Das CH-Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) trat zum 01. Januar 2008 in Kraft. Dieses sieht den liberalisierten Stromeinkauf ab 2009 vor. Somit können Grosskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh seit geraumer Zeit den Stromlieferanten frei wählen. Es steht nun bei vielen Bezügern der Entscheid an, die Möglichkeiten im geöffneten Markt (Netzzugang) zu nutzen oder beim bestehenden System (garantierte Grundversorgung) zu bleiben. Je nach Verbrauch und Marksituation sind beträchtliche Kosteneinsparungspotentiale vorhanden, die aber auch Kostenrisiken beinhalten... Viel Spass beim Lesen!