Im Kanton Zürich wurden 2012 die Spitaltarife für stationäre Behandlungen aufgrund von Fallkostenvergleichen festgelegt, wobei ein Benchmarkspital als Grundlage diente. Es gab verschiedene Kategorien für die Tarifgestaltung, einschließlich Differenzierungen für Spitäler mit und ohne Notfallstation, und es ergeben sich Streitigkeiten über die Höhe der Tarife zwischen Krankenversicherern und Spitälern. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Tariffestsetzung der Gesundheitsdirektion Zürich größtenteils anerkannt und einen klaren Rahmen für zukünftige Tarifverhandlungen geschaffen.