Gedanken spielt, berulich einen ganz
neuen Weg einzuschlagen, aber Zweifel aufgrund mangelnden Vorwissens hat, sollte sich auf keinen Fall abschrecken
lassen.

Kapitel I
16

I Heilpraktiker - ein Beruf für mich?

2

Voraussetzungen,
Interessen und Fähigkeiten.

2.1

Voraussetzungen

Heilpraktiker ist ein freier Beruf und kein anerkannter Ausbildungsberuf, folglich gibt es weder eine vorgeschriebene
Ausbildung noch eine bundeseinheitliche Prüfung (wobei
man doch zugeben muss, dass sich inzwischen fast alle Verwaltungsbezirke an eine einheitliche Prüfung halten).
Um Heilpraktiker zu werden, muss man die formalen Voraussetzungen zur Anmeldung zur Amtsärztlichen Prüfung
erfüllen und die zweiteilige Prüfung bestehen.
Wie man das dazu nötige Wissen erlangt, liegt in der eigenen Verantwortung. Empfohlen werden Schulen, wie beispielsweise die Paracelsus-Schulen, die inhaltlich auf die
Amtsärztliche Prüfung vorbereiten.

Es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung, um an der
Amtsärztlichen Prüfung teilzunehmen.
Die Teilnahme an einer Ausbildung wird dringend empfohlen. In der Regel meldet man sich bei einer der Heilpraktikerschulen an. Hier gibt es die verschiedensten Möglichkeiten in Art, Dauer, Inhalt und Länge der Ausbildung. Leider
schwankt auch die Qualität der Ausbildung dementsprechend.

Kapitel I
17

Die Voraussetzungen, um an einer Heilpraktikerschule aufgenommen zu werden und die Voraussetzungen, um zur
Amtsärztlichen Prüfung zugelassen zu werden, sind zwei
Paar Schuhe.
Jede Heilpraktikerschule hat seine eigenen Voraussetzungen,
die vor Ort erfragt werden müssen. Als Fixpunkt kann man
sich jedoch an die Schulsatzung der Kooperation Deutscher
Heilpraktikerverbände halten, da sich die meisten Schulen
daran orientieren.
Vorbildungen in artverwandten Berufen, wie Plege- und
herapieberufen, Medizinisch-Technische-Assistenz oder
Arzthelfer sind sicherlich beim Ausüben des Heilpraktikerberufes von Vorteil. Auch Lateinkenntnisse oder praktische
Erfahrungen, beispielsweise durch ehrenamtliche Tätigkeiten (beispielsweise bei Sozialdiensten), sind freilich förderlich.
Der Großteil der Personen, die zur Amtsärztlichen Prüfung
antreten, stammt allerdings aus den unterschiedlichsten
Berufen und eignet sich das Wissen neu an. Oft ist bei den
Prülingen keinerlei Vorbildung für den Bereich der Heilkunde vorhanden, vielmehr haben sie die Motivation, sich
grundlegend zu verändern.
Diese grundlegende Veränderung bezieht sich weniger auf
das grundsätzlich Interesse an alternativen Heilverfahren,
welches meistens bereits vorhanden ist, als vielmehr auf dem
Umstand, sich berulich aus Angestelltenverhältnissen zu
lösen und sich selbstständig zu machen.

Kapitel I
48

II Heilpraktiker – Wie werde ich das?

1

Ausbildung
Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf,
dementsprechend gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung für diesen Beruf.

Die Erlaubnis zur Ausübung der „Heilkunde ohne Bestallung“ besteht lediglich aus einer Amtsärztlichen Prüfung, die von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich geregelt ist, aber grobe Übereinstimmungen
aufweist, die hier dargestellt werden. Trotzdem sollte man
sich in jedem Falle zusätzlich beim zuständigen Gesundheitsamt über die individuellen Bedingungen informieren.
Die Voraussetzungen für eine Amtsärztliche Prüfung sind:
Es ist ein Mindestalter von 25 Jahren des Antragstellers
erforderlich.
Durch ein ärztliches Attest muss die körperliche und geistige Eignung des Antragstellers gewährleistet sein. Der Hausarzt dürfte sich im Regelfall mit diesem Attest auskennen,
man muss lediglich einen Termin in dieser Angelegenheit
ausmachen, wird dann entsprechend untersucht und erhält
gegebenenfalls anschließend das nötige Attest.

Kapitel II
49

Ein polizeiliches Führungszeugnis kann beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder beim Bürgeramt beantragt werden.
Obacht an dieser Stelle, in Bayern reicht es beispielsweise
nicht aus, das private Führungszeugnis (Belegart N) einzureichen. Hier ist die Belegart 0 (behördliches Führungszeugnis)
notwendig. Fragen Sie bei ihrem Gesundheitsamt explizit
nach, bevor sie beide beantragen und beide bezahlen müssen.
Zudem noch ein kurzer Hinweis: Das private Führungszeugnis bekommen Sie ausgehändigt und geben
es an die Stelle weiter, die es verlangt. Das behördliche
Führungszeugnis wird jedoch stets direkt an die Behörde verschickt, die das Zeugnis verlangt, möchten Sie
trotzdem Einsicht in ihr Zeugnis nehmen müssen Sie
Belegart P beantragen.
Dann wird das Führungszeugnis erst an das zuständige
Amtsgericht übersannt, wo es eigesehen werden kann.
Von dort aus wird es an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
Als Schulabschluss ist mindestens ein Hauptschulabschluss
vorzuweisen.
Schließlich wird die Genehmigung des jeweiligen Gesundheitsamtes benötigt. Diese Genehmigung erhalten Sie im
Regelfall, wenn Sie mit den anderen hier genannten Belegen
dort vorstellig werden.

Kapitel II
87

Heilpraktikergesetz - HeilprG

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der
Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz - HeilprG)
Eingangsformel
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist
jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten,
Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie
im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und
weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe
der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.
§2
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher
berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach
§ 1 in Zukunft ... erhalten.
(2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur
Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag
des Reichsministers des Innern durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter
erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des
Medizinstudiums nachweist.

Kapitel III
Vorschau "WissensQuick. Beruf Heilpraktiker/in"

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  • 1.
  • 2. Sabine Mahler Beruf Heilpraktiker/ in Aspekte zur Berufswahl – Ein schnelle Orientierungshilfe mit Tipps aus der Praxis
  • 3. Bibliograische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliograie; detaillierte bibliograische Daten sind im Internet unter http://dnb.d-nb.de abrufbar. 1. Aulage 2012 Alle Rechte vorbehalten © A7-24 Aumann GmbH, Edition Aumann, Coburg Gesamtherstellung und Verlag: A7-24 Aumann GmbH Mohrenstr. 26, 96450 Coburg Tel. (09561) 357 60 88, Telefax (09561) 357 60 80 E-Mail: service@edition-aumann.de, Internet: www.edition-aumann.de Titelgestaltung: Alexandra Krug Foto Titelbild: Quelle: fotolia©lana Satz: Elaine A. Mackanyn www.genialesdesign.de Alexandra Krug, Lichtenfels www.graiar.de Karrikaturen: Heiko Elias Friedrich farbschaft@web.de
  • 4. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieses Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert, in eine andere Sprache übersetzt, in eine maschinenlesbare Form überführt oder in körperlicher oder unkörperlicher Form vervielfältigt, bereitgestellt oder gespeichert werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Eigennamen, Warenbezeichnungen oder sonstigen Bezeichnungen in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Das Werk ist sorgfältig erarbeitet worden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Für Vollständigkeit, Fehler, Auslassungen u. ä. kann, insbesondere wegen der schnellen Veränderungen in Gesellschaft, Beruf, Bildung, Wirtschaft und Technik, keine Haftung übernommen werden. Vorschläge zur Verbesserung des Inhalts und der Nutzung werden gerne entgegen genommen. Die dargestellte Meinung des Autors muss nicht unbedingt der Meinung des Verlags entsprechen. Printed in Germany ISBN 978-3-942230-85-8
  • 5. 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................... 7 Ich stelle mich vor ..................................................... 9 I Heilpraktiker/ in – Ein Beruf für mich? ............. 11 1 Geschichte des Heilpraktikers ..................... 14 2 Voraussetzungen. Interessen. Fähigkeiten. 2.1 Voraussetzungen ..................................................... 16 2.2 Interessen................................................................ 19 2.3 Fähigkeiten .............................................................. 19 3 Das Tätigkeitsfeld des Heilpraktikers............... 21 3.1 Anamnese ................................................................ 21 3.2 Diagnose .................................................................. 23 3.3 Beratungsgespräch .................................................. 24 3.4 Therapie ................................................................... 25 3.5 Ein Beispiel .............................................................. 26 4 Therapieformen im Überblick ...................... 28 5 Arbeitsbedingungen......................................... 36 5.1 Arbeitsorte ............................................................... 36 5.2 Arbeitsmittel ............................................................ 37 6 Verdienst .............................................................. 38
  • 6. 6 Inhaltsverzeichnis II Heilpraktiker – Wie werde ich das ..................... 45 1 Ausbildung........................................................... 45 1.1 Amtsärztliche Prüfung ............................................. 47 1.2 Prüfungsvorbereitung .............................................. 49 1.3 Insidertipps .............................................................. 50 1.4 Schulen .................................................................... 55 1.5 Berufsbezeichnung .................................................. 58 1.6 Rechtliche Regelungen ............................................ 60 2 Existenzgründung ............................................. 63 2.1 Förderungen ............................................................ 65 2.2 Existenzgründungszuschuss der Agentur für Arbeit 66 2.3 Freiberulich oder Gewerbe? .................................. 68 2.4 Arbeitsmöglichkeiten ............................................... 69 2.5 Marketing ................................................................. 70 3 Verbände .............................................................. 75 3.1 Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. .............. 76 3.2 Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. ..................... 77 3.3 Union Deutscher Heilpraktiker e.V. ........................ 78 3.4 Freie Heilpraktiker e.V. ............................................ 79 III Anhang ................................................................. 81 Ausblick .......................................................................... 81 Heilpraktiker Gesetz - HeilprG .............................. 84 Heilmittelwerbegesetz - HWG ............................... 86 Quickinder .................................................................... 102
  • 7. Vorwort 7 Vorwort herapeutische Freiheit anstatt Einschränkungen der Kassenmedizin. Das ist die typische Devise des Heilpraktikerberufsstandes. Heilpraktiker bieten mit alternativen Heilverfahren eine Ergänzung zur Schulmedizin. In den letzten Jahren hat sich der Berufszweig stetig entwickelt und immer mehr Anerkennung in der Gesellschaft erfahren. Vielen Patienten bietet die alternative Medizin die Möglichkeit, ihre Gesundheitslage zu verbessern, indem die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden. Den angehenden Heilpraktikern bietet das Erlernen dieses Berufes nicht nur die Möglichkeit Menschen zu helfen, sondern auch die Möglichkeit ihr eigenes Leben grundlegend zu verändern. Kurz und knapp werden die wichtigsten Voraussetzungen dargestellt, die ein Mensch in sich tragen sollte, um Heilpraktiker zu werden. Zum Abgleich werden dazu die typischen Tätigkeitsfelder und Arbeitsbedingungen des Heilpraktikers vorgestellt. Im ersten Teil des Buches soll der Leser einen Eindruck von der Realität des Berufes bekommen und sich ausdrücklich fragen können: Ist das etwas für mich? Im zweiten Teil soll es dann um die konkrete Umsetzung Vorwort
  • 8. 8 Vorwort gehen. Oft bleibt es beim Interesse für den Beruf, da mit dem Beruf Heilpraktiker viele Besonderheiten verknüpft sind. Diese vielen Eigenheiten machen das Berufsbild im ersten Moment unübersichtlich und schrecken viele Menschen ab. Doch der Dschungel an Geboten, Verboten, Ausbildungsmöglichkeiten und Prüfungen ist längst nicht so groß, wie es anfangs erscheint. Dieser Wissensquick erklärt wie man sich zum Heilpraktiker ausbilden lässt, welche Prüfung wirklich nötig ist, wie die gesetzlichen Rahmen gesteckt sind und wie man seine Existenz als Heilpraktiker erfolgreich gründet. Bamberg, März 2012 Sabine Mahler Der politisch korrekte Schrägstrich – zum Sprachgebrauch Der Schrägstrich ist eine feine Erindung. Er macht aus Heilpraktiker/ innen Berufsangehörige beiderlei Geschlechts. Sobald man es aber mit einem/einer Heilpraktiker/ in zu tun hat, ist es schwer, diesen/diese in einen Fließtext einzubauen. Kurz gesagt: Der „Schrägstrich“ in Texten liest sich einfach schwerer. Wenn er hier einmal nicht auftritt, ist natürlich auch die weibliche Berufstätige gemeint und umgekehrt. Vorwort
  • 9. 11 I Heilpraktiker – ein Beruf für mich? Der Beruf des Heilpraktikers ist durchweg etwas Besonderes. Es gibt kaum Regelungen die diesen Beruf betrefen, aber eine fast unerschöpliche Zahl an Möglichkeiten. Nach einer bestandenen Amtsärztlichen Prüfung ist eine Spezialisierung in einen vieler verschiedener Teilbereiche nötig. Homöopathen, Gesundheitsberater, Tierheilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie sind nur einige Beispiele. Außerdem gehört der Beruf Heilpraktiker zu den freischaffenden Berufen, dementsprechend arbeitet man auf selbstständiger Basis. Aber auch die Mitarbeit in einer anderen Praxis, oder die Gründung einer Gemeinschaftspraxis sind möglich. Menschen, die sich entscheiden Heilpraktiker zu werden, kommen ursprünglich oft aus ganzen anderen Berufszweigen, die das hema Heilkunde vorher nicht im Geringsten berührt haben. Wer also mit dem Gedanken spielt, berulich einen ganz neuen Weg einzuschlagen, aber Zweifel aufgrund mangelnden Vorwissens hat, sollte sich auf keinen Fall abschrecken lassen. Kapitel I
  • 10. 16 I Heilpraktiker - ein Beruf für mich? 2 Voraussetzungen, Interessen und Fähigkeiten. 2.1 Voraussetzungen Heilpraktiker ist ein freier Beruf und kein anerkannter Ausbildungsberuf, folglich gibt es weder eine vorgeschriebene Ausbildung noch eine bundeseinheitliche Prüfung (wobei man doch zugeben muss, dass sich inzwischen fast alle Verwaltungsbezirke an eine einheitliche Prüfung halten). Um Heilpraktiker zu werden, muss man die formalen Voraussetzungen zur Anmeldung zur Amtsärztlichen Prüfung erfüllen und die zweiteilige Prüfung bestehen. Wie man das dazu nötige Wissen erlangt, liegt in der eigenen Verantwortung. Empfohlen werden Schulen, wie beispielsweise die Paracelsus-Schulen, die inhaltlich auf die Amtsärztliche Prüfung vorbereiten. Es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung, um an der Amtsärztlichen Prüfung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer Ausbildung wird dringend empfohlen. In der Regel meldet man sich bei einer der Heilpraktikerschulen an. Hier gibt es die verschiedensten Möglichkeiten in Art, Dauer, Inhalt und Länge der Ausbildung. Leider schwankt auch die Qualität der Ausbildung dementsprechend. Kapitel I
  • 11. 17 Die Voraussetzungen, um an einer Heilpraktikerschule aufgenommen zu werden und die Voraussetzungen, um zur Amtsärztlichen Prüfung zugelassen zu werden, sind zwei Paar Schuhe. Jede Heilpraktikerschule hat seine eigenen Voraussetzungen, die vor Ort erfragt werden müssen. Als Fixpunkt kann man sich jedoch an die Schulsatzung der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände halten, da sich die meisten Schulen daran orientieren. Vorbildungen in artverwandten Berufen, wie Plege- und herapieberufen, Medizinisch-Technische-Assistenz oder Arzthelfer sind sicherlich beim Ausüben des Heilpraktikerberufes von Vorteil. Auch Lateinkenntnisse oder praktische Erfahrungen, beispielsweise durch ehrenamtliche Tätigkeiten (beispielsweise bei Sozialdiensten), sind freilich förderlich. Der Großteil der Personen, die zur Amtsärztlichen Prüfung antreten, stammt allerdings aus den unterschiedlichsten Berufen und eignet sich das Wissen neu an. Oft ist bei den Prülingen keinerlei Vorbildung für den Bereich der Heilkunde vorhanden, vielmehr haben sie die Motivation, sich grundlegend zu verändern. Diese grundlegende Veränderung bezieht sich weniger auf das grundsätzlich Interesse an alternativen Heilverfahren, welches meistens bereits vorhanden ist, als vielmehr auf dem Umstand, sich berulich aus Angestelltenverhältnissen zu lösen und sich selbstständig zu machen. Kapitel I
  • 12. 48 II Heilpraktiker – Wie werde ich das? 1 Ausbildung Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf, dementsprechend gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung für diesen Beruf. Die Erlaubnis zur Ausübung der „Heilkunde ohne Bestallung“ besteht lediglich aus einer Amtsärztlichen Prüfung, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, aber grobe Übereinstimmungen aufweist, die hier dargestellt werden. Trotzdem sollte man sich in jedem Falle zusätzlich beim zuständigen Gesundheitsamt über die individuellen Bedingungen informieren. Die Voraussetzungen für eine Amtsärztliche Prüfung sind: Es ist ein Mindestalter von 25 Jahren des Antragstellers erforderlich. Durch ein ärztliches Attest muss die körperliche und geistige Eignung des Antragstellers gewährleistet sein. Der Hausarzt dürfte sich im Regelfall mit diesem Attest auskennen, man muss lediglich einen Termin in dieser Angelegenheit ausmachen, wird dann entsprechend untersucht und erhält gegebenenfalls anschließend das nötige Attest. Kapitel II
  • 13. 49 Ein polizeiliches Führungszeugnis kann beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder beim Bürgeramt beantragt werden. Obacht an dieser Stelle, in Bayern reicht es beispielsweise nicht aus, das private Führungszeugnis (Belegart N) einzureichen. Hier ist die Belegart 0 (behördliches Führungszeugnis) notwendig. Fragen Sie bei ihrem Gesundheitsamt explizit nach, bevor sie beide beantragen und beide bezahlen müssen. Zudem noch ein kurzer Hinweis: Das private Führungszeugnis bekommen Sie ausgehändigt und geben es an die Stelle weiter, die es verlangt. Das behördliche Führungszeugnis wird jedoch stets direkt an die Behörde verschickt, die das Zeugnis verlangt, möchten Sie trotzdem Einsicht in ihr Zeugnis nehmen müssen Sie Belegart P beantragen. Dann wird das Führungszeugnis erst an das zuständige Amtsgericht übersannt, wo es eigesehen werden kann. Von dort aus wird es an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Als Schulabschluss ist mindestens ein Hauptschulabschluss vorzuweisen. Schließlich wird die Genehmigung des jeweiligen Gesundheitsamtes benötigt. Diese Genehmigung erhalten Sie im Regelfall, wenn Sie mit den anderen hier genannten Belegen dort vorstellig werden. Kapitel II
  • 14. 87 Heilpraktikergesetz - HeilprG Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprG) Eingangsformel Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: §1 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. (3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“. §2 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft ... erhalten. (2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag des Reichsministers des Innern durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des Medizinstudiums nachweist. Kapitel III