Minijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichernMinijob-Zentrale
Inhaltsübersicht
Rentenversicherungspflicht
(Minijobs ab 1. Januar 2013) 3
Vorteile der Rentenversicherungspflicht 4
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 5
Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 7
Dauer der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 10
Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge
(Minijobs bis 31. Dezember 2012) 11
Verzichtserklärung und Beginn der Rentenversicherungspflicht 12
Dauer der Verzichtserklärung 13
Verteilung der Beitragslast 15
Verteilung der Beitragslast bei Versicherungspflicht in der
Rentenversicherung 15
Berechnung des Eigenanteils des Arbeitnehmers 17
Verteilung der Beitragslast bei Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung
/ bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 18
Service 19
Minijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichernMinijob-Zentrale
Inhaltsübersicht
Rentenversicherungspflicht
(Minijobs ab 1. Januar 2013) 3
Vorteile der Rentenversicherungspflicht 4
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 5
Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 7
Dauer der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 10
Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge
(Minijobs bis 31. Dezember 2012) 11
Verzichtserklärung und Beginn der Rentenversicherungspflicht 12
Dauer der Verzichtserklärung 13
Verteilung der Beitragslast 15
Verteilung der Beitragslast bei Versicherungspflicht in der
Rentenversicherung 15
Berechnung des Eigenanteils des Arbeitnehmers 17
Verteilung der Beitragslast bei Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung
/ bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 18
Service 19
Zwischen Obligatorium
und finanziell Möglichem
Kranken- und Unfalltaggeld Je nach der gewählten Leistung und abhängig vom
Anbieter stossen Firmenkunden auf enorme Kostenunterschiede.
Unter welchen Voraussetzungen Sie die Versicherungsverträge kündigen können
und worauf Sie achten müssen, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
dem Kleingedruckten, und im Produktinformationsblatt geregelt.
Versichern mit Vernunft - Welche Versicherungen brauche ich?Moneychecker
Was ist eine Versicherung? Welche Versicherungen brauche ich? Diese Auflistung der bekanntesten Versicherungen, in Playmobil-Kreativ-Kulissen, soll ein Überblick für Jugendliche und junge Erwachsene sein, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Tiefgründigkeit erhebt. Am Ende verweisen wir auf weitere Links für detailliertere Informationen.
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013Minijob-Zentrale
Liebe Leserin, lieber Leser,
vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle Hausarbeiten
selbst zu erledigen. Auch ältere Menschen brauchen immer öfter
Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen und
Bügeln sind mehr als „ein bisschen Haushalt“. Hier kann eine Haushaltshilfe
entlasten, entweder für ein paar Stunden in der Woche, halbtags oder sogar
für den ganzen Tag.
Minijobs in Privathaushalten werden vom Gesetzgeber besonders gefördert.
Deutlich ermäßigte Abgaben und Steuervorteile sowie die einfache Anmeldung
im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren erleichtern die Entscheidung,
einen Minijob im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Dabei wird dem Arbeitgeber im Privathaushalt die Anmeldung der Haushaltshilfe
so bequem wie möglich gemacht. So kann die Anmeldung auch
online abgegeben werden: www.minijob-zentrale.de.
Ihr Ansprechpartner für Minijobs in Privathaushalten ist die Minijob-Zentrale.
Wir übernehmen einen Großteil der sonst üblichen Arbeitgeberpflichten
sowie
die Anmeldung der Haushaltshilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen
zum Thema Minijobs in Privathaushalten geben. Erfahren Sie, welche
Vorteile,z.
B. steuerlich, die Anmeldung einer Haushaltshilfe hat und wie
einfach sie ist.
Ihre Minijob-Zentrale
Braucht Mann-/Frau oder Kind wirklich eine Unfallversicherung?Roland Richert
Jedes Jahr gibt es ca. 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber solltest du deshalb eine private Unfallversicherung abschließen? In fast alle Fällen werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Wer über eine Unfallversicherung nachdenkt sollte zunächst eine Krankentagegeldversicherung ins Auge fassen.
Zwischen Obligatorium
und finanziell Möglichem
Kranken- und Unfalltaggeld Je nach der gewählten Leistung und abhängig vom
Anbieter stossen Firmenkunden auf enorme Kostenunterschiede.
Unter welchen Voraussetzungen Sie die Versicherungsverträge kündigen können
und worauf Sie achten müssen, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
dem Kleingedruckten, und im Produktinformationsblatt geregelt.
Versichern mit Vernunft - Welche Versicherungen brauche ich?Moneychecker
Was ist eine Versicherung? Welche Versicherungen brauche ich? Diese Auflistung der bekanntesten Versicherungen, in Playmobil-Kreativ-Kulissen, soll ein Überblick für Jugendliche und junge Erwachsene sein, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Tiefgründigkeit erhebt. Am Ende verweisen wir auf weitere Links für detailliertere Informationen.
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013Minijob-Zentrale
Liebe Leserin, lieber Leser,
vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle Hausarbeiten
selbst zu erledigen. Auch ältere Menschen brauchen immer öfter
Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen und
Bügeln sind mehr als „ein bisschen Haushalt“. Hier kann eine Haushaltshilfe
entlasten, entweder für ein paar Stunden in der Woche, halbtags oder sogar
für den ganzen Tag.
Minijobs in Privathaushalten werden vom Gesetzgeber besonders gefördert.
Deutlich ermäßigte Abgaben und Steuervorteile sowie die einfache Anmeldung
im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren erleichtern die Entscheidung,
einen Minijob im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Dabei wird dem Arbeitgeber im Privathaushalt die Anmeldung der Haushaltshilfe
so bequem wie möglich gemacht. So kann die Anmeldung auch
online abgegeben werden: www.minijob-zentrale.de.
Ihr Ansprechpartner für Minijobs in Privathaushalten ist die Minijob-Zentrale.
Wir übernehmen einen Großteil der sonst üblichen Arbeitgeberpflichten
sowie
die Anmeldung der Haushaltshilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen
zum Thema Minijobs in Privathaushalten geben. Erfahren Sie, welche
Vorteile,z.
B. steuerlich, die Anmeldung einer Haushaltshilfe hat und wie
einfach sie ist.
Ihre Minijob-Zentrale
Braucht Mann-/Frau oder Kind wirklich eine Unfallversicherung?Roland Richert
Jedes Jahr gibt es ca. 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber solltest du deshalb eine private Unfallversicherung abschließen? In fast alle Fällen werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Wer über eine Unfallversicherung nachdenkt sollte zunächst eine Krankentagegeldversicherung ins Auge fassen.
Eröffnung durch Univ.Doz. Dr. Thomas Mück (Gen.-Dir. Stv. Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft): Die SVA am Weg von der Krankenkasse zur Gesundheitsversicherung - sind Sie fit für 2011?
Wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen.pdfRoland Richert
Eine private Unfallversicherung kann der Kunde, aber auch die Versicherung
kündigen. Die wichtigsten Regelungen und Fristen im Überblick.
Bei Schaden- und Unfallversicherungen können der Versicherte und der Versicherer
eine Kündigung aussprechen. Kündigen geht immer zum Ende der Laufzeit des
Vertrages. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die
Höchstlaufzeit von Versicherungen ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann
kein Schaden- und Unfallversicherungsvertrag laufen.
Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen.pdfRoland Richert
Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick
für Versicherte.
Sowohl der Versicherte als auch der Versicherer können eine
Rechtsschutzversicherung zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten
Versicherungsverträge laufen über ein Jahr. Kündigen jedoch weder Versicherer
noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein
weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des
Vertrags.
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand wechseln. An die neue Kasse ist man dann in aller Regel erstmal 18 Monate gebunden.
1. Krankentagegeld
Versicherungsbedarf Krankentagegeld
Krankentagegeld folgt dem Krankengeld. Krankengeld wird für Arbeitnehmer
wie folgt gezahlt:
Da gesetzlich Krankenversicherte in aller Regel ein Krankengeld beziehen, greifen auf das
Krankentagegeld eher privat Krankenversicherte zurück. Vor allem Selbstständige, die weder
Krankengeld vereinbart haben, noch eine gesetzliche Lohnfortzahlung erhalten, sichern
damit ihre Arbeitskraft ab. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die kein Krankengeld erhalten und
nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung nicht auf eine Einkommensabsicherung verzichten
möchten. Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern lassen sich mit einer privaten
Ergänzung meist nur kleinere Versorgungslücken schließen.
Das (Brutto-) Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V 70 % des regelmäßigen
beitragspflichtigen (Brutto-) Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens vor Beginn der
Arbeitsunfähigkeit (Regelentgelt) jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Das
Regelentgelt wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt Maßgeblich für die
Bemessung der Höhe des Krankengeldes ist das um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
verminderte Entgelt, das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten
Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens während der letzten abgerechneten vier Wochen
erzielt wurde (Bemessungszeitraum). Bei schwankendem Entgelt (z. B. Akkordlohn) wird der
Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.
Da das Krankengeld pro Kalendertag geleistet wird, wird von dem im Bemessungszeitraum
erzielten Arbeitsentgelt nach den in § 47 Abs. 2 SGB V festgelegten Regeln das
durchschnittlich auf einen Kalendertag entfallende Entgelt errechnet. Hinzugerechnet wird
der dreihundertsechzigste Teil des beitragspflichtigen einmalig gezahlten Arbeitsentgelts der
letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Empfängern von Arbeitslosengeld wird Krankengeld in Höhe des Leistungsbetrages des
Arbeitslosengeldes gewährt.
Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung. Bei der Berechnung des Beitrags werden 80 % des
Bemessungsentgelts berücksichtigt. Krankengeldempfänger und Krankenkasse haben die
Beiträge je zur Hälfte zu tragen. Bei Arbeitslosen trägt die Krankenkasse die Beiträge allein.
Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der
Krankengeldempfänger allein. Die vom Krankengeldempfänger zu tragenden Beiträge
werden von der Krankenkasse vom Krankengeld einbehalten und zusammen mit den von ihr
zu tragenden Beiträgen an die Einzugsstelle abgeführt. In der Krankenversicherung besteht
während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.
Regelung der Karenzzeiten
2. Das eigentliche Krankentagegeld, die vom Versicherer je nach Vertrag gewährte
Leistungshöhe pro Tag, wird dem Versicherten nicht schon ab dem Eintritt des
Versicherungsfalls, sondern erst nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt, in der kein
Leistungsanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage
und schließt somit einen Leistungsbezug während der gesetzlichen Lohnfortzahlung aus.
Abweichend hierzu können Selbstständige das Krankentagegeld bei vielen Anbietern bereits
ab dem vierten Krankheitstag vereinbaren.
Bereicherungsverbot
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B.
Verletztengeld, Übergangsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen
Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen; maßgebend für die Berechnung
des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor
Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherte ist daher verpflichtet,
dem Versicherungsunternehmen unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des
aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen.
Abgrenzung vom Krankengeld
Das Krankengeld, die entsprechende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, ist für
Pflichtversicherte keine Zusatzversicherung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene
Regelleistung und daher mit den normalen Beiträgen abgegolten. Allerdings müssen seit 1.
August 2009 freiwillig Krankenversicherte einen Wahltarif abschließen, um sich den
Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Andernfalls müssen derartige Mitglieder nur einen
ermäßigten Beitragssatz zahlen.