Die Erfahrungen mit dem Spruchverfahrensgesetz zeigen, dass Gerichte oft verfahrensrechtliche Vorschriften missachten, was zu langen Verfahrensdauern führt. Eine Anhörung des gerichtlich bestellten Prüfers sollte obligatorisch werden, ebenso eine Erweiterung des Spruchverfahrens auf Aktionäre übernehmender Rechtsträger. Zudem wird eine Überarbeitung der Kostenvorschriften und der Begutachtung durch Sachverständige angeregt, um die Unabhängigkeit und Effizienz des Verfahrens zu verbessern.