Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 behandelt die Reduzierung fluorierter Treibhausgase zur Bekämpfung des Klimawandels und legt Ziele zur Verringerung der Emissionen bis 2030 und 2050 fest. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Minimierung dieser Emissionen zu ergreifen, einschließlich der Förderung sicherer Alternativen und der Einrichtung von Überwachungssystemen. Ziel ist es, die Emissionen signifikant zu reduzieren, um die Klimaauswirkungen zu verringern.