Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich in einer Stellungnahme zur Evaluierung des Spruchverfahrensgesetzes und hebt hervor, dass die Dauer der Spruchverfahren abgenommen hat, jedoch weiterhin durch komplexe Bewertungsfragen und ungleiche Gerichtspraxis verzögert wird. Der DAV fordert unter anderem eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte sowie die Verbesserung der Sachverständigenbegutachtung. Zudem wird kritisiert, dass die Gerichte häufig externe Sachverständige für Neubewertungen bestellen, was Kosten und Zeitaufwand erhöht.