Richtlinie über Rechte der Verbraucher -kommt das einheitliche europäische Fernabsatzrecht?6. Karlsruher IT-Tag25. April 2009RA und FA IT-Recht Stephan Schmidtteclegal Rhein-Main Rechtsanwälte, Mainz
© RA Stephan Schmidt | 2009www.teclegal-rheinmain.de2Entstehungsgeschichte1985 -1999 – Haustürgeschäfte-RL, Klausel-RL, Fernabsatz-RL, Verbrauchsgüterkauf-RL
21.09.2006 – Bericht der Kommission über die FARL
08.02.2007 – Grünbuch zur Überprüfung der Verbraucheracquis
307 Stellungnahmen zum Grünbuch
08.10.2008 – Vorlage der VRRL-E [KOM(2008) 614] -   fast die oben genannten RL zu einem horizontalen Rechtsinstrument zusammen© RA Stephan Schmidt | 2009www.teclegal-rheinmain.de3Vollharmonisierung vs. RechtszersplitterungBisher gelten Mindestharmonisierungsbestimmungen
Mitgliedsstaaten können strengere Standards festlegen
Widerrufsfristen zwischen 7 und 15 Tagen
Formvariationen von formlos bis Einschreiben
Weitere Unterschiede bei Kosten, Wertersatz etc.
Art. 4 VRRL-E – Konzept der Vollharmonisierung„Die Mitgliedsstaaten dürfen keine von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften aufrecht-erhalten oder einführen; dies gilt auch für strengere oder weniger strenge Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines anderen Verbraucherschutzniveaus.“

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