SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 1
Downloaden Sie, um offline zu lesen
V.i.S.d.P.: Dr. Ilona K. Klein, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Kronenstraße 55 – 58, 10117 Berlin,
Tel.: 030 203 14-408, Fax 030 203 14-420, Email: presse@zdb.de
Presseinformation
006 / 2014
5. März 2014
Baugewerbe: Referentenentwurf zum Zahlungsverzug richtiger Ansatz!
„Der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegte Referenten-
entwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ist die erste gelungene Aktion
der Großen Koalition. Er stellt gegenüber den Entwürfen der vergangenen Legislaturpe-
riode eine wesentliche Verbesserung dar.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zum jüngst vorgelegten Refe-
rentenentwurf.
Nach wie vor sind Zahlungsausfälle und die damit verbundenen Liquiditätsengpässe
Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen. Insofern setzt der vorgelegte Refe-
rentenentwurf die richtigen Akzente: Grundsätzlich sind Zahlungsfristen von mehr als
30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam.
Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der Systematik des Gesetzent-
wurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und deshalb nicht kumulieren können. Die Ab-
nahmefrist geht hiernach stets in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Hat sich der Auf-
traggeber 15 Tage für die Durchführung der Abnahme ausbedungen, stehen ihm nach
Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage zur Zahlung zur Verfügung. Hier
beginnt die maximale 30-tägige Zahlungsfrist nicht erst nach Ablauf der Abnahmefrist.
Pakleppa weiter: „90 % der Zahlungen am Bau laufen über Abschläge. Hier ist der wich-
tigste Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Wir fordern eine Sonderregelung für
Abschlagszahlungen nach dem Vorbild der VOB/B, wonach diese 21 Tagen nach Rech-
nungsstellung fällig werden. Darüber hinaus halten wir eine Differenzierung zwischen
öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern bei Zahlungs- und Abnahmefristen wei-
terhin für verfehlt. Wir befürworten die Regelung für öffentliche Auftraggeber (30 Tage
Regelzahlungsfrist, 60 Tage maximale Zahlungsfrist) auch für gewerbliche Auftraggeber
anzuwenden.“
Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie war im März 2011 in Kraft getreten und hätte von den
Mitgliedstaaten bis zum 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie war in der letzten Legislaturperiode
vom Deutschen Bundestag nicht verabschiedet worden und ist damit der Diskontinuität
unterfallen. Die Europäische Kommission hatte daraufhin im vergangenen Jahr ein Ver-
tragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
„Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft Klarheit bei den Zahlungsfristen und setzt damit
die Ziele der Richtlinie um. Die Bauwirtschaft erwartet nun eine zügige Verabschiedung
des Gesetzes.“ So Pakleppa abschließend.

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

Zumba beim WSV-Glonn
Zumba beim WSV-GlonnZumba beim WSV-Glonn
Zumba beim WSV-Glonnwsv-glonn
 
Fachartikel: Social Workplace | Website Boosting 01/11
Fachartikel: Social Workplace | Website Boosting 01/11Fachartikel: Social Workplace | Website Boosting 01/11
Fachartikel: Social Workplace | Website Boosting 01/11netmedianer GmbH
 
Mehr Fans auf Ihrer Fanpage
Mehr Fans auf Ihrer FanpageMehr Fans auf Ihrer Fanpage
Mehr Fans auf Ihrer FanpageHalalati
 
Honey tanm research_conference
Honey tanm research_conferenceHoney tanm research_conference
Honey tanm research_conferenceRichard Burrell
 
BüroService Kronberg Leistungsportfolio
BüroService Kronberg LeistungsportfolioBüroService Kronberg Leistungsportfolio
BüroService Kronberg LeistungsportfoliofastNOTE SchreibService
 
Gallup report findings
Gallup report findingsGallup report findings
Gallup report findingsabimorg
 
Case Study Heraeus
Case Study HeraeusCase Study Heraeus
Case Study HeraeusIPI GmbH
 

Andere mochten auch (9)

Zumba beim WSV-Glonn
Zumba beim WSV-GlonnZumba beim WSV-Glonn
Zumba beim WSV-Glonn
 
Digital Watercooler
Digital Watercooler Digital Watercooler
Digital Watercooler
 
Fachartikel: Social Workplace | Website Boosting 01/11
Fachartikel: Social Workplace | Website Boosting 01/11Fachartikel: Social Workplace | Website Boosting 01/11
Fachartikel: Social Workplace | Website Boosting 01/11
 
Mehr Fans auf Ihrer Fanpage
Mehr Fans auf Ihrer FanpageMehr Fans auf Ihrer Fanpage
Mehr Fans auf Ihrer Fanpage
 
Honey tanm research_conference
Honey tanm research_conferenceHoney tanm research_conference
Honey tanm research_conference
 
BüroService Kronberg Leistungsportfolio
BüroService Kronberg LeistungsportfolioBüroService Kronberg Leistungsportfolio
BüroService Kronberg Leistungsportfolio
 
Gallup report findings
Gallup report findingsGallup report findings
Gallup report findings
 
Case Study Heraeus
Case Study HeraeusCase Study Heraeus
Case Study Heraeus
 
Zwischenbericht stand v bo 22.11.2013
Zwischenbericht stand v bo 22.11.2013Zwischenbericht stand v bo 22.11.2013
Zwischenbericht stand v bo 22.11.2013
 

Ähnlich wie Zahlungsverzug

Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Public Private Partnerships –...
  Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Public Private Partnerships –...  Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Public Private Partnerships –...
Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Public Private Partnerships –...Dr. Oliver Massmann
 
Ak wirtschaftspolitik 03_2016
Ak wirtschaftspolitik 03_2016Ak wirtschaftspolitik 03_2016
Ak wirtschaftspolitik 03_2016FESD GKr
 
Änderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbH
Änderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbHÄnderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbH
Änderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbHDAHMEN Personalservice GmbH
 
Erbschaftsteuerreform – Auswirkungen für Unternehmenserben
Erbschaftsteuerreform – Auswirkungen für UnternehmenserbenErbschaftsteuerreform – Auswirkungen für Unternehmenserben
Erbschaftsteuerreform – Auswirkungen für UnternehmenserbenI W
 
10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Ein bewährtes Konzept zum Bürokratiea...
10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Ein bewährtes Konzept zum Bürokratiea...10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Ein bewährtes Konzept zum Bürokratiea...
10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Ein bewährtes Konzept zum Bürokratiea...I W
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 19/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 19/2015Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 19/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 19/2015SpruchZ
 
Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbsch...
Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbsch...Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbsch...
Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbsch...I W
 
Brief aus Berlin 04 // 2015
Brief aus Berlin 04 // 2015Brief aus Berlin 04 // 2015
Brief aus Berlin 04 // 2015Hansjörg Durz
 
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann - STROMENERGIE - NON-RECOURSE-FINANZIER...
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann - STROMENERGIE - NON-RECOURSE-FINANZIER...Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann - STROMENERGIE - NON-RECOURSE-FINANZIER...
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann - STROMENERGIE - NON-RECOURSE-FINANZIER...Dr. Oliver Massmann
 
Revidiertes Geldwaeschereigesetz
Revidiertes GeldwaeschereigesetzRevidiertes Geldwaeschereigesetz
Revidiertes GeldwaeschereigesetzTALOSCommunications
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 17/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 17/2015Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 17/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 17/2015SpruchZ
 
Zipf 20191025 vortrag win wind
Zipf 20191025 vortrag win windZipf 20191025 vortrag win wind
Zipf 20191025 vortrag win windWinWind Project
 
Griechenland: Silberstreif am Horizont?! Eine kurze Reformbilanz
Griechenland: Silberstreif am Horizont?! Eine kurze ReformbilanzGriechenland: Silberstreif am Horizont?! Eine kurze Reformbilanz
Griechenland: Silberstreif am Horizont?! Eine kurze ReformbilanzI W
 
Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFTEN
Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFTENRechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFTEN
Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFTENDr. Oliver Massmann
 
Budgetauswirkungen auf gk ks
Budgetauswirkungen auf gk ksBudgetauswirkungen auf gk ks
Budgetauswirkungen auf gk ksWerner Drizhal
 
Vietnam _Die neuen OPP Gesetze in Vietnam
Vietnam _Die neuen OPP Gesetze in VietnamVietnam _Die neuen OPP Gesetze in Vietnam
Vietnam _Die neuen OPP Gesetze in VietnamDr. Oliver Massmann
 
Friedrich und-partner-steuernews-03-2020
Friedrich und-partner-steuernews-03-2020Friedrich und-partner-steuernews-03-2020
Friedrich und-partner-steuernews-03-2020Sebastian Friedrich
 

Ähnlich wie Zahlungsverzug (20)

Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Public Private Partnerships –...
  Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Public Private Partnerships –...  Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Public Private Partnerships –...
Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Public Private Partnerships –...
 
Ak wirtschaftspolitik 03_2016
Ak wirtschaftspolitik 03_2016Ak wirtschaftspolitik 03_2016
Ak wirtschaftspolitik 03_2016
 
Änderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbH
Änderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbHÄnderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbH
Änderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbH
 
Erbschaftsteuerreform – Auswirkungen für Unternehmenserben
Erbschaftsteuerreform – Auswirkungen für UnternehmenserbenErbschaftsteuerreform – Auswirkungen für Unternehmenserben
Erbschaftsteuerreform – Auswirkungen für Unternehmenserben
 
10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Ein bewährtes Konzept zum Bürokratiea...
10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Ein bewährtes Konzept zum Bürokratiea...10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Ein bewährtes Konzept zum Bürokratiea...
10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Ein bewährtes Konzept zum Bürokratiea...
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 19/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 19/2015Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 19/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 19/2015
 
Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbsch...
Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbsch...Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbsch...
Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbsch...
 
Brief aus Berlin 04 // 2015
Brief aus Berlin 04 // 2015Brief aus Berlin 04 // 2015
Brief aus Berlin 04 // 2015
 
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann - STROMENERGIE - NON-RECOURSE-FINANZIER...
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann - STROMENERGIE - NON-RECOURSE-FINANZIER...Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann - STROMENERGIE - NON-RECOURSE-FINANZIER...
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann - STROMENERGIE - NON-RECOURSE-FINANZIER...
 
Revidiertes Geldwaeschereigesetz
Revidiertes GeldwaeschereigesetzRevidiertes Geldwaeschereigesetz
Revidiertes Geldwaeschereigesetz
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 17/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 17/2015Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 17/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 17/2015
 
Zipf 20191025 vortrag win wind
Zipf 20191025 vortrag win windZipf 20191025 vortrag win wind
Zipf 20191025 vortrag win wind
 
Griechenland: Silberstreif am Horizont?! Eine kurze Reformbilanz
Griechenland: Silberstreif am Horizont?! Eine kurze ReformbilanzGriechenland: Silberstreif am Horizont?! Eine kurze Reformbilanz
Griechenland: Silberstreif am Horizont?! Eine kurze Reformbilanz
 
Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFTEN
Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFTENRechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFTEN
Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFTEN
 
Vietnam Infrastruktur
Vietnam InfrastrukturVietnam Infrastruktur
Vietnam Infrastruktur
 
[DE] Aktuelles zu Rechtsfragen | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Vortrag 4 | Update...
[DE] Aktuelles zu Rechtsfragen  | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Vortrag 4 | Update...[DE] Aktuelles zu Rechtsfragen  | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Vortrag 4 | Update...
[DE] Aktuelles zu Rechtsfragen | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Vortrag 4 | Update...
 
Budgetauswirkungen auf gk ks
Budgetauswirkungen auf gk ksBudgetauswirkungen auf gk ks
Budgetauswirkungen auf gk ks
 
Vietnam _Die neuen OPP Gesetze in Vietnam
Vietnam _Die neuen OPP Gesetze in VietnamVietnam _Die neuen OPP Gesetze in Vietnam
Vietnam _Die neuen OPP Gesetze in Vietnam
 
Neuling DStR 2015 558
Neuling DStR 2015 558Neuling DStR 2015 558
Neuling DStR 2015 558
 
Friedrich und-partner-steuernews-03-2020
Friedrich und-partner-steuernews-03-2020Friedrich und-partner-steuernews-03-2020
Friedrich und-partner-steuernews-03-2020
 

Zahlungsverzug

  • 1. V.i.S.d.P.: Dr. Ilona K. Klein, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Kronenstraße 55 – 58, 10117 Berlin, Tel.: 030 203 14-408, Fax 030 203 14-420, Email: presse@zdb.de Presseinformation 006 / 2014 5. März 2014 Baugewerbe: Referentenentwurf zum Zahlungsverzug richtiger Ansatz! „Der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegte Referenten- entwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ist die erste gelungene Aktion der Großen Koalition. Er stellt gegenüber den Entwürfen der vergangenen Legislaturpe- riode eine wesentliche Verbesserung dar.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zum jüngst vorgelegten Refe- rentenentwurf. Nach wie vor sind Zahlungsausfälle und die damit verbundenen Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen. Insofern setzt der vorgelegte Refe- rentenentwurf die richtigen Akzente: Grundsätzlich sind Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam. Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der Systematik des Gesetzent- wurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und deshalb nicht kumulieren können. Die Ab- nahmefrist geht hiernach stets in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Hat sich der Auf- traggeber 15 Tage für die Durchführung der Abnahme ausbedungen, stehen ihm nach Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage zur Zahlung zur Verfügung. Hier beginnt die maximale 30-tägige Zahlungsfrist nicht erst nach Ablauf der Abnahmefrist. Pakleppa weiter: „90 % der Zahlungen am Bau laufen über Abschläge. Hier ist der wich- tigste Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Wir fordern eine Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach dem Vorbild der VOB/B, wonach diese 21 Tagen nach Rech- nungsstellung fällig werden. Darüber hinaus halten wir eine Differenzierung zwischen öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern bei Zahlungs- und Abnahmefristen wei- terhin für verfehlt. Wir befürworten die Regelung für öffentliche Auftraggeber (30 Tage Regelzahlungsfrist, 60 Tage maximale Zahlungsfrist) auch für gewerbliche Auftraggeber anzuwenden.“ Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie war im März 2011 in Kraft getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie war in der letzten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag nicht verabschiedet worden und ist damit der Diskontinuität unterfallen. Die Europäische Kommission hatte daraufhin im vergangenen Jahr ein Ver- tragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. „Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft Klarheit bei den Zahlungsfristen und setzt damit die Ziele der Richtlinie um. Die Bauwirtschaft erwartet nun eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.“ So Pakleppa abschließend.