2. Eine Repräsentanz (Büro) lohnt sich, wenn...
• ... Sie ein Produkt ab Werk vom Ursprungsland direkt an
den Importeur in der Türkei verkaufen
• ... Sie sich an den Markt in der Türkei herantasten wollen
• ... Sie die Vertriebsaktivitäten vor Ort betreiben aber vom
Ausland aus verkaufen möchten
• ... Sie einen Importeur , Distributor oder einen lokalen
Vertreter suchen
• ... Sie mit bestehenden türkischen Partner kooperieren
bzw. mit diesen Projekte entwickeln und umsetzen wollen
• ... Sie nicht selber importieren und fakturieren müssen
3. Eine Repräsentanz (Büro) lohnt sich, wenn...
...Sie Ihren türkischen Partnern und
Potentialen zeigen wollen, dass Sie
schon in der Türkei und direkt am
Markt sind !
5. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
der Türkei
• Die Repräsentanz ist ein Büro einer ausländischen Firma,
welches aber selbst keine wirtschaftlichen Tätigkeiten
durchführen darf. Seine Tätigkeiten sind daher etwa auf
repräsentative oder marktbeobachtende Tätigkeiten
beschränkt. Maßgeblich für das Verfahren zur Eröffnung
eines Repräsentanzbüros war und ist das
Investitionsgesetz Nr. 4875 sowie dessen
Durchführungsverordnung. Die Durchführungsverordnung
wurde nun zum 3.7.2012 in einigen wesentlichen Punkten
geändert.
6. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
der Türkei
• Die Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zum
Unterhalt eines solchen Büros liegen beim
Wirtschaftsministerium.Die erstmalige Genehmigung
kann für maximal drei Jahre erteilt werden; jede weitere
Verlängerung kann dann für fünf oder zehn 10 Jahre
erteilt werden. Zu beachten ist, dass normalerweise für
Repräsentanzen, die ausschließlich für Marktforschung
oder Marketing der Produkte der Muttergesellschaft
gegründet wurden, keine Verlängerung erteilt wird.
7. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
der Türkei
• Das Repräsentanzbüro muss mit ausländischer Währung
durch die ausländische Muttergesellschaft finanziert
werden und diese Beträge sind gegenüber dem
Wirtschaftsministerium darzulegen. Die entsprechenden
Unterlagen sind jeweils bis Mai jeden Jahres vorzulegen.
Bei Nichtvorlage droht regelmäßig der Widerruf der
Genehmigung.
8. Grundlagen zur Eröffnung einer Repräsentanz in
der Türkei
• Weiterhin gilt zu beachten, dass nur eine ausländische
Person - quasi als Schlüsselperson - in dem Büro tätig sein
kann. Diese Person muss über eine Arbeitserlaubnis
verfügen, die in einem beschleunigten Verfahren erlangt
werden kann. Alle weiteren Angestellten müssen dagegen
Einheimische sein. Wie auch bisher gilt, dass das
Einkommen der Mitarbeiter grundsätzlich von der
türkischen Einkommensteuer befreit ist.(gtai)
9. Die zur Antragsstellung benötigten Unterlagen :
• Antragsformular EK-6
• Formular EK-7, welches bescheinigt, dass die Repräsentanz keine
handelsähnlichen Tätigkeiten ausüben wird. Der Unterschreibende
muss ausserdem, ein Beleg beifügen, welches ihn als
Zeichnungsberechtigten ausweist.
• Tätigkeitsbescheinigung des ausl. Unternehmens mit Apostille.
• Tätigkeitsbeschreibung oder Bilanz und Einkommensnachweis.
• Ernennungsschreiben des Repräsentanzleiters
• Eine Vollmacht für den, der die Gründung des Büros abwickelt.
• Sollte die zuständige Behörde Originaldokumente erhalten haben, so
werden die Kopien von diesen behalten und die Originale
zurückgegeben.