Der Bundesgerichtshof hat die Verbraucherrechte von Bankkunden gestärkt, indem er entschieden hat, dass Banken nachweisen müssen, dass Bargeldabhebungen mit der Originalkarte des Kunden erfolgt sind, um Schadenersatz zu verlangen. Im verhandelten Fall ging es um einen Kunden, der 3.000 Euro zurückforderte, da er behauptete, das Geld sei unrechtmäßig abgehoben worden. Die Richter stellten klar, dass Banken für den Nachweis verantwortlich sind, dass eine Abhebung tatsächlich mit der Originalkarte und PIN erfolgte.