Klage gegen Weiterbau in Gorleben Asta von Oppen   Rechtshilfe Gorleben Mathias Edler Atomexperte von Greenpeace   Dr. Ulrich Wollenteit   Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Umwelt-, Planungs- und Atomrecht Fried Graf von Bernstorff   Gräflich von Bernstorff'sche Forstbetriebe   Berlin, 20.10.2010
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Rahmenbetriebsplan  +++ beschreibt  (1) beabsichtigtes Verfahren  (2) technische Durchführung (3) zeitlichen Ablauf +++ bezieht sich auf Erkundung des Salzstockes nach Bergrecht +++ von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erstmalig beantragt am  14.04.1982 beim Bergamt Celle +++ erstmalig zugelassen am 09.09.1983 +++ mehrfach verlängert, zuletzt am 21.09.2010 durch das Landesamt für  Bergbau, Energie und Geologie für 10 Jahre
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Hauptbetriebsplan +++ regelt konkrete Erkundungsarbeiten im Bergwerksbetrieb +++ zugelassen vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie am  17.09.2010 für zwei Jahre (01.10.2010 bis 30.09.2012) +++ Umfang: Wiederaufnahme der Arbeiten, Fertigstellung  Erkundungsbereich 1, Vordringen in den Erkundungsbereich 3
 
 
 
 
 
 
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Ursprünglicher Plan „ Das Bergwerk wird aus geologischen und bergtechnischen Gründen vom Zentrum des Salzstockes her entwickelt. Dazu werden zwei Schächte abgeteuft, horizontale Strecken bis zu je 4000 m Länge nach NO und SW von den Schächten her aufgefahren und quer von den Strecken Erkundungsbohrungen gestoßen. Mit diesem Programm in einer Teufe von 800 – 850 m wird der Salzstock erkundet. Der Erkundungsbereich umfasst einen Raum von ca. 2 000 x 9 000 x 300 m.“ Aus dem Rahmenbetriebsplan, 1982, Seite 3
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Bundesamt für Strahlenschutz: Beschränkung = neues Vorhaben
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Voraussetzungen seit 1982 geändert +++ Erkundungsbereiche verlegt und verkleinert +++ Art und Menge der radioaktiven Abfälle verändert +++ Ein-Endlager-Konzept aufgegeben +++ Sicherheitsanforderungen dem Standort angepasst
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Altes versus aktuelles Bergrecht  +++ Bergrecht schreibt seit 1990 Umweltverträglichkeitsprüfung und  Öffentlichkeitsbeteiligung vor +++ Rückgriff auf alten Plan (= altes Bergrecht) verhindert Recht der  Betroffenen auf Umweltverträglichkeitsprüfung   und  Öffentlichkeitsbeteiligung
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Endlagerbau statt Erkundung – Atomrecht statt Bergrecht! +++ Schachtdurchmesser: 7,50 m statt 3,50 m  +++ Streckenquerschnitt: 24 qm statt 15 qm +++ Betriebsräume unter Tage für Erkundungszwecke überdimensioniert +++ 1,5 Milliarden Euro investiert = zehn mal mehr, als international für  Erkundung üblich +++ Verdreifachung des geplanten Erkundungszeitraumes (1989 bis 1992) +++ Erkundungsergebnisse liegen seit 2008 vor +++ Enteignung nach Atomrecht, „Erkundung“ nach Bergrecht +++ Planfeststellungsantrag 1977 gestellt – bis heute kein Verfahren
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Vorfestlegung: Fakten verhindern Ergebnisoffenheit  +++ Zwischenlager mit derzeit 91 HAW-Castoren – direkt über Salzstock +++ Anlage zur endlagerfähigen Verpackung des hochradioaktiven  Atommülls seit 2000 betriebsbereit - direkt über Salzstock +++ Entsorgungsdruck steigt, Zeit für alternative Standortsuche läuft ab
 
Klage gegen Weiterbau in Gorleben Forderungen +++ sofortige Einstellung der Ausbauarbeiten +++ Aufgabe des ungeeigneten Salzstockes Gorleben +++ erst Kriterien, dann Standortsuche – zeitgleich an mehreren Standorten  und in verschiedenen Wirtsgesteinen = ein bestmöglicher Schutz der  Bevölkerung ist nur durch einen Vergleich gewährleistet Wer am geologisch ungeeigneten Salzstock Gorleben festhält, beschwört eine zweite Asse herauf!

Klage gegen Weiterbau in Gorleben

  • 1.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Asta von Oppen Rechtshilfe Gorleben Mathias Edler Atomexperte von Greenpeace Dr. Ulrich Wollenteit Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Umwelt-, Planungs- und Atomrecht Fried Graf von Bernstorff Gräflich von Bernstorff'sche Forstbetriebe Berlin, 20.10.2010
  • 2.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Rahmenbetriebsplan +++ beschreibt (1) beabsichtigtes Verfahren (2) technische Durchführung (3) zeitlichen Ablauf +++ bezieht sich auf Erkundung des Salzstockes nach Bergrecht +++ von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erstmalig beantragt am 14.04.1982 beim Bergamt Celle +++ erstmalig zugelassen am 09.09.1983 +++ mehrfach verlängert, zuletzt am 21.09.2010 durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für 10 Jahre
  • 3.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Hauptbetriebsplan +++ regelt konkrete Erkundungsarbeiten im Bergwerksbetrieb +++ zugelassen vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie am 17.09.2010 für zwei Jahre (01.10.2010 bis 30.09.2012) +++ Umfang: Wiederaufnahme der Arbeiten, Fertigstellung Erkundungsbereich 1, Vordringen in den Erkundungsbereich 3
  • 4.
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 8.
  • 9.
  • 10.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Ursprünglicher Plan „ Das Bergwerk wird aus geologischen und bergtechnischen Gründen vom Zentrum des Salzstockes her entwickelt. Dazu werden zwei Schächte abgeteuft, horizontale Strecken bis zu je 4000 m Länge nach NO und SW von den Schächten her aufgefahren und quer von den Strecken Erkundungsbohrungen gestoßen. Mit diesem Programm in einer Teufe von 800 – 850 m wird der Salzstock erkundet. Der Erkundungsbereich umfasst einen Raum von ca. 2 000 x 9 000 x 300 m.“ Aus dem Rahmenbetriebsplan, 1982, Seite 3
  • 11.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Bundesamt für Strahlenschutz: Beschränkung = neues Vorhaben
  • 12.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Voraussetzungen seit 1982 geändert +++ Erkundungsbereiche verlegt und verkleinert +++ Art und Menge der radioaktiven Abfälle verändert +++ Ein-Endlager-Konzept aufgegeben +++ Sicherheitsanforderungen dem Standort angepasst
  • 13.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Altes versus aktuelles Bergrecht +++ Bergrecht schreibt seit 1990 Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vor +++ Rückgriff auf alten Plan (= altes Bergrecht) verhindert Recht der Betroffenen auf Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 14.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Endlagerbau statt Erkundung – Atomrecht statt Bergrecht! +++ Schachtdurchmesser: 7,50 m statt 3,50 m +++ Streckenquerschnitt: 24 qm statt 15 qm +++ Betriebsräume unter Tage für Erkundungszwecke überdimensioniert +++ 1,5 Milliarden Euro investiert = zehn mal mehr, als international für Erkundung üblich +++ Verdreifachung des geplanten Erkundungszeitraumes (1989 bis 1992) +++ Erkundungsergebnisse liegen seit 2008 vor +++ Enteignung nach Atomrecht, „Erkundung“ nach Bergrecht +++ Planfeststellungsantrag 1977 gestellt – bis heute kein Verfahren
  • 15.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Vorfestlegung: Fakten verhindern Ergebnisoffenheit +++ Zwischenlager mit derzeit 91 HAW-Castoren – direkt über Salzstock +++ Anlage zur endlagerfähigen Verpackung des hochradioaktiven Atommülls seit 2000 betriebsbereit - direkt über Salzstock +++ Entsorgungsdruck steigt, Zeit für alternative Standortsuche läuft ab
  • 16.
  • 17.
    Klage gegen Weiterbauin Gorleben Forderungen +++ sofortige Einstellung der Ausbauarbeiten +++ Aufgabe des ungeeigneten Salzstockes Gorleben +++ erst Kriterien, dann Standortsuche – zeitgleich an mehreren Standorten und in verschiedenen Wirtsgesteinen = ein bestmöglicher Schutz der Bevölkerung ist nur durch einen Vergleich gewährleistet Wer am geologisch ungeeigneten Salzstock Gorleben festhält, beschwört eine zweite Asse herauf!