Die Revision der F-Gas-Verordnung wurde im Dezember 2013 von den EU-Institutionen kompromissweise beschlossen und soll ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die neue Verordnung sieht einen 'Phase-Down' der H-FKW-Emissionen vor, mit dem Ziel, bis 2030 eine Reduktion von 79 % zu erreichen, und verbietet ab dem 1. Januar 2020 die Nutzung von H-FKW mit einem GWP-Wert ≥ 2500 in neuen ortsfesten Kälteanlagen, außer bei bestimmten Temperaturbedingungen. Fachleute in der Kälte-, Klima- und Heiztechnik müssen sich somit auf veränderte Verfügbarkeiten und Nutzungsmöglichkeiten von H-FKW einstellen.