Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, wobei die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie Vertragsparteien, Kaufsache und Kaufpreis, enthalten sein müssen. Im Internet wird häufig das Ausstellen von Waren nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots interpretiert, wobei der Käufer durch das Klicken eines Bestätigungsbuttons ein verbindliches Angebot abgibt. Verträge erfordern auch Geschäftsfähigkeit, wobei minderjährige Käufer in der Regel die Genehmigung der Eltern benötigen, und bestimmte Verträge, wie Grundstückskäufe, einer speziellen Form bedürfen.