Die Vortragspräsentation "Die GoBD in der praktischen Umsetzung“ von Stefan Groß illustriert die Vorgaben der GoBD im Detail und zeigt die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Praxis auf. Weiter finden sich wertvolle Prüfhinweise sowie ergänzende Ausführungen zum Thema „Elektronischer Rechnungsaustausch“.
Stefan Groß ist Steuerberater/Certified Information Systems Auditor (CISA), Partner bei Peters, Schönberger & Partner mbB in München und Vorstandsvorsitzender des Verband elektronische Rechnung (VeR), München.
Die Vortragspräsentation "Die E-Rechnung im Lichte der GoBD“ von Stefan Groß illustriert die steuerlichen Vorgaben, welche an den elektronischen Rechnungsversand gestellt werden. Dabei gilt ein besonderes Hauptaugenmerk der Einhaltung der GoBD bzw. der damit korrespondierenden Anforderungen.
Stefan Groß ist Steuerberater/Certified Information Systems Auditor (CISA), Partner bei Peters, Schönberger & Partner mbB in München und Vorstandsvorsitzender des Verband elektronische Rechnung (VeR), München.
Ist die Langzeitarchivierung von E-Mail Nachrichten und Dokumenten wichtig?
Warum sollen/müssen Objekte archiviert werden?
Welche Objekte sollen/müssen archiviert werden?
Wie kann die Archivierung erfolgen?
Aktualisierte Fassung Dezember 2017
My portfolio contains a variety of work showcasing my skills and experience. It includes samples of writing in different styles and formats from published articles to blog posts. The portfolio is designed to demonstrate to potential employers or clients that I have a proven track record of creating high-quality written content.
Der Vortrag enthält die Folien vom Vortrag von Frau Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer vom 24.11.2015 auf der search conference in Frankfurt. Er thematisiert die der Zeit wichtigsten 3 Tipps beim Suchmaschinenmaschinenmarketing:
1. Soll die EU-Cookie-Richtlinie umgesetzt werden?
2. Was ist der Stand zum Safe-Habor-Urteil des EuGH und wie sollen sich Webseitenbetreiber jetzt verhalten?
3. Was ist aktuell zum Thema Markenrecht und Keywords bei Google Adwords zu beachten?
Vortrag vom 08.02.2011 an der ADG in Montabaur. Was kann man Firmenkunden im Internet bieten. Versuch einer Annäherung an eine von Banken im Internet vernachlässigte Zielgruppe
Die Vortragspräsentation "Die E-Rechnung im Lichte der GoBD“ von Stefan Groß illustriert die steuerlichen Vorgaben, welche an den elektronischen Rechnungsversand gestellt werden. Dabei gilt ein besonderes Hauptaugenmerk der Einhaltung der GoBD bzw. der damit korrespondierenden Anforderungen.
Stefan Groß ist Steuerberater/Certified Information Systems Auditor (CISA), Partner bei Peters, Schönberger & Partner mbB in München und Vorstandsvorsitzender des Verband elektronische Rechnung (VeR), München.
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Aktualisierte Fassung Dezember 2017
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Vortrag vom 08.02.2011 an der ADG in Montabaur. Was kann man Firmenkunden im Internet bieten. Versuch einer Annäherung an eine von Banken im Internet vernachlässigte Zielgruppe
Biologie ist die Schluesselwissenschaft des 21. Jahrhunderts. Schueler muessen ein solides Grundverstaendnis biologischer Zusammenhaenge aufbauen das ihnen hilft informierte Entscheidungen zu treffen und ihr Wissen selbstaendig auf dem Laufenden zu halten. Beat Schwendimann praesentiert eine Learning Sciences Studie in welcher Schueler eine neue Form von Concept Maps eingebettet in eine Online Lernumgebung zum Thema Evolutionslehre genutzt haben. Ergebnisse deuten an dass das koordinierte Zusammenspiel verschiedener Technologien Schueler effizient beim Erlernen komplexer Zusammenhaenge in der Biologie unterstuetzen kann.
Brasilien hat gewählt. Doch der Sieger wird erst im 2. Wahlgang bestimmt. Am 26. Oktober tritt Präsidentin Dilma Rousseff (PT) gegen Aécio Neves (PSDB) an. Was steht auf dem Spiel? Was muss sich nach den Wahlen ändern? Eine Analyse.
Wenn ihr Laptop nicht mehr richtig lädt oder der Stromstecker nur noch in einer bestimmten Stellung Kontakt gibt, dann ist häufig eine defekte Netzbuchse die Ursache. Wir reparieren die kaputte Strombuchse und sie können wieder ohne Probleme arbeiten.
Qualität und Bildung: Qualitätskulturmodell (Habilitationsschrift von Ulf-Dan...Ulf-Daniel Ehlers
Die vorliegende Arbeit schlägt diese Brücke: Es wird ein bildungsbezogenes
Verständnis von Qualität erarbeitet und in ein Modell von organisationsbezogener
Qualitätskultur eingebettet. Zusätzlich werden Arbeiten aus dem Bereich
Kompetenz und Kompetenzentwicklung herangezogen um einerseits den
Zielhorizont von Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich aufzuzeigen (nämlich
handlungskompetente Individuen) und andererseits, um sie als Grundlagen für
pädagogische Professionalisierung einzubringen.
Werkzeug und Kunstwerk der Meistererzählers - Anton Tschechow und die Russisc...Erik Faust
Das Motiv der Naturbeschreibung vereint die Weltliteratur - durch Raum und Zeit. Doch rund sechs Jahrzehnte bevor Berthold Brecht in dem lyrischen Text ‚Über das Frühjahr‘ die abgeschwächte Wahrnehmung von Naturvorgängen anprangert, wächst Anton Tschechow in der Südrussischen Hafenstadt Taganrog in Abhängigkeit von eben diesen auf. Da beide seiner Eltern aus Bauernfamilien stammen, hat der junge Anton keinerlei Zugang zum Luxus der sozioökonomisch stärkeren Gesellschaftsklassen Russlands. Er erfährt die Urkraft der Russischen Naturgewalt in all seiner Stärke und wird diesen Abschnitt in seinem Leben später als richtungsweisend bestimmen: ‚ Was die adligen Schriftsteller von der Natur umsonst bekommen haben, das erkaufen sich die Rasnotschinzen auf Kosten ihrer Jugend‘ .
The document discusses the evolution of the concept of quality and quality management in organizations. It begins by defining quality as conformance to specifications, then as meeting customer needs, and more recently as satisfying the needs of customers, employees, financiers, and society. In parallel, quality control has evolved to quality assurance and quality management. Quality management now encompasses all aspects of an organization and aims for total quality or excellence. The document traces this evolution from the 1920s to present day.
The document discusses lectures that were held by families as part of a cultural week during the 2013-14 school year. Students enjoyed the lectures very much. The families presented during a cultural week event at the school.
* Archivierung * e-Rechnungen * Verfahrensdokumentation *
Das sind nur einige Stichworte, zu denen das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 mit dem Titel "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff", kurz "GoBD" genannt, neue Regelungen beinhaltet.
Das Webinar stellt die wichtigsten Aspekte (insbesondere vor dem Hintergrund elektronischer Archivierung) vor und beleuchtet die Frage, ob sich die Regelungen nur als "Last" oder auch als "Nutzen" für Unternehmen darstellen.
Ulrich Schmidt, der im Markt anerkannte Experte der id-netsolutions GmbH, bringt in diesem Webinar etwas Licht ins Dunkel und zeigt Effizienzpotentiale auf.
Die Reihe "webinar@id-netsolutions" stellt regelmäßig interessante Themen rund um die elektronische Archivierung, Dokumentenmanagement, Enterprise Content Management und Enterprise Information Management vor.
[Hier sind nur die im Webinar verwendeten Folien hochgeladen.]
Compliance & Revisionssicherheit Archivierung von RechnungeninPuncto GmbH
Hilfreiche Informationen zu den Compliance Richtlinien & Revisionssicherheit finden Sie in dieser Präsentation.
Wir klären folgende Fragestellungen: Was ist Compliance, die Compliance Übersetzung, welche Bedeutung dahinter steht und wie Compliance Anforderungen aussehen. Sie erhalten außerdem Informationen zum Thema Revisionssicherheit und wie sie revisionssicher Archivieren am Beispiel von Rechnungen.
Außerdem geben wir Ihnen rechtliche, technische und praktische Compliance Anforderungen, sowie deren Risiken mit auf dem Weg. Hierzu zählt, wie man Rechnungen archivieren kann und darf und wie Sie in Ihrem Unternehmen eine revisionssichere Archivierung gestalten und somit sämtliche Compliance Regeln einhalten.
Die inPuncto GmbH bietet in Zusammenarbeit mit dem AuditCoach Beratungsunternehmen Intensiv-Seminare zu den Themen: „Compliance: elektronische Archivierung & Revisionssicherheit“ und „SAP-integrierte Software-Lösung für die automatische Rechnungsverarbeitung & Archivierung““. Unsere Software-Lösungen wurden gemäß Institut der Wirtschaftsprüfer PS 880 nach aktuellsten Kriterien geprüft und zertifiziert. Mehr unter: http://www.inpuncto.com/de/loesungen/prozessoptimierung-in-sap/compliance-anforderungen.html
Geschäftspartner-, Material und Finanzprozesse ohne SAP MDG steuern und durch...IBsolution GmbH
Inhalt:
Klassischerweise werden Prozesse für Geschäftspartner, Material und Finanzen in SAP MDG abgebildet. Wenn MDG nicht genutzt wird, sind Prozesse und Regelwerke häufig im Coding des SAP-Systems hinterlegt, jedoch kann die SAP-Standardfunktionalität BRF+ auch ohne MDG für die Steuerung und Automatisierung von Prozessen im S/4-System genutzt werden. Im Rahmen des Webinars wird eine solche Integration gezeigt.
Zielgruppe:
- Fachbereichs-IT
- Prozessverantwortliche der Fachbereiche
Agenda:
- Problemstellung
- Lösungsansätze im SAP-Kontext
- Vorstellung einer Umsetzung im Kundenprojekt mit der Eigenentwicklung EVIMENDO.rules_control
Mehr über uns:
Website: https://www.ibsolution.com/
Karriereportal: https://ibsolution.de/karriere/
Webinare: https://www.ibsolution.com/academy/webinare
YouTube: https://www.youtube.com/user/IBSolution
LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/ibsolution-gmbh
Xing: https://www.xing.com/companies/ibsolutiongmbh
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handlungskompetente Individuen) und andererseits, um sie als Grundlagen für
pädagogische Professionalisierung einzubringen.
Werkzeug und Kunstwerk der Meistererzählers - Anton Tschechow und die Russisc...Erik Faust
Das Motiv der Naturbeschreibung vereint die Weltliteratur - durch Raum und Zeit. Doch rund sechs Jahrzehnte bevor Berthold Brecht in dem lyrischen Text ‚Über das Frühjahr‘ die abgeschwächte Wahrnehmung von Naturvorgängen anprangert, wächst Anton Tschechow in der Südrussischen Hafenstadt Taganrog in Abhängigkeit von eben diesen auf. Da beide seiner Eltern aus Bauernfamilien stammen, hat der junge Anton keinerlei Zugang zum Luxus der sozioökonomisch stärkeren Gesellschaftsklassen Russlands. Er erfährt die Urkraft der Russischen Naturgewalt in all seiner Stärke und wird diesen Abschnitt in seinem Leben später als richtungsweisend bestimmen: ‚ Was die adligen Schriftsteller von der Natur umsonst bekommen haben, das erkaufen sich die Rasnotschinzen auf Kosten ihrer Jugend‘ .
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Compliance & Revisionssicherheit Archivierung von RechnungeninPuncto GmbH
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Zielgruppe:
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- Prozessverantwortliche der Fachbereiche
Agenda:
- Problemstellung
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- Vorstellung einer Umsetzung im Kundenprojekt mit der Eigenentwicklung EVIMENDO.rules_control
Mehr über uns:
Website: https://www.ibsolution.com/
Karriereportal: https://ibsolution.de/karriere/
Webinare: https://www.ibsolution.com/academy/webinare
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Verfahrensdokumentation nach GoBD & selbstdokumentierende Archivsysteme
Verfahrensdokumentation nach GoBD & selbstdokumentierende Archivsysteme
Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH, Hamburg
Mit den GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auf¬zeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ist das Thema Verfahrensdokumentation aktueller denn je. Die Erstellung von Verfahrensdokumentationen ist für Buchhaltungs- und Aufbewahrungslösungen in Deutschland Pflicht. In der Vergangenheit wurde bei Außenprüfungen durch die Finanzbehörden eher selten nach einer Verfahrensdokumentation gefragt. Dies ändert sich aktuell.
Aktuelle Informationen zur GoBD aus dem Jahre 2019
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Agenda
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- GoBD und elektronische Rechnung
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• GoBD & Verfahrensdokumentation
- Ziele und Zweck von Verfahrensdokumentationen
- Struktur, Aufbau und Umfang von Verfahrensdokumentationen
- Inhalte von Verfahrensdokumentation
- Benutzung von Muster-Verfahrungsdokumentationen und Tools
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• Ausblick „Was muss noch alles dokumentiert werden – Strategien zum Umgang mit Dokumentationen“
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In vielen Betrieben Deutschlands gibt es Betriebsräte, die bei der Einführung neuer technischer Tools ein Mitbestimmungsrecht haben. Bisherige Gespräche mit IT-Kolleg*innen haben gezeigt, dass dieses Recht bei der Einführung nicht immer beachtet wird, was im Nachgang zu vermeidbaren Komplikationen und Streits führen kann. Diese Präsentation soll einen kurzen Einstieg in die Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung sowie Eckpunkte mitgeben, an welchen Stellen beim Monitoring Betriebsräte einzubinden sein können.
Ihre variablen Vergütungen, Provisionen, Zielvereinbarungen und Prämien rechnen Sie mit FABIS flexibel und revisionssicher ab. Automatisierte Abrechnungsschritte entsprechend Ihrem Vergütungsmanagement minimieren das Fehlerrisiko und reduzieren Rückfragen und Kosten.
Sie können das Vergütungsmodell im laufenden Betrieb anpassen, um schneller auf neue Marktanforderungen zu reagieren. Jede Änderung bleibt nachvollziehbar.
Sie gewinnen Flexibilität, um Ihre Vertriebsstrategie umzusetzen und aktuelle sowie strategische Vertriebsziele anzusteuern. Sie gewinnen Freiraum für Vertriebsideen zur Motivation und Steuerung des Vertriebs.
Neue Produkte können Sie in kürzester Zeit einführen. Sie definieren Provisionsarten und Provisionssätze ohne Programmierung.
Aktuelle Analysen zur Feinsteuerung des Vertriebs ermöglichen schnellere Reaktion auf sich ändernde Marktsituationen. Sie treffen Entscheidungen auf Basis von Ertragsprognosen und detaillierten Zahlen. Sie behalten Provisionsanspruch und Provisionserwartung unter Kontrolle. Strategische Unternehmensziele bleiben kontrollierbar.
Sie binden Leistungsträger an Ihr Unternehmen. Sie können Unternehmensziele klar kommunizieren und zu Zielen des Mitarbeiters machen. Sie können die Leistung des Mitarbeiters am Unternehmenserfolg beurteilen.
Das multichannelfähige, internationalisierte Vergütungssystem ist skalierbar und wächst mit Ihrem Unternehmen. Nebeneinander können Sie im Multichannel-Vertrieb z.B. Außendienstorganisationen, Callcenter, ausländische Niederlassungen mit jeweils eigenem Provisionsmodell und eigener Produktpalette abrechnen.
Das System ist integrierbar und kann über Standardschnittstellen Potential vorhandener Systeme nutzen. FABIS verschlankt gewachsene Systeme oder löst Altsysteme ab.
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Datendrehscheibe mit SAP MDG - Multiple Datenentstehungspunkte und geteilte S...IBsolution GmbH
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In diesem Webinar erläutern wir, was eine Datendrehscheibe ist und wofür diese eingesetzt wird. Des Weiteren wird darauf eingegangen, wie Daten aus verschiedenen Systemen über eine Datendrehscheibe gesammelt, sortiert und wieder verteilt sowie konsistent gehalten werden. Wir klären im Anschluss, wie die DSGVO umgesetzt werden kann, wenn unterschiedliche Unternehmensbereiche unterschiedliche Daten erfassen, sehen können und dürfen. Zum Schluss gehen wir darauf ein, wie das gemeinsame Arbeiten organisiert werden kann, um Konflikte und Datenverlust zu vermeiden
Zielgruppe:
- IT-Leiter
- Stammdatenverantwortliche
Agenda:
- Einführung Datendrehscheibe
und Einsatz
- Umsetzung DSGVO
- Vermeidung von Konflikten und
Datenverlusten
Mehr über uns:
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1. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 1
Die GoBD in der praktischen Umsetzung
Stefan Groß, Steuerberater und CISA (Certified Information Systems Auditor)
Partner bei PSP und Vorstandsvorsitzender des VeR
in Kooperation mit
2. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 2
Die vorliegenden Ausführungen geben die persönliche Meinung der Autoren zur derzeitigen Rechtslage
wieder und enthalten lediglich einen Überblick über einzelne Themenkomplexe. Spezielle Umstände
einzelner Fallkonstellationen wurden nicht berücksichtigt; diese können durchaus zu abweichenden
Betrachtungsweisen und/oder Ergebnissen führen. Die dargestellten Ausführungen können daher keine
rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzen; bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene,
weitere Entwicklungen berücksichtigende Empfehlung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ein,
bevor Sie Entscheidungen über die in diesen Ausführungen besprochenen Themen treffen. Die
Finanzverwaltung und/oder Gerichte können abweichende Auffassungen zu den hier behandelten Themen
haben oder entwickeln.
3. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 3
Ausgangssituation
4. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 4
DIE GOBD IM ÜBERBLICK
GoBS und GDPdU-Nachfolger
Allgemeine Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit
Anforderungen an die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen
Anforderungen an die Aufbewahrung
Vorgaben zum Datenzugriff
Elektronische Erfassung von Papierdokumenten
Besonderheiten bei elektronischen Rechnungen
5. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 5
IDW PS 330, PS 880, PS 951, PS 980
IDW RS FAIT 1 bis 3, 5
Fragen und Antwortenkatalog zum Datenzugriff
GoBIT
ÜBER DEN TELLERRAND HINAUS …
6. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 6
Idee des „Vier-Säulen-Modells“
7. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 7
ZENTRALE ANFORDERUNGEN DER GOBD
Kontroll- und
Protokollumfeld
Dokumentation
Datenintegrität
Migrations-
beständigkeit
GoBD
8. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 8
ZENTRALE ANFORDERUNGEN DER GOBD
Kontroll- und
Protokollumfeld
Dokumentation Datenintegrität
Migrations-
beständigkeit
GoBD
9. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 9
„GoBD-Lebenszyklus“
10. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 10
DIE GOBD ALS BELEGFLUSS
ZeitgerechteErfassung
Belegsicherung
Unveränderbarkeit
Aufbewahrung
Bereitstellung
11. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 11
Internes Kontrollsystem IKS
12. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 12
IKS UND KOMPLEXITÄT
Standardsoftwarepaket für Fibu,
Anlagenbuchhaltung, L&G, WaWi
Keine individuellen Anpassungen
Einfaches Netzwerk
ERP-System mit Vor- und
Nebensystemen, Schnittstellen
Hohes Maß an Customizing
Software-Eigenentwicklungen
Komplexe Netzwerkstrukturen
Website zur Veröffentlichung von
Informationen
Integration von Diensten (Kauf,
Logistik, Produktion) zwischen
Zulieferern und Kunden über das
Internet
Komplexität
13. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 13
KONTROLLEN DER GOBD
Kontrolle Verweis
Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen GoBD, Rn. 100, 103
Funktionstrennung GoBD, Rn. 100
Erfassungs-, Eingabekontrollen GoBD, Rn. 40, 88, 100
Übertragungskontrollen GoBD, Rn. 88
Verarbeitungskontrollen GoBD, Rn. 60, 88, 100
Abstimmungskontrollen GoBD, Rn. 100
Plausibilitätskontrollen GoBD, Rn. 40
Vollständigkeitskontrollen GoBD, Rn. 77
Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte oder unbeabsichtigte
Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten
GoBD, Rn. 100
14. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 14
Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen
Funktionstrennung
Erfassungskontrollen
Abstimmungskontrollen
Verarbeitungskontrollen
Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte
Verfälschung von Programmen, Daten Dokumenten
GOBD – KERNAUSSAGEN
15. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 15
PSP-KOMMENTIERUNG
Kontrollziel Kontrolldesign Implementierung Kontrolltest
IKS
Kontrollziel Kontrolldesign Implementierung
16. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 16
Berechtigungskonzept
Benutzerkontrolle
Funktionentrennung
„Vier-Augen-Prinzip“
Belegfluss und Schnittstellen
Fehlerhandling
Sonderfall „Outsourcing“ (-> FAIT 5!)
PSP-PRÜFHINWEISE
17. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 17
Datensicherheit und Unveränderbarkeit
18. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 18
Steuerrelevante DV-Systeme sind gegen Verlust zu sichern
Buchungen und Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert
werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist
Spätere Änderungen sind so vorzunehmen, dass sowohl der ursprüngliche
Inhalt als auch die Tatsache, dass Veränderungen vorgenommen wurden,
erkennbar bleiben
Bei der Änderung von Stammdaten muss die eindeutige Bedeutung in den
entsprechenden Bewegungsdaten erhalten bleiben
Die reine Ablage von Daten und Dokumenten in einem reinen
Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit
regelmäßig nicht!
Die Unveränderbarkeit kann durch entsprechende Hardware, Software oder
organisatorische Vorkehrungen gewährleistet werden
GOBD – KERNAUSSAGEN
19. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 19
UNVERÄNDERBARKEIT, STETS EINE KOMBINATION AUS …
Hardware Software Organisation Prozess
Unveränderbarkeit
20. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 20
Berechtigungskonzept
Datensicherungskonzept
Rücksicherungs- bzw. Restoretests
Radierschutz
Stammdatenhistorisierung
PSP-PRÜFHINWEISE
21. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 21
Allgemeine Anforderung an die Ordnungsmäßigkeit
22. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 22
Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung
Vollständigkeit
Richtigkeit
Zeitgerechtheit
Ordnung
Unveränderbarkeit
ANFORDERUNGEN
23. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 23
Die Ordnungsmäßigkeit muss von der Einrichtung des DV-Systems über
unternehmensspezifische Anpassungen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist
nachweisbar erfüllt und erhalten bleiben
Jeder Geschäftsvorfall ist urschriftlich bzw. als Kopie der Urschrift zu belegen
Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen
Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle
und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann
Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonstiger erforderlicher Aufzeichnungen
erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation
Geschäftsvorfälle sind vollzählig und lückenlos aufzuzeichnen
Geschäftsvorfälle sind zeitnah nach ihrer Entstehung zu erfassen
GOBD – KERNAUSSAGEN
24. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 24
GOBD – ZEITGERECHTHEIT
Bargeschäfte
Laufende Buchung Periodenweise Buchung
Unbare
Geschäfts-
vorfälle
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben
sollen täglich festgehalten werden
Entstehung Geschäftsvorfall bis
Erfassung:
Zehn Tage unbedenklich
Erfassung bis zum Ablauf des
folgenden Monats nach
Entstehung unbedenklich
Sicherung Vollständigkeit Belegsicherung innerhalb 10 Tage
Erfassung
Buchung Belegsicherung
>> Buchung später
25. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 25
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
Verfahrensdokumentation
Transaktionskontrollen und Konsistenzprüfungen
Geschäftsvorfälle vollständig und lückenlos
Informationen unveränderbar
PSP-PRÜFHINWEISE
26. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 26
Anforderung an die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen
27. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 27
Durch Erfassungs-, Übertragungs- und Verarbeitungskontrollen
muss sichergestellt sein, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst
oder übermittelt werden und danach nicht unbefugt und nicht ohne
Nachweis des vorausgegangenen Zustandes verändert werden können
Alle für die Verarbeitung erforderlichen Tabellendaten, deren
Historisierung und Programme sind zu speichern
Vorgelagerte (IT-)Systeme und Nebensysteme können zur Erfüllung der
Journalfunktion eingesetzt werden
Bei Verwendung unterschiedlicher Ordnungskriterien müssen ggf.
entsprechende Zuordnungstabellen vorgehalten werden (E-Bilanz)
GOBD – KERNAUSSAGEN
28. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 28
Erfassungs-, Übertragungs- und Verarbeitungskontrollen
Historisierung von Stamm- und Tabellendaten
Funktionalität von Schnittstellen
PSP-PRÜFHINWEISE
29. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 29
Anforderung an die Aufbewahrung
30. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 30
Im DV-System erzeugte Dokumente sind im Ursprungsformat aufzubewahren
Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungs-
belege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen
wurden (E-Mails!)
Der Erhalt der Verknüpfung zwischen Geschäftsvorfall und Dokument muss
während der gesamten Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein
Ein elektronisches Dokument ist mit einem nachvollziehbaren und eindeutigen
Index zu versehen
Die Belege in Papierform oder in elektronischer Form sind zeitnah, d. h.
möglichst
unmittelbar nach Eingang oder Entstehung, gegen Verlust zu sichern
Besonderheiten sind bei der Konvertierung (in ein Inhouse-Format) sowie beim
Einsatz von Kryptografietechniken zu beachten
GOBD – KERNAUSSAGEN
31. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 31
Erfassung:
Kontrollen, z. B. Vollständigkeit, Doppel-
erfassungen, Wiedergabe, Übertragung nur
abgeschlossener Fälle
Indexierung:
Dokumenten-ID, Verknüpfung zum
Geschäftsvorfall, Zugriff auf das Dokument,
Integrität
Lesbarmachung/Retrieval:
Reproduzierbar (lesbar) in angemessener Zeit:
Online-Anzeige, Ausdruck, maschinell
auswertbare Daten
Speicherung und Verwaltung:
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen,
Zugriffsprotokolle, Verfügbarkeit,
Datensicherung
Vernichtung der Originaldokumente:
Einhaltung GoB, keine weiteren gesetz-lichen
oder innerbetriebliche Vorschriften, Originale
verkörpern keine Rechte, kein
Herausgabeanspruch
Archivierungsprozess (Regelfall)
ARCHIVIERUNGSPROZESS NACH FAIT 3
32. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 32
Archivierungsverfahren nach FAIT 3
Zugriffskontrollen Archivsystem
Ordnungskriterien und Indexierung
Ablage von E-Mails
Migrationen
PSP-PRÜFHINWEISE
33. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 33
Besonderheiten zum Datenzugriff
34. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 34
Bereitzustellen sind insbesondere Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung,
der Lohnbuchhaltung sowie aller Vor- und Nebensysteme (steuerrelevante Daten!)
Das Einsichtsrecht der Finanzverwaltung bezieht sich neben den Bewegungsdaten auch
auf Stammdaten und deren Verknüpfungen
Daneben sind auch alle zur maschinellen Auswertung der Daten erforderlichen
Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form sowie die internen und externen
Verknüpfungen vollständig und in unverdichteter, maschinell auswertbarer Form
aufzubewahren
Neben den eigentlichen Daten sind auch die Teile der Verfahrensdokumentation auf
Verlangen zur Verfügung zu stellen, die einen vollständigen Systemüberblick ermöglichen
und die für das Verständnis des DV-Systems erforderlich sind
Bei der Ausübung des Rechts auf Datenzugriff stehen der Finanzbehörde drei gleich-
berechtigte Möglichkeiten (unmittelbarer Datenzugriff (Z1), mittelbarer Datenzugriff (Z2),
Datenträgerüberlassung (Z3)) zur Verfügung
Maschinell auswertbar = originär elektronisch
GOBD – KERNAUSSAGEN
35. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 35
MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT
Mathematisch technische
Auswertungen
Volltextsuche Prüfung im weitesten Sinne
Maschinelle Auswertbarkeit
„IDEA-Auswertbarkeit“ E-Mails / DMS Bildschirmabfragen etc.
BISHER ORIGINÄR ELEKTRONISCH
36. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 36
Unmittelbarer
Datenzugriff
Mittelbarer
Datenzugriff
Datenträger-
überlassung
ZUGRIFFSARTEN
Z1 Z2 Z3
37. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 37
Betriebsprüfer Mandant
Einsicht in gespeicherte Daten
über „Nur-Lese-Zugriff“
Ausschließliche Nutzung der unter-
nehmenseigenen Hard- und Software
Prüfung der gespeicherten Daten
einschl. Stammdaten und Verknüpfungen
Lesen, Filtern und Sortieren unter
Nutzung der im DV-System vorhandenen
Auswertungsmöglichkeiten
Keine Fernabfrage
Erforderliche Hilfsmittel sind vom
Steuerpflichtigen zur Verfügung zu stellen
Prüfer ist in das DV-System einzuweisen
Zugriffsbeschränkung ist vom
Steuerpflichtigen zu definieren
Bereitstellung aller vorhandenen
Auswertungsmöglichkeiten
DV-System muss die Unveränderbarkeit
der Daten gewährleisten
Bereitstellung für alle Systeme (Haupt-,
Neben- und Vorsysteme)
Z1
UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1)
38. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 38
Betriebsprüfer Mandant
Rein technische Mithilfe
Tatsächlich handelnde Personen wechseln
Maschinelle Auswertung durch Mitarbeiter
oder Dritten
Begrenzt auf die im DV-System des
Steuerpflichtigen vorhandenen
Auswertungsmöglichkeiten
Keine Verpflichtung des Steuerpflichtigen
zur Entwicklung eigener Auswertungs-
vorschläge
Zurverfügungstellung von Hard- und Software
Unterstützung durch mit dem DV-System
betrauten Personen
Umfang der zumutbaren Hilfe richtet sich
nach den betrieblichen Gegebenheiten
(Verhältnismäßigkeitsgrundsatz):
Größe
Mitarbeiterzahl
Z2
MITTELBARER ZUGRIFF (Z2)
39. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 39
Betriebsprüfer Mandant
Datenformat maschinell auswertbar
Keine Druckdateien, Reports, pdf, tiff, ...
keine Datenverdichtung
Einheitliche Bereitstellungsvorgaben
Beschreibungsstandard für die
Datenträgerüberlassung empfehlenswert
Steuerlich relevante Daten +
Beschreibungsdatei
Zurverfügungstellung der gespeicherten
Unterlagen und Aufzeichnungen
Alle zur Auswertung notwendigen
Informationen
Dateistruktur
Datenfelder
interne und externe Verknüpfungen
in maschinell auswertbarer Form
auch bei Vorhaltung der Daten bei Dritten
Z3
DATENTRÄGERÜBERLASSUNG (Z3)
41. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 41
Abgrenzung BP
Außenprüfung
Umsatzsteuersonderprüfung
Lohnsteueraußenprüfung
Sachliche Abgrenzung
(steuerlich relevante
Daten)
Zeitliche Abgrenzung
(Prüfungszeitraum)
Zugriff
Umsetzung u. a. mit:
Berechtigungskonzept
(„Prüfer-Login“)
Ausstattung Prüfer-PC
Setzen von Markierungen
innerhalb der Datenstruktur
STEUERLICH RELEVANTE DATEN – ABGRENZUNG
42. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 42
Zugriffsarten Z1 bis Z3
Berechtigungskonzept (Prüferrolle)
Erstqualifizierung steuerrelevante Daten
Strukturinformationen maschinell auswertbar
Daten- und Systemtrennung
Maschinelle Auswertbarkeit
PSP-PRÜFHINWEISE
43. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 43
Systemwechsel, Systemänderungen und Auslagerungen
44. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 44
Im Fall eines Systemwechsels, einer Systemänderung oder einer Auslagerung
von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem
Produktivsystem müssen die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen
Daten quantitativ und qualitativ gleichwertig in ein neues System überführt
werden
Soweit Daten etwa in ein Archivsystem ausgelagert werden oder ein
Systemwechsel (Migration) stattfindet, sind auch weiterhin quantitativ und
qualitativ die gleichen Auswertungen in der Art zu ermöglichen, als wären die
aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten noch im Produktivsystem
enthalten
GOBD – KERNAUSSAGEN
45. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 45
Aufbewahrungsfrist IT-EntwicklungArchivierung
IT-HALBWERTSZEIT NIMMT STETIG AB ...
46. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 46
Produktivsystem
(Auswertungsmöglichkeiten)
Besonderheit: Systemwechsel
Archivsystem
Stammdaten
Mindestauswertungsmöglichkeiten?
Aktuell
Fortschreibung
Historisch
STAMMDATEN-KONFLIKT
47. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 47
Elektronische Erfassung von Papierdokumenten
48. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 48
Das Scanergebnis ist so aufzubewahren, dass die Wiedergabe mit dem Original
bildlich übereinstimmt
Das Verfahren muss dokumentiert werden und der Steuerpflichtige sollte eine
Organisationsanweisung erstellen
Im Anschluss an den Scanvorgang darf die weitere Bearbeitung nur mit dem
elektronischen Dokument erfolgen bzw. muss nach Abschluss der Bearbeitung
der bearbeitete Papierbeleg erneut eingescannt und ein Bezug zum ersten
Scanobjekt hergestellt werden
Soweit Unterlagen mittels Scanprozess einer Digitalisierung zugeführt wurden,
muss der Steuerpflichtige diese über sein DV-System lesbar machen
Im Anschluss an den Scanvorgang dürfen Papierdokumente unter bestimmten
Voraussetzungen vernichtet werden
GOBD – KERNAUSSAGEN
49. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 49
AUFBEWAHRUNG – GRUNDSATZ
Evtl.
Konvertierungen
„Originäres
Format“
Alleinige Aufbewahrung eines
Papierausdrucks ist nicht zulässig
Papieraufbewahrung
Aufbewahrung über
10 Jahre (14b Abs. 1
UStG)
Unveränderbarkeit
ist gefordert – zu gewähr-
leisten durch Zusammen-
spiel von Organisation,
Prozessen, Kontrollen,
Hardware, Software
Original
Papier-
rechnung
Elektronische
Rechnung
Kann digitalisiert
werden GoBS
Elektronische
Aufbewahrung
optional, wenn
digitalisiert
50. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 50
Sonderfall E-Mails
51. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 51
Aufbewahrungsvorgaben sind technologieneutral
SONDERFALL E-MAIL
52. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 52
Verfahrensdokumentation
53. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 53
Für jedes DV-System muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumen-
tation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau und Ergebnisse des DV-Verfahrens
vollständig und schlüssig ersichtlich sind
Die Verfahrensdokumentation muss verständlich und damit für einen
sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein
Aus der Verfahrensdokumentation muss ersichtlich sein, wie die elektronischen
Belege erfasst, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden
(Belegfunktion)
Die Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS) ist Bestandteil der
Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus einer allgemeinen
Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen
Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation
GOBD – KERNAUSSAGEN
54. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 54
MUSTERGLIEDERUNG
55. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 55
Elektronische Rechnungen und ZUGFeRD
56. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 56
RechnungRechnungs-
aussteller
Rechnungs-
empfänger
ABLAUF RECHNUNGSSTELLUNG ZUKÜNFTIG…
57. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 57
Rechnung (Papier + Digital)
setzt voraus
ist aufzubewahren
Papier EDV
alternativ
§ 14 UStG gibt den Takt vor …
Integrität Authentizität
Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Digital
QES / EDI
Papier
58. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 58
bilateral systemisch
AUSGANGSPUNKT ZUGFERD
59. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 59
Papier
systemisch
unstrukturiert
Bild-
Datei
(PDF)
systemisch
unstrukturiert
!?
systemisch
strukturiert
EDI
bilateral
strukturiert
ZUGFERD ALS GEMEINSAMER „NENNER“
60. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 60
Zertifikate und Testate
61. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 61
Keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur
Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software
Keine Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im
Rahmen
einer steuerlichen Außenprüfung oder einer verbindlichen Auskunft
Keine Bindungswirkung von „Zertifikaten“ oder „Testaten“ Dritter
Dennoch: Absicherung und Signalwirkung
GOBD – KERNAUSSAGEN
62. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 62
GOBD – ARBEITSHILFEN
www.gobd.de
www.verband-e-rechnung.org/e-rechnung/wissen/gobd
63. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 63
Stefan Groß,
Steuerberater und CISA, Partner bei PSP
und Vorstandsvorsitzender des VeR
Verband elektronische Rechnung (VeR)
E-Invoice Alliance Germany e.V.
Schackstraße 2
80539 München
Tel.: +49 (0)89 38 17 22 28
Fax: +49 (0)89 38 17 22 04
E-Mail: sekretariat@verband-e-rechnung.org
Internet: www.verband-e-rechnung.org
Peters, Schönberger & Partner mbB
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Schackstraße 2
80539 München
Tel.: +49 89 3 81 72 - 0
Fax: +49 89 3 81 72 – 204
E-Mail: psp@psp.eu
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