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Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG
Die neuen Regelungen im Überblick
02 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
INHALT
01 Einleitung – Historie
02 Equal Pay
03 Höchstüberlassungsdauer
04 Kennzeichnungspflicht
05 Streikklausel
06 Ausblick
Neuste Änderungen des AÜG blau gekennzeichnet
01 EINLEITUNG - HISTORIE
Koalitionsvertrag GroKO v. 27.11.2013
 Missbrauch von Werkverträgen verhindern
 Equal Pay nach 9 Monaten
 18 Monate Höchstüberlassungsdauer
 Abweichende Regelungen sind
aufgrund eines Tarifvertrags (TV) oder
eines TV der Einsatzsbranche in einer
Betriebsvereinbarung möglich
 Zeitarbeiter dürfen nicht als Streikbrecher
eingesetzt werden
04 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Grundkonzept:
Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer
05 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Erster Referentenentwurf BMAS v. 16.11.2015
Kerninhalt:
 Equal Pay nach 9 Monaten
 Bei Anwendung von
Branchenzuschlagstarifverträgen (BZ TV)
sind Abweichung bis max. 12 Monate
möglich; danach gilt Equal Pay
 Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
 Durch einen TV oder aufgrund eines TV
der Einsatzbranche in einer BV sind
abweichende Regelungen möglich
 Dies gilt nur für tarifgebundene Kunden
06 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Zweiter Referentenentwurf BMAS v. 17.02.2016
Kerninhalt:
 Equal Pay nach 9 Monaten
 Abweichung sind bei Anwendung BZ TV bis
zur Höchstüberlassungsgrenze möglich
(wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten
ein als gleichwertig anzusehendes
Arbeitsentgelt festgesetzt ist)
 Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
 Durch TV oder aufgrund eines TV der
Einsatzbranche in einer BV sind
abweichende Regelungen möglich.
 Gilt (eingeschränkt) auch für
tarifungebundene Kunden
07 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Regierungsentwurf v. 01.06.2016
Kerninhalt:
 Equal Pay nach 9 Monaten
 Abweichung sind bei Anwendung BZ TV bis
zur Höchstüberlassungsgrenze möglich
(wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten
ein als gleichwertig anzusehendes
Arbeitsentgelt festgesetzt ist)
 Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
 Durch TV oder aufgrund eines TV der
Einsatzbranche in einer BV sind
abweichende Regelungen möglich.
 Gilt (weitestgehend) auch für
tarifungebundene Kunden
08 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
02 EQUAL PAYnach Regierungsentwurf vom 01.06.2016
Equal Pay – Geltung
 Ohne
Zeitarbeitstarifvertrag
 Bei Überlassungsbeginn im
Rahmen eines
Gleichstellungsangebotes
 Kein Unterschied zur
bisherigen Rechtslage
 Wenn BAP Basistarifwerk
(MTV, ERTV, ETV)
angewendet wird
 Nach 9 Monaten Einsatzdauer
 Wenn BAP Basistarifwerk
+ BZ TV angewendet wird
 Abweichung bis zur
Höchstüberlassungsgrenze
möglich, wenn im BZ TV
spätestens nach 15 Monaten
ein gleichwertiges
Arbeitsentgelt festgelegt ist
Überlassungszeiten
durch denselben
oder einen anderen
Verleiher sind
anzurechnen, wenn
zwischen den
Einsätzen nicht
mehr als 3 Monate
liegen.
10 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Keine Definition durch den Gesetzgeber!
Maßgebliche Merkmale von Equal Pay:
sämtliche Bruttovergütungsbestandteile der Lohnabrechnung eines
verlgeichbaren Stammarbeitnehmers des Kunden (Begründung GE AÜG, S22):
Hierzu zählen z.B.:
 Vergütung
 Sachbezüge mit Geldwert
 Sonderzahlungen, Zulagen/ Zuschläge, vermögenswirksame
Leistungen, etc.
Equal Pay – Definition
11 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Neue Vermutungsregelung - § 8 Abs. 1 GE AÜG
Anlässe zur Vermutung auf korrektes Equal Pay:
Equal Pay – Definition
Kunde wendet TV an: Zahlung des Tarifentgelts
Kunde wendet keinen TV an: Zahlung des für vergleichbaren
Arbeitnehmer der Einsatzbranche
einschlägigen Tarifentgelts
Problematik:
 Kenntnis des Personaldienstleisters vom
relevanten TV
 Vermutung ist widerleglich
12 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Abweichung durch BZ TV ist möglich, wenn hierin geregelt:
 was nach spätestens 15 Monaten als gleichwertiges tarifvertragliches
Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche
gelten soll,
 wenn nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen eine
stufenweise Heranführung an dieses festgelegte Entgelt erfolgt
Equal Pay – Abweichungsmöglichkeit
13 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Equal Pay – Im Überblick
14 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Übergangsregelung
Equal Pay – Inkrafttreten und Unterbrechungszeiten
Inkrafttreten des Gesetzes zum
01.01.2017 vorgesehen
Anspruch auf Equal Pay erst
neun Monate nach Inkrafttreten
des Gesetzes
Einsatzzeiten werden erst ab
01.01.2017 gezählt
Keine Anrechnung vorheriger
Einsatzzeiten bei mehr als drei
Monaten Unterbrechung
FOLGEN
15 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
 Bußgeld von bis zu 500.000 Euro
 Erlaubnisrechtliche Folgen:
Versagung der Verlängerung oder Widerruf der Erlaubnis
 Vergütungsvereinbarung unwirksam, Arbeitsvertag bleibt aber im Übrigen
bestehen
 Keine Privilegierung bei Anwendung der Vermutungsregelung
Equal Pay – Sanktionen
16 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
03 HÖCHSTÜBERLASSUNGnach Regierungsentwurf vom 01.06.2016
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
 Bezogen auf denselben Kunden und denselben Zeitarbeitnehmer
 Vorherige Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers bei demselben Kunden
werden angerechnet, egal ob dieser von demselben Zeitarbeitsunternehmen
oder einem anderen Arbeitgeber an jenen Kunden überlassen wurde
 Keine Anrechnung bei Unterbrechungen von mehr als drei Monaten
Höchstüberlassung – Gesetzliche Regelung
18 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassung –
1. Abweichungsmöglichkeit – tarifgebundene Kunden
Durch TV der Einsatzbranche Durch BV zwischen Kundenbetrieb und
Kundenbetriebsrat,
insofern der TV der Einsatzbranche eine
Öffnungsklausel enthält, die solche
Abweichungen zulässt
19 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassung –
2. Abweichungsmöglichkeit – tarifungebundene Kunden
BV im Kundenbetrieb zwingend erforderlich!
Variante 1:
Inhaltsgleiche Übernahme einer Tarifvertragsregelung der Einsatzbranche
zur Höchstüberlassungsdauer durch BV möglich
Beispiel:
Tarifvertrag ermöglicht 36 Monate Überlassung,
Zeitarbeitnehmer muss jedoch Übernahmeangebot erhalten
 Die Regelung muss komplett in BV übernommen werden
20 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassung –
2. Abweichungsmöglichkeit – tarifungebundene Kunden
Variante 2:
TV der Einsatzbranche enthält eine Öffnungsklausel für Vereinbarung
abweichender Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer durch
Betriebsvereinbarungen
 BV zwischen tarifungebundenem Kunden und seinem Betriebsrat ist
möglich
 Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf max. 24 Monate, außer
der TV erlaubt eine höhere Festlegung durch die BV
21 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassung – Abweichungen im Überblick
22 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Übergangsregelung
Höchstüberlassung – Inkrafttreten
Inkrafttreten des Gesetzes zum
01.01.2017 vorgesehen
Einsatzzeiten vor dem Inkraft-
treten werden nicht angerechnet
FOLGE
Die für die Berechnung der
Höchstüberlassung maßgebliche
Einsatzdauer beginnt erst ab
Inkrafttreten des Gesetzes zu
laufen
23 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
 Bußgeld von bis zu 30.000 Euro
 Erlaubnisrechtliche Folgen:
Versagung der Verlängerung oder Widerruf der Erlaubnis
 Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitnehmer wird unwirksam
 Ab dem ersten Tag der Überschreitung wird der Arbeitsvertrag zwischen Kunde und
Zeitarbeitnehmer fingiert
Arbeitnehmer kann innerhalb von einem Monat widersprechen und
Arbeitsverhältnis mit Zeitarbeitsunternehmen fortsetzen.
 Vor Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer kann kein Widerspruch
erteilt werden!
Höchstüberlassung – Sanktionen
24 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
04 KENNZEICHNUNGSPFLICHTnach Regierungsentwurf vom 01.06.2016
 Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunde ist ausdrücklich als
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu bezeichnen
 Der betroffene Zeitarbeitnehmer ist vor der Überlassung namentlich zu
konkretisieren
 Mitteilungspflicht: Der Zeitarbeitnehmer muss vor jedem Einsatz von dem
Zeitarbeitsunternehmen informiert werden, dass er als Zeitarbeitnehmer tätig
wird
Kennzeichnungspflicht – Gesetzliche Regelung
26 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
 Bei Kettenverleih und verdeckter AÜ droht ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro
 Bei Verstoß gegen Mitteilungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro
Arbeitsverhältnis bleibt bestehen
 Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer und Kunde:
 Zeitarbeitnehmer kann binnen eines Monats Widerspruch einlegen und
sein bisheriges Arbeitsverhältnis fortsetzen.
Ein vorab erteilter Widerspruch ist ungültig!
Kennzeichnungspflicht – Sanktionen
27 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
05 STREIKKLAUSELnach Regierungsentwurf vom 01.06.2016
Der Kunde darf Zeitarbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb
unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist:
Streikklausel – Gesetzliche Regelung und Sanktion
„Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn
sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.
Satz 1 gilt nicht, wenn der Entleiher sicherstellt, dass Leiharbeitnehmer
keine Tätigkeiten übernehmen, die bisher von Arbeitnehmern erledigt
wurden, die
(1) sich im Arbeitskampf befinden oder
(2) ihrerseits Tätigkeiten von Arbeitnehmern, die sich im
Arbeitskampf befinden, übernommen haben.“
Bei Verstoß Bußgeld von bis zu 500.000 Euro
29 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
06 AUSBLICK
Ausblick
 Kabinettsbeschluss ist am 01. Juni 2016 erfolgt
 Gesetzgebungsverfahren wird erst nach der parlamentarischen
Sommerpause folgen
 Lesungen Bundestag: Ende September und Oktober 2016
 Beschlussfassung Bundesrat: möglicherweise 25.11.2016
 Inkrafttreten zum 01.01.2017 geplant
31 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
08.07.201632 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG
VIELEN DANK FÜRS ZUHÖREN
SIE ERREICHEN UNS UNTER:
DAHMEN Personalservice GmbH
Graf – Adolf – Str. 21 I 40212 Düsseldorf
dusseldorf@dahmen-personal.de I www.dahmen-personal.de

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Änderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbH

  • 1. Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG Die neuen Regelungen im Überblick
  • 2. 02 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016 INHALT 01 Einleitung – Historie 02 Equal Pay 03 Höchstüberlassungsdauer 04 Kennzeichnungspflicht 05 Streikklausel 06 Ausblick Neuste Änderungen des AÜG blau gekennzeichnet
  • 3. 01 EINLEITUNG - HISTORIE
  • 4. Koalitionsvertrag GroKO v. 27.11.2013  Missbrauch von Werkverträgen verhindern  Equal Pay nach 9 Monaten  18 Monate Höchstüberlassungsdauer  Abweichende Regelungen sind aufgrund eines Tarifvertrags (TV) oder eines TV der Einsatzsbranche in einer Betriebsvereinbarung möglich  Zeitarbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden 04 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 5. Grundkonzept: Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer 05 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 6. Erster Referentenentwurf BMAS v. 16.11.2015 Kerninhalt:  Equal Pay nach 9 Monaten  Bei Anwendung von Branchenzuschlagstarifverträgen (BZ TV) sind Abweichung bis max. 12 Monate möglich; danach gilt Equal Pay  Höchstüberlassungsdauer 18 Monate  Durch einen TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich  Dies gilt nur für tarifgebundene Kunden 06 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 7. Zweiter Referentenentwurf BMAS v. 17.02.2016 Kerninhalt:  Equal Pay nach 9 Monaten  Abweichung sind bei Anwendung BZ TV bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich (wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein als gleichwertig anzusehendes Arbeitsentgelt festgesetzt ist)  Höchstüberlassungsdauer 18 Monate  Durch TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich.  Gilt (eingeschränkt) auch für tarifungebundene Kunden 07 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 8. Regierungsentwurf v. 01.06.2016 Kerninhalt:  Equal Pay nach 9 Monaten  Abweichung sind bei Anwendung BZ TV bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich (wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein als gleichwertig anzusehendes Arbeitsentgelt festgesetzt ist)  Höchstüberlassungsdauer 18 Monate  Durch TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich.  Gilt (weitestgehend) auch für tarifungebundene Kunden 08 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 9. 02 EQUAL PAYnach Regierungsentwurf vom 01.06.2016
  • 10. Equal Pay – Geltung  Ohne Zeitarbeitstarifvertrag  Bei Überlassungsbeginn im Rahmen eines Gleichstellungsangebotes  Kein Unterschied zur bisherigen Rechtslage  Wenn BAP Basistarifwerk (MTV, ERTV, ETV) angewendet wird  Nach 9 Monaten Einsatzdauer  Wenn BAP Basistarifwerk + BZ TV angewendet wird  Abweichung bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich, wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Arbeitsentgelt festgelegt ist Überlassungszeiten durch denselben oder einen anderen Verleiher sind anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als 3 Monate liegen. 10 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 11. Keine Definition durch den Gesetzgeber! Maßgebliche Merkmale von Equal Pay: sämtliche Bruttovergütungsbestandteile der Lohnabrechnung eines verlgeichbaren Stammarbeitnehmers des Kunden (Begründung GE AÜG, S22): Hierzu zählen z.B.:  Vergütung  Sachbezüge mit Geldwert  Sonderzahlungen, Zulagen/ Zuschläge, vermögenswirksame Leistungen, etc. Equal Pay – Definition 11 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 12. Neue Vermutungsregelung - § 8 Abs. 1 GE AÜG Anlässe zur Vermutung auf korrektes Equal Pay: Equal Pay – Definition Kunde wendet TV an: Zahlung des Tarifentgelts Kunde wendet keinen TV an: Zahlung des für vergleichbaren Arbeitnehmer der Einsatzbranche einschlägigen Tarifentgelts Problematik:  Kenntnis des Personaldienstleisters vom relevanten TV  Vermutung ist widerleglich 12 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 13. Abweichung durch BZ TV ist möglich, wenn hierin geregelt:  was nach spätestens 15 Monaten als gleichwertiges tarifvertragliches Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche gelten soll,  wenn nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen eine stufenweise Heranführung an dieses festgelegte Entgelt erfolgt Equal Pay – Abweichungsmöglichkeit 13 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 14. Equal Pay – Im Überblick 14 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 15. Übergangsregelung Equal Pay – Inkrafttreten und Unterbrechungszeiten Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2017 vorgesehen Anspruch auf Equal Pay erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Einsatzzeiten werden erst ab 01.01.2017 gezählt Keine Anrechnung vorheriger Einsatzzeiten bei mehr als drei Monaten Unterbrechung FOLGEN 15 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 16.  Bußgeld von bis zu 500.000 Euro  Erlaubnisrechtliche Folgen: Versagung der Verlängerung oder Widerruf der Erlaubnis  Vergütungsvereinbarung unwirksam, Arbeitsvertag bleibt aber im Übrigen bestehen  Keine Privilegierung bei Anwendung der Vermutungsregelung Equal Pay – Sanktionen 16 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 18. Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten  Bezogen auf denselben Kunden und denselben Zeitarbeitnehmer  Vorherige Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers bei demselben Kunden werden angerechnet, egal ob dieser von demselben Zeitarbeitsunternehmen oder einem anderen Arbeitgeber an jenen Kunden überlassen wurde  Keine Anrechnung bei Unterbrechungen von mehr als drei Monaten Höchstüberlassung – Gesetzliche Regelung 18 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 19. Höchstüberlassung – 1. Abweichungsmöglichkeit – tarifgebundene Kunden Durch TV der Einsatzbranche Durch BV zwischen Kundenbetrieb und Kundenbetriebsrat, insofern der TV der Einsatzbranche eine Öffnungsklausel enthält, die solche Abweichungen zulässt 19 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 20. Höchstüberlassung – 2. Abweichungsmöglichkeit – tarifungebundene Kunden BV im Kundenbetrieb zwingend erforderlich! Variante 1: Inhaltsgleiche Übernahme einer Tarifvertragsregelung der Einsatzbranche zur Höchstüberlassungsdauer durch BV möglich Beispiel: Tarifvertrag ermöglicht 36 Monate Überlassung, Zeitarbeitnehmer muss jedoch Übernahmeangebot erhalten  Die Regelung muss komplett in BV übernommen werden 20 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 21. Höchstüberlassung – 2. Abweichungsmöglichkeit – tarifungebundene Kunden Variante 2: TV der Einsatzbranche enthält eine Öffnungsklausel für Vereinbarung abweichender Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer durch Betriebsvereinbarungen  BV zwischen tarifungebundenem Kunden und seinem Betriebsrat ist möglich  Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf max. 24 Monate, außer der TV erlaubt eine höhere Festlegung durch die BV 21 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 22. Höchstüberlassung – Abweichungen im Überblick 22 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 23. Übergangsregelung Höchstüberlassung – Inkrafttreten Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2017 vorgesehen Einsatzzeiten vor dem Inkraft- treten werden nicht angerechnet FOLGE Die für die Berechnung der Höchstüberlassung maßgebliche Einsatzdauer beginnt erst ab Inkrafttreten des Gesetzes zu laufen 23 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 24.  Bußgeld von bis zu 30.000 Euro  Erlaubnisrechtliche Folgen: Versagung der Verlängerung oder Widerruf der Erlaubnis  Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitnehmer wird unwirksam  Ab dem ersten Tag der Überschreitung wird der Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Zeitarbeitnehmer fingiert Arbeitnehmer kann innerhalb von einem Monat widersprechen und Arbeitsverhältnis mit Zeitarbeitsunternehmen fortsetzen.  Vor Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer kann kein Widerspruch erteilt werden! Höchstüberlassung – Sanktionen 24 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 26.  Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunde ist ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu bezeichnen  Der betroffene Zeitarbeitnehmer ist vor der Überlassung namentlich zu konkretisieren  Mitteilungspflicht: Der Zeitarbeitnehmer muss vor jedem Einsatz von dem Zeitarbeitsunternehmen informiert werden, dass er als Zeitarbeitnehmer tätig wird Kennzeichnungspflicht – Gesetzliche Regelung 26 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 27.  Bei Kettenverleih und verdeckter AÜ droht ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro  Bei Verstoß gegen Mitteilungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro Arbeitsverhältnis bleibt bestehen  Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer und Kunde:  Zeitarbeitnehmer kann binnen eines Monats Widerspruch einlegen und sein bisheriges Arbeitsverhältnis fortsetzen. Ein vorab erteilter Widerspruch ist ungültig! Kennzeichnungspflicht – Sanktionen 27 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 29. Der Kunde darf Zeitarbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist: Streikklausel – Gesetzliche Regelung und Sanktion „Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Entleiher sicherstellt, dass Leiharbeitnehmer keine Tätigkeiten übernehmen, die bisher von Arbeitnehmern erledigt wurden, die (1) sich im Arbeitskampf befinden oder (2) ihrerseits Tätigkeiten von Arbeitnehmern, die sich im Arbeitskampf befinden, übernommen haben.“ Bei Verstoß Bußgeld von bis zu 500.000 Euro 29 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 31. Ausblick  Kabinettsbeschluss ist am 01. Juni 2016 erfolgt  Gesetzgebungsverfahren wird erst nach der parlamentarischen Sommerpause folgen  Lesungen Bundestag: Ende September und Oktober 2016  Beschlussfassung Bundesrat: möglicherweise 25.11.2016  Inkrafttreten zum 01.01.2017 geplant 31 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
  • 32. 08.07.201632 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG
  • 33. VIELEN DANK FÜRS ZUHÖREN SIE ERREICHEN UNS UNTER: DAHMEN Personalservice GmbH Graf – Adolf – Str. 21 I 40212 Düsseldorf dusseldorf@dahmen-personal.de I www.dahmen-personal.de