Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Urhebern, Komponisten und Musikverlagen verwaltet und ihre Arbeit auf dem Urheberrechtsgesetz basiert. Sie erhebt Gebühren für die Nutzung von Musik und garantiert, dass alle Einnahmen, nach Abzug der Verwaltungskosten, an die Berechtigten ausgezahlt werden. Musiknutzungen müssen im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden, und die Höhe der Vergütungen variiert je nach Art und Umfang der Nutzung.