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Leistungen
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung eigentlich?
Außergerichtliche Lösungen
Wie kann man auch ohne langwierige Gerichtsprozesse zu seinem Recht kommen?
Fallbeispiele
Ist man auch bei Verkehrsunfällen auf der sicheren Seite?
Die Rechtsschutzversicherung
2
03	 Sein gutes Recht rundum absichern
04	 Was leistet der Rechtsschutzversicherer?
05	 Genau der Schutz, den man braucht
07	 Wer ist versichert?
08	Besonderheiten bei der
Rechtsschutzversicherung
08	 Was ist im Streitfall zu tun?
09	 Darauf kann man sich einfach verlassen
10	Fallbeispiele
11	Wichtiges zu Versicherungsschutz,
Beitrag und Kosten
13	 Viele Prozesse sind vermeidbar
14	 Weiterführende Informationen
14	 Weitere Kontakte
14	Impressum
15	 Alle Broschüren im Überblick
Mit einem Klick am Ziel:
Rot markierte Seitenangaben und Textstellen kenn-
zeichnen eine Direkt-Verlinkung zum entsprechenden
Thema.
Diese Broschüre beantwortet Fragen rund um die
Rechtsschutzversicherung, zeigt anhand von Beispiel-
fällen aus dem Alltag, wie wichtig diese Versicherung
sein kann und informiert über Möglichkeiten der
außergerichtlichen Konfliktlösung. Eine persönliche
Beratung kann die Broschüre nicht ersetzen.
Achtung! Textelemente mit diesem
Zeichen geben weitere, wichtige Hinweise.
Symbole im Text
Zusatzinformationen, die dem
Verständnis des Themas dienen.
Inhalt
12	Mediation und telefonische
Beratung
09	Die Rechtsschutzversicherung
in der Praxis
03	Die Rechtsschutzversicherung
auf einen Blick
3
Sein gutes Recht rundum absichern
Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen.
In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor
Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte.
Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen
gelassener entgegensehen.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei:
• Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Mietrechtsstreit
• Durchsetzung von Schadenersatzforderungen
• Steuerrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht
• Streitigkeiten im Arbeitsrecht
• Verkehrsunfällen
Der Rechtsschutz kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen
individuell gestaltet werden. Interessierte sollten sich an
einen Rechtsschutzversicherer oder einen Berater wenden.
Verkehrsunfälle
Streitigkeiten
im Arbeitsrecht
Nachbarschafts-
streitigkeiten
Mietrechts-
streit
Durchsetzung
von Schadenersatz-
forderungen
Steuerrechtliche
Angelegenheiten
vor Gericht
100100
MIET-
VERTRAG
KÜNDIGUNG
Rechtssc
hutz für viele Lebe
nslagen
§
STEUER-ERKLÄRUNG
Die Rechtsschutzversicherung auf einen Blick
4
Was leistet der
Rechtsschutzversicherer?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel
folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs-
summe:
• die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten
gewählten Rechtsanwalts
• Gerichtskosten
• Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
• Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie
übernehmen muss
• Kosten für Mediationsverfahren
Bei Teilerfolgen vor Gericht: Wenn die Kosten zwischen den
Parteien durch den Richter aufgeteilt werden.
Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners: Die eigenen Anwalts-/
Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner
aber zahlungsunfähig ist.
Bei außergerichtlichen Streitigkeiten: Wenn der Gegner nicht
verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten.
Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen
worden sind, werden nicht erstattet. Z. B. Anwaltshonorare,
die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, oder Kosten
des Gegners, die man freiwillig übernommen hat.
Schnelle Orientierung im Streitfall
Unverhofft kommt oft: Nach einem Verkehrsunfall oder bei
plötzlichem Streit mit dem Arbeitgeber ist schneller Rat gefragt.
Doch welchen Anwalt soll man beauftragen? Für viele Menschen
wird diese Entscheidung zur Qual der Wahl. Mittlerweile sind
mehr als 160.000 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen.
Rechtsschutzversicherer bieten neben der Übernahme der
Kosten immer mehr Services rund um die Klärung des Streitfalls.
Die Empfehlung eines kompetenten Anwalts in der Nähe ist
nur ein Service von vielen.
Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab?
Die Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche
abdecken – schließlich soll sie erschwinglich bleiben.
In der Regel nicht versichert sind deshalb Verfahren rund um:
• den Hausbau
• das Urheber- und Markenrecht
• Spiel- bzw. Wettverträge und Gewinnzusagen
• Kapitalanlagen
• Halt- und Parkverstöße im Straßenverkehr
Im Erbrecht werden vielfach allein die Kosten für eine
Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine veränderte
Rechtslage (z. B. durch den Tod eines Erblassers) das erfordert.
Gleiches gilt meist auch für das Familienrecht.
Jeder Vertrag ist anders
Für eine erste Orientierung bieten sich die unverbindlichen
Musterbedingungen zur Rechtsschutz­versicherung an,
die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
wirtschaft (GDV) veröffentlicht: www.gdv.de
Die Bedingungen enthalten Regelungen zu folgenden
Fragen:
• Welchen Rechtsschutz hat man?
• Was ist nicht versichert?
• Was ist zu beachten?
• In welchen Ländern ist man versichert?
• Wann beginnt und endet die Versicherung?
• Wann und wie muss der Beitrag bezahlt werden?
• Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungs-
vertrag?
• Welches Recht ist anzuwenden und wo ist der
Gerichtsstand?
Die Rechtsschutzversicherung
5
Wenn man seine Interessen als Haus-, Wohnungs- und
Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten
muss, z. B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder
Streit um Betriebskostenabrechnungen.
Wenn man im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen
des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren
muss, z. B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparatur-
auftrag oder einem Reisevertrag.
Für Auseinandersetzungen rund um das Arbeits­
verhältnis, z. B. wenn einem gekündigt wird oder
der Arbeitgeber einem Geld schuldet. Oder bei dienst-
und versorgungsrechtlichen Ansprüchen in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, z. B. Streitig-
keiten hinsichtlich der Einstufung in eine bestimmte
Besoldungsgruppe, Beförderungen, Versetzungen
oder Beihilfen im Krankheitsfall.
VERTRAG
Mustermann
Musterfrau
Die Leistungsbausteine der
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung kann an den persönlichen
Bedarf angepasst werden. Zum Beispiel:
• Kraftfahrzeuge: Der Versicherungsschutz kann auf
Streitigkeiten rund ums Fahrzeug beschränkt werden.
• Selbstständige: Je nach individueller Situation können nur
der berufliche, nur der private oder beide Bereiche versichert
werden.
• Nichtselbstständige: Man kann zwischen einem „großen“
und einem „kleinen“ Versicherungspaket wählen, sich
zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder
als älterer Mensch den beruflichen Bereich ausschließen.
Dafür bieten die Versicherer verschiedene Rechtsschutzpakete
an, die aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen bestehen.
Wohnungs- und Grundstücks-
Rechtsschutz
Rechtsschutz
im Vertrags- und Sachenrecht
Arbeits-
Rechtsschutz
Genau der Schutz, den man braucht
KÜNDIGUNG
Wenn wegen der Steuer oder anderer Abgaben,
z. B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig
wird, z. B. weil das Finanzamt die Einkommensteuer­
erklärung nicht anerkennen will.
Steuer-Rechtsschutz
vor Gerichten
STEUER-ERKLÄRUNG
Die Rechtsschutzversicherung
6
Wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der
Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um den Führer-
schein geht, z. B. wenn einem der Führerschein wegen
Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.
Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen
fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder
in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss, z. B.
wenn man beschuldigt wird, sich im Straßenverkehr
vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen
Menschen verletzt zu haben.
Wenn man als Opfer einer Gewaltstraftat Ansprüche
in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger geltend
machen möchte. Beispiel: Aufgrund eines Angriffs
wird man als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr
schwer verletzt.
Wenn sich in Fragen des Familien- und Erbrechts
die Rechtslage ändert und man sich anwaltlich
beraten lässt, z. B. wenn man nach einem Erbfall
wissen möchte, welche Ansprüche man hat.
Wenn einem z. B. als Beamter eine Disziplinar­
maßnahme wegen eines angeblichen Dienst­
vergehens angedroht wird.
Verkehrs-Verwaltungs-
Rechtsschutz
Straf- und Ordnungs-
widrigkeiten-Rechtsschutz
Opfer-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im
Familien- und Erbrecht
Disziplinar- und Standes-
Rechtsschutz
Führer-
schein
Amtsgericht
Bei Prozessen vor einem deutschen Sozialgericht, z. B.
wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder
Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.
Sozialgerichts-
Rechtsschutz
Für die Durchsetzung der Ansprüche auf Schaden­
ersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall.
Schadenersatz-
Rechtsschutz
100100
Die Rechtsschutzversicherung
7
Wer ist versichert?
Versichert sind in der Regel:
Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus
dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen
des Versicherers (siehe auch S. 4).
der Versicherungsnehmer
der Ehepartner oder auf Wunsch auch der
nichteheliche Lebenspartner
alle minderjährigen Kinder
die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum
25. Lebensjahr – soweit sie noch keinen eigenen
Beruf ausüben. Im Verkehrsbereich benötigen
volljährige Kinder einen eigenen Rechtsschutz,
sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist.
Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige
sind auch die beschäftigten Personen in ihrer
beruflichen Tätigkeit geschützt. Achtung:
Die in einem Vertrag mitversicherten Personen
können nicht gegen den Versicherungsnehmer
oder gegeneinander vorgehen.
Die Rechtsschutzversicherung
8
Besonderheiten bei der
Rechtsschutzversicherung
Was ist im Streitfall zu tun?
In einem Streitfall sollte man sich zuerst an seinen Rechts-
schutzversicherer wenden. Er informiert über:
• den Versicherungsschutz/die konkreten Leistungen
• das weitere Vorgehen und
• die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens (siehe S. 13)
Bei Bedarf empfiehlt er einen kompetenten Anwalt.
Wer trägt die Kosten?
• Sagt der Versicherer Kostendeckung zu, übernimmt er die
Kosten im Rahmen der Zusage direkt. Der Versicherungs­
kunde muss kein Geld vorstrecken.
• Lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab, kann man die
Ablehnung überprüfen lassen – außergerichtlich über den
Versicherungsombudsmann. Übrigens: Eine Ablehnung we-
gen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit kann der
Versicherungskunde auch in einem besonderen Verfahren
außergerichtlich prüfen lassen.
Wartezeiten
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es für manche Leistungs­
bausteine (siehe S. 5) Wartezeiten. Gemeint ist damit der
Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Ver­
sicherungsschutzes. Er beträgt in der Regel drei Monate.
Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag
erst kurz vor einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung
abgeschlossen wird.
Ein Beispiel:
Der Vermieter teilt Dieter K. im Januar mit, dass er den Miet-
vertrag in Kürze kündigen wird. Deshalb schließt Dieter K. zum
1. Februar eine Rechtsschutzversicherung mit Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtsschutz ab. Am 23. März erhält Dieter K.
von seinem Vermieter tatsächlich die Wohnungskündigung. Er
hält sie für unberechtigt und will rechtlich dagegen vorgehen.
Doch Vorsicht: Die Wohnungskündigung erfolgte innerhalb
der 3-monatigen Wartezeit der Versicherung! Das heißt:
Der Versicherungsschutz beginnt erst zum 1. Mai und in diesem
Fall muss Dieter K. die Kosten für den Anwalt etc. noch selbst
tragen.
3 Monate Wartezeit bestehen in der Regel für:
• Arbeits-Rechtsschutz (siehe S. 5)
• Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe S. 5)
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (siehe S. 5)
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe S. 5)
• Sozialgerichts-Rechtsschutz (siehe S. 6)
• Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz (siehe S. 6)
Keine Wartezeit besteht in der Regel für:
• Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe S. 6)
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (siehe S. 6)
• Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
(siehe S. 6)
• Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasing-
verträgen über ein fabrikneues Fahrzeug
• Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
(siehe S. 6)
Möchte derVersicherungskunde gegen die Ablehnung
des Versicherungsschutzes klagen, besteht kein
Versicherungsschutz.
Grund: Streitigkeiten gegen den Rechtsschutz­
versicherer sind vom Versicherungsschutz aus­
geschlossen.
Die Rechtsschutzversicherung
9
Die Rechtsschutzversicherung in der Praxis
Darauf kann man sich einfach
verlassen
Mit der Rechtsschutzversicherung ist man in
vielen Lebenssituationen auf der sicheren Seite.
Wie die Unterstützung konkret aussieht, zeigen
die nachfolgenden Beispiele.
10
Fristlose Kündigung
Birgit M. arbeitet seit acht Jahren für eine Firma,
die Computerzubehör herstellt. Die Arbeit macht
ihr Spaß und sie versteht sich mit allen gut.
Doch eines Tages ruft ihr Chef sie zu sich und teilt
ihr mit, dass sie fristlos gekündigt sei. Der Grund:
Bei Durchsicht der Unterlagen habe er festgestellt,
dass eine wichtige Rechnung nicht bezahlt worden
sei – und das nicht zum ersten Mal. Zwei Kunden
hätten daraufhin wichtige Verträge gekündigt.
Fassungslos räumt Birgit M. ihren Arbeitsplatz.
Eine Freundin rät ihr, sich einen Anwalt zu nehmen:
„Du hast doch eine Rechtsschutzversicherung!“.
Birgit M. kontaktiert ihre Rechtsschutzversicherung
und die übernimmt die Prozesskosten. Birgit M.
geht zum Anwalt und reicht eine Kündigungs-
schutzklage ein. Es stellt sich heraus, dass Birgit M.
tatsächlich nichts mit der falschen Buchung zu tun
hatte – die Kündigung war daher unberechtigt.
• Streitwert festgesetzt vom Arbeitsgericht:
10.000 Euro.
• Kostenrisiko über zwei Instanzen: über 7.200 Euro.
Streit mit dem Vermieter
Die Eheleute W. wohnen seit über zehn Jahren in
ihrer Wohnung. Nun erhalten sie von ihrem
Vermieter Horst T. auf einmal die Kündigung
„wegen Eigenbedarfs“. Begründung: Horst T.
benötigt die Wohnung für seine Tochter.
Die Eheleute W. glauben das aber nicht, weil sie
wissen, dass seine Tochter erst vor kurzem ein
kleines Appartement in der Nähe bezogen hat.
Sie vermuten, dass Horst T. ihnen kündigt, um das
Haus unvermietet besser verkaufen zu können.
Deshalb nehmen sich die Eheleute W. einen
Anwalt. Vor Gericht wollen sie klären lassen, ob
die Kündigung gerechtfertigt war. Im Prozess kann
Horst T. nachweisen, dass seine Tochter tatsächlich
gemeinsam mit ihrem Freund in die Wohnung
einziehen wollte – und das Gericht entscheidet,
dass Horst T. den Mietvertrag kündigen durfte.
• Streitwert, festgesetzt vom Gericht: 12.000 Euro.
• Kosten des Rechtsstreits: bereits in erster Instanz
über 5.100 Euro.
Auch wenn Familie W. den Rechtsstreit verloren
hat, entstehen ihr für das Verfahren wenigstens
keine Kosten, da hier ihre Rechtsschutzversicherung
eintritt.
KÜNDIGUNG Verkehrsunfall mit Folgen
Für Autofahrer Uwe P. schien der Fall klar: Ein Lkw
war ihm aufgefahren; die Folgen: ein Totalschaden
und eine Beinverletzung. Doch die Haftpflicht­
versicherung des Lkw-Fahrers sah den Fall anders,
schrieb dem Autofahrer eine Teilschuld zu und
wollte nur 50 % des Schadens regulieren. Für Uwe
P. blieb nur der Klageweg – Kosten für Anwalt und
Sachverständige inklusive.
• Streitwert festgesetzt vom Gericht: 25.000 Euro.
• Kosten des Rechtsstreits: bereits in erster Instanz
rund 6.800 Euro plus 1.500 Euro für das Sachver-
ständigengutachten.
• Bei einer Berufung hätte sich das Kostenrisiko für
Uwe P. auf über 13.000 Euro erhöht – alles Kosten,
die er ohne seine Rechtsschutzversicherung
aufgrund des teilweisen Unterliegens zur Hälfte
selbst tragen müsste.
Bei jährlich rund 2,3 Millionen Unfällen kommt es
regelmäßig zu ähnlichen Auseinandersetzungen.
Sicherheit gibt in diesen Fällen eine Verkehrs-
Rechtsschutzversicherung. Sie gilt auch, wenn
man zu Fuß, mit dem Rad oder in öffentlichen
Verkehrsmitteln unterwegs ist.
Fallbeispiele
Die Rechtsschutzversicherung in der Praxis
1111
Wichtiges zu Versicherungsschutz,
Beitrag und Kosten
Gilt der Versicherungsschutz auch während
des Urlaubs?
Ja. Die Rechtsschutzversicherung gilt uneingeschränkt in
Europa und den Mittelmeerländern. Viele Versicherer bieten
weltweiten Versicherungsschutz an – in der Regel allerdings
nur bei privaten (nicht beruflich bedingten) Auslandsaufent­
halten von bis zu sechs Wochen.
Bitte beachten: Bis zu welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung
die Kosten übernimmt, ist im Versicherungsvertrag geregelt.
Wie kann man beim Versicherungsbeitrag sparen?
Um den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig zu halten,
kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Sie liegt in der
Regel bei 150 oder 200 Euro je Versicherungsfall. Diesen Anteil
zahlt der Versicherte dann bei einem Streitfall jeweils selbst.
Ausnahme: Der Gegner unterliegt und muss die gesamten
Kosten des Rechtsstreits erstatten.
Die Rechtsschutzversicherung in der Praxis
Anwalts- und Gerichtskosten haben
feste Tarife
Ein Rechtsstreit über zwei Instanzen geht schnell ins
Geld. Unter Umständen können die Kosten für Anwälte
und Gerichte teurer werden als der finanzielle Schaden,
der den Streit ausgelöst hat. Dazu kommen häufig noch
die Kosten für Sachverständigengutachten, Zeugen etc.
Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, wie viel
ein Rechtsstreit kostet. Ob Anwaltshonorare oder Gerichts-
kosten: Im Zivilrecht richtet sich die Höhe zunächst
nach dem Streitwert des Prozesses. Das bedeutet:
Mit zunehmendem Streitwert steigt auch das Kosten-
risiko. Doch gerade bei hohen Streitwerten kann man
es sich meist nicht leisten, auf sein Recht zu verzichten.
Hier kann man auf seine Rechtsschutzversicherung
vertrauen.
12
Mediation und telefonische Beratung
Eine Streitigkeit muss nicht zwangsläufig in einem
langwierigen und nervenaufreibenden Rechtsstreit
vor Gericht enden. Es gibt auch alternative Möglich-
keiten, Konflikte zu lösen: Immer mehr Rechts-
schutzversicherer bieten moderne Formen der
individuellen Rechtsberatung und Konfliktlösung an.
13
Viele Prozesse sind
vermeidbar
Bei Anruf –
telefonische Rechtsberatung
Manchmal möchte man einfach sofort Klarheit
haben. Beispielsweise wenn einem der Chef die
Kündigung ausspricht. Betroffene stellen sich die
Frage: Wie kann ich mich wehren? Was muss ich
tun? Oder was ist, wenn die Insolvenz des Unter-
nehmens droht?
Mit einer Rechtsschutzversicherung bekommen
Versicherungskunden eine schnelle, rechtliche
Einschätzung – ohne gleich einen Anwalt zu
beauftragen. Dazu bieten die meisten Versicherer
ihren Kunden eine Beratung durch zugelassene
Rechtsanwälte an. Trotzdem steht einem der
Rechtsweg jederzeit offen.
Ein Anruf genügt und man erhält schnell und
unkompliziert:
• fachkundige Hilfe
• eine juristische Einschätzung des Streitfalls direkt
am Telefon
• Informationen zum weiteren Vorgehen
• professionelle Antworten auf seine Fragen
• juristische Tipps
Mediation –
für beide Seiten eine faire Lösung
Bei Gerichtsverfahren gibt es am Ende nur einen
Gewinner und einen Verlierer. Doch es geht auch
anders: mit der außergerichtlichen Konfliktlösung.
Dabei versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines
speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers
(Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung
zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird.
Die Kosten für den Versicherungsnehmer über-
nimmt der Rechtsschutzversicherer.
Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit,
Nerven und unter Umständen auch viel Geld. Denn
durch ein erfolgreiches Mediationsverfahren finden
die Streitparteien eine für beide Seiten akzeptable
Lösung. Die Mediation eignet sich besonders für
alltägliche Streitigkeiten, z. B. im Zivilrecht bei
Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits. Damit kann
man auch nach der Auseinandersetzung noch gut
mit seinem Nachbarn Tür an Tür wohnen.
Am besten fragt man seinen Versicherer, ob eine
Mediation im individuellen Fall weiterhelfen kann.
Übrigens: Sollte der Konflikt nicht durch das
Media­tionsverfahren gelöst werden, kann man
jederzeit den Rechtsweg wählen, den die
Rechts­schutzver­sicherung dann in der Regel
auch finanziert.
Extrahilfe ohne Extrakosten
Die telefonische Rechtsberatung ist meist in der
Rechtsschutzversicherung inklusive. Hier kann man sich
unabhängig vom Rechtsgebiet informieren. Sollte es
dann doch zum Gang vor Gericht kommen, übernimmt
die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Mediation und telefonische Beratung
14
Weitere Kontakte
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800-3696000
Telefax: 0800-3699000
www.versicherungsombudsmann.de
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17
D-10179 Berlin
Telefon: +49 (0)30/2844417-0
Telefax: +49 (0)30/2844417-12
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Weiterführende Informationen
Mathias Zunk
Versicherungsexperte beim Verbraucherservice des GDV
Telefon: 0800-3399399 (kostenfrei)
E-Mail: verbraucher@gdv.de
Impressum
Herausgeber:
Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Verbraucherservice
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin
Beratung und Bestellungen
Telefon: 0800-3399399 (kostenfrei)
Telefax: 030-2020-6622
E-Mail: verbraucher@gdv.de
www.gdv.de/verbraucherservice
Gestaltung:
www.klondike.de
Stand: Juni 2015
1. Auflage
Wissenswertes, Zahlen, Fakten und mehr gibt es beim
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten
Versicherer in Deutschland. Mit 460 Mitgliedsunternehmen
zählt der GDV zu den größten Wirtschaftsverbänden in
Deutschland. Die Versicherungsunternehmen bieten durch
rund 430 Millionen Versicherung­sverträge umfassenden
Risikoschutz und Vorsorge für private Haushalte sowie für
Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen.
www.gdv.de
Fragen zum Versicherungsschutz?
Unser Experte hilft gerne weiter.
15
1
Die betriebliche Altersversorgung
Wie funktioniert ...?
Betriebliche Altersversorgung – was leistet sie eigentlich?
Staatliche Förderung
Der Staat profitiert. Beteiligt er sich auch?
Berufliche Veränderungen
Was passiert etwa bei Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit?
Die fünf Durchführungswege
Welche Wege gibt es? Wo liegen die Unterschiede?
1
Die Riester-Rente
Für wen?
Wer profitiert besonders von der Förderung?
Vertrag, Zulagen, Auszahlung, Steuern
Was ist in der Praxis zu beachten?
Vorsorge-Förderung
Wie funktioniert „riestern“?
1
Die Basisrente
Steuerliche Förderung
Wie unterstützt der Staat die private Vorsorge?
Förderungsberechtigte
Eignet sich die Basisrente nur für Selbstständige und Freiberufler?
Leistungen
Was macht die Basisrente zu einem wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge?
11
Die Lebens- und Rentenversicherung
Individuelle, flexible Gestaltung
Worauf sollte man bei Vertragsabschluss achten?
Thema Steuern
Sind die Beiträge absetzbar? Muss man Auszahlungen versteuern?
Leistungen
Warum sind Lebens- und Rentenversicherungen so wichtig?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Risikoprüfung
Welche Rolle spielen aktuelle und frühere Erkrankungen?
Alternativen
Kann man sich auch anders absichern?
Definition
Wann genau ist man berufsunfähig?
1
Sicher unterwegs
Was muss man als Autofahrer im Ausland beachten?
Es hat gekracht
Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig?
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
Welche Versicherung ist Pflicht, welche Kür?
Versicherungen für Kraftfahrzeuge
1
Versicherungen rund ums Reisen
Reiseversicherungen
Wie sichern sich Urlauber richtig ab?
Schutz durch bereits bestehende Versicherungen
Welche Schäden übernehmen Kfz- oder Hausratversicherung?
Spezielle Reisen
Wie versichert man sich im Skiurlaub oder beim Camping?
Die private Haftpflichtversicherung
Versicherte Personen
Wer ist durch die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt?
Die lieben Kleinen
Ab welchem Alter haften Kinder?
Besondere Risiken
Was ist mit Schäden, die der eigene Hund anrichtet?
Leistungen
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung eigentlich?
Außergerichtliche Lösungen
Wie kann man auch ohne langwierige Gerichtsprozesse zu seinem Recht kommen?
Fallbeispiele
Ist man auch bei Verkehrsunfällen auf der sicheren Seite?
Die Rechtsschutzversicherung
Die betriebliche
Altersversorgung
Altersvorsorge  Rente
Auto  Reise
1
Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum
Wohngebäudeversicherung
Bei welchen Schäden ist das eigene Haus versichert?
Elementarschadenversicherung
Braucht man die auch, wenn man nicht an einem Fluss wohnt?
Bauen und Eigenheim
Wann haftet der Hauseigentümer?
Hausratversicherung
Was zählt alles zum Hausrat?
Haus  Garten
Beruf  Freizeit
Die Riester-Rente Die Basisrente Die Lebens- und
Rentenversicherung
Die private Berufs­
unfähigkeitsversicherung
Ganzheitlicher Schutz
Wie ergänzen sich Berufsunfähigkeits- und private Unfallversicherung?
Ratgeber
Was kann man nach einem Unfall von seinem Versicherer erwarten?
Leistungen
Wie wird der Versicherte nach einem Unfall unterstützt?
Die private Unfallversicherung
Die private
Unfallversicherung
Versicherungen für
Kraftfahrzeuge
Versicherungen rund
ums Reisen
Versicherungen rund um
Haus, Wohnen und Eigentum
Die private
Haftpflichtversicherung
Die Rechtsschutz-
versicherung
Alle Broschüren im Überblick
16
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung eigentlich?
Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme: die gesetzlichen Gebühren des eigenen Rechts-
anwalts, Gerichtskosten, Zeugengelder, gerichtliche Sachverständigenhonorare, Kosten des Gegners – soweit erforderlich.
Ist man auch bei Verkehrsunfällen auf der sicheren Seite?
Ja, hier übernimmt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits.
Sie gilt auch, wenn man zu Fuß, mit dem Rad oder in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist.
Wie kann man auch ohne langwierige Gerichtsprozesse zu seinem Recht kommen?
Viele Rechtsschutzversicherer haben alternative Lösungswege im Angebot, z. B. die telefonische Rechts-
beratung. Oder Mediation – eine außergerichtliche Konfliktlösung mit einem neutralen Vermittler.
Antworten auf die drei wichtigsten Fragen

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GDV - Rechtsschutzversicherung

  • 1. Leistungen Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung eigentlich? Außergerichtliche Lösungen Wie kann man auch ohne langwierige Gerichtsprozesse zu seinem Recht kommen? Fallbeispiele Ist man auch bei Verkehrsunfällen auf der sicheren Seite? Die Rechtsschutzversicherung
  • 2. 2 03 Sein gutes Recht rundum absichern 04 Was leistet der Rechtsschutzversicherer? 05 Genau der Schutz, den man braucht 07 Wer ist versichert? 08 Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung 08 Was ist im Streitfall zu tun? 09 Darauf kann man sich einfach verlassen 10 Fallbeispiele 11 Wichtiges zu Versicherungsschutz, Beitrag und Kosten 13 Viele Prozesse sind vermeidbar 14 Weiterführende Informationen 14 Weitere Kontakte 14 Impressum 15 Alle Broschüren im Überblick Mit einem Klick am Ziel: Rot markierte Seitenangaben und Textstellen kenn- zeichnen eine Direkt-Verlinkung zum entsprechenden Thema. Diese Broschüre beantwortet Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung, zeigt anhand von Beispiel- fällen aus dem Alltag, wie wichtig diese Versicherung sein kann und informiert über Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung. Eine persönliche Beratung kann die Broschüre nicht ersetzen. Achtung! Textelemente mit diesem Zeichen geben weitere, wichtige Hinweise. Symbole im Text Zusatzinformationen, die dem Verständnis des Themas dienen. Inhalt 12 Mediation und telefonische Beratung 09 Die Rechtsschutzversicherung in der Praxis 03 Die Rechtsschutzversicherung auf einen Blick
  • 3. 3 Sein gutes Recht rundum absichern Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte. Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen gelassener entgegensehen. Eine Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei: • Nachbarschaftsstreitigkeiten • Mietrechtsstreit • Durchsetzung von Schadenersatzforderungen • Steuerrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht • Streitigkeiten im Arbeitsrecht • Verkehrsunfällen Der Rechtsschutz kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden. Interessierte sollten sich an einen Rechtsschutzversicherer oder einen Berater wenden. Verkehrsunfälle Streitigkeiten im Arbeitsrecht Nachbarschafts- streitigkeiten Mietrechts- streit Durchsetzung von Schadenersatz- forderungen Steuerrechtliche Angelegenheiten vor Gericht 100100 MIET- VERTRAG KÜNDIGUNG Rechtssc hutz für viele Lebe nslagen § STEUER-ERKLÄRUNG Die Rechtsschutzversicherung auf einen Blick
  • 4. 4 Was leistet der Rechtsschutzversicherer? Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe: • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts • Gerichtskosten • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss • Kosten für Mediationsverfahren Bei Teilerfolgen vor Gericht: Wenn die Kosten zwischen den Parteien durch den Richter aufgeteilt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners: Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten: Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten. Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen worden sind, werden nicht erstattet. Z. B. Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, oder Kosten des Gegners, die man freiwillig übernommen hat. Schnelle Orientierung im Streitfall Unverhofft kommt oft: Nach einem Verkehrsunfall oder bei plötzlichem Streit mit dem Arbeitgeber ist schneller Rat gefragt. Doch welchen Anwalt soll man beauftragen? Für viele Menschen wird diese Entscheidung zur Qual der Wahl. Mittlerweile sind mehr als 160.000 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen. Rechtsschutzversicherer bieten neben der Übernahme der Kosten immer mehr Services rund um die Klärung des Streitfalls. Die Empfehlung eines kompetenten Anwalts in der Nähe ist nur ein Service von vielen. Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab? Die Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche abdecken – schließlich soll sie erschwinglich bleiben. In der Regel nicht versichert sind deshalb Verfahren rund um: • den Hausbau • das Urheber- und Markenrecht • Spiel- bzw. Wettverträge und Gewinnzusagen • Kapitalanlagen • Halt- und Parkverstöße im Straßenverkehr Im Erbrecht werden vielfach allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine veränderte Rechtslage (z. B. durch den Tod eines Erblassers) das erfordert. Gleiches gilt meist auch für das Familienrecht. Jeder Vertrag ist anders Für eine erste Orientierung bieten sich die unverbindlichen Musterbedingungen zur Rechtsschutz­versicherung an, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft (GDV) veröffentlicht: www.gdv.de Die Bedingungen enthalten Regelungen zu folgenden Fragen: • Welchen Rechtsschutz hat man? • Was ist nicht versichert? • Was ist zu beachten? • In welchen Ländern ist man versichert? • Wann beginnt und endet die Versicherung? • Wann und wie muss der Beitrag bezahlt werden? • Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungs- vertrag? • Welches Recht ist anzuwenden und wo ist der Gerichtsstand? Die Rechtsschutzversicherung
  • 5. 5 Wenn man seine Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten muss, z. B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen. Wenn man im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren muss, z. B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparatur- auftrag oder einem Reisevertrag. Für Auseinandersetzungen rund um das Arbeits­ verhältnis, z. B. wenn einem gekündigt wird oder der Arbeitgeber einem Geld schuldet. Oder bei dienst- und versorgungsrechtlichen Ansprüchen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, z. B. Streitig- keiten hinsichtlich der Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderungen, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall. VERTRAG Mustermann Musterfrau Die Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung kann an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Zum Beispiel: • Kraftfahrzeuge: Der Versicherungsschutz kann auf Streitigkeiten rund ums Fahrzeug beschränkt werden. • Selbstständige: Je nach individueller Situation können nur der berufliche, nur der private oder beide Bereiche versichert werden. • Nichtselbstständige: Man kann zwischen einem „großen“ und einem „kleinen“ Versicherungspaket wählen, sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch den beruflichen Bereich ausschließen. Dafür bieten die Versicherer verschiedene Rechtsschutzpakete an, die aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen bestehen. Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Arbeits- Rechtsschutz Genau der Schutz, den man braucht KÜNDIGUNG Wenn wegen der Steuer oder anderer Abgaben, z. B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z. B. weil das Finanzamt die Einkommensteuer­ erklärung nicht anerkennen will. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten STEUER-ERKLÄRUNG Die Rechtsschutzversicherung
  • 6. 6 Wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um den Führer- schein geht, z. B. wenn einem der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird. Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss, z. B. wenn man beschuldigt wird, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben. Wenn man als Opfer einer Gewaltstraftat Ansprüche in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger geltend machen möchte. Beispiel: Aufgrund eines Angriffs wird man als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr schwer verletzt. Wenn sich in Fragen des Familien- und Erbrechts die Rechtslage ändert und man sich anwaltlich beraten lässt, z. B. wenn man nach einem Erbfall wissen möchte, welche Ansprüche man hat. Wenn einem z. B. als Beamter eine Disziplinar­ maßnahme wegen eines angeblichen Dienst­ vergehens angedroht wird. Verkehrs-Verwaltungs- Rechtsschutz Straf- und Ordnungs- widrigkeiten-Rechtsschutz Opfer-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz Führer- schein Amtsgericht Bei Prozessen vor einem deutschen Sozialgericht, z. B. wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet. Sozialgerichts- Rechtsschutz Für die Durchsetzung der Ansprüche auf Schaden­ ersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall. Schadenersatz- Rechtsschutz 100100 Die Rechtsschutzversicherung
  • 7. 7 Wer ist versichert? Versichert sind in der Regel: Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers (siehe auch S. 4). der Versicherungsnehmer der Ehepartner oder auf Wunsch auch der nichteheliche Lebenspartner alle minderjährigen Kinder die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr – soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Im Verkehrsbereich benötigen volljährige Kinder einen eigenen Rechtsschutz, sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist. Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige sind auch die beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Achtung: Die in einem Vertrag mitversicherten Personen können nicht gegen den Versicherungsnehmer oder gegeneinander vorgehen. Die Rechtsschutzversicherung
  • 8. 8 Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung Was ist im Streitfall zu tun? In einem Streitfall sollte man sich zuerst an seinen Rechts- schutzversicherer wenden. Er informiert über: • den Versicherungsschutz/die konkreten Leistungen • das weitere Vorgehen und • die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens (siehe S. 13) Bei Bedarf empfiehlt er einen kompetenten Anwalt. Wer trägt die Kosten? • Sagt der Versicherer Kostendeckung zu, übernimmt er die Kosten im Rahmen der Zusage direkt. Der Versicherungs­ kunde muss kein Geld vorstrecken. • Lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab, kann man die Ablehnung überprüfen lassen – außergerichtlich über den Versicherungsombudsmann. Übrigens: Eine Ablehnung we- gen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit kann der Versicherungskunde auch in einem besonderen Verfahren außergerichtlich prüfen lassen. Wartezeiten Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es für manche Leistungs­ bausteine (siehe S. 5) Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Ver­ sicherungsschutzes. Er beträgt in der Regel drei Monate. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird. Ein Beispiel: Der Vermieter teilt Dieter K. im Januar mit, dass er den Miet- vertrag in Kürze kündigen wird. Deshalb schließt Dieter K. zum 1. Februar eine Rechtsschutzversicherung mit Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ab. Am 23. März erhält Dieter K. von seinem Vermieter tatsächlich die Wohnungskündigung. Er hält sie für unberechtigt und will rechtlich dagegen vorgehen. Doch Vorsicht: Die Wohnungskündigung erfolgte innerhalb der 3-monatigen Wartezeit der Versicherung! Das heißt: Der Versicherungsschutz beginnt erst zum 1. Mai und in diesem Fall muss Dieter K. die Kosten für den Anwalt etc. noch selbst tragen. 3 Monate Wartezeit bestehen in der Regel für: • Arbeits-Rechtsschutz (siehe S. 5) • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe S. 5) • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (siehe S. 5) • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe S. 5) • Sozialgerichts-Rechtsschutz (siehe S. 6) • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz (siehe S. 6) Keine Wartezeit besteht in der Regel für: • Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe S. 6) • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (siehe S. 6) • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (siehe S. 6) • Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasing- verträgen über ein fabrikneues Fahrzeug • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht (siehe S. 6) Möchte derVersicherungskunde gegen die Ablehnung des Versicherungsschutzes klagen, besteht kein Versicherungsschutz. Grund: Streitigkeiten gegen den Rechtsschutz­ versicherer sind vom Versicherungsschutz aus­ geschlossen. Die Rechtsschutzversicherung
  • 9. 9 Die Rechtsschutzversicherung in der Praxis Darauf kann man sich einfach verlassen Mit der Rechtsschutzversicherung ist man in vielen Lebenssituationen auf der sicheren Seite. Wie die Unterstützung konkret aussieht, zeigen die nachfolgenden Beispiele.
  • 10. 10 Fristlose Kündigung Birgit M. arbeitet seit acht Jahren für eine Firma, die Computerzubehör herstellt. Die Arbeit macht ihr Spaß und sie versteht sich mit allen gut. Doch eines Tages ruft ihr Chef sie zu sich und teilt ihr mit, dass sie fristlos gekündigt sei. Der Grund: Bei Durchsicht der Unterlagen habe er festgestellt, dass eine wichtige Rechnung nicht bezahlt worden sei – und das nicht zum ersten Mal. Zwei Kunden hätten daraufhin wichtige Verträge gekündigt. Fassungslos räumt Birgit M. ihren Arbeitsplatz. Eine Freundin rät ihr, sich einen Anwalt zu nehmen: „Du hast doch eine Rechtsschutzversicherung!“. Birgit M. kontaktiert ihre Rechtsschutzversicherung und die übernimmt die Prozesskosten. Birgit M. geht zum Anwalt und reicht eine Kündigungs- schutzklage ein. Es stellt sich heraus, dass Birgit M. tatsächlich nichts mit der falschen Buchung zu tun hatte – die Kündigung war daher unberechtigt. • Streitwert festgesetzt vom Arbeitsgericht: 10.000 Euro. • Kostenrisiko über zwei Instanzen: über 7.200 Euro. Streit mit dem Vermieter Die Eheleute W. wohnen seit über zehn Jahren in ihrer Wohnung. Nun erhalten sie von ihrem Vermieter Horst T. auf einmal die Kündigung „wegen Eigenbedarfs“. Begründung: Horst T. benötigt die Wohnung für seine Tochter. Die Eheleute W. glauben das aber nicht, weil sie wissen, dass seine Tochter erst vor kurzem ein kleines Appartement in der Nähe bezogen hat. Sie vermuten, dass Horst T. ihnen kündigt, um das Haus unvermietet besser verkaufen zu können. Deshalb nehmen sich die Eheleute W. einen Anwalt. Vor Gericht wollen sie klären lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt war. Im Prozess kann Horst T. nachweisen, dass seine Tochter tatsächlich gemeinsam mit ihrem Freund in die Wohnung einziehen wollte – und das Gericht entscheidet, dass Horst T. den Mietvertrag kündigen durfte. • Streitwert, festgesetzt vom Gericht: 12.000 Euro. • Kosten des Rechtsstreits: bereits in erster Instanz über 5.100 Euro. Auch wenn Familie W. den Rechtsstreit verloren hat, entstehen ihr für das Verfahren wenigstens keine Kosten, da hier ihre Rechtsschutzversicherung eintritt. KÜNDIGUNG Verkehrsunfall mit Folgen Für Autofahrer Uwe P. schien der Fall klar: Ein Lkw war ihm aufgefahren; die Folgen: ein Totalschaden und eine Beinverletzung. Doch die Haftpflicht­ versicherung des Lkw-Fahrers sah den Fall anders, schrieb dem Autofahrer eine Teilschuld zu und wollte nur 50 % des Schadens regulieren. Für Uwe P. blieb nur der Klageweg – Kosten für Anwalt und Sachverständige inklusive. • Streitwert festgesetzt vom Gericht: 25.000 Euro. • Kosten des Rechtsstreits: bereits in erster Instanz rund 6.800 Euro plus 1.500 Euro für das Sachver- ständigengutachten. • Bei einer Berufung hätte sich das Kostenrisiko für Uwe P. auf über 13.000 Euro erhöht – alles Kosten, die er ohne seine Rechtsschutzversicherung aufgrund des teilweisen Unterliegens zur Hälfte selbst tragen müsste. Bei jährlich rund 2,3 Millionen Unfällen kommt es regelmäßig zu ähnlichen Auseinandersetzungen. Sicherheit gibt in diesen Fällen eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung. Sie gilt auch, wenn man zu Fuß, mit dem Rad oder in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Fallbeispiele Die Rechtsschutzversicherung in der Praxis
  • 11. 1111 Wichtiges zu Versicherungsschutz, Beitrag und Kosten Gilt der Versicherungsschutz auch während des Urlaubs? Ja. Die Rechtsschutzversicherung gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerländern. Viele Versicherer bieten weltweiten Versicherungsschutz an – in der Regel allerdings nur bei privaten (nicht beruflich bedingten) Auslandsaufent­ halten von bis zu sechs Wochen. Bitte beachten: Bis zu welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist im Versicherungsvertrag geregelt. Wie kann man beim Versicherungsbeitrag sparen? Um den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig zu halten, kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Sie liegt in der Regel bei 150 oder 200 Euro je Versicherungsfall. Diesen Anteil zahlt der Versicherte dann bei einem Streitfall jeweils selbst. Ausnahme: Der Gegner unterliegt und muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits erstatten. Die Rechtsschutzversicherung in der Praxis Anwalts- und Gerichtskosten haben feste Tarife Ein Rechtsstreit über zwei Instanzen geht schnell ins Geld. Unter Umständen können die Kosten für Anwälte und Gerichte teurer werden als der finanzielle Schaden, der den Streit ausgelöst hat. Dazu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigengutachten, Zeugen etc. Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, wie viel ein Rechtsstreit kostet. Ob Anwaltshonorare oder Gerichts- kosten: Im Zivilrecht richtet sich die Höhe zunächst nach dem Streitwert des Prozesses. Das bedeutet: Mit zunehmendem Streitwert steigt auch das Kosten- risiko. Doch gerade bei hohen Streitwerten kann man es sich meist nicht leisten, auf sein Recht zu verzichten. Hier kann man auf seine Rechtsschutzversicherung vertrauen.
  • 12. 12 Mediation und telefonische Beratung Eine Streitigkeit muss nicht zwangsläufig in einem langwierigen und nervenaufreibenden Rechtsstreit vor Gericht enden. Es gibt auch alternative Möglich- keiten, Konflikte zu lösen: Immer mehr Rechts- schutzversicherer bieten moderne Formen der individuellen Rechtsberatung und Konfliktlösung an.
  • 13. 13 Viele Prozesse sind vermeidbar Bei Anruf – telefonische Rechtsberatung Manchmal möchte man einfach sofort Klarheit haben. Beispielsweise wenn einem der Chef die Kündigung ausspricht. Betroffene stellen sich die Frage: Wie kann ich mich wehren? Was muss ich tun? Oder was ist, wenn die Insolvenz des Unter- nehmens droht? Mit einer Rechtsschutzversicherung bekommen Versicherungskunden eine schnelle, rechtliche Einschätzung – ohne gleich einen Anwalt zu beauftragen. Dazu bieten die meisten Versicherer ihren Kunden eine Beratung durch zugelassene Rechtsanwälte an. Trotzdem steht einem der Rechtsweg jederzeit offen. Ein Anruf genügt und man erhält schnell und unkompliziert: • fachkundige Hilfe • eine juristische Einschätzung des Streitfalls direkt am Telefon • Informationen zum weiteren Vorgehen • professionelle Antworten auf seine Fragen • juristische Tipps Mediation – für beide Seiten eine faire Lösung Bei Gerichtsverfahren gibt es am Ende nur einen Gewinner und einen Verlierer. Doch es geht auch anders: mit der außergerichtlichen Konfliktlösung. Dabei versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Kosten für den Versicherungsnehmer über- nimmt der Rechtsschutzversicherer. Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld. Denn durch ein erfolgreiches Mediationsverfahren finden die Streitparteien eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Die Mediation eignet sich besonders für alltägliche Streitigkeiten, z. B. im Zivilrecht bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits. Damit kann man auch nach der Auseinandersetzung noch gut mit seinem Nachbarn Tür an Tür wohnen. Am besten fragt man seinen Versicherer, ob eine Mediation im individuellen Fall weiterhelfen kann. Übrigens: Sollte der Konflikt nicht durch das Media­tionsverfahren gelöst werden, kann man jederzeit den Rechtsweg wählen, den die Rechts­schutzver­sicherung dann in der Regel auch finanziert. Extrahilfe ohne Extrakosten Die telefonische Rechtsberatung ist meist in der Rechtsschutzversicherung inklusive. Hier kann man sich unabhängig vom Rechtsgebiet informieren. Sollte es dann doch zum Gang vor Gericht kommen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Mediation und telefonische Beratung
  • 14. 14 Weitere Kontakte Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Telefon: 0800-3696000 Telefax: 0800-3699000 www.versicherungsombudsmann.de Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Neue Grünstraße 17 D-10179 Berlin Telefon: +49 (0)30/2844417-0 Telefax: +49 (0)30/2844417-12 www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de Weiterführende Informationen Mathias Zunk Versicherungsexperte beim Verbraucherservice des GDV Telefon: 0800-3399399 (kostenfrei) E-Mail: verbraucher@gdv.de Impressum Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Verbraucherservice Wilhelmstraße 43/43G 10117 Berlin Beratung und Bestellungen Telefon: 0800-3399399 (kostenfrei) Telefax: 030-2020-6622 E-Mail: verbraucher@gdv.de www.gdv.de/verbraucherservice Gestaltung: www.klondike.de Stand: Juni 2015 1. Auflage Wissenswertes, Zahlen, Fakten und mehr gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Mit 460 Mitgliedsunternehmen zählt der GDV zu den größten Wirtschaftsverbänden in Deutschland. Die Versicherungsunternehmen bieten durch rund 430 Millionen Versicherung­sverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge für private Haushalte sowie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. www.gdv.de Fragen zum Versicherungsschutz? Unser Experte hilft gerne weiter.
  • 15. 15 1 Die betriebliche Altersversorgung Wie funktioniert ...? Betriebliche Altersversorgung – was leistet sie eigentlich? Staatliche Förderung Der Staat profitiert. Beteiligt er sich auch? Berufliche Veränderungen Was passiert etwa bei Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit? Die fünf Durchführungswege Welche Wege gibt es? Wo liegen die Unterschiede? 1 Die Riester-Rente Für wen? Wer profitiert besonders von der Förderung? Vertrag, Zulagen, Auszahlung, Steuern Was ist in der Praxis zu beachten? Vorsorge-Förderung Wie funktioniert „riestern“? 1 Die Basisrente Steuerliche Förderung Wie unterstützt der Staat die private Vorsorge? Förderungsberechtigte Eignet sich die Basisrente nur für Selbstständige und Freiberufler? Leistungen Was macht die Basisrente zu einem wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge? 11 Die Lebens- und Rentenversicherung Individuelle, flexible Gestaltung Worauf sollte man bei Vertragsabschluss achten? Thema Steuern Sind die Beiträge absetzbar? Muss man Auszahlungen versteuern? Leistungen Warum sind Lebens- und Rentenversicherungen so wichtig? Die private Berufsunfähigkeitsversicherung Risikoprüfung Welche Rolle spielen aktuelle und frühere Erkrankungen? Alternativen Kann man sich auch anders absichern? Definition Wann genau ist man berufsunfähig? 1 Sicher unterwegs Was muss man als Autofahrer im Ausland beachten? Es hat gekracht Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig? Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko Welche Versicherung ist Pflicht, welche Kür? Versicherungen für Kraftfahrzeuge 1 Versicherungen rund ums Reisen Reiseversicherungen Wie sichern sich Urlauber richtig ab? Schutz durch bereits bestehende Versicherungen Welche Schäden übernehmen Kfz- oder Hausratversicherung? Spezielle Reisen Wie versichert man sich im Skiurlaub oder beim Camping? Die private Haftpflichtversicherung Versicherte Personen Wer ist durch die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt? Die lieben Kleinen Ab welchem Alter haften Kinder? Besondere Risiken Was ist mit Schäden, die der eigene Hund anrichtet? Leistungen Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung eigentlich? Außergerichtliche Lösungen Wie kann man auch ohne langwierige Gerichtsprozesse zu seinem Recht kommen? Fallbeispiele Ist man auch bei Verkehrsunfällen auf der sicheren Seite? Die Rechtsschutzversicherung Die betriebliche Altersversorgung Altersvorsorge Rente Auto Reise 1 Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum Wohngebäudeversicherung Bei welchen Schäden ist das eigene Haus versichert? Elementarschadenversicherung Braucht man die auch, wenn man nicht an einem Fluss wohnt? Bauen und Eigenheim Wann haftet der Hauseigentümer? Hausratversicherung Was zählt alles zum Hausrat? Haus Garten Beruf Freizeit Die Riester-Rente Die Basisrente Die Lebens- und Rentenversicherung Die private Berufs­ unfähigkeitsversicherung Ganzheitlicher Schutz Wie ergänzen sich Berufsunfähigkeits- und private Unfallversicherung? Ratgeber Was kann man nach einem Unfall von seinem Versicherer erwarten? Leistungen Wie wird der Versicherte nach einem Unfall unterstützt? Die private Unfallversicherung Die private Unfallversicherung Versicherungen für Kraftfahrzeuge Versicherungen rund ums Reisen Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum Die private Haftpflichtversicherung Die Rechtsschutz- versicherung Alle Broschüren im Überblick
  • 16. 16 Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung eigentlich? Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme: die gesetzlichen Gebühren des eigenen Rechts- anwalts, Gerichtskosten, Zeugengelder, gerichtliche Sachverständigenhonorare, Kosten des Gegners – soweit erforderlich. Ist man auch bei Verkehrsunfällen auf der sicheren Seite? Ja, hier übernimmt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits. Sie gilt auch, wenn man zu Fuß, mit dem Rad oder in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Wie kann man auch ohne langwierige Gerichtsprozesse zu seinem Recht kommen? Viele Rechtsschutzversicherer haben alternative Lösungswege im Angebot, z. B. die telefonische Rechts- beratung. Oder Mediation – eine außergerichtliche Konfliktlösung mit einem neutralen Vermittler. Antworten auf die drei wichtigsten Fragen